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Private Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler

Selbständige haben die Qual der Wahl bei der Krankenversicherung

Der Weg in die private Krankenversicherung steht den Verbrauchern offen, die nicht sozialversicherungspflichtig sind. Das sind neben den besserverdienenden Angestellten und Beamten vor allem Selbständige, also Gewerbetreibende und Freiberufler. Mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit steht dieser Personenkreis vor der Entscheidung zwischen zwei Krankenversicherungssystemen.

Private Krankenversicherung Selbständige

Selbständige können wählen, ob sie sich privat oder gesetzliche krankenversichern möchten!

Selbständige können sich zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung entscheiden.

Die private Krankenversicherung bringt vor allem jungen Selbständigen finanzielle Vorteile und bessere Leistungen als sie in der GKV hätten.

Doch was ist für Selbständige besser? Sich privat oder doch gesetzlich zu versichern? Wir möchten mit diesem Beitrag allen Selbständigen und diejenigen die es werden möchten einen Überblick zu dem wichtigen Thema Krankenversicherung geben. Denn die Wahl der privaten Krankenversicherung ist letztendlich eine Lebensentscheidung und sollte gut überlegt sein!


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Systemunterschied – private und gesetzliche Krankenversicherung!

Im Gegensatz zum System der GKV, in dem sich die Leistungen der Krankenkassen nur minimal unterscheiden, der Beitrag einkommensabhängig berechnet wird und Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert sein können, zeichnet sich die private Krankenversicherung durch die folgenden wesentlichen Merkmale aus:

  • Jede versicherte Person erhält einen eigenen Vertrag.
  • Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Versicherungsumfang.
  • Es findet in jedem Fall eine Gesundheitsprüfung statt.
  • Der Leistungsumfang wird vom Versicherten selbst zusammengestellt.
  • Beim erstmaligen Eintritt in die PKV können für einige Leistungen Wartezeiten gelten.
  • Die Krankenversicherung kann einen Antrag ablehnen, wenn der Gesundheitszustand zu schlecht ist.

Daraus wird bereits klar, dass das Einkommen bei der Beitragsberechnung in der PKV für Selbständige keine Rolle spielt, sondern eine ganze Reihe anderer Kriterien. Schon die enorme Vielfalt an Tarifen macht es erforderlich, zunächst einige grundlegende Prinzipien und Begriffe der privaten Krankenversicherung zu klären.

Tarifvielfalt in der privaten Krankenversicherung – ein Überblick

Mehr als 40 Versicherungskonzerne bieten in Deutschland die private Krankenversicherung an und das jeweils mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Tarifen auch speziell für Selbständige.

Neben den Bausteintarifen, mit welchen man sich seinen Versicherungsschutz individuell zusammenstellen kann, haben sich in den letzten Jahren die sogenannten Kompakt-Tarife in denen die Leistungen für die ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereiche zusammengefasst werden etabliert.

Darüber hinaus werden für die finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit Krankentage- und Krankenhaustagegelder sowie verschiedenste Zusatzversicherungen angeboten.

Existenzgründer

Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, müssen sich auch Existenzgründer absichern. Gerade diese Berufsgruppe sucht zu Beginn der selbständigen Tätigkeit nach einem günstigen Schutz, der auch bei einem höheren Gewinn nicht das Risiko einer Nachzahlung birgt, wie es in der GKV der Fall sein kann.

Vorsicht Falle!

Wer sich als Existenzgründer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und dort nicht den Höchstbeitrag von 635,10 € p. M. und 121,80 € p. M. für die Pflegepflichtversicherung bezahlt, geht das Risiko ein, dass bei einem entsprechend höheren Gewinn als geplant Beiträge von der GKV nachgefordert werden. Das liegt daran, dass die GKV die Krankenversicherungsbeiträge einkommensabhängig kalkuliert.

