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Unfälle können zu jeder Zeit und überall vorkommen

Mit schweren Unfällen werden wir über die Medien laufend konfrontiert. Dazu müssen wir nur die Zeitung aufschlagen oder den Fernseher sowie das Radio einschalten. Dann kann einem schnell Bewusst werden, dass überall auf der Welt und in nächster Nachbarschaft schwere Unfälle passieren.

Und dabei kann es jeden treffen. Eine Unachtsamkeit reicht oft schon aus. Wer nach einem Unfall wieder vollkommen gesund wird hat Glück gehabt. Bei einer bleibenden Invalidität hilft nur eine private Unfallversicherung.

Denn über die Hälfte aller Unfälle ereignen sich zu Hause und in der Freizeit. Wer sehr sportlich aktiv ist, trägt natürlich noch ein höheres Risiko. Auch Kinder sind oftmals in Unfälle verwickelt, da sie Gefahren noch nicht richtig einschätzen können. Im Straßenverkehr ist die Gefahr einen Unfall zu erleiden statistisch gesehen zwar wesentlich geringer als in anderen Bereichen. Doch die Unfallfolgen sind im Vergleich um ein vielfaches gravierender.

Die Kosten bei einer Invalidität können sehr hoch sein

Ohne eine Unfallversicherung kann jeder nur hoffen, dass ein Anderer beispielsweise für die Kosten einer bleibenden Invalidität aufkommt. Denn diese können unter Umständen mehrere hunderttausend Euro betragen. Wer einen schweren Unfall erleidet und danach beispielsweise im Rollstuhl sitzt, wird unter Umständen seine Wohnung behindertengerecht umbauen müssen. Hierbei können gleich mal mehrere zehntausend Euro fällig werden. Bei einer zusätzlichen Berufsunfähigkeit entstehen noch größere Probleme. Hier hilft nur eine Unfallrente. Besser ist noch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, da hier auch Krankheiten mitversichert sind.

Die Unfallversicherung sollte im Vergleich hohe Beträge absichern

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft einem zwar wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Für größere Anschaffungen und Umbauten nach einem Unfall ist diese allerdings nicht geeignet. Deshalb ist die Kombination aus einer Unfall- und einer BU-Versicherung die beste Lösung. Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen kann, weil beispielsweise die Gesundheitsprüfung der Versicherer nicht bestanden wird, sollte als Ausgleich eine Unfallversicherung mit Rentenleistung abschließen. Eine sogenannte Unfallrente. Hier erhält der Kunde die vertraglich vereinbarte Rentenzahlung ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.

Ein Vergleich der Unfallversicherung spart Prämien

Wer sich für den Abschluss einer günstigen Unfallversicherung interessiert, sollte vorab einen Vergleich durchführen. Über unseren Vergleichsrechner kann jeder kostenlos und unverbindlich die Tarife der Unfallversicherung vergleichen. Dabei steht nicht nur ein Preisvergleich zur Verfügung, sondern ebenfalls ein Vergleich der Leistungen.

Durch den Leistungsvergleich hat jeder die Möglichkeit einen Tarif zu finden, welcher das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Mit einem Vergleich können bis zu 77 % der Prämien eingespart werden. Unser Vergleichsrechner berechnet über 120 Tarifkombinationen. Damit findet jeder eine günstige und gute Unfallversicherung.


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Ergänzende Produkte zur privaten Unfallversicherung

Tipps zum Vergleich der Unfallversicherung

  • Gliedertaxe: Der Unfallversicherer legt in seinen Bedingungen anhand einer Auflistung der Körperteile, der sogenannten Gliedertaxe, fest, wie hoch die Entschädigung bei einer Invalidität ist. Wer beispielsweise ein Bein verliert, erhält laut der normalen Gliedertaxe 70 % der Versicherungssumme als Leistung ausbezahlt. Vielen Versicherer bieten eine verbesserte Gliedertaxe an und weichen dadurch positiv von dieser ab
  • Versicherungssumme und Progression: In der Unfallversicherung wird nach einer Grundsumme (Grundinvalidität) und Progression unterschieden. Als Faustformel raten Experten 2 – 3 Bruttojahresgehälter als Grundsumme mit einer Progression von 350 % zu vereinbaren. Damit sind die meisten sehr gut abgesichert.
  • Beitragsrückgewähr: Tarife die zu einem bestimmten Zeitpunkt die Beiträge zurückerstatten sind aus unserer Sicht eine Mogelpackung. Dahinter verbergen sich Spartarife der Versicherer und diese sind nicht günstig. Deshalb sollte immer ein reiner Risikotarif gewählt werden.
  • Mitwirkungsklausel: Kunden sollten im Leistungs-Vergleich darauf achten, dass die Mitwirkung von Krankheiten bei der Beurteilung der Invalidität sehr hoch angesetzt wird. Im Idealfall verzichtet der Versicherer komplett darauf.
  • Todesfallabsicherung: Eine hohe Todesfallabsicherung über eine Unfallversicherung ist nicht sinnvoll. Denn diese kommt nur bei einem Unfalltod zum Tragen. Besser ist hier die Absicherung über eine Risikolebensversicherung. Hier wird zusätzlich auch bei Tod durch eine Krankheit geleistet.
  • Gefahrengruppe: Die Unfallversicherer teilen die Kunden in zwei Gruppen (A und B) ein. Zum einen in kaufmännische sowie verwaltende Berufe und körperlich Tätige. Deshalb ist es wichtig die richtige Berufsbezeichnung in den Vergleichsrechner einzugeben. Die Prämie ist für körperlich tätige Berufe etwas höher.
  • Unfallrente: Ein Unfallrente ist nur sinnvoll, wenn man kein Berufsunfähigkeitsversicherung mehr erhält oder nicht berufstätig ist. Denn eine BU-Versicherung leistet nicht nur bei einer Invalidität durch einen Unfall, sondern auch bei Krankheiten.
  • Auf unnötige Extraleistungen verzichten: Auf Zusatzleistungen, angefangen von Übergangsleistungen, Krankenhaustage- und Genesungsgeld und ähnliches sollte wenig Priorität gelegt werden. Diese verteuern die Prämien nur unnötig und können meist besser über andere Versicherungen abgesichert werden.


