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Vor dem Abschluss einer PKV sollten Sie einiges beachten

Die private Krankenversicherung in Zahlen

In Deutschland sind laut dem PKV Verband 8,7 Mio. Menschen in der privaten Krankenversicherung. Das sind circa 10 % der Gesamtbevölkerung. Darunter befinden sich nicht nur Beamte, Pensionäre und Selbständige. Sondern auch gut verdienende Angestellte, Studenten, Rentner und Kinder.

Übersicht Krankenversicherungsschutz der Bevölkerung:

Art der Krankenversicherung Anzahl Anteil
Gesetzliche Krankenkasse 73,3 Mio. 88,10 %
Private Krankenversicherung 8,7 Mio. 10,50 %
Sonstige 1,2 Mio. 1,40 %

Quelle: Verband der Ersatzkassen

Zuletzt gab es zwar leichte Zuwächse bei den PKV-Versicherten im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse. Da sich aber nicht jeder einfach privat krankenversichern kann, blieb der Anteil der PKV-Versicherten in den letzten 10 Jahren ziemlich konstant. Zudem ist der Wechsel in die PKV auch nicht für jeden sinnvoll. Doch dazu später mehr.

Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?

Schauen wir uns einmal an, wer in die private Krankenversicherung wechseln kann und wer nicht. Grundsätzlich kommt es auf die Berufsgruppe an und es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Beamte können sich unabhängig vom Einkommen ab dem ersten Tag ihrer Verbeamtung privat krankenversichern.
  • Selbständige und Freiberufler haben ebenfalls die Möglichkeit, ohne Einkommensnachweis in die PKV zu wechseln.
  • Angestellte benötigen ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens 69.300 €.
  • Studenten müssen sich zum Studienbeginn einmal entscheiden und können sich dann privat versichern, indem sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen.
  • Kinder können immer privat versichert werden, wenn die Eltern das möchten.

Wenn Sie zu einer dieser Berufsgruppen gehören, haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Was kostet eine private Krankenversicherung?

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse, wo die Beiträge einkommensabhängig fällig werden, sind die Kosten für eine PKV von den folgenden beiden Faktoren abhängig.

  • Leistungen: In der privaten Krankenversicherung können Versicherte bis zu einem gewissen Grad selbst entscheiden, wie gut die Leistungen sein sollen.
  • Persönliche Faktoren: Das Alter, Beruf und der Gesundheitszustand sind neben den Leistungen entscheidend für den Beitrag einer privaten Krankenversicherung. Junge Leute können sind wesentlich günstiger als Ältere. Zudem können private Krankenversicherer Risikozuschläge erheben, wenn man Vorerkrankungen hat. Dadurch erhöht sich der Beitrag zusätzlich.

Damit Sie sich besser vorstellen können, wie viel eine private Krankenversicherung kostet, habe ich einmal ein paar Beispielberechnungen mit unserem Vergleichsrechner durchgeführt:

Eckdaten-Berechnungsbeispiel:

  • Alter: 30 Jahre
  • Krankentagegeld: 130 €*
  • Inkl. gesetzliche Pflegepflichtversicherung
  • Alter bei Beamten auf Widerruf und Studenten: 22 Jahre

Ergebnis: Höhe der mtl. Beiträge einer PKV je nach Berufsgruppe

Beruf Günstigster Tarif Teuerster Tarif
Beamte auf Widerruf 67,12 € 194,38 €
Beamte auf Probe/Lebenszeit 176,90 € 372,55 €
Angestellte 228,71 € 964,74 €
Selbständige 228,71 € 971,25 €
Studenten 61,73 € 581,14 €
Kinder 228,71 € 971,25 €

*Hinweis: Bei Beamten und Studenten wurde kein Krankentagegeld im Beitrag berücksichtigt.

Man kann gut erkennen, dass es sehr große Preisspannen zwischen den Tarifen gibt. Doch der teuerste PKV-Tarif ist nicht gleich der Beste. Und bei den günstigen Tarifen muss beachtet werden, dass hier häufig hohe Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Solange man gesund ist, fällt das nicht auf.

Aber wenn man beispielsweise chronisch krank wird, wird die Selbstbeteiligung jedes Jahr fällig und verteuert damit den PKV-Beitrag. Deshalb sollte man vorab immer sämtliche PKV-Tarife vergleichen.


Private Krankenversicherung vergleichen

Jedes Kind muss extra versichert werden

PKV-Versicherte müssen noch beachten, dass Kinder im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse nicht kostenlos familienversichert werden können. Bei der Höhe des Beitrags für ein Kind kommt es auf das Alter und die Berufsgruppe der Eltern an.

Denn Kinder, deren Eltern als Beamte beihilfeberechtigt sind, können günstiger in der PKV versichert werden, als wenn die Eltern angestellt oder selbständig sind.

