Vor dem Abschluss einer PKV sollten Sie einiges beachten
Die private Krankenversicherung in Zahlen
In Deutschland sind laut dem PKV Verband 8,7 Mio. Menschen in der privaten Krankenversicherung. Das sind circa 10 % der Gesamtbevölkerung. Darunter befinden sich nicht nur Beamte, Pensionäre und Selbständige. Sondern auch gut verdienende Angestellte, Studenten, Rentner und Kinder.
Übersicht Krankenversicherungsschutz der Bevölkerung:
Art der Krankenversicherung | Anzahl | Anteil |
---|---|---|
Gesetzliche Krankenkasse | 73,3 Mio. | 88,10 % |
Private Krankenversicherung | 8,7 Mio. | 10,50 % |
Sonstige | 1,2 Mio. | 1,40 % |
Quelle: Verband der Ersatzkassen
Zuletzt gab es zwar leichte Zuwächse bei den PKV-Versicherten im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse. Da sich aber nicht jeder einfach privat krankenversichern kann, blieb der Anteil der PKV-Versicherten in den letzten 10 Jahren ziemlich konstant. Zudem ist der Wechsel in die PKV auch nicht für jeden sinnvoll. Doch dazu später mehr.
Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?
Schauen wir uns einmal an, wer in die private Krankenversicherung wechseln kann und wer nicht. Grundsätzlich kommt es auf die Berufsgruppe an und es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Beamte können sich unabhängig vom Einkommen ab dem ersten Tag ihrer Verbeamtung privat krankenversichern.
- Selbständige und Freiberufler haben ebenfalls die Möglichkeit, ohne Einkommensnachweis in die PKV zu wechseln.
- Angestellte benötigen ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens 69.300 €.
- Studenten müssen sich zum Studienbeginn einmal entscheiden und können sich dann privat versichern, indem sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen.
- Kinder können immer privat versichert werden, wenn die Eltern das möchten.
Wenn Sie zu einer dieser Berufsgruppen gehören, haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse, wo die Beiträge einkommensabhängig fällig werden, sind die Kosten für eine PKV von den folgenden beiden Faktoren abhängig.
- Leistungen: In der privaten Krankenversicherung können Versicherte bis zu einem gewissen Grad selbst entscheiden, wie gut die Leistungen sein sollen.
- Persönliche Faktoren: Das Alter, Beruf und der Gesundheitszustand sind neben den Leistungen entscheidend für den Beitrag einer privaten Krankenversicherung. Junge Leute können sind wesentlich günstiger als Ältere. Zudem können private Krankenversicherer Risikozuschläge erheben, wenn man Vorerkrankungen hat. Dadurch erhöht sich der Beitrag zusätzlich.
Damit Sie sich besser vorstellen können, wie viel eine private Krankenversicherung kostet, habe ich einmal ein paar Beispielberechnungen mit unserem Vergleichsrechner durchgeführt:
Eckdaten-Berechnungsbeispiel:
- Alter: 30 Jahre
- Krankentagegeld: 130 €*
- Inkl. gesetzliche Pflegepflichtversicherung
- Alter bei Beamten auf Widerruf und Studenten: 22 Jahre
Ergebnis: Höhe der mtl. Beiträge einer PKV je nach Berufsgruppe
Beruf | Günstigster Tarif | Teuerster Tarif |
---|---|---|
Beamte auf Widerruf | 67,12 € | 194,38 € |
Beamte auf Probe/Lebenszeit | 176,90 € | 372,55 € |
Angestellte | 228,71 € | 964,74 € |
Selbständige | 228,71 € | 971,25 € |
Studenten | 61,73 € | 581,14 € |
Kinder | 228,71 € | 971,25 € |
*Hinweis: Bei Beamten und Studenten wurde kein Krankentagegeld im Beitrag berücksichtigt.
Man kann gut erkennen, dass es sehr große Preisspannen zwischen den Tarifen gibt. Doch der teuerste PKV-Tarif ist nicht gleich der Beste. Und bei den günstigen Tarifen muss beachtet werden, dass hier häufig hohe Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Solange man gesund ist, fällt das nicht auf.
Aber wenn man beispielsweise chronisch krank wird, wird die Selbstbeteiligung jedes Jahr fällig und verteuert damit den PKV-Beitrag. Deshalb sollte man vorab immer sämtliche PKV-Tarife vergleichen.
Private Krankenversicherung vergleichen
Jedes Kind muss extra versichert werden
PKV-Versicherte müssen noch beachten, dass Kinder im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse nicht kostenlos familienversichert werden können. Bei der Höhe des Beitrags für ein Kind kommt es auf das Alter und die Berufsgruppe der Eltern an.
Denn Kinder, deren Eltern als Beamte beihilfeberechtigt sind, können günstiger in der PKV versichert werden, als wenn die Eltern angestellt oder selbständig sind.
Das liegt daran, dass die Kinder von Beamten ebenfalls einen Beihilfeanspruch von 80 % der Krankheitskosten haben und dadurch nur ein kleiner Teil privat versichert werden muss.
Doch was kostet ein Kind in der privaten Krankenversicherung wirklich?
Berechnungsbeispiel: Kosten PKV-Tarife für Kinder!
Status | Günstigster Tarif | Teuerster Tarif |
---|---|---|
Kind beihilfeberechtigt | 24,14 € | 62,05 € |
Kind von Angestellten oder Selbständigen | 116,34 € | 378,86 € |
Die Kinder werden zwar nur temporär bis beispielsweise zum Ausbildungsbeginn versichert. Denn dann werden sie in der Regel pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse.
Aber dennoch muss man sich den Zusatzbeitrag auch für einige Jahre leisten können. Deshalb sollte man den Nachwuchs immer mit einplanen.
