Wir beraten Sie gerne:

Telefon: 08581 – 726 28 55

E-Mail: mail@onverso.org

Montag - Freitag
9:00 Uhr - 19:00 Uhr

Gesetzlich oder privat versichern?

Wo liegen die Unterschiede zwischen der GKV und PKV?

In Deutschland sind über 8,5 Millionen Menschen privat krankenversichert. In den Genuss einer privaten Krankenversicherung können Angestellte kommen, die ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 im Jahr 2024 (66.600 Euro im Jahr 2023) haben. Darüber hinaus haben Selbständige, Beamten und Studenten unabhängig von ihrem Einkommen die Möglichkeit sich privat kranken zu versichern.

Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung sind nicht nur wesentlich besser als in der gesetzlichen Krankenkasse, sondern auch vertraglich garantiert.

Wohingegen die gesetzlichen Krankenkassen jederzeit die Möglichkeit haben Leistungen zu verringern, was diese in der Vergangenheit auch immer wieder getan haben. In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme.

Zum einen die gesetzlichen Krankenkassen, in welchen circa 90 % der Bevölkerung pflichtversichert sind und zum anderen die private Krankenversicherung. Bevor man sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheidet, sollte man die beiden Systeme einmal vergleichen, um zu sehen wo genau die Unterschiede liegen.

Unterschiede gesetzliche und private Krankenversicherung

Leistungen Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Ambulant beim Arzt Behandlung durch Vertragsärzte der GKV.
Medikamente, Heilmittel (Massagen, Fango, usw.) und Hilfsmittel (Krankenfahrstühle, Hörgeräte, usw.) werden nur mit Festbeiträgen und Höchstpreisen erstattet.
Selbstbeteiligung bei vielen Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln.
Freie Arztwahl: Man kann selbst einen Spezialisten auswählen.
Medikamente, Heil- und Hilfsmittel je nach Tarif ohne Zuzahlungen.
Krankenhaus Behandlung wird durch den diensthabenden Arzt durchgeführt.
Nur Anspruch auf Krankenhäuser, mit denen die gesetzliche Krankenversicherung einen Vertrag hat.
Nur Anspruch auf Mehrbettzimmer.
Die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr müssen 10 Euro vom Versicherten bezahlt werden.
Je nach Tarif hat der Patient die freie Arztwahl bis hin zum Chefarzt.
Freie Krankenhauswahl nach vorheriger Abstimmung mit privater Krankenversicherung.
Je nach Tarif kann Mehr-, Zwei- oder Einbettzimmer gewählt werden.
Zahnarzt Für Zahnersatz abhängig vom Befund werden nur Pauschalen (=Festzuschüsse) erstattet.
Die Festzuschüsse orientieren sich an den durchschnittlichen Kosten für eine einfache Versorgung.
Hochwertige Versorgung wird nur mit Beteiligung einer einfachen Versorgung bezahlt.
Zahnärztliche Leistungen als PrivatpatientHöherwertige Versorgung (z.B. Keramik, Gold) wird in der Regel übernommen.
Je nach Tarif zwischen 60% – 100% Erstattung.
Heilpraktiker Kein Leistungsanspruch. Je nach Tarif wird geleistet.
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit Seit 1.1.2009 haben Selbständige keinen Anspruch mehr auf Krankengeld, außer sie bezahlen den allgemeinen Beitragssatz.
Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für die gleiche Krankheit bezahlt.
Höchstbegrenzung auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze: maximal erhalten Sie 116,38 Euro (2023) pro Tag.
Keine Leistungsbegrenzung solange Arbeitsunfähigkeit besteht. Krankengeld wird bis Nettoeinkommen individuell abgeschlossen.
Ausland Versicherungsschutz in EU-Ländern bzw. in Ländern mit Sozialversicherungs-
abkommen.
Rücktransportkosten sind ausgeschlossen.
Versicherungsschutz gilt Europaweit Weltweiter Versicherungsschutz je nach Tarif bis zu 12 Monaten.
Erstattung von medizinisch notwendigen Rücktransportkosten je nach Tarif.
Beitragskalkulation Arbeitnehmer: Beitrag abhängig vom Gehalt (Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % in 2023 zuzüglich durchschnittlich 1,6 % Zusatzbeitrag + 3,05 % Pflegepflichtversicherung für Kinderlose +0,35 %.)
Beitragskalkulation bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze 4.987,50 Euro pro Monat in 2023.
Demnach liegt der Höchstbeitrag bei 977,55 Euro im Jahr 2023 (inkl. Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,6 %).
Selbständige bezahlen seit dem 1.1.2009 einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % auf deren Einnahmen. Haben dafür aber keinen Anspruch auf Krankengeld.
Das Gehalt oder die Einnahmen spielen keine Rolle.
Der Beitrag bemisst sich aufgrund Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang des jeweiligen Tarifs der Krankenversicherung.
Abrechnung mit Ärzten Sachleistungsprinzip:
Im Leistungsfall rechnet der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit der Krankenkasse ab.
Kostenerstattungsprinzip:
Bei ambulanten Behandlungen erhält man eine Rechnung vom Arzt und rechnet mit seiner privaten Krankenversicherung direkt ab.
Bei Behandlungen im Krankenhaus, rechnet das Krankenhaus die Regelleistungen direkt mit der Krankenversicherung ab.
Bei Wahlleistungen, wie zum Beispiel die Unterbringung im Einbettzimmer, erhält der Patient nach dem Krankenhausaufenthalt eine Rechnung und rechnet dann mit seiner privaten Krankenversicherung ab.

