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Ablehnung eines BU-Antrags

Der Antrag auf Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Rahmen der Antragsprüfung abgelehnt werden. Die Ablehnung bedeutet, dass der Versicherer dem Antragsteller eine Absage bezüglich der Übernahme des beantragen Versicherungsschutzes erteilt.

Gründe für die Ablehnung können Bonitätsprobleme des Antragstellers sein ebenso wie Freizeitaktivitäten, die mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden sind, sowie gesundheitliche Risikofaktoren. Im Rahmen der Antragstellung ist der Antragsteller verpflichtet, die seitens des BU-Versicherers gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Inhalt des Fragenkatalogs sind Fragen zu seiner Person, zu seinem Gesundheitszustand und zu seinen Freizeitaktivitäten. Das ist die Grundlage, auf der der Versicherer seine Entscheidung für oder gegen eine Aufnahme trifft. Wer diesbezüglich wahrheitswidrige Angaben macht und aufgrund dessen in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen wird, kann unter Umständen mit Eintritt des Versicherungsfalls seinen Anspruch auf Zahlung einer BU-Rente verlieren.

Zu den risikoerheblichen Vorerkrankungen, die eine Ablehnung des Antrags bedingen können, zählen zum Beispiel Herzleiden und Diabetes. Risikoreiche Freizeitaktivitäten sind unter anderem Gleitschirmfliegen, Fallschirmspringen und Höhlentauchen.

Tipp: Bevor der eigentliche Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt wird, sollte eine Risikovoranfrage durchgeführt werden. Besonders dann, wenn Vorerkrankungen vorliegen.

Bei der Bonitätsprüfung prüft der BU-Versicherer, ob der Antragsteller finanziell in der Lage ist, die geforderten Beiträge zu zahlen. Grund für die besonders kritische Risikoprüfung bei der Antragstellung ist, dass der BU-Versicherer nur zu Beginn die Möglichkeit hat, die verschiedenen Risiken zu überprüfen. So kann es passieren, dass bereits unwesentlich scheinende Vorerkrankungen zu einer Ablehnung oder zu einem Aufschlag des Versicherungsbeitrages führen.

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