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Das Wichtigste auf einen Blick!

  • Wichtige Zusatzversicherung: Jeder gesetzliche krankenversicherte sollte eine extra Auslandsreisekrankenversicherung haben. Die Behandlung einer Krankheit oder ein Unfall im Urlaub kann sonst sehr teuer werden. Auch Privatversicherte sollte diese Option prüfen.
  • Überschaubare Kosten: Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung können Sie als Single schon für ca. 10 € jährlich erhalten. Für Familien kostet diese etwa 20 €.
  • Längere Reise: Bei einer längeren Auslandsreise von mehr als 8 Wochen, benötigen Sie einen speziellen Versicherungsschutz für Langzeitreisen. Dieser Beitrag richtet sich nach Alter, Reiseziel und Dauer.

Ein Unfall oder eine Krankheit im Ausland kann schnell das Urlaubsbudget sprengen und im schlimmsten Fall sogar zu einer finanziellen Tragödie führen. Dabei ist der Urlaub dann meist nur noch Nebensache. Im Vordergrund steht in einem solchen Fall dann die Gesundheit des Kranken.

Damit Sie wenigstens nicht auf den Arztkosten sitzen bleiben, lohnt sich für jede Auslandsreise eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt dann beispielsweise die Kosten im Krankenhaus und die notwendigen Transporte, gegebenenfalls auch den Heimtransport, der allein schon mehrere tausend Euro kosten kann.

Warum benötigt man eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Gesetzliche versicherte gehen meist davon aus, dass ihr Versicherungsschutz auch im Ausland gilt. Der Versicherungsschutz einer gesetzlichen Krankenkasse gilt jedoch nur innerhalb der europäischen Union, in Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie Ländern mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat.

Wichtig ist zudem zu beachten, dass teilweise nur Bruchteile der eigentlichen Kosten übernommen werden, denn Sie erhalten immer nur den Anteil der Kosten erstattet, die auch die Bürger des jeweiligen Landes bekommen würden. Auch muss fast immer ein sogenannter Eigenanteil gezahlt werden. Zusätzlich darf sich Ihre Krankenversicherung in Deutschland davon noch einen Teil abziehen, welche durch einen erhöhten Verwaltungsaufwand entstehen.

Aber auch innerhalb Europas macht es Sinn eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Wenn Sie zum Beispiel nach Mallorca fliegen und dort zum Arzt gehen und Medikamente bekommen, dann erhalten Sie dafür meist eine privatärztliche Rechnung. Die Kosten dafür würde die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernehmen, die Auslandsreiseversicherung aber schon.


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Was müssen Privatversicherte beachten?

Wenn Sie privat versichert sind, dann schützt Sie die Krankenversicherung genauso, wie die Gesetzliche Krankenversicherung innerhalb der europäischen Union, in Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie Ländern mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Für alles Weitere müssen Privatversicherte Ihren Vertrag genau prüfen. Meist gilt der Auslandsschutz nur für einen Monat. Premium Tarife hingegen bieten sogar vollen Auslandsschutz. Eine Zusatzversicherung wäre in einem solchen Fall nicht mehr nötig. Zu beachten ist auch, dass in einer PKV nicht immer alle Kosten abgedeckt sind. Der meist teure Rücktransport könnte beispielweise ausgeschlossen sein. Im Zweifel sollten Sie Ihren PKV-Vertrag genau prüfen.

Doppelter Schutz und alte Verträge

Wenn Sie eine Kreditkarte haben oder Mitglied in einem Automobilclub sind, dann ist dort oftmals eine Auslandsreisekrankenversicherung inkludiert. Meist bieten diese Verträge jedoch nicht den allerbesten Schutz. Grundsätzlich macht es keinen Sinn sich doppelt zu versichern. Im Fall der Auslandskrankenversicherung sollten Sie jedoch genau prüfen, welche Leistungen Ihnen der Kreditkartenanbieter oder Automobilclub zusichert. Fehlen dort etwa wichtige Leistungen, macht es durchaus Sinn diese mit einem zusätzlichen vertrag aufzustocken. Eine Doppelversicherung ist grundsätzlich nicht schlimm. Lediglich im Schadensfall müssten Sie melden, dass eine weitere Versicherung existiert.

Wenn Sie bereits eine Zusatzversicherung für das Ausland haben, aber diese schon etwas älter ist, dann sollten Sie ebenfalls die Bedingungen erneut prüfen. Viele Versicherer haben die Leistungen in den letzten Jahren deutlich verbessert. Eine Kündigung des Altvertrages und der Abschluss eines Neuvertrages kann daher eine wichtige Option sein. Dadurch würden Sie gegebenenfalls wichtige Leistungslücken schließen.