Vor- und Nachteile von GKV und PKV

Um eine Entscheidung für das eine oder andere Krankenversicherungssystem treffen zu können, sollte man sich ganz genau die Unterschiede ansehen. Wir haben hier mal beide Systeme der Krankenversicherungen gegenübergestellt.

Vorteile

Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Günstige Familienversicherung, da Kinder beitragsfrei mitversichert sind Keine Leistungskürzungen in der Zukunft, da diese vertraglich garantiert werden
Weniger Verwaltungsaufwand, da durch Sachleistungsprinzip Abrechnung direkt zwischen Arzt und Krankenversicherung Leistungsumfang kann individuell zusammengestellt werden. Dadurch in der Regel höhere Leistungen als in den gesetzlichen Krankenversicherung
Beitragsfreiheit bei Anspruch auf Krankengeld Oft Beitragsersparnis bei jüngeren Versicherten aufgrund niedrigen Eintrittsalter

Nachteile

Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Evtl. weitere Leistungskürzungen in der Zukunft (wurde in der Vergangenheit durch zahlreiche Gesundheitsreformen bereits mehrfach durchgeführt) Für jedes Familienmitglied müssen extra Beiträge bezahlt werden
Medizinische Leistungen sind in der Regel Grundversorgungen Krankenversicherungsbeitrag muss auch während Krankheit und Mutterschutz weiter bezahlt werden
Höhere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Versicherte noch jünger sind Evtl. Risikozuschläge auf den Beitrag, wenn Versicherter Vorerkrankungen hat

Die Beiträge steigen in beiden Krankenversicherungen an

Egel ob man sich freiwillig gesetzlich oder privat versichert. Rückblickend betrachtet steigen die Beiträge in beiden Systemen an. Der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen ist seit 1985 von umgerechnet 244,35 € pro Monat auf auf 1.050,53 € pro Monat (inkl. Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung) im Jahr 2024 angestiegen.

Dabei muss man berücksichtigen, dass durch die Gesundheitsreformen etliche Leistungskürzungen erfolgt sind, die hier noch nicht berücksichtigt wurden. Somit liegen die eigentlichen durchschnittlichen Beitragssteigerungen weitaus höher.

Die privaten Krankenversicherungen haben ebenfalls mit Beitragserhöhungen in den letzten 10 Jahren von durchschnittlich 3 % bei stabilen, bis zu 7 % bei instabilen Versicherungsunternehmen zu verbuchen gehabt.

Im Unterschied zu den gesetzlichen Krankenkassen sind die Versicherten aber von Leistungskürzungen nicht betroffen gewesen, da diese in der privaten Krankenversicherung garantiert sind. Man kann also sagen, dass beide Systeme aufgrund Inflation, medizinischem Fortschritt mit Beitragssteigerungen zu kämpfen haben und sich diese auf ähnlichem Niveau befinden.

Auf beitragsstabile Krankenversicherungen setzen

Man sollte sich immer einen Versicherer auswählen, der in der Vergangenheit bei seinen Tarifen eine stabile Beitragsentwicklung aufweisen konnte.

