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Als Motorradfahrer ist eine gute Motorradversicherung pflicht

Eine Motorradversicherung ist unverzichtbar: Die Haftpflicht-Police ist ohnehin vorgeschrieben, zumindest eine Teilkasko ist darüber hinaus bei einem Zweirad ratsam. Durch die Haftpflicht werden zunächst alle Schäden übernommen, die bei einem selbst verursachten Unfall Dritten gegenüber entstehen.

Die Teilkasko kommt darüber hinaus für Kosten auf, die durch Wildunfälle, Sturm, Hagel sowie Blitzschlag entstehen. Vor allem für Motorradfahrer interessant sein dürfte aber der Versicherungsschutz vor Diebstahl.

Bei der Vollkasko-Police reguliert die Versicherung darüber hinaus sämtliche Schäden, die an der Maschine entstehen – auch bei eigenem Verschulden. Besonders günstig erscheint ein solch umfassender Schutz für neue oder sehr junge Zweiräder.

Motorradversicherung richtig vergleichen

Die Berechnung der Prämienhöhe bei der Motorradversicherung ist im Vergleich zur Autoversicherung zwar weniger komplex, dennoch lohnt sich die Suche nach einem Tarif, der beim Vergleichen besonders günstig erscheint. Anders als bei den Pkw wird nicht für jeden Motorradtyp eine Typklasse bestimmt, die das individuelle Risiko mit einschließt. Beim Motorrad zählt lediglich die Leistung, die bis 72 KW (98 PS) in Leistungsklassen eingeteilt ist.

Oberhalb dieser PS-Zahl werden entsprechende Zuschläge fällig. Eine Police, die als günstig zu bezeichnen ist, sollte sich im Vergleich dennoch finden lassen. Weiterhin entscheidend ist die Regionalklasse, die wiederum durch den eigenen Wohnort bestimmt wird sowie die individuelle Schadensfreiheitsklasse des Versicherten.

Unterschiedliche Faktoren in der Prämienberechnung

Daneben beeinflussen aber auch eine Reihe weicher Faktoren die Prämienhöhe der Motorradversicherung: Jahresfahrleistung, Alter des jüngsten Fahrers oder das Vorhandensein einer Garage entscheiden über den Tarif. Allerdings werden solche Risiken von den Versicherern unterschiedlich bewertet, wie das Vergleichen schnell hervorbringt. Bei gleichen Leistungen können die Prämien um mehr als 80 % differieren.

Entscheidend ist dabei, dass die Versicherer dieselben Risiken durchaus sehr unterschiedlich bewerten. Während einige Tarife Zuschläge verlangen, wenn der jüngste Fahrer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, liegt diese Grenze bei anderen Gesellschaften bei 23 Jahren. Befindet sich der Fahrer zwischen diesen Altersgrenzen, kann durch einen Wechsel viel Geld gespart werden.

Vergleichen lohnt sich für Altverträge

Gerade auch wenn die Police bereits seit einigen Jahren besteht, lohnt sich das Vergleichen in der Regel. Denn die unterschiedlichen Rabattstaffeln sorgen dafür, dass bei einigen Versicherungen eher jüngere Fahrer begünstigt werden, während andere Tarife im Vergleich die routinierten Fahrer mit besonders geringen Beiträgen locken.

Ebenso können Männer durch die Einführung der Unisex-Tarife profitieren: Männliche Versicherungsnehmer verursachen im Vergleich nachweislich häufiger Unfälle, was durch die Tarife bisher berücksichtigt wurde. Dies ist nun seit einiger Zeit nicht mehr zulässig, sodass beide Geschlechter dieselben Beiträge zahlen. So werden Frauen etwas stärker belastet, wogegen die Männer tendenziell eine preiswertere Motorradversicherung erhalten.

Alte Motorradversicherung kündigen: Stichtag beachten

Wurde beim Vergleichen der Versicherungen ein Tarif gefunden, der besonders günstig erscheint, muss die alte Police natürlich gekündigt werden. Dies ist jeweils nur zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Der Stichtag für den Eingang der Kündigung ist fast immer der 30.11. eines jeden Jahres. Wie bei anderen schriftlichen Verträgen auch, muss die Kündigung durch ein formloses Schreiben erfolgen.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht ebenfalls: Erhöht der Versicherer die Beiträge oder kommt es zu einem Leistungseintritt, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen und günstig einen neuen Tarif auswählen. Das Vergleichen lohnt sich vor allem online, denn hier offerieren viele Versicherungsgesellschaften ihre Angebote. Über unseren Vergleichsrechner können die Tarife zudem kostenlos und vollkommen unverbindlich berechnet werden. Durch die Gegenüberstellung mit der Prämienhöhe der eigenen Police lässt sich schnell ermitteln, ob das Angebot tatsächlich günstig ist.


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Tipps zum Vergleich der Motorradversicherung

  • Online-Tarife nutzen: Praktisch alle Versicherungsgesellschaften bieten einen Online-Tarif an, bei der Versicherungsnehmer sämtliche Modalitäten über das Internet abwickelt. Weil zum Vertragsabschluss weniger Provision an einen Versicherungsvertreter gezahlt werden muss, fallen diese Tarife besonders günstig aus.
  • Direktversicherer: Einige Versicherer verzichten gänzlich auf Filialen und Beratungspersonal – mit entsprechenden Auswirkungen auf Kosten und Prämienhöhe. Weil die Tarifoptionen bei einer Motorradversicherung ohnehin meist übersichtlich ausfallen, kann auf diese Beratung auch verzichtet werden. Bei einem Vergleich sollten die Direktversicherer unbedingt mit berücksichtigt werden.
  • Zahlweise: Die Zahlung lässt sich bei einer Motorradversicherung meist vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich vornehmen. Letzterer Zahlungsrhythmus sollte bevorzugt werden, weil die Prämien dadurch ganz besonders gering ausfallen.
  • Deckungssummen: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen bei insgesamt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden. Insbesondere bei Personenschäden ist der Beitrag etwas knapp kalkuliert. Wird nur eine Person verletzt, beschränkt sich die Haftung auf 2,5 Millionen Euro. Zieht der Unfall eine Berufsunfähigkeit nach sich, muss die Versicherung neben der ärztlichen Versorgung möglicherweise eine lebenslange Rente zahlen. Für jeden Euro über der Deckungssumme haftet der Versicherungsnehmer persönlich. Besser: Pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro vereinbaren. Die Prämie wird nur marginal beeinflusst.
  • „Mallorca-Police“: Wer sich im Ausland ein Motorrad mietet, ist nur mit den dort geltenden Deckungssummen versichert. Durch die sogenannte „Mallorca-Police“ werden diese Deckungssummen von der eigenen Versicherung auf deutsches Niveau erhöht.
  • Schutz bei grober Fahrlässigkeit: Die eigene Versicherung muss Schäden bei Dritten in jedem Fall zahlen. Bei grober Fahrlässigkeit im Straßenverkehr kann die Versicherung aber später Regressansprüche stellen. Bei fast jeder Police lässt sich genau das aber auch ausschließen. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr: Fahren unter Alkoholeinfluss, Rotlichtverstöße, Diebstahl des Motorrades durch Verlust des Schlüssels.


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