Ein Vergleich der privaten Krankenversicherung spart viel Geld
In Deutschland sind laut den Zahlen des PKV Verbandes über 8 Mio. Menschen in einer privaten Krankenversicherung und nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Darunter befinden sich nicht nur Selbständige und Beamte, sondern auch gut verdienende Angestellte und Studenten.
Ein Angestellter kann sich ab einem Jahresbruttoeinkommen von 64.350 € im Jahr 2022 privat krankenversichern. Damit hat sich die sogenannte Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2022 für Angestellte im Vergleich zum Vorjahr nicht erneut erhöht.
Wer sich dafür entscheidet in die private Krankenversicherung zu wechseln, steht vor einem unglaublich riesigen Angebot an Tarifen. Es sind weit über 1.700 Tarifvarianten in der privaten Krankenversicherung am Markt. Wer hier die beste private Krankenversicherung für sich finden möchte, kommt man um einen Vergleich der privaten Krankenversicherung nicht herum.
Der Markt ist sehr groß und es gibt jede Menge sehr gute, aber auch schlechte Tarife am Markt. Ein reiner Preisvergleich wäre hier fehl am Platz. In kaum einer anderen Versicherungssparte ist es so wichtig, wie in der privaten Krankenversicherung, im Vergleich auch auf eine Top-Qualität der Versicherungsbedingungen zu achten. Ein Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist im besten Fall eine Entscheidung für das restliche Leben und muss deshalb gut durchdacht werden.
Im Leitungsfall sollte jeder bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenkasse haben. Das bietet leider längst nicht jeder Tarif in der privaten Krankenversicherung. Auch deshalb lohnt sich ein Anbietervergleich.
Über unseren Vergleichsrechner können die Tarife berechnet und im Leistungsvergleich gegenübergestellt werden. Hier kann sich jeder schon mal einen Überblick verschaffen, um für sich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln. Ein individuelles Angebot wird direkt über den Rechner kostenfrei und unverbindlich beantragt.
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Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung
Arbeitnehmer deren Einkommen erstmalig und voraussichtlich dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze = JEAG von 64.350 Euro im Jahr 2022) liegen, können sich ab dem 01.01. privat krankenversichern. Bei der Betrachtung werden auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt.
Ausnahme: Berufseinsteiger (z.B. nach dem Studium) oder Berufswechsler (z.B. vorher selbständig Tätig) müssen nicht bis zum Ende des Jahres warten, wenn die Voraussetzungen des Einkommens im Angestelltenverhältnis zutreffen.
Selbständige haben jederzeit unabhängig von ihrem Einkommen die Möglichkeit auf einen Wechsel in die PKV.
Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe und haben die Möglichkeit sich darüber hinaus über sogenannte Beihilfeergänzungstarife auf 100% privat abzusichern. Bei der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr (Bund bzw. Landesbehörde) an den anfallenden Krankheits-, Geburts- oder Todesfallkosten. Die Höhe der Beteiligung ist abhängig vom Familienstand und den jeweiligen Vorschriften von Bund- und Ländern.
Studenten die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studieren, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV. Bis zum Alter von 25 Jahren sind Studenten meistens noch in der Familienversicherung der Eltern versichert. Diese geht der Versicherungspflicht der Studenten vor. Danach haben die Studenten die Möglichkeit sich innerhalb von 3 Monaten ab der Immatrikulation von der Versicherungspflicht der Studenten in der GKV befreien zu lassen. Diese Befreiung gilt bis zum Ende der Versicherungspflicht als Student.
Sonderregelungen:
Arbeitnehmer, die zu Beginn eines Kalenderjahres aufgrund Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze freiwilliges Mitglied werden, können mit einer Frist von 14-Tagen nach der Mitteilung der Krankenkasse über die Versicherungsfreiheit rückwirkend zum 01.01. von Ihrer bestehenden GKV austreten.
Wenn jemand eine selbständige Tätigkeit aufnimmt, kann man ohne Kündigungsfrist sofort mit Aufnahme der Selbständigkeit wechseln.
Die außerordentliche Kündigung ist möglich nach einer Beitragsanpassung oder einer wieder eintretenden Versicherungspflicht.
Achtung: Die Kündigung wird nur wirksam, wann man innerhalb der Kündigungsfrist seiner alten Krankenversicherung eine Folgeversicherung schriftlich nachweist. Diese Bestätigung erhält man vom neuen Versicherer.
Für die Pflegepflichtversicherung erhält man weder als GKV noch als privat Versicherter Rentner einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung. Diesen Beitrag müssen alle Rentner selbst bezahlen.
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