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Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung?

Welche Art der Pflegeversicherung ist die bessere Wahl?

Wer sich für den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung interessiert, hat die Wahl zwischen drei unterschiedlichen Varianten. Am bekanntesten ist die Pflegetagegeldversicherung. Über diese Variante wird beispielsweise auch der staatlich geförderte „Pflege-Bahr“ angeboten.

Pflegetagegeldversicherung oder Pflegerentenversicherung

Pflegetagegeldversicherung oder Pflegerentenversicherung: Was ist besser?

Darüber hinaus hat man als Verbraucher die Möglichkeit sich über eine private Pflegerenten- oder Pflegekostenversicherung gegen das Risiko einer drohenden Pflegebedürftigkeit abzusichern.

Letztere spielt derzeit eine untergeordnete Rolle, da man bei einer Pflegekostenversicherung nicht frei über die ausgezahlten Leistungen bestimmen kann.

Dem Versicherer müssen, im Gegensatz zu den beiden anderen privaten Pflegeversicherungen, die Kosten im Leistungsfall immer nachgewiesen werden. Das sorgt für zusätzlichen bürokratischen Aufwand und schränkt die Flexibilität erheblich ein. Am Markt hat sich deshalb wahrscheinlich die private Pflegekostenversicherung noch nicht wirklich durchsetzen können.

Welche Unterschiede gibt beim Pflegetagegeld und der Pflegerente?

Es blieben hiermit noch zwei weitere Optionen für die Pflegeabsicherung zur Auswahl. Zum einen die Pflegetagegeldversicherung und zum anderen die Pflegerentenversicherung. Grundsätzlich haben beide Varianten den Vorteil gegenüber der privaten Pflegekostenversicherung, dass man über die Leistungen aus den Tarifen frei bestimmen kann.

Das bedeutet, die Versicherten haben je nach Tarif die freie Wahl, welche Leistungen sie mit dem Geld aus der Versicherung einkaufen. Es müssen also keine Pflegekosten nach dem SGB XI nachgewiesen werden. Beide Varianten haben auch gemeinsam, dass die Höhe der Leistungen je nach Pflegestufe unterschiedlich ist.

Für die Pflegestufe 3 erhält man bei einer stationären Versorgung beispielsweise eine höhere Leistung als in der Pflegestufe 1. In der Praxis werden dafür die Leistungen ausgehend von der Pflegestufe 3 sowohl in der Pflegetagegeld- als auch in der Pflegerentenversicherung nach unten gestaffelt.

Beispiel: Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung

Pflegestufen Leisung pro Monat
Pflegestufe III 1.500 € (100%)
Pflegestufe II 750 € (50%)
Pflegestufe I 375 € (25%)

Bei vielen Tarifen der Pflegetagegeldversicherung wird allerdings noch nach ambulanter und stationärer Leistung (Unterbringung im Pflegeheim) unterschieden.

Das ist in der Pflegerentenversicherung in den meisten Tarifen nicht vorgesehen. Die Unterscheidung hat jedoch Vorteile. Wenn beispielsweise ein Pflegetagegeldtarif bei stationärer Behandlung und Einstufung in die Pflegestufe 1 (Unterbringung im Pflegeheim), 100% der Leistung wie aus der Pflegestufe 3 bezahlt. Das sehen die meisten Tarife der Pflegerentenversicherung nicht vor.

Und gerade die Unterbringung in einem Pflegeheim ist sehr kostspielig, egal in welcher Pflegestufe man sich befindet. Hier hilft eine 100% Absicherung über alle drei Stufen auf jeden Fall weiter. Doch nun mal zu den Eigenschaften der beiden Varianten.

Pflegerentenversicherung

Wie der Name schon sagt, bezahlt die private Pflegerentenversicherung im Pflegefall eine vorher vereinbarte monatliche Pflegerente. Die Tarife werden ausschließlich von Lebensversicherern angeboten. Man muss wissen, dass in den meisten Tarifen der Pflegerentenversicherung in der Prämie ein Sparanteil einkalkuliert ist.

Das hat den Vorteil, dass während der Laufzeit je nach Tarif, vorhandenes Guthaben entnommen werden kann und die Hinterbliebenen im Todesfall das verzinste Guthaben ausgezahlt bekommen. Darüber hinaus wird gesagt, dass die Prämien in der Pflegerentenversicherung wesentlich stabiler kalkuliert sind, als in der Pflegetagegeldversicherung.