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Wann leistet die private Unfallversicherung?

Wer sich für den Abschluss einer Unfallversicherung entscheidet hat die Möglichkeiten entweder eine Unfallversicherung mit einer Einmalleistung im Schadenfall abzuschließen oder eine monatliche Rentenzahlung zu vereinbaren. Beide Varianten in Kombination sind ebenfalls möglich. Doch wann leistet die private Unfallversicherung?

Unfallversicherung mit Einmalleistung im Versicherungsfall

Bei der Einmalleistung prüft der Versicherer zunächst, ob es sich Bedingungsgemäß auch um einen echten Unfall handelt. Und welcher Invaliditätsgrad durch den Unfall erreicht wurde. Abhängig davon bezahlt er die vereinbarte Versicherungssumme aus.

Es wird also folgendes geprüft:

  • Es muss sich um einen Unfall laut dem Unfallbegriff handeln. Dieser lautet: „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
  • Invaliditätsgrad: Liegt laut den Bedingungen (Unfallbegriff) ein Unfall vor, wird nach der Gliedertaxe geprüft, wie hoch die Entschädigung für den Versicherten ausfällt. Diese ist zum einen abhängig von der Schwere der Invalidität, die ärztlich festgestellt wird, und von der Entschädigungshöhe aus der vereinbarten Gliedertaxe

Beispiel „normale“ Gliedertaxe:

  • Auge: 50 %
  • Geruchsverlust: 10 %
  • Arm im Schultergelenk: 70 %
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks: 65 %
  • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks: 60 %
  • Hand im Handgelenk: 55 %
  • Bein über Mitte des Oberschenkels: 70 %
  • Bein bis zu Mitte des Oberschenkels: 60 %
  • Bein unterhalb des Knies: 50 %
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels: 45 %
  • Fuß im Fußgelenk: 40 %
  • Gehör auf einem Ohr: 30 %
  • Geschmacksverlust: 5 %
  • Zeigefinger: 10 %
  • Daumen: 20 %
  • anderer Finger: 5 %
  • die große Zehe: 5 %
  • eine andere Zehe: 2 %

Wer beispielsweise eine Versicherungsgrundsumme von 100.000 € vereinbart hat und ein Auge verliert, erhält laut der normalen Gliedertaxe 50 % = 50.000 Euro. Bei einer zusätzlich vereinbarten Progression von 350 Prozent würde der Kunde bereits 100.000 Euro aus dem Vertrag erhalten. Die Progression hilft Versicherten bei besonders hohen Invaliditätsgraden weiter. In unserem Beispiel könnte an Kunden maximal 350.000 Euro geleistet werden.

Leistungsausschlüsse in der Unfallversicherung

In der Unfallversicherung gibt es wie in jeder anderen Versicherung auch Fälle in denen der Versicherer Leistungsfrei bleibt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (kurz GDV) legt in den „Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen“ fest, dass in folgenden Fällen nicht geleistet wird

Unfälle die aufgrund:

  • einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung (auch wegen Alkohol und Drogen)
  • Strahlen
  • eines Versuchs oder Ausführung einer Straftat
  • Kriegs- und Bürgerkriegsereignissen
  • einer Benutzung von Luftfahrzeugen als Fahrzeugführer
  • einer Teilnahme an Rennveranstaltungen im Bereich Motorsport
  • einer Vergiftung, Infektion und Heilbehandlung

entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Achtung: Einige Ereignisse sind in guten Unfallversicherungstarifen dennoch versichert. Über unseren Vergleichsrechner haben Verbraucher die Möglichkeit die Einschlüsse zu recherchieren. Dafür muss lediglich der Leistungsvergleich geöffnet werden. Hierbei können bis zu 4 Tarife gegenübergestellt werden.


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Beste Unfallversicherung finden!

Über unseren Vergleichsrechner können über 100 Tarifvarianten berechnet und verglichen werden. Der Rechner ist kostenlos und unverbindlich. Wer bereits über eine Unfallversicherung verfügt, kann diese mit den Informationen der Stiftung Warentest unserem Vergleich prüfen. Wenn es Handlungsbedarf gibt, kann die Unfallversicherung direkt online beantragt werden.

Der alte Vertrag muss allerdings erst gekündigt werden. Das ist in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende möglich. Wer einen Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren hat, hat nach aktuellem Recht ein Sonderkündigungsrecht nach 3 Jahren. In unserem Vergleichsrechner findet man auch die Tarife der Testsieger.


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