Da die private Krankenversicherung ihre Beiträge personenindividuell und nicht einkommensabhängig kalkuliert, besteht hier nicht das Risiko einer Nachzahlung. Existenzgründer haben die Möglichkeit zu Beginn in einen besonders günstigen Einsteiger-Tarif zu wechseln und diesen mit Hilfe sogenannter Höherversicherungsoptionen zu einem späteren Zeitpunkt in einen Premium-Tarif umzuwandeln.

Langjährige Unternehmer

Langjährige Unternehmer mit entsprechenden Einkünften möchte eventuell sofort in einen höherwertigen Tarif einsteigen, in welchem Leistungen wie beispielsweise Einbettzimmer mit wahlärztlichen Leistungen im Krankenhaus oder die Behandlung durch einen Heilpraktiker abgesichert sind. Auch höherwertige privatärztliche Leistungen beim Zahnarzt beinhalten diese Tarife. Um einen Überblick der guten Tarife zu bekommen, empfiehlt es sich einen Tarifvergleich durchzuführen (Mehr Infos unter: Private Krankenversicherung Vergleich).

Die passende Auswahl für Selbständige!

Steht für Selbständige der Schritt in die PKV an, stellen sich zunächst verschiedene Fragen:

  • Welche Anforderungen sollen die Tarife erfüllen?
    Hier ist zu unterscheiden nach den Bereichen, nämlich ambulant, stationär und Zahnbehandlung bzw. -Ersatz. Die Bandbreite reicht von Leistungen, die denen der GKV ähneln, bis hin zu Premium-Angeboten, wie beispielsweise Honorarvereinbarungen über die geltenden Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte hinaus.
  • Welche Selbstbeteiligungen sollen vereinbart werden?
    Mit der Übernahme eines Eigenanteils, der von prozentualen Regelungen bis hin zu mehreren Tausend Euro pro Jahr umfassen kann, lassen sich die Beiträge aktiv beeinflussen. Insbesondere für jüngere Selbständige, die relativ wenig krank werden, kann sich ein solcher Tarif rechnen. Wichtig ist jedoch, dass Selbständige auch bei einer längeren ernsthaften Erkrankung den Selbstbehalt tragen können.
  • Wie hoch kann oder muss die Einkommensabsicherung bei Krankheit sein?
    Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit benötigen Selbständige einen Einkommensersatz, der sich mit einer Krankentagegeldversicherung organisieren lässt. Die Höhe der zu vereinbarenden Tagessätze hängt jedoch vom Einkommen der letzten Jahre ab. Wurde die Selbständigkeit erst aufgenommen, geht die private Krankenversicherung mit einem pauschalen Satz vor, der bei erfolgreicher Selbständigkeit angepasst werden kann und sollte.
  • Welche Personen müssen jetzt oder später mitversichert werden?
    Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse kennt die Private keine Familienversicherung. Das bedeutet, dass Kinder und der Ehegatte, wenn er selbst kein Einkommen erzielt, extra versichert werden müssen. Diese Kalkulation ist äußerst wichtig, da eine Rückkehr in die GKV aufgrund anderer Familienverhältnisse nur in wenigen Fällen möglich ist.

Sobald diese Fragen beantwortet sind, empfiehlt sich ein ausgiebiger Tarifvergleich. Bei der Auswahl sollte neben den Tarifen auch die Qualität der Gesellschaft selbst eine Rolle spielen.

Denn Beitragsanpassungen – beispielsweise aufgrund der sogenannten medizinischen Inflation – werden früher oder später auf die Versicherten zukommen. Nur die Höhe ist eine Unbekannte. Doch das muss kein Grund zur Sorge sein, denn die Versicherten können jederzeit die Tarife wechseln und sich dadurch günstigere Beiträge sichern.

Redaktions-Tipp!

Privatversicherten steht nach §204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) jederzeit ein interner Tarifwechsel ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung zu. Damit lassen sich bei mindestens gleichem Leistungsumfang regelmäßig Beiträge einsparen, da die Altersrückstellungen in diesem Fall voll erhalten bleiben.