Das liegt daran, dass die Kinder von Beamten ebenfalls einen Beihilfeanspruch von 80 % der Krankheitskosten haben und dadurch nur ein kleiner Teil privat versichert werden muss.

Doch was kostet ein Kind in der privaten Krankenversicherung wirklich?

Berechnungsbeispiel: Kosten PKV-Tarife für Kinder!

Status Günstigster Tarif Teuerster Tarif
Kind beihilfeberechtigt 24,14 € 62,05 €
Kind von Angestellten oder Selbständigen 116,34 € 378,86 €

Die Kinder werden zwar nur temporär bis beispielsweise zum Ausbildungsbeginn versichert. Denn dann werden sie in der Regel pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse.

Aber dennoch muss man sich den Zusatzbeitrag auch für einige Jahre leisten können. Deshalb sollte man den Nachwuchs immer mit einplanen.

Das gilt zumindest für verheiratete Paare, wo einer PKV-Versichert ist.

Arbeitgeber beteiligt sich am Beitrag für die Kinder

Angestellte haben den Vorteil, dass sich ihr Arbeitgeber eventuell am Beitrag für die Kinder beteiligt. Voraussetzung dafür ist, dass der maximale Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist. Mehr Informationen zu finden Sie unter: Arbeitgeberzuschuss zur PKV

Welche Leistungen sind in der PKV wichtig?

Der Beitrag alleine sollte niemals das einzige Entscheidungskriterium sein. Denn schließlich läuft der PKV-Vertrag bis zum Lebensende. Und früher oder später werden ziemlich sicher Leistungen in Anspruch genommen werden. Doch welche Leistungen sollte eine gute private Krankenversicherung haben?

Checkliste: Auf diese 9 Leistungskriterien sollten Sie achten!

Die behandelnden Ärzte rechnen mit den privat versicherten Patienten direkt ab und verwenden dafür ein Leistungsverzeichnis. In diesem werden sämtliche medizinischen Leistungen aufgeführt. Bei den Humanmedizinern ist dies die Gebührenordnung für Ärzte (kurz GOÄ) und bei den Zahnärzten nennt sich das Leistungsverzeichnis Gebührenordnung für Zahnärzte (kurz GOZ).

Jede Position ist mit einer Nummer und einem Wert in Euro gekennzeichnet. Nun haben die Ärzte bei der Abrechnung gewisse Spielräume, mit denen sie diesen Euro-Wert erhöhen können. Idealerweise leistet ihr Tarif auch über die sogenannten Höchstsätze der Gebührenordnung. Und zwar in allen 3 Bereichen: ambulant, stationäre und im Zahnbereich.

Dann können Sie jederzeit auch absolute Spitzenmedizin in Deutschland in Anspruch nehmen. Die absolute Mindestanforderung sollte die Leistung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ sein.

Gute Tarife verzichten auf das sogenannte Hausarztprinzip. Denn dieses sieht vor, dass Patienten bei jeder Beschwerde zuerst zu ihrem Hausarzt gehen und sich von diesem eine Überweisung zum Facharzt ausstellen lassen müssen. Wer einen Tarif mit Hausarztprinzip abgeschlossen hat und direkt zum Facharzt geht, erhält im Leistungsfall nicht die volle Erstattung von seiner PKV.

Aus dem Grund sollten Versicherte darauf achten, dass ihr Tarif auf das Hausarztprinzip verzichtet.

Zu den Heilmitteln zählen beispielsweise die Behandlung beim Logopäden oder Ergotherapeuten. Auch Physiotherapie fällt unter die Bezeichnung Heilmittel.

Von einem Hilfsmittel spricht man, wenn es sich um Geräte handelt, die einen bei unzureichender Ausheilung einer Krankheit oder nach einem Unfall unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Krankenfahrstühle, Hörgeräte, aber auch Körperersatzstücke wie Prothesen.

Achten Sie bei der Tarifauswahl unbedingt, dass es keine Einschränkungen gibt. In vielen Einsteigertarifen werden beispielsweise nur 75 % bei Hilfsmitteln übernommen. Und zudem findet man Erstattungsgrenzen bei Hilfsmitteln. Da wird dann beispielsweise ein Krankenfahrstuhl mit maximal 15.000 € finanziert. Alles was, darüber hinaus geht, muss man selbst bezahlen.

Denken Sie auch daran, dass die Erstattungssummen vielleicht heute ausreichen. Aber in 20 oder 30 Jahren aufgrund der Inflation zu gering sind. Deshalb sollten der PKV-Tarif möglichst unbegrenzt bei Heil- und Hilfemitteln leisten. Zudem ist es wichtig, dass der Tarif einen offenen Hilfsmittelkatalog vorsieht. Denn nur dann können neue medizinische Hilfsmittel erstattet werden.