Das gilt zumindest für verheiratete Paare, wo einer PKV-Versichert ist.
Arbeitgeber beteiligt sich am Beitrag für die Kinder
Angestellte haben den Vorteil, dass sich ihr Arbeitgeber eventuell am Beitrag für die Kinder beteiligt. Voraussetzung dafür ist, dass der maximale Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist. Mehr Informationen zu finden Sie unter: Arbeitgeberzuschuss zur PKV
Welche Leistungen sind in der PKV wichtig?
Der Beitrag alleine sollte niemals das einzige Entscheidungskriterium sein. Denn schließlich läuft der PKV-Vertrag bis zum Lebensende. Und früher oder später werden ziemlich sicher Leistungen in Anspruch genommen werden. Doch welche Leistungen sollte eine gute private Krankenversicherung haben?
Checkliste: Auf diese 9 Leistungskriterien sollten Sie achten!
Jede Position ist mit einer Nummer und einem Wert in Euro gekennzeichnet. Nun haben die Ärzte bei der Abrechnung gewisse Spielräume, mit denen sie diesen Euro-Wert erhöhen können. Idealerweise leistet ihr Tarif auch über die sogenannten Höchstsätze der Gebührenordnung. Und zwar in allen 3 Bereichen: ambulant, stationäre und im Zahnbereich.
Dann können Sie jederzeit auch absolute Spitzenmedizin in Deutschland in Anspruch nehmen. Die absolute Mindestanforderung sollte die Leistung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ sein.
Aus dem Grund sollten Versicherte darauf achten, dass ihr Tarif auf das Hausarztprinzip verzichtet.
Von einem Hilfsmittel spricht man, wenn es sich um Geräte handelt, die einen bei unzureichender Ausheilung einer Krankheit oder nach einem Unfall unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Krankenfahrstühle, Hörgeräte, aber auch Körperersatzstücke wie Prothesen.
Achten Sie bei der Tarifauswahl unbedingt, dass es keine Einschränkungen gibt. In vielen Einsteigertarifen werden beispielsweise nur 75 % bei Hilfsmitteln übernommen. Und zudem findet man Erstattungsgrenzen bei Hilfsmitteln. Da wird dann beispielsweise ein Krankenfahrstuhl mit maximal 15.000 € finanziert. Alles was, darüber hinaus geht, muss man selbst bezahlen.
Denken Sie auch daran, dass die Erstattungssummen vielleicht heute ausreichen. Aber in 20 oder 30 Jahren aufgrund der Inflation zu gering sind. Deshalb sollten der PKV-Tarif möglichst unbegrenzt bei Heil- und Hilfemitteln leisten. Zudem ist es wichtig, dass der Tarif einen offenen Hilfsmittelkatalog vorsieht. Denn nur dann können neue medizinische Hilfsmittel erstattet werden.
Bei guten Tarifen werden mindestens 50 Sitzungen pro Jahr bezahlt. Das sollte die Mindestanforderung sein. Zudem sollte ein guter Tarif die Höhe der zu erstattenden Rechnungsbeträge nicht beschränken. Weil er beispielsweise nur 50 oder 75 Prozent der Psychotherapiesitzung übernimmt.
- Zahnbehandlung: z.B. Füllungen, Wurzel- oder Parodontosebehandlungen.
- Zahnersatz: z.B. Kronen, Bücken und Implantate.
- Kieferorthopädie
Gute PKV-Tarife übernehmen 100 % der Kosten für Zahnbehandlungen und mindestens 80 % bei Zahnersatz- und kieferorthopädischen-Maßnahmen. Letztere werden nur bei einem Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen. Bei Erwachsenen ist selbst bei guten PKV-Tarifen eine kieferorthopädische Behandlung nur versichert, wenn schwere Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien vorhanden sind. In der Regel müssen deshalb diese Kosten, wie in der GKV auch, vom Versicherten selbst bezahlt werden.
Achtung Inlays und Implantate: Sie sollten einen Tarif wählen, der keine Beschränkungen bei der Erstattung von Implantaten vereinbart und zudem Inlays nicht als Zahnersatzmaßnahmen, sondern als Zahnbehandlung einstuft. Anderenfalls bleiben Sie auf den Mehrkosten sitzen.
Achten Sie bei der Tarifauswahl, wie die Zahnstaffel geregelt ist und ab wann Sie die volle Leistung erhalten. Zudem sollte Ihr Tarif keine unbegrenzte Zahnstaffel haben. Mit dieser würde er beispielsweise über die komplette Laufzeit einen jährlichen Maximalbetrag als Kostendeckel bestimmen. Auch hier gilt, dass der Betrag heute vielleicht ausreicht. Allerdings in 30 Jahren viel zu gering ist.
Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung
Sonderregelungen:
Arbeitnehmer, die zu Beginn eines Kalenderjahres aufgrund Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze freiwilliges Mitglied werden, können mit einer Frist von 14-Tagen nach der Mitteilung der Krankenkasse über die Versicherungsfreiheit rückwirkend zum 01.01. von Ihrer bestehenden GKV austreten.
Wenn jemand eine selbständige Tätigkeit aufnimmt, kann man ohne Kündigungsfrist sofort mit Aufnahme der Selbständigkeit wechseln.
Die außerordentliche Kündigung ist möglich nach einer Beitragsanpassung oder einer wieder eintretenden Versicherungspflicht.
Achtung: Die Kündigung wird nur wirksam, wann man innerhalb der Kündigungsfrist seiner alten Krankenversicherung eine Folgeversicherung schriftlich nachweist. Diese Bestätigung erhält man vom neuen Versicherer.
Für die Pflegepflichtversicherung erhält man weder als GKV noch als privat Versicherter Rentner einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung. Diesen Beitrag müssen alle Rentner selbst bezahlen.