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Forderungsausfalldeckung

Die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht ist wichtig!

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Verbraucher in der Regel vor Schadensersatzansprüchen die Dritte gegen sie haben. Doch was passiert wenn man selbst einmal zum Geschädigten wird und der Schädiger keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt.

ForderungsausfalldeckungDann kommt eine Klausel Namens Forderungsausfalldeckung in Spiel. Diese wichtige Klausel ist längst nicht in jeder Police verankert. Im Schadenfall schütz sie Verbraucher vor denjenigen in unserer Gesellschaft, die keine eigene Privathaftpflicht besitzen.

Doch was versteht man ganz genau unter der Forderungsausfalldeckung (kurz: Ausfalldeckung genannt)? Und auf welche Leistungen in Bezug auf diese Deckung müssen Verbraucher beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung genau achten? Auf diese und weitere Fragen gehen wir in diesem Beitrag näher ein und geben interessante Tipps rund um die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht.

Warum ist die Forderungsausfalldeckung überhaupt notwendig?

In Deutschland verfügt rund ein Viertel der Haushalte nicht über eine Privathaftpflicht. Das bedeutet im Gegenzug, dass das Risiko von jemandem geschädigt zu werden, der keinen Schutz durch eine Haftpflichtversicherung genießt, sehr hoch sein kann.

Wenn ein Verbraucher nun von einer solchen Person geschädigt wird und dieser den Schaden nicht aus seiner eigenen Tasche bezahlen kann, bleibt dieser auf den Kosten oftmals sitzen. Bei kleinen Sachschäden mag das nicht weiter tragisch sein. Aber wie sieht es aus, wenn beispielsweise schwerwiegende Personenschäden hervorgerufen werden, die unter Umständen in die Millionen gehen.

Schadenbeispiel:

  • Ein Fußgänger wird von einem Radfahrer durch unachtsames Verhalten schwer verletzt. Der Fußgänger wird dadurch berufsunfähig und kann seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Dieser Personenschaden kann unter Umständen mit Schmerzensgeldforderungen und Rentenzahlungen in die Millionen gehen. Da der Radfahrer über keine Privathaftpflichtversicherung verfügt, bleibt der Geschädigte auf den kompletten Kosten sitzen.

An diesem Beispiel kann erkannt werden, wie wichtig die Forderungsausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung ist. Denn hätte der geschädigte Verbraucher diesen Baustein in seiner Police integriert, würde seine Versicherung für diesen Schaden aufkommen.

Leistungsunterschiede der Forderungsausfalldeckung

In der Praxis sind jedoch einige Unterschiede der Ausfalldeckung vorhanden. Es gibt beispielsweise Anbieter, die erst ab einer bestimmten Mindestschadenhöhe einen adäquaten Schutz bieten. Doch wo genau liegen die Leistungsunterschiede der Policen? Folgende Punkt sollten beachtet werden:

    • Ausfalldeckung selbst: Grundsätzlich gibt es leider immer noch viele Tarife, die dieses Risiko nicht abdecken. Über unseren Vergleichsrechner können jedoch die Tarife gefiltert werden, welche die Ausfalldeckung beinhalten.

 

    • Mindestschadenhöhe: Bei der Tarifauswahl sollte beachtet werden, dass dieser eine möglichst moderate Mindestschadenhöhe vorsieht. In der Regel sind das 2.500 € je Schadenfall. Sehr gute Tarife verzichten komplett auf die Mindestschadenhöhe und leisten ab dem ersten Euro.

 

    • Begrenzung der Versicherungssumme: Gerade sehr günstige Tarife leisten nicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, sondern begrenzen die Forderungsausfalldeckung beispielsweise auf 1.000.000 € statt 5 Mio. je Schadenfall.

 

  • Ausschluss bei vorsätzlichem Handeln: Verbraucher erhalten niemals eine Leistung aus der Privathaftpflicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Es gibt jedoch Anbieter die in ihren Tarifen bei vorsätzlichem Handeln und auch bei Straftaten einen sogenannten Gewaltopferschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung integrieren. In diesem Fall würde der Verbraucher auch Leistungen erhalten, wenn er Opfer eine Straftat wird. Beispiel: Jemand wird grundlos verprügelt.


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Ausfalldeckung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft

Verbraucher müssen darüber hinaus noch beachten, dass die Forderungsausfalldeckung nur unter bestimmten Voraussetzungen greift. Wenn die oben genannten Bedingungen, wie beispielweise die Mindestschadenhöhe erfüllt sind, wird in den Versicherungsbedingungen zusätzlich geregelt, dass der Schaden des Verursachers nur dann beglichen wird wenn:

    • ein rechtskräftig vollstreckbarer Titel gegen den Schädiger vorliegt oder,

 

    • ein notarielles Schuldanerkenntnis vor einem Notar vorliegt und jede sinnvolle Zwangsvollstreckung erfolglos geblieben ist.

 

Das bedeutet in der Praxis, dass Verbraucher zuvor rechtliche Schritte gegen den Verursacher einleiten müssen, um überhaupt eine Leistung aus der privaten Haftpflichtversicherung zu erhalten. Deshalb kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.

Denn diese würde im Vorfeld unter Umständen für die Kosten aus dem Rechtsstreit aufkommen. Wer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann auch eine Privathaftpflicht wählen, die im Rahmen der Forderungsausfalldeckung Rechtsschutz anbietet. Welche Tarife diesen erweiterten Rechtsschutz anbieten, kann über unseren Vergleichsrechner einfach ermittelt werden.

Rechtsschutz beim Forderungsausfall

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte einen Haftpflichttarif auswählen, der neben der Forderungsausfalldeckung noch einen Rechtsschutz zur Ausfalldeckung anbietet. Denn die Tarife leisten nur, wenn sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft wurden, um den Schadenersatz zu erhalten.

Leistungsausschlüsse bei der Ausfalldeckung

Die Forderungsausfalldeckung leistet auch nicht, wenn der Versicherte einen Anspruch auf Leistung von einem Sozialversicherungsträger hat oder die Leistung von einer anderen privaten Versicherung wie beispielsweise der Hausrat-, Wohngebäude- oder Rechtsschutzversicherung beansprucht werden kann. Dennoch gibt es genügend Gründe für die Klausel der Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht.

Tarife mit Forderungsausfalldeckung vergleichen

Da diese Klausel in den Vertragsbedingungen so wichtig ist, wurde dieser Punkt in unseren kostenlosen Vergleichsrechner integriert. Somit haben Verbraucher die Möglichkeit sämtliche Tarife zu filtern, welche diesen Baustein in ihren Verträgen verankert haben.

Wichtig ist nur, dass man auf die oben genannten Kriterien, wie beispielsweise die Mindestschadenhöhe, achtet. Über diese Punkte kann einem der Leistungsvergleich der im Rechner vorhanden ist eine erste Übersicht geben. Zusätzlich sollte man sich aber die Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter ansehen.


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