Die Wahrscheinlichkeit einmal im Leben aufgrund schwieriger Lebensumstände eine ambulante Psychotherapie in Anspruch nehmen zu müssen, ist sehr hoch. Die privaten Krankenversicherer begrenzen diese Art von Leistungen einmal von der Anzahl zu erstattender Psychotherapiesitzungen und bei der Höhe der Rechnungsbeträge.

Bei guten Tarifen werden mindestens 50 Sitzungen pro Jahr bezahlt. Das sollte die Mindestanforderung sein. Zudem sollte ein guter Tarif die Höhe der zu erstattenden Rechnungsbeträge nicht beschränken. Weil er beispielsweise nur 50 oder 75 Prozent der Psychotherapiesitzung übernimmt.

Es gibt Tarife, die beschränken die Kostenübernahme für den Aufenthalt in einer Psychiatrie auf 30 Tage. Sollten Sie oder Ihr versichertes Kind in eine solche Ausnahmesituation kommen, wäre es existenziell, dass Ihr PKV-Tarif keine Einschränkungen vornimmt und den kompletten Aufenthalt bezahlt. Denn anderenfalls könnten Sie auf mehreren zehntausend Euro sitzen bleiben.
Im Krankenhaus wird zwischen Regel- und Wahlleistungen unterschieden. Die Regelleistungen werden auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wer im Krankenhaus allerdings den Status Privatpatient wünscht, sollte darauf achten, dass seine private Krankenversicherung die sogenannten Wahlleistungen übernimmt. Auch bekannt als Chefarztbehandlung. Dahinter verbirgt sich aber nur, dass Sie im Krankenhaus die Auswahl haben, von wem Sie behandelt werden möchten und dafür auch die Kosten übernommen werden. Es gibt nämlich auch PKV-Tarife, die nur die sogenannten Regelleistungen im Krankenhaus abdecken. Die Tarife sind in der Regel zwar deutlich günstiger, allerdings haben Sie dann keinen unter Umständen keinen Zugang zu Spitzenmedizin.
Nach einer Erkrankung oder einem Unfall mit Krankenhausaufenthalt folgt häufig die Empfehlung einer sogenannten Anschlussheilbehandlung oder Reha. Bei Angestellten ist dafür die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Sie übernimmt die Kosten dafür. Wenn aber wie bei Selbständigen oder Beamten keine Rentenversicherungspflicht besteht, müssen die Kosten für eine Reha entweder vollständig oder teilweise selbst finanziert werden. Denn die private Krankenversicherung ist im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse für Reha-Leistungen grundsätzlich nicht zuständig. Außer, es ist explizit in den Vertragsbedingungen geregelt. Aus dem Grund sollten Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, darauf achten, dass ihr PKV-Tarif auch Reha-Leistungen und Anschlussheilbehandlungen bezahlt. Bei Beamten wird die Beihilfe einen Teil übernehmen. Für den Rest sollte auch die private Krankenversicherung aufkommen.
In der Zahnmedizin wird zwischen folgenden 3 Behandlungen unterschieden:

  • Zahnbehandlung: z.B. Füllungen, Wurzel- oder Parodontosebehandlungen.
  • Zahnersatz: z.B. Kronen, Bücken und Implantate.
  • Kieferorthopädie

Gute PKV-Tarife übernehmen 100 % der Kosten für Zahnbehandlungen und mindestens 80 % bei Zahnersatz- und kieferorthopädischen-Maßnahmen. Letztere werden nur bei einem Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen. Bei Erwachsenen ist selbst bei guten PKV-Tarifen eine kieferorthopädische Behandlung nur versichert, wenn schwere Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien vorhanden sind. In der Regel müssen deshalb diese Kosten, wie in der GKV auch, vom Versicherten selbst bezahlt werden.

Achtung Inlays und Implantate: Sie sollten einen Tarif wählen, der keine Beschränkungen bei der Erstattung von Implantaten vereinbart und zudem Inlays nicht als Zahnersatzmaßnahmen, sondern als Zahnbehandlung einstuft. Anderenfalls bleiben Sie auf den Mehrkosten sitzen.

Bei der privaten Krankenversicherung ist es üblich, dass in den ersten Jahren zahnärztliche Leistungen nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag übernommen werden. Man nennt das auch Zahnstaffel. Einzig bei Unfällen wird in der Regel auf die Zahnstaffel verzichtet.

Achten Sie bei der Tarifauswahl, wie die Zahnstaffel geregelt ist und ab wann Sie die volle Leistung erhalten. Zudem sollte Ihr Tarif keine unbegrenzte Zahnstaffel haben. Mit dieser würde er beispielsweise über die komplette Laufzeit einen jährlichen Maximalbetrag als Kostendeckel bestimmen. Auch hier gilt, dass der Betrag heute vielleicht ausreicht. Allerdings in 30 Jahren viel zu gering ist.

