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Gliedertaxe und Invaliditätsgrad in der Unfallversicherung

Wie die Gliedertaxe und der Invaliditätsgrad zusammenhängen!

Eine private Unfallversicherung schützt einen vor den Folgen eines schweren Unfalls. Denn in der Regel müssen Betroffene nach einem Unfall ihr Leben umgestalten. Und das kann mitunter zehntausende Euro kosten. Gerade der behindertengerechte Umbau der eigenen vier Wände ist oftmals mit immensen Ausgaben verbunden.

Gut für diejenigen, die sich über eine private Unfallversicherung entsprechend abgesichert haben. Doch wie bemisst sich eigentlich die Leistung in der Unfallversicherung? Beziehungsweise wie ermittelt der Unfallversicherer die Höhe der Auszahlung im Leistungsfall?

Hierbei greifen die Versicherer auf die sogenannte Gliedertaxe zurück und ermitteln darüber einen Invaliditätsgrad. Zusätzlich stellt ein Arzt die schwere der Invalidität fest. Wie das genau funktioniert und was es mit der Gliedertaxe sowie dem Invaliditätsgrad in der privaten Unfallversicherung auf sich hat, erklären wir in diesem Beitrag.

Wie sich die Versicherungssumme zusammensetzt!

Wer eine private Unfallversicherung abschließt, muss dabei am Anfang über die Höhe der Versicherungssumme entscheiden. Diese gibt an, wie hoch die maximale Leistung im Falle einer hundertprozentigen Invalidität ist.

Wichtig zu wissen ist noch, dass sich die Versicherungssumme oftmals aus einer Grundsumme mit einer Progression zusammensetzt. Beispielsweise vereinbart man mit dem Versicherer eine Grundsumme von 100.000 € und einer Progression von 350 Prozent. Dann würde der Kunde bei einem Invaliditätsgrad von 100 % rund 350.000 € von seiner Unfallversicherung erhalten.

Grundsumme und Progression richtig auswählen

Als Faustformel können Verbraucher 2 – 3 Bruttojahresgehälter bei der Grundsumme ansetzten und diese mit einer Progression von 350 % kombinieren. Damit sind die meisten gut abgesichert.

In vielen Fällen erreichen die Versicherten aufgrund der minderen Schwere der Unfälle keinen Invaliditätsgrad von Hundertprozent. Verschiedenen Studien der Versicherer zufolge weisen die meisten Kunden nach einem Unfall einen Invaliditätsgrad von 25 bis zu 65 Prozent oder weniger auf.

Dann leisten die Unfallversicherungen anteilig, ausgehend von der Versicherungssumme, je nach festgestelltem Grad der Invalidität. Doch wie wird dieser in der Praxis genau festgestellt?

Die Gliedertaxe als Basis der Leistung

Dafür haben die privaten Unfallversicherer die sogenannte Gliedertaxe als Basis für die Leistung in der Unfallversicherung eingeführt. Diese zeigt oftmals in Form einer Tabelle in den Versicherungsbedingungen auf, wie hoch der Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile und Sinnesorganen eingestuft wird.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (kurz GDV) gibt an seine Mitglieder über die sogenannten Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (kurz AUB) eine Empfehlung für die Gliedertaxe heraus. Diese können die Unfallversicherer übernehmen und entsprechend für ihre Kunden anpassen.

Beispiel Tabelle Gliedertaxe AUB Stand 2014:

Körperteile & Sinnesorgane Invaliditätsgrad
Arm im Schultergelenk 70 %
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60%
Bein über Mitte des Oberschenkels 70 %
Bein bis zu Mitte des Oberschenkels 60 %
Bein unterhalb des Knies 50 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
Fuß im Fußgelenk 50 %
Gehör auf einem Ohr 30 %
Geschmacksverlust 5 %
Zeigefinger 10 %
Daumen 20 %
anderer Finger 5 %
einer großen Zehe 5 %
einer anderen Zehe 2 %
Auge 50 %
Geruchsverlust 10 %
Hand im Handgelenk 55 %

Wenn nun beispielsweise jemand durch einen Unfall seinen linken Arm komplett verliert, würde der Versicherer 70 % Invaliditätsgrad laut der oberen Standard-Gliedertaxe feststellen.

Das bedeutet, dass bei einer Grundsumme von 100.000 € insgesamt 70.000 € zu Auszahlung kämen. Bei einer Progression von 350 % erhöht sich der Invaliditätsgrad auf 200 % und somit würden 200.000 € (Basis sind die 100.000 € Grundsumm) fällig werden.

Berechnung bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit

In der Leistungspraxis kommt es sehr oft vor, dass lediglich eine teilweise Funktionsbeeinträchtigung durch einen Unfall hervorgerufen wird. Wenn beispielsweise durch eine Schnittverletzung nicht der komplette Arm verloren, sondern nur Nerven verletzt wurden die ihn teilweise funktionsunfähig machen, erhält der Versicherte nicht den vollständigen Invaliditätsgrad anerkannt.

Hier wird durch ein medizinisches Gutachten, welches durch einen Arzt angefertigt wird, festgehalten, wie stark die Funktionsunfähigkeit in Prozent tatsächlich ist. Wenn dabei beispielsweise festgestellt wird, dass der Arm nur zu 20 Prozent beeinträchtigt ist, werden laut unserem Beispiel 20 % von 70 % (siehe Gliedertaxe oben) = 14 % Invaliditätsgrad ermittelt. Genau aus diesem und auch aus weiteren Gründen ist bei der Feststellung des Invaliditätsgrads auch immer ein Arzt beteiligt.

Wichtig ist die dauerhafte Invalidität

Versicherte haben nur Anspruch auf eine Leistung, wenn der Invaliditätsgrad voraussichtlich dauerhaft ist. Dauerhaft bedeutet in der Unfallversicherung, dass die Invalidität länger als drei Jahre bestehen wird.

Worauf Verbraucher bei der Auswahl der Unfallversicherung achten sollten!

Die Gliedertaxe ist, wie wir gesehen haben entscheidend für die Höhe der Leistung. In den guten Tarifen weichen die Versicherer von der Standard-Gliedertaxe ab. Und zwar zum positiven für den Kunden. Deshalb ist es vor dem Abschluss einer Unfallversicherung sehr wichtig, dass man die Gliedertaxe der einzelnen Anbieter vergleicht.

Über unseren Vergleichsrechner können Verbraucher die einzelnen Gliedertaxen der Anbieter gegenüberstellen.

Auch wird hier aufgezeigt, um wieviel Prozent die jeweilige Gliedertaxe eine bessere Leistung im Vergleich zur Vorgabe des GDV (Standard Gliedertaxe) vorsieht. Damit lassen sich besonders gute Tarife filtern. Wenn man sich die einzelnen Anbieter im Vergleich ansieht, stellt man schnell fest wo die Unterschiede in Bezug auf die Gliedertaxe liegen.

Beispiel Mehrleistung

In unserem Beispiel mit drei Anbietern, kann man die Unterschiede bei einer Grundsumme von 100.000 € mit einer Progression von 350 % genau erkennen.

Gliedertaxe Anbieter A Anbieter B Anbieter C
Arm 70 % = 70.0000 € 85 % = 275.000 € 80 % = 250.000 €
Hand 55 % = 125.000 € 70 % = 200.000 € 75 % = 225.000 €
Geruchssinn 10 % = 10.000 € 15 % = 15.000 € 20 % = 20.000 €
Daumen 20 % = 20.000 € 30 % = 40.000 € 30 % = 40.000 €

Da die Progression erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 % greift, fällt der Unterschied vor allem beim Verlust des Daumens auf. Hier sieht man, wie wichtig eine gute Gliedertaxe im Leistungsfall ist. Denn unter Umständen kommt der Versicherte sonst nicht einmal in den Genuss der Progression.

Tarife sollten möglichst hohe Erstattungen vorsehen

Je größer die Abweichung zur Standard Gliedertaxe ist, desto besser ist es. Die Höhe der Erstattungen über die Gliedertaxe ist im Vergleich der Anbieter ein wichtiges Kriterium.

Invaliditätsgrad wird auch durch Ärzte festgestellt

Die Gliedertaxe wird in der Praxis zu 80 % herangezogen. Dennoch ist es wichtig, dass der Kunde seine Invalidität durch einen Arzt feststellen lässt. Das verlangt auch der Unfallversicherer in seinen Bedingungen. Auch ist es nicht immer möglich, dass eine Invalidität auf Grundlage der Gliedertaxe festgestellt werden kann.

Wer beispielsweise eine Invalidität durch eine schwere Kopfverletzung erlitten hat, wird rein über die Gliedertaxe keinen Invaliditätsgrad festlegen können. Hier muss ein Arzt ein Gutachten mit einem entsprechenden Grad der Invalidität für den Versicherer erstellen. Dabei orientiert sich dieser an gesunden Personen die im selben Alter sind wie der Verletzte.

Bei einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung muss ebenfalls der Arzt entscheiden, zu wieviel Prozent diese Einschränkung vorliegt. Wichtig ist für den Kunden immer, dass er die Fristen für die Geltendmachung der Leistungen nicht versäumt.

Wichtige Fristen für die Geltendmachung der Leistung

Je nach Anbieter muss innerhalb von 12 – 15 Monaten nach dem Unfall die Invalidität beim Anbieter angezeigt werden. Wer diese Frist versäumt, kann keine Leistung mehr abrufen. Man sollte Tarife wählen, die möglichst lange Meldefristen vorsehen.

Berechnung Invaliditätsgrad bei mehreren Körperteilen

Was passiert eigentlich wenn mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch einen Unfall beeinträchtigt sind? Wie berechnet sich dann die Leistung in der Unfallversicherung? In der Praxis werden die einzelnen dauerhaft beeinträchtigten Körperteile und Sinnesorgane folgendermaßen zusammengerechnet:

Beispiel:

Unser Musterkunde Herr Müller ist mit einer Versicherungssumme (Grundsumme) von 150.000 € ohne Progression versichert. Bei einem Verkehrsunfall verletzt er sich das rechte Bein, die linke Hand und die linke große Zehe. Das rechte Bein ist laut dem Arzt zu 80 % beeinträchtigt. Die linke Hand zu 50 % und die große Zehe musste amputiert werden.

Berechnung laut Standard-Gliedertaxe:

  • Rechtes Bein zu 80 % beeinträchtigt von 70 % = 56 %
  • Linke Hand zu 50 % beeinträchtigt von 55 % = 27,5 %
  • Linke große Zehe zu 100 % beeinträchtigt wegen Amputation von 5 % = 5 %
  • Invaliditätsgrad gesamt: 56 % + 27,5 % + 5 % = 88,5 % von 150.000 €

Der Versicherte erhält nach dieser Berechnung 132.750 € (88,5 % von 150.000 €) als Einmalleistung von seiner Unfallversicherung ausbezahlt. Wenn der Tarif eine entsprechende Progression aufweisen würde, wäre die Auszahlung entsprechend höher.

Invaliditätsgrad kann 100 % nicht übersteigen

In der Praxis werden die einzelnen beeinträchtigten Körperteile zusammengerechnet. Allerdings kann eine Invalidität maximal 100 Prozent betragen und nicht mehr.

Zusammenfassung

Die Gliedertaxe gibt als Basis für die Auszahlung der Leistung einen Richtwert für die dauerhafte Beeinträchtigung eines Körperteils in Form eines Invaliditätsgrads vor. Der Invaliditätsgrad muss immer noch von einem Arzt bestätigt werden. Das wird zum einen von den Anbietern verlangt und ist zum anderen deshalb wichtig, weil teilweise keine 100-prozentige Funktionseinschränkung vorliegt.

Für Verbraucher ist es wichtig Tarife zu wählen, die eine möglichst gute Gliedertaxe aufweisen. Im Vergleich sollte darauf geachtet werden, dass möglichst hohe positive Abweichungen zur Standard-Gliedertaxe bestehen. Das ist in der Unfallversicherung zwar nicht das einzige Vergleichskriterium, allerdings ein sehr Wichtiges.

Wichtig zu wissen ist noch, dass auch bei der Berechnung des Invaliditätsgrads durch die Addition einzelner Körperteile sowie Sinnesorgane niemals eine Invalidität von über 100 % hervorgerufen werden kann.

Wer die Gliedertaxe der einzelnen Anbieter vergleichen möchte, kann dies über unseren Vergleichsrechner ganz einfach machen. Hier können Verbraucher kostenlos und unverbindlich die Tarife der privaten Unfallversicherung vergleichen. Auf Wunsch kann der passende Tarif direkt online beantragt werden.

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