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Über 150 Tarife der privaten Pflegeversicherung im Vergleich

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde von Anfang an als Teilkaskoversicherung konzipiert. Das heißt, sie deckt nur einen Teil der wirklich entstehenden Pflegekosten ab. Den Rest müssen die Betroffenen aus ihrer eigenen Tasche bezahlen.

Im Pflegegrad 1 müssen Sie den Großteil der Pflegekosten selber tragen, denn sie bekommen nur einen geringen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich. Ab dem Pflegegrad 2 gilt zahlen Sie den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Das bedeutet, es zahlen alle Pflegebedürftigen den gleichen Anteil zu den Pflegekosten, unabhängig vom Pflegegrad.

Ohne private Pflegeversicherung wird das Vermögen aufgebraucht

Laut dem statistischen Bundesamt sind derzeit circa 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die Tendenz ist weiter steigen. Man geht davon aus, dass durch die höhere Lebenserwartung die Pflegebedürftigen hierzulande bis 2050 auf ungefähr 4,5 Millionen ansteigen werden.

Wer keine private Pflegeversicherung hat, muss im Leistungsfall zuerst seine Einkünfte, beispielsweise aus einer privaten Rentenversicherung, zur Begleichung der fehlenden Kosten verwenden. Wenn das nicht ausreicht wird geprüft, wie viel Vermögen vorhanden ist, welches man aufbrauchen kann.

Kinder haften für Ihre Eltern im Pflegefall

Sollten die Einkünfte und das Vermögen nicht ausreichen, werden die Erben zur Kasse gebeten. Diese müssen dann die restlichen Kosten für die Pflege der Eltern übernehmen. Erst wenn bei den Kindern nichts mehr zu holen ist, leistet das Sozialamt den fehlenden Betrag.

Doch auf Leistungen vom Sozialamt möchten wahrscheinlich die allerwenigsten angewiesen sein. Denn schließlich wird das Sozialamt mehr auf die Kosten achten und nicht auf das Wohl eines jeden Einzelnen.

Mit einer privaten Pflegeversicherung kann man das alles verhindern und sich ein würdevolles Leben im Pflegefall ermöglichen. Bei den Tarifen gibt es allerdings erhebliche Leistungsunterschiede. Deshalb sollte man immer vergleichen.

Wir erstellen für unsere Kunden und Interessenten hochwertige Vergleiche für die private Pflegeversicherung. Dabei achten wir darauf, dass der Kunde einen Tarif mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis bekommt.

Der Vergleich der privaten Pflegeversicherung und die Onlineberatung sind vollkommen kostenfrei und unverbindlich.


Private Pflegeversicherung vergleichen

Tipps für den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung

Pflegelücke richtig berechnen

Als Basis für die Berechnung einer privaten Pflegeversicherung muss die Lücke für den Pflegefall richtig berechnet werden. In der Praxis orientiert man sich meistens an den Leistungen aus der Pflegestufe 3 bei stationärer Versorgung im Pflegeheim. Denn hier gibt es bei den meisten Tarifen immer 100% der vereinbarten Leistung.

Man sollte allerdings beachten, dass sich die meisten Pflegefälle in der Pflegestufe 1 sowie der Pflegestufe 2 befinden. Hier leisten die Pflegeversicherer deutlich weniger als 100% der vereinbarten Leistung.

Auf die Absicherungshöhen in der Pflegestufe 1 und 2 achten

Die meisten Tarife leisten in der Pflegestufe 3 sowohl ambulant als auch stationär 100% der vereinbarten Tagegeld- oder Rentenhöhe. Am Markt gibt es Tarife, mit welchen man die Absicherungshöhe flexibel in den Pflegestufen 1 und 2 bestimmen kann. Die meisten Tarife sind allerdings starr und geben eine Höhe zwischen 25% bis 40% in der Pflegestufe 1 und 50% bis 65% in der Pflegestufe 2 auf Basis der abgesicherten Höhe aus Pflegestufe 3 vor.

Tarife sollten auch bei Demenz leisten

Demenz wird ein immer größeres Problem in unserer Gesellschaft. Am Anfang der Krankheit werden die Patienten oft von der gesetzlichen Pflegeversicherung in die Pflegestufe 0 eingestuft. Man sollte darauf achten, dass der private Pflegeversicherer ebenfalls bei Demenz leistet.

Leistung auch ohne Vorleistung der Pflegepflichtversicherung

Hochwertige Tarife bieten eine Leistung, ohne Abhängigkeit von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung

Gerade wer in jungen Jahren einsteigt und sich günstig absichert, sollte darauf achten, dass der Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung in der Zukunft angepasst werden kann. Denn der Bedarf und die Höhe der Pflegeleistung kann sich über die Jahre ändern.

Dynamische Anpassung der Leistung

Die vereinbarte Tagegeld- oder Rentenhöhe sollte regelmäßig in Form einer automatischen Dynamik anpassbar sein, um den Preissteigerungen in Deutschland entgegenzuwirken. Sonst ergibt sich zukünftig aufgrund der Inflation eine neue Lücke, die eventuell nicht mehr geschlossen werden kann. Denn oft verändert sich der Gesundheitszustand negativ und man kann dann keine Pflegeversicherung mehr abschließen.