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung

Voraussetzung für eine Kündigung ist eine 18-monatige Mindestmitgliedschaft bei der bestehenden Krankenkasse. Ausgenommen von der Mindestmitgliedschaftszeit sind Personen, die in die private Krankenversicherung wechseln werden. Wenn man nun seine gesetzliche Krankenkasse kündigt, kann man das zum Ende des übernächsten Kalendermonats, von dem Monat aus, in welchem man die Kündigung erklärt (Beispiel: Kündigung zum 21. Juli; Wechsel zum 1. Oktober möglich). Die Kündigung wird aber nur wirksam, wenn man innerhalb dieser Kündigungsfrist seiner alten Krankenkasse eine neue Krankenversicherung mit einer entsprechenden Bestätigung vom neuen Versicherer nachweißt. Diese Bestätigung erhält man vom neuen Versicherer.

Sonderregelungen:
Arbeitnehmer, die zu Beginn eines Kalenderjahres aufgrund Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze freiwilliges Mitglied werden, können mit einer Frist von 14-Tagen nach der Mitteilung der Krankenkasse über die Versicherungsfreiheit rückwirkend zum 01.01. von Ihrer bestehenden GKV austreten.

Wenn jemand eine selbständige Tätigkeit aufnimmt, kann man ohne Kündigungsfrist sofort mit Aufnahme der Selbständigkeit wechseln.

Es gibt zwei Wege um seine derzeitige private Krankenversicherung zu kündigen. Die ordentliche Kündigung ist nach einer maximal 2-jährigen Mindestvertragsdauer möglich und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres durchgeführt werden.
Die außerordentliche Kündigung ist möglich nach einer Beitragsanpassung oder einer wieder eintretenden Versicherungspflicht.

Achtung: Die Kündigung wird nur wirksam, wann man innerhalb der Kündigungsfrist seiner alten Krankenversicherung eine Folgeversicherung schriftlich nachweist. Diese Bestätigung erhält man vom neuen Versicherer.

Der Arbeitgeber ist bei Angestellten verpflichtet die Hälfte des privaten Krankenvollversicherungs- und Pflegepflichtbeitrags zu bezahlen. Begrenzt wird der Zuschuss auf den Betrag, der bei einem gesetzlich freiwillig versicherten bezahlt werden müsste.
Als privat Krankenversicherter erhält man von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss von derzeit 7,3% der ausbezahlten Rente, maximal die Hälfte des tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags. Voraussetzung ist, dass man Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat.

Für die Pflegepflichtversicherung erhält man weder als GKV noch als privat Versicherter Rentner einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung. Diesen Beitrag müssen alle Rentner selbst bezahlen.

Der Basistarif musste seit dem 01.01.2009 im Rahmen der Versicherungspflicht verpflichtend von allen privaten Krankenversicherungsunternehmen in Deutschland eingeführt werden und ersetzt damit den bisherigen Standardtarif. In diesem Basistarif besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang. Das heißt, der Versicherer muss jeden der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt aufnehmen. Es dürfen keine Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Ablehnungen zum Tragen kommen. Außerdem darf der Basistarif nicht teurer sein, als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen des Basistarifs müssen weitestgehend denen der GKV entsprechen.
Seit dem 01.01.2009 kann man als privat Krankenversicherter beim Wechsel in eine neue private Krankenversicherung Teile seiner Altersrückstellung mitnehmen. Man spricht hier vom Übertragungswert, der auch jährlich von der Versicherung mitgeteilt wird. Ausnahme sind hier Versicherte, die ihre Krankenversicherung vor dem 01.01.2009 abgeschlossen haben. In diese sogenannten „Alte Welt“ Tarife ist ein Übertragungswert nicht einkalkuliert man kann somit auch nicht mitgenommen werden.
Seit dem 01.01.2010 können die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Rahmen des „Bürgerentlastungsgesetzes“ bei der Einkommenssteuererklärung unbegrenzt geltend gemacht werden. Für privat Versicherte gilt noch, dass man nur den Teil ansetzen kann, welcher dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Zum Beispiel sind Mehrleistungen wie Heilpraktiker, Ein- und Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung nicht abzugsfähig. Die Krankenversicherungsunternehmen ermitteln nach einer bestimmten Formel den abzugsfähigen Wert und lassen diesen in der Regel dem Versicherten zukommen. Ausführlich sollte man sich von seinem Steuerberater beraten lassen.
Das Krankentagegeld sollte in der Höhe des letzten Nettoeinkommens abgesichert werden. Bei angestellten privat Krankenversicherten fällt nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung der Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung weg. Dieser sollte in der Berechnung berücksichtigt und dazu addiert werden.
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