Die private Krankenversicherung bietet erfolgreichen Selbständigen eine Reihe von Vorteilen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse:

  • Die Beiträge werden einkommensunabhängig kalkuliert.
  • Damit sind sie insbesondere für junge Versicherte oft günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Der Leistungsumfang ist in der Regel deutlich größer.
  • Leistungsfreiheit wird bei vielen Versicherern mit Beitragsrückerstattungen belohnt.
  • In der Praxis kann die PKV zur bevorzugten Behandlung führen.
  • Kürzere Wartezeiten auf einen Arzttermin.

Auf der anderen Seite dürfen einige Punkte nicht unerwähnt bleiben: Die Beiträge können natürlich erhöht werden, sollten die Beitragseinnahmen zur Bestreitung der Kosten nicht ausreichen. Die bereits erwähnte Tarifoptimierung kann in diesen Fällen helfen.

Darüber hinaus spielt die Familienplanung eine Rolle, denn für jedes Kind wird unter Umständen ein eigener Vertrag notwendig. Ausschlaggebend ist die konkrete Konstellation, also der Versicherungsstatus der Partnerin oder des Partners.

Wie Selbständige den Wechsel in die PKV vollziehen können!

Hat man als Selbständiger einen passenden Tarif gefunden steht der Wechsel an. Grundsätzlich kommt es darauf an, ob man derzeit privat oder gesetzlich versichert ist. Davon ist es abhängig wie weiter vorgegangen werden muss:

  • GKV-versichert: Wenn man als Selbständiger bereits in der GKV versichert ist, kann man die gesetzliche Krankenkasse zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen. Beispiel: Wer am 17.01. seine GKV-Mitgliedschaft kündigt, kann sich ab dem 01.04. in die PKV eintreten.
  • Sonderfall Existenzgründer (Statuswechsel): Wer als Arbeitnehmer bereits in der gesetzlichen Krankenkasse war, hat bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall muss der Selbständige innerhalb von 2 Wochen nach Firmengründung seinen Austritt aus der GKV beantragen. Wird diese Frist verpasst, gilt dieselbe Kündigungsfrist wie bei GKV-Versicherten (siehe oben).
  • PKV-versichert: Wer bereits in einer privaten Krankenversicherung ist, kann diese ordentlich kündigen. In der Regel mit 3 Monaten zum Jahresende. Es gibt aber auch abweichende Regelungen am Markt. Zudem haben PKV-Versicherte bei einer Beitragsanpassung ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt 2 Monate ab dem Tag, an welchem die Beitragsanpassung dem Versicherten zugegangen ist.

Redaktions-Tipp!

Die Kündigung wird nur dann wirksam, wenn innerhalb der Kündigungsfrist der neue Krankenversicherungsschutz beim alten PKV-Versicherer nachgewiesen wird. Den Nachweis erhalt man als Selbständiger von der neuen PKV.

Fazit – PKV für Selbständige und Freiberufler

Grundlegend eröffnet der Schritt in die private Krankenversicherung für Selbständige zahlreiche Vorteile, die von günstigeren Beiträgen über einen hochwertigen Leistungsumfang bis hin zur bevorzugten Behandlung in den Arztpraxen und Krankenhäusern reichen. Sparen jüngere Versicherte im Vergleich zur GKV ein, sollten sie für die mit zunehmendem Alter steigenden Beiträge vorsorgen und Rücklagen bilden.

Versicherten stehen ebenfalls Auswege offen, sollten die Beiträge überdurchschnittlich gestiegen sein. In diesen Fällen steht jedem ein interner Tarifwechsel laut dem § 204 VVG zu. Es ist immer sinnvoll sich zuerst einen Marktüberblick zu verschaffen indem man einen PKV-Vergleich anstellt, um einen guten und günstigen Tarif zu erhalten. Über uns haben Verbraucher die Möglichkeit einen kostenlosen und unverbindlichen Tarifvergleich anzufordern.


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