Beitragsbefreiung im Pflegefall

Der Tarif sollte über eine Beitragsbefreiung im Pflegefall verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss man das in der Lückenberechnung mit berücksichtigen. Den gerade bei der Pflegestufe I, die besonders oft vergeben wird, sind die Leistungen nicht so hoch.

Leistung auch bei häuslicher Pflege

Wenn es irgendwie möglich ist, möchten viele von Ihren Angehörigen Zuhause gepflegt werden (sogenannte Laienpflege). Es ist wichtig, dass der Tarif der privaten Pflegeversicherung auch bei der sogenannten „Laienpflege“ leistet.

Verzichtet der Tarif auf Wartezeiten?

Wartezeiten sind in der Pflegeversicherung auch ein Thema. In der Regel betragen sie 3 Jahre. Bei den Pflege-Bahr Produkten sogar 5 Jahre. In dieser Wartezeit, gerechnet ab Vertragsschluss, leisten die privaten Pflegeversicherer nicht.

Wenn es sich vermeiden lässt, sollte man Tarife ohne Wartezeit abschließen. Der Versicherer sollte mindestens auf die die Wartezeit verzichten, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls herbeigeführt wird.

Unterschiede in der privaten Pflegeversicherung

Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Arten sich gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Die Pflegerenten-, Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung. Die beiden letzten Arten werden von den privaten Krankenversicherern angeboten.

Die Pflegerentenversicherung ist über die deutschen Lebensversicherer erhältlich. Die meisten Verträge wurden bisher über eine private Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen.

Übersicht Produktvarianten Pflegeversicherung:

  • Pflegetagegeldversicherung: Diese Art bezahlt bei einer festgestellten Pflegebedürftigkeit einen fest vereinbarten Tagessatz an die versicherte Person aus. Beispielsweise werden bei einem vereinbarten Pflegetagegeld von 60 € pro Tag ab der Pflegestufe 3 monatlich 1.800 € vom Versicherer geleistet. Die Träger sind hier die privaten Krankenversicherer.
  • Pflegerentenversicherung: Im Unterschied zur Pflegetagegeldversicherung bezahlt die Pflegerentenversicherung eine monatliche Rente im Leistungsfall aus. Sie ist im Preis wesentlich teurer als die Pflegetagegeldversicherung. Denn in der Prämie wird oft noch ein Sparanteil eingerechnet. Die Pflegerentenversicherung wird von Lebensversicherungsunternehmen angeboten.
  • Pflegekostenversicherung: Diese Versicherung leistet keinen festen Betrag, sondern erstattet je nach Tarif die restlichen Kosten, welche von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nicht gedeckt sind. Zu den beiden vorherigen Varianten ist ein ganz wesentliches Unterscheidungsmerkmal, dass die Auszahlung zweckgebunden ist. Man kann also nicht frei entscheiden, wofür die Leistungen verwendet werden.

Was versteht man unter „Pflege-Bahr“?

Ähnlich wie der Staat über die Riester Rente die Altersvorsorge fördert, möchte der Gesetzgeber, dass sich die Bürger sich über eine private Pflegezusatzversicherung gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern.

Deshalb hat er im Rahmen des Pflegeneuausrichtungs-Gesetz (kurz PNG) die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, den sogenannten „Pflege-Bahr“ auf den Weg gebracht. Benannt wurde diese Art der privaten Pflegezusatzversicherung nach dem damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.

Gefördert wird ausschließlich die Produktart Pflegetagegeldversicherung.

Wie sieht die Förderung genau aus?

Wer ein Pflege-Bahr Produkt abschließt, erhält vom Staat als Beitragszuschuss pro Monat 5 € (60€/Jahr) für seinen Vertrag. Die Förderung wird direkt von der dafür eingerichteten Zulagenstelle in den Vertrag eingezahlt.

Welche Voraussetzungen muss der Pflege-Bahr erfüllen?

Es muss ein staatlich zertifiziertes Pflegetagegeld (Pflege-Bahr) sein, welches folgende Voraussetzungen erfüllen muss:

  • In der Pflegestufe 3 müssen mindestens 600 € pro Monat geleistet werden.
  • Es dürfen keine Antragsteller (Ausnahme: bereits Pflegebedürftige) aufgrund von einem schlechten Gesundheitszustand abgelehnt werden.
  • Der Pflege-Bahr Tarif muss in allen Pflegestufen (inklusive Pflegestufe 0) eine Leistung erbringen.
  • Die Wartezeit bis der Versicherte einen Anspruch auf eine Leistung hat darf maximal 5 Jahre betragen.
  • Die Gesellschaft muss auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten.
  • Der Pflege-Bahr Tarif darf keine Leistungsausschlüsse beim Kunden vornehmen.

Wie erhält man die staatlichen Leistungen?

Das Versicherungsunternehmen fordert die Zulage im Namen des Kunden direkt von der Zulagenstelle an. Diese überweist den Betrag dann an die jeweilige Versicherung. Der Kunde leistet lediglich seinen Eigenbeitrag.


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