Das liegt an der Kalkulationsmethode der Lebensversicherer. Gleichzeitig kann man über eine Pflegerente mit einem Einmalbetrag das Pflegerisiko absichern. Insgesamt sind die Prämien durch die stabilere Beitragskalkulation wesentlich höher als in der Pflegetagegeldversicherung. Dagegen steht aber eine je nach Tarif wesentlich umfangreichere Absicherung der Altersdemenz.

Denn die Pflegerentenversicherung prüft im Leistungsfall nicht ausschließlich nach der Einstufung in die jeweilige Pflegestufe. Es wird zusätzlich nach einem fest definierten Leistungskatalog (ADL-Punktesystem) geprüft, der gerade bei der Krankheit Demenz zum Vorteil des Verbrauchers ist.

Pflegerente bietet oft bessere Leistung bei Demenz

Wer Wert auf eine ausreichende Absicherung bei Demenz legt, sollte sich unbedingt mit den Tarifen der Pflegerentenversicherung auseinandersetzen. Die meisten Tarife bieten hier eine höhere Absicherung als die am Markt erhältlichen Pflegetagegeldtarife.

Pflegetagegeldversicherung

Die meisten Tarife der privaten Pflegeversicherung wurden als Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen. Sie wird in Deutschland über die Krankenversicherungsunternehmen angeboten. Die beiden größten Unterschiede zur Pflegerentenversicherung bestehen darin, dass zum einen die Beitragskalkulation anders ist. Das bedeutet, die Prämien werden ohne Sparanteil kalkuliert.

Dadurch ist die Pflegetagegeldversicherung wesentlich günstiger. Auf der anderen Seite, kann es schneller als in der Pflegerentenversicherung zu Beitragsanpassungen kommen. Dies wurde allerdings in den vergangen Jahren nicht bestätigt. Die Prämien in den Tarifen der Pflegetagegeldversicherung waren sehr stabil.

Der weitere Unterschied liegt darin, dass keine Rente sondern ein Entgelt pro Tag abgesichert wird. Das sogenannte Pflegetagegeld. Im Ergebnis, bei monatlicher Betrachtung, kommt man aber auf die gleiche Summe wie bei einer Pflegerentenversicherung. Man muss in der Pflegetagegeldversicherung lediglich die Tage für das monatliche Einkommen addieren.

Von der Qualität der Bedingungen sind viele Tarife der Pflegetagegeldversicherung noch hinter der Pflegerente. Vor allem wenn es um die Krankheit Demenz geht. Das liegt daran, dass die Pflegetagegeldversicherung sich nach der Einstufung des SGB XI richtet. Und hier werden Menschen mit Demenz im Anfangsstadium oft in keine Pflegestufe oder in die sogenannte Pflegestufe 0 eingestuft.

Die Pflegerentenversicherung prüft auch bei Demenz zusätzlich nach dem eigenen Leistungskatalog (ADL-Punktesystem). Deshalb und wegen der nur nach dem Risiko kalkulierten Prämien ist die Pflegetagegeldversicherung wesentlich günstiger.

Ein weiterer großer Unterschied ist, dass der Umfang der Gesundheitsfragen in der Pflegetagegeldversicherung wesentlich geringer ist als in der Pflegerentenversicherung. Dadurch haben vor allem ältere Menschen den Vorteil, noch einen bezahlbaren Schutz zu bekommen.

Pflegetagegeldtarife haben ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Wer eine vernünftige Absicherung sucht und dafür nicht so hohe Beiträge bezahlen möchte, findet mit der Pflegetagegeldversicherung wahrscheinlich die attraktivere Lösung für sich.

Fazit

Die meisten Verträge wurden über eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen. Das liegt daran, dass die Hauptzielgruppe, nämlich Menschen ab 50+ sich die hohen Beiträge der Pflegerentenversicherung nicht mehr leisten können oder wollen. Obwohl das Thema Demenz über die Pflegerentenversicherung meistens besser abgedeckt wird als über die Pflegetagegeldversicherung.

Dennoch steht meistens das Preis-Leistungs-