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung im Alter

Gesetzlich oder privat versichernDie Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden so kalkuliert, dass man in jungen Jahren einen höheren Beitrag, als es vom reinen Risiko her nötig wäre bezahlt. Dieses Mehr an Beiträgen legt die Versicherung dann gewinnbringend am Kapitalmarkt an. Um dann im Alter von dieser angesparten Summe die höheren Gesundheitskosten zu begleichen.

Man spricht hier auch von den sogenannten Altersrückstellungen, die ein Krankenversicherungsunternehmen für seine Versicherten bilden muss. Dadurch ist es möglich, dass die versicherten über die komplette Laufzeit denselben Beitrag bezahlen müssen. Aber warum steigen dann die Beiträge in der privaten Krankenversicherung an?

Das liegt unter anderem am medizinischen Fortschritt  der höhere Gesundheitskosten zur Folge hat und nicht exakt in den Tarifen einkalkuliert werden kann. Der Gesetzgeber hat im Zuge der Gesundheitsreform im Jahr 2000 allerdings beschlossen, dass jeder Neukunde 10 % Zuschlag auf den Beitrag seiner privaten Krankenversicherung bis zum 60. Lebensjahr bezahlen muss.

Dieser dient zur weiteren Beitragsstabilisierung im Alter. An den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung beteiligt sich außerdem der Rentenversicherungsträger mit 7,3 % des gesetzlichen Rentenzahlbeitrags, sofern man Anspruch auf eine gesetzliche Rentenversicherung hat.

Die Beiträge der PKV können im Alter wie folgt gemindert werden:

  • Ab Rentenbeginn entfällt der Beitrag für das Krankentagegeld
  • Ab Rentenbeginn gibt es einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers (Voraussetzung: Ein Anspruch auf gesetzliche Rente besteht)
  • Ab 60. Lebensjahr entfällt der gesetzliche Vorsorgezuschlag von 10 %
  • Ab 65. Lebensjahr werden die Beiträge durch den gesetzlichen Vorsorgezuschlag und die Altersrückstellungen gemindert

Rücklagen für Beitragserhöhungen bilden

Man sollte bereits bei Abschluss einer PKV Rücklagen bilden, um den Beitragsanpassungen entgegenzuwirken. Dieser Liquiditätsvorteil rechnet sich fast immer gegenüber einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, kann nicht einfach wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Es sei denn, man wird wieder sozialversicherungspflichtig und ist unter 55 Jahre alt.

Diese privat Versicherten können zurück in die gesetzliche Kasse

  • Angestellte deren Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 € (2024) fällt.
  • Selbständige die wieder ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis aufnehmen und dort unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen.
  • Arbeitslose, wenn diese ALG I beziehen.
  • Studenten die nach Beendigung des Studiums ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis aufnehmen.

Der Basistarif ist nicht teurer als die gesetzliche Krankenversicherung

Aufgrund der gesetzlichen Reglementierung, dass man nicht ohne weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln kann, hat der Gesetzgeber den Basistarif bei den privaten Krankenversicherungsunternehmen einführen lassen. Dieser Tarif muss von seinen Leistungen her weitestgehend vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Der Beitrag für diesen Basistarif darf maximal dem Höchstbeitrag der GKV entsprechen. Er kann aber auch günstiger sein. Zudem müssen Versicherte ganz gleich welchen Gesundheitszustand diese haben, ohne Risikozuschlag aufgenommen werden. Es besteht also ein sogenannter Kontrahierungszwang (Aufnahmeverpflichtung seitens der privaten Krankenversicherung)

Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung bevorzugen

Bevor man in den Basistarif wechselt, sollte man versuchen innerhalb seiner derzeitigen Gesellschaft in einen neuen Krankenversicherungstarif zu wechseln. Diese sind oft wesentlich günstiger bei besseren Leistungen.


Private Krankenversicherung vergleichen

Zum Seitenanfang

Ihre Angaben für einen kostenlosen Rückruf

Nach Absenden des Formulars meldet sich ein Mitarbeiter per Telefon und E-Mail bei Ihnen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Datenschutzerklärung einsehen

Ihre Daten werden
sicher übertragen

* Pflichtfelder