Wichtige Punkte einer Auslandsreisekrankenversicherung

Reisedauer

Die Auslandsreisekrankenversicherung gilt meist nur für Reisen innerhalb eines Jahres und insofern eine bestimmte Reisedauer nicht überschritten wird. In der Regel sind Reisen bis zu 56 Tagen versichert. Es gibt aber auch Tarife, die bis zu 70 Tage versichern. Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Tage pro Reiseantritt nicht addiert werden. Wenn Sie länger als 70 Tage Reisen, dann benötigen Sie eine spezielle Versicherung für Langzeitreisen.

Geltungsbereich

Ein wichtiges Merkmal für Ihre Auslandsreisekrankenversicherung ist das Zielland, in welches Sie reisen. Nicht jede Versicherung deckt jede Region ab. Besonders bei Reisen in andere Kontinente sollten Sie genau hinsehen. Oftmals sind diese Tarife auch etwas teurer. Wenn Sie beispielsweise eine Weltreise planen, dann gibt es auch Tarife, die speziell dafür ausgelegt sind. Das erspart Ihnen die Arbeit jedes einzelne Land zu prüfen.

Kostenübernahme

Beim Abschluss der Versicherung sollten Sie darauf achten, dass alle wichtigen medizinischen Leistungen übernommen werden. Dazu zählen beispielsweise folgende:

  • provisorischer Zahnersatz
  • psychische Behandlungen
  • Sportverletzungen
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Erstattung notwendiger Hilfsmittel (Bsp.: Krücken)

Für Eltern mit Kindern: Rooming-In

Für Eltern mit Kindern ist es besonders wichtig, dass die Elternteile bei dem Kind im Krankenhaus übernachten können. Dies wird auch „Rooming-In“ genannt.

Vorerkrankungen

Falls Sie bereits vor Antritt der Reise erkrankt sind oder an einer chronischen Krankheit leiden, sollten Sie den Vertrag vorher prüfen, ob weitere Behandlungen im Rahmen dieser Erkrankung im Ausland abgedeckt sind. In der Regel sind diese nicht pauschal ausgeschlossen. Es kann aber sein, dass Behandlungen ausgeschlossen werden, deren Notwendigkeit bereits vor Antritt der Reise festgestellt wurden. Wenn Sie an chronischen Erkrankungen leiden, sollten Sie im Vorfeld ein Gespräch mit dem Versicherer suchen, um sicherzustellen, dass die Leistungen bei einer Verschlechterung der Situation nicht ausgeschlossen sind.

Rücktransport

Der Rücktransport aus dem Ausland in ein deutsches Krankenhaus ist meist die teuerste Position in der Gesamtrechnung. Besonders dann, wenn dieser per Flugzeug durchgeführt wird. Achten Sie daher darauf, dass der Versicherer die Kosten dafür trägt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Mindestens sollte jedoch der Ambulanzflug übernommen werden, falls ein Krankenhausaufenthalt von mehr als 2 Wochen geplant ist.

Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung

Wenn Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen wollen, dann lohnt sich im ersten Schritt ein sogenannter Versicherungsvergleich. Diesen können Sie hier direkt online durchführen. Dabei werden alle Leistungen und Kosten der Versicherer gegenübergestellt. Selbst die einzelnen Bedingungen lassen sich dabei in einem direkten Vergleich gegenüberstellen. Am Ende des Vergleiches können Sie dann, den für Ihren Fall besten Tarif online abschließen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung muss in jedem Fall vor der Abreise in Deutschland noch abgeschlossen werden. Meist funktioniert dies noch „auf den letzten Drücker“, wenn Sie dies direkt online durchführen. In der Regel erfolgt innerhalb weniger Minuten schon die Zusage des Versicherers zur Übernahme des Auslandsschutzes. Der abgeschlossene Vertrag hat dann meist eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gemäß Frist gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate zum Ende der Laufzeit.

Die Unterlagen, die Sie nach Abschluss der Versicherung erhalten, sollten Sie direkt in Ihr Reisegepäck übernehmen. Am besten sogar in das Handgepäck. Zu mindestens sollten Sie jedoch jederzeit die Notrufnummer der Versicherung und die Versicherungsnummer zur Hand haben. Im Falle eines Unfalls sollten Sie jedoch zuerst immer den örtlichen Notruf absetzen und anschließend bei der Versicherung anrufen.


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