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Berufsunfähigkeitsversicherung - Migräne

Mit der Diagnose Migräne wird es schwerer eine BU zu finden!

Etwa neun Millionen Menschen leben hierzulande mit Migräne. Hierbei sind viele von ihnen nicht nur im Alltag eingeschränkt, sondern auch in ihrer Arbeitsleistung. Kann der Beruf aufgrund Migräne nicht länger ausgeübt werden, drohen erhebliche finanzielle Einschnitte. Seine Existenzgrundlage kann der Beschäftigte ausschließlich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

Berufsunfähigkeitsversicherung Migräne

Wer unter einer chronischen Migräne leidet, hat ein erhöhtes BU-Risiko!

Deren Abschluss ist allerdings nicht selbstverständlich. Gerade dann nicht, wenn der Antragsteller schon länger unter Migräne leidet. Denn beim Abschluss einer BU-Versicherung wird in den Gesundheitsfragen nach Vorerkrankungen wie beispielsweise der Migräne gefragt.

Doch auch mit dieser Erkrankung ist es je nach Schwere möglich einen adäquaten BU-Schutz zu bekommen. Unter Umständen muss der Versicherte allerdings mit erschwerten Bedingungen wie einem Leistungssauschluss oder Risikozuschlägen rechnen. Auf die Berufsunfähigkeitsversicherung aus diesem Grund gänzlich zu verzichten, ist meist keine gute Lösung, da auch viele andere Ursachen zu einer Berufsunfähigkeit führen können (Mehr Informationen unter: Berufsunfähigkeit Ursachen).

Zu empfehlen ist allerdings ein Tarifvergleich, um zum einen eine BU-Versicherung zu finden, die das Risiko einer bereits bestehenden Migräne mitversichert und zum anderen günstige Prämien vorweisen kann.

Migräne kann zur Berufsunfähigkeit führen!

Tag für Tag werden 900.000 Personen Opfer einer Migräneattacke. 100.000 von ihnen sind so krank, dass sie nicht arbeitsfähig sind. Wer nicht selbst darunter leidet, kann sich die Schmerzen und die lähmende Wirkung von Migräne kaum vorstellen. Vor und während einer solchen Attacke können sich Wortfindungs-, Konzentrations- sowie Sehstörungen einstellen.

Zu den Kopfschmerzattacken gesellen sich oftmals auch Begleitsymptome wie Erbrechen, Übelkeit, Lärm-, Lichtempfindlichkeit sowie neurologisch bedingte Ausfallerscheinungen. Dies birgt je nach Tätigkeit erhebliche Risiken, zumal sich Migräne nicht an Arbeitszeiten hält. Hierdurch können Fehlerquote steigen und Arbeitsabläufe verlangsamt werden.

Viele Beschäftigte stehen dabei vor einem Dilemma: Die schmerzhafte Attacke durchstehen und die reduzierte Arbeitsfähigkeit in Kauf nehmen oder bleiben und eventuell einen schlechten Eindruck hinterlassen. Langandauernde Anfälle mit Anfallspausen von nur wenigen Tagen sowie stark ausgeprägten Begleiterscheinungen können gar zu einem Grad der Schwerbehinderung von 60 Prozent führen. Wenn es einfach nicht mehr geht, droht eine Berufsunfähigkeit. Eine zuverlässige Absicherung bietet in solchen Fällen nur einer BU-Versicherung.

Risikozuschlag und Leistungsausschluss möglich

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss in aller Regel im Antrag diverse Gesundheitsfragen beantworten. Unter anderem möchten die Versicherer wissen, ob in den letzten 5 Jahren ein Arztbesuch wegen Migräne erfolgt ist und ob im selben Zeitraum Medikamente eingenommen wurden.

Mit diesen Fragen möchte der Versicherer das Risiko einschätzen und zudem verhindern, dass er aufgrund einer bereits bestehenden oder sich anbahnenden Erkrankung leisten muss. Ferner muss der Antragsteller zustimmen, dass der Versicherer im Bedarfsfall Informationen von behandelnden Ärzten einholen darf.

Hat der Versicherte keinerlei Erkrankungen angegeben, stehen die Chancen auf den Abschluss der BU-Versicherung gut. Wer bereits an Migräne erkrankt ist, muss sich gegebenenfalls auf Leistungseinschlüsse einlassen. Auch die Ablehnung des Antrags ist möglich. In manchen Fällen wird auch ein Risikozuschlag mit dem Versicherten vereinbart.

Risikovoranfrage bei Migräne!

Wer bereits von einem Arzt die Diagnose Migräne gestellt bekommen hat und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, ist gut beraten vorab eine Risikovoranfrage durchführen zu lassen. Mit dieser Methode geht man als Verbraucher kein Risiko ein und erhält bereits vor der eigentlichen Antragsstellung eine Einschätzung, ob der Versicherer die Migräne normal mitversichert.

Fragen wahrheitsgemäß beantworten

Die Gesundheitsfragen im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollten stets wahrheitsgemäß beantwortet werden, auch wenn die Antragsannahme verweigert werden könnte. Ärztliche Behandlungen sind demnach zu vermerken. Denn andernfalls kann der Versicherer die Leistung im Versicherungsfall aufgrund Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht verweigern.

Vermutlich möchte der Versicherer im weiteren Verlauf genauere Angaben darüber haben, wie schwer und wie häufig die Migräneattacken ausfallen. Es ist zudem durchaus möglich, dass die Versicherung einen medizinischen Bericht anfordert. Sinnvoll ist der Abschluss der BU-Versicherung bereits in jungen Jahren. Denn mit zunehmendem Alter steigt der Beitrag so wie das Risiko von Vorerkrankungen.

Staatliche Leistungen schließen Versorgungslücke nicht

Führt die Migräne dazu, dass die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, ist auf den Staat nur wenig Verlass. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente knüpft hohe Hürden an die Leistungspflicht und sieht überdies nur geringe Zahlungen vor.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung weist im Vergleich dazu niedrigere Leistungshürden auf und sichert überdies deutlich höhere Leistungen zu.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Beschäftigte aufgrund Migräne zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Mit der Rente aus der BU-Versicherung können die finanziellen Einbußen durch den Verlust des Arbeitsplatzes ausgeglichen werden.

Tarife vergleichen und sparen!

Doch nicht jeder Versicherer passt mit seinem BU-Tarif zu jedem Verbraucher. Die Prämienunterschiede liegen zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter liegen in vielen Fällen über 100 Prozent. Das liegt unter anderem daran, dass die Versicherer das Risiko für jeden Beruf unterschiedlich einschätzen.

Und das spiegelt sich direkt in den Prämien wider. Zudem kann noch kommen, dass ein Versicherer beispielsweise mit der Diagnose „Migräne“ ein größeres Problem hat als seine Wettbewerber. Aus diesen Gründen ist es für Verbraucher immer sinnvoll einen Tarifvergleich durchzuführen (Mehr Informationen unter: Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich).


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