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Tiere müssen extra über eine Tierhalterhaftpflicht abgesichert werden

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für alle Personen sehr wichtig, die einen Hund, ein Pferd oder ein anderes großes Tier halten. Im Gegensatz zu kleineren Tieren sind große Tiere nicht über die private Haftpflichtversicherung versichert.

Die Gründe liegen auf der Hand. Während es sehr unwahrscheinlich ist, dass eine Katze, ein Vogel, ein Hamster oder ein ähnliches Tier einen größeren Schaden verursacht, kann dies bei einem Pferd oder einem Hund sehr wohl der Fall sein. Dies gilt selbst dann, wenn das Tier gut erzogen wurde und der Halter glaubt, dass das Tier ungefährlich ist. Es gibt spezielle Haftpflichtversicherungen für Hunde und Pferde, die von nahezu jeder großen deutschen Versicherungsgesellschaft angeboten werden.

Tierhalterhaftpflichtversicherung vergleichen

Da sich die Beiträge, die Tarife und die Leistungen zum Teil erheblich voneinander unterscheiden, wäre es sehr wichtig, vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags einen Vergleich der Konditionen verschiedener Anbieter durchzuführen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Tierhalterhaftpflicht schon seit längerer Zeit besteht und dass der Tierhalter nun überlegt, die Versicherungsgesellschaft oder den Tarif zu wechseln. Ein Vergleich kann innerhalb von wenigen Minuten klären, ob eine Tierhalterhaftpflichtversicherung günstig und dennoch ausreichend hoch ist. In einigen deutschen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für große Hunde sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Schäden durch Tiere können teuer werden

Genauso wie eine private Haftpflichtversicherung oder KFZ Haftpflichtversicherung deckt die Tierhaftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Wer eine Haftpflichtversicherung für Tiere vergleichen möchte, sollte unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme achten. Obwohl der gesetzliche Mindestbetrag bei 1 Mio. Euro liegt, sind 3 Mio. Euro empfehlenswert. Gerade Personenschäden können so umfassend sein, dass sich die Kosten für den Schadensersatz schnell auf mehrere Millionen Euro belaufen.

Jeder Hunde- oder Pferdehalter sollte sich darüber im Klaren sein, dass er alle Kosten, die das Tier verursacht und die nicht nur die Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sind, aus eigener Tasche zahlen muss. Dies kann schnell zum finanziellen Ruin führen. Eine Hunde- oder Pferdehaftpflichtversicherung ist in der Regel besonders günstig, wenn sich der Tierhalter für eine Selbstbeteiligung im Schadensfall entscheidet. Diese Selbstbeteiligung sollte allerdings nicht die finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Aus diesem Grunde sollte sich jede Person vor dem Vergleich Gedanken machen, wie viel Geld sie im Ernstfall investieren kann, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Abgesicherte Personen in der Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bezieht nicht nur den Tierhalter, sondern auch seine Familie mit ein. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Nachbarn oder Freunde das Tier zeitweise hüten und dass das Tier in dieser Zeit einen Schaden verursacht. Die wichtigste Voraussetzung ist allerdings, dass der Schaden an einem Dritten und nicht an einem Familienmitglied des Tierhalters entsteht.

Besonderheiten in der Tierhalterhaftpflicht beachten

Wer eine günstige Tierhalterhaftpflichtversicherung sucht und die Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften vergleichen möchte, wird sehr schnell feststellen, dass es unter Umständen bestimmte Einschränkungen gibt. So kann es durchaus sein, dass gefährliche Hunderassen von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen oder mit einem Zuschlag auf den monatlichen oder jährlichen Versicherungsbeitrag belegt werden. Ein Vergleich kann die nötige Klarheit verschaffen.

Ein weiterer Punkt, auf den ebenfalls hingewiesen werden muss ist die Tatsache, dass Hunde Welpen für die Zeit von bis einem Jahr bei ihrer Hundemutter mitversichert werden können. Oftmals tritt der Fall ein, dass eine Haftpflichtversicherung schon seit längerer Zeit besteht und dass der Tierhalter bei einem Vergleich eine andere Haftpflichtversicherung gefunden hat, die sehr günstig ist. Hier wäre zu klären, wie die Kündigungsfristen sind und wie der Wechsel von statten gehen sollte, ohne dass eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu befürchten ist. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Jahresende. Sollte es andere Regelungen geben, kann ein Vergleich die nötigen Informationen liefern.


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Tipps zum Vergleich der Tierhalterhaftpflichtversicherung

  • Selbstbeteiligung im Schadenfall: Eine Haftpflichtversicherung für den Hund oder das Pferd muss nicht teuer, sondern kann sehr günstig sein. Dies gilt besonders dann, wenn sich der Tierhalter bereiterklärt, einen Teil der Kosten im Schadensfall selbst zu tragen. Hierbei handelt es sich um eine Tierhalterhaftpflicht mit Selbstbeteiligung. Sie steht einer Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung gegenüber, bei der die Kosten im Schadensfall komplett übernommen werden.
  • Deckungssumme: Eine ausreichende Deckungssumme ist wichtig. Sie sollte die gesetzliche Deckungssumme von 1 Mio. Euro überschreiten und mindestens 3 Mio. Euro betragen. Gerade ein Personenschaden, den das Tier verursachten, kann schnell sehr teuer werden und ohne eine ausreichende Deckungssumme in der Tierhalterhaftpflichtversicherung schnell zum finanziellen Ruin des Tierhalters führen.
  • Regelmäßig Tarife prüfen: Jeder Tierhalter sollte die Haftpflichtversicherung von Zeit zu Zeit überprüfen und mit anderen Versicherungsgesellschaften und mit anderen Tarifen vergleichen. Nur so kann er erkennen, ob seine aktuelle Versicherung noch günstig ist oder ob es nicht inzwischen bessere Angebote gibt.
  • Vergleichsrechner sparen Zeit: Wer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vergleichen und einen Tarif finden möchte, der günstig ist, muss keine langwierigen Recherchen vor Ort durchführen, sondern kann auf unseren online Vergleichsrechner zurückgreifen. Hier ist ein Vergleich rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche möglich.
  • Kleine Tiere: Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nur für große Tiere und dabei in erster Linie für Hunde und Pferde vorgesehen. Kleinere Tiere wie Katzen, Hamster, Meerschweine oder Vögel sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.


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