Privathaftpflicht zum Schutz des eigenen Vermögens
Die Privathaftpflichtversicherung gehört zweifelsohne zu den wichtigsten Versicherungen. Denn laut dem § 823 BGB haftet jeder mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, die er einem Dritten zugefügt. Eine Unachtsamkeit reicht oft schon aus, um etwas zu beschädigen oder einen Unfall herbeizuführen.
Wem beispielsweise das teure Handy eines Bekannten aus der Hand fällt, muss für den Schaden der daraus entsteht aufkommen. Richtig teuer kann es allerdings werden, wenn durch einen Unfall Menschen verletzt werden. Wenn ein Radfahrer zum Beispiel einen Fußgänger anfährt und dieser dadurch schwere Verletzungen erleidet, kann dieser schnell in große finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Denn solche und ähnliche Schäden sind unter Umständen mit hohen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen verbunden. Die Forderungen können mehrere hunderttausend Euro betragen. Bei lebenslangen Rentenzahlungen könnten selbst diese Beträge nicht ausreichend sein. Auch für ein unerlaubtes Überqueren einer Straße, wodurch ein Verkehrsunfall verursacht wird, kann derjenige für den finanziellen Schaden haftbar gemacht werden.
Die Lösung ist eine Privathaftpflichtversicherung. Sie schützt einen vor den finanziellen Folgen bei sogenannten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Schäden aus diesen drei Bereichen übernimmt die private Haftpflichtversicherung bis zur Versicherungssumme die vereinbart wurde.
Die private Haftpflichtversicherung ist im Vergleich günstig
Die Haftpflichtpolice hat den Vorteil, dass sie bereits ab wenigen Euro pro Monat erhältlich ist. Ein Singletarif kann in der Grundversion im Vergleich bereits ab 4 Euro pro Monat abgeschlossen werden. Wer einen Selbstbehalt von beispielsweise 150 Euro pro Schadenfall vereinbart, bekommt noch einmal einen ordentlichen Rabatt.
Es gibt also keine Ausrede auf die Privathaftpflicht zu verzichten. Über unseren Onlinevergleich können Interessierte über 150 Tarifvarianten berechnen und vergleichen. Der Vergleichsrechner ermittelt für jeden die passende private Haftpflichtversicherung. Dafür müssen lediglich ein paar Angaben gemacht werden. Im Ergebnis des Vergleich wird einem sortiert nach dem Preis ein entsprechendes Ergebnis dargestellt.
Alternativ können die Leistungen der Privathaftpflicht-Tarife in den Vordergrund gestellt werden, um so einen leistungsstarken Tarif zu ermitteln. Dazu kann jeder anhand des Leistungsvergleich, der im Rechner integriert wurde, bis zu vier Tarife gegenüberstellen. Darin werden alle Leistungsmerkmale detailliert aufgezeigt.
Der Vergleichsrechner ermittelt ebenfalls einen Preis-Leistungs-Sieger. Durch die verschlüsselte Verbindung ist das Berechnen der Tarife sehr sicher.
Mit dem Onlineabschluss in wenigen Minuten passenden Tarif beantragen
Wer sich dann für einen Tarif aus unserem Vergleich entschieden hat, hat die Möglichkeit diesen schnell und unkompliziert direkt online zu beantragen. Dazu muss einfach auf Antrag geklickt werden. Danach führt einen das System durch den einfachen elektronischen Antragsprozess.
Am Ende werden alle vertragsrelevanten Informationen nochmal zur Verfügung gestellt. Die Versicherungspolice wird dann per Post oder E-Mail direkt vom jeweiligen Haftpflichtversicherer versendet. Mit dem Vergleich der privaten Haftpflichtversicherung können bis zu 70 % der Prämien eingespart werden. Und dabei zum Teil bei gleichen oder ähnlichen Leistungen.
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Ergänzende Produkte zur privaten Haftpflichtversicherung
Tipps zum Vergleich der Haftpflichtversicherung
- Ausfalldeckung schützt vor anderen: Es gibt leider immer noch viele Menschen, die über keine private Haftpflichtversicherung verfügen. Sollte eine solche Person einen schädigen, kann nur gehofft werden, dass dieser über genügend Vermögen verfügt, um den Schaden zu bezahlen. Ist das nicht der Fall, würde über die Ausfalldeckung die eigene Privathaftpflicht einspringen und die Kosten dafür tragen. Vorausgesetzt dieser Baustein wurde im Vertrag vereinbart. Achten sollten Kunden vor Vertragsabschluss auf die Mindestschadenhöhe die viele Tarife vorsehen.
- Deliktunfähige Kinder in den Tarif mit einschließen: Kinder unter 7 Jahren sind vor dem Gesetz deliktunfähig und können nicht haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr sogar bis zum zehnten Lebensjahr. Für diese Schäden müssen die Eltern aufkommen. Allerdings nur dann, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. In vielen Fällen entstehen Schäden auch ohne dass eine Aufsichtspflicht verletzt wurde. Wer nun die sogenannten deliktunfähigen Kinder nicht in seinem Tarif mitversichert hat, kann keine Leistung aus der Haftpflichtversicherung erwarten. Deshalb sollten Kinder unter 7 Jahren im Tarif mitversichert werden.
- Möglichst hohe Versicherungssummen vereinbaren: Die Höhe der Versicherungssumme entscheidet darüber, bis zu welchem Betrag der Tarif maximal leistet. Es gibt zwar selten Schäden in Millionenhöhe, doch ganz ausschließen kann das niemand. Als Mindestversicherungssumme sollten 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden vereinbart werden. Besser ist noch eine höhere Summe.
- Gefälligkeitsschäden mitversichern: Wer bei einem Umzug eines Freundes etwas fallen lässt, kann per Gesetz für einen daraus resultierenden Schaden nicht haftbar gemacht werden. Denn entsteht während einer Gefälligkeit ein Schaden bei der Person der geholfen wurde, kann der Schädiger per Gesetz nicht haftbar gemacht werden. Deshalb müssen die privaten Haftpflicht-Tarife nur leisten, wenn die sogenannten Gefälligkeitsschäden im Tarif eingeschlossen sind. Wer diesen Baustein mitversichert, sollte auf die Höchstentschädigungsgrenzen achten.
- Leistung auch für gemietete und geliehene Sachen: Für Schäden an beweglichen gemieteten und geliehenen Sachen (z.B. Laptop) leisten viele Tarife in der Haftpflichtversicherung nicht. Wer dies dennoch möchte, muss das in den Tarif mit einschließen. Auch hier sind bei der Entschädigung durch den jeweiligen Tarif Höchstgrenzen zu berücksichtigen.
- Kurze Vertragslaufzeiten vereinbaren: Früher wurden viele Verträge mit Laufzeiten von drei einige bis zu fünf Jahren abgeschlossen. Heutzutage kann es wichtiger sein, dass die Möglichkeit eines jährlichen Tarifwechsels besteht. Vor allem dann, wenn sich bestimmte Lebensumstände ändern, ist das ein großer Vorteil. Auch verändert sich die Tarifwelt ständig. Und nur so kann schnell darauf reagiert werden.
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Wann leistet die private Haftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflicht schützt die Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter aus folgenden Bereichen:
- Personenschäden: Wenn Personen zu Schaden kommen, beispielsweise durch einen Unfall, schützt die Privathaftpflicht den Versicherten vor den entstehenden Kosten (z.B. Arztrechnungen, Schmerzensgeld, etc.).
- Sachschäden: Wer eine Sache eines Dritten beschädigt, ist zum Ersatz verpflichtet. Die Haftpflichtversicherung ersetzt die Sachen allerdings nicht zum Neu- sondern lediglich zum Zeitwert.
- Vermögensschäden: Unterschieden wird hier nach einem echten Vermögensschaden und einem Vermögensfolgeschaden, welcher aufgrund eines Personen- oder Sachschadens entstanden ist. Wenn nach einem Unfall eine geschädigte Person eine lebenslängliche Rentenzahlung erhält, wird von einem Vermögensfolgeschaden gesprochen. Sollte jemand aus Versehen einen Geschäftsmann eingeparkt haben und dieser verpasst deshalb einen wichtigen Termin, wird der daraus resultierende Schaden als echter Vermögensschaden bezeichnet.
Der Leistungsanspruch ist gesetzlich geregelt
Grundlage für die Schadenersatzforderungen ist der § 823 aus dem „Bürgerlichen Gesetzbuch“. Hier steht geschrieben: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Auf Basis dieses Paragraphen entsteht die Leistungspflicht der privaten Haftpflichtversicherung.
Leistungsausschlüsse in der privaten Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist leistungsfrei bei Schäden,
- die vorsätzlich herbeigeführt wurden: Die Haftpflichtversicherung leistet ausschließlich für Schäden die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurden. Von der Leistung ausgeschlossen sind alle vorsätzlich herbeigeführten Schäden.
- an Sachen im gemeinsamen Haushalt.
- welche durch andere Versicherungen abgedeckt werden, wie beispielsweise der Tierhalter- oder Kfz-Haftpflichtversicherung.
- aus Vertragsangelegenheiten.
Passiver Rechtsschutz
In der privaten Haftpflichtversicherung ist ein passiver Rechtsschutz integriert. Das heißt, dass die Versicherung den Versicherten zur Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen vor Gericht vertritt. Die kompletten Kosten für ein Gerichtsverfahren werden von der Privathaftpflicht übernommen.
Sollte sich während der Verhandlung herausstellen, dass der Beschuldigte doch schadensersatzpflichtig ist, wird die Versicherung den Schaden und die Gerichtskosten tragen. Ansonsten muss die Gegenpartei die Gerichtskosten übernehmen. Der Haftpflichtversicherte trägt somit über den passiven Rechtsschutz keinerlei Kostenrisiken.
Vergleichen ist auch mit Testergebnissen wichtig!
Doch wie immer sind die Tests nur Momentaufnahmen, da sich die Tarifwelt laufend ändert. Deshalb ist jeder gut beraten, wenn er regelmäßig seine bestehenden Versicherungen vergleicht und gegebenenfalls wechselt. Wichtig ist auch beim Abschluss eines Testsieger-Tarifs, dass die Laufzeit nicht länger als ein Jahr gewählt wird.
Denn nicht nur die Leistungen werden bei neuen Tarifen laufend verbessert, auch die Prämien können günstiger werden. Über unseren Vergleichsrechner hat jeder die Möglichkeit die Tarife der Privathaftpflicht regelmäßig zu vergleichen. Die Testsieger-Tarife sind der Stiftung Warentest sind ebenfalls im Rechner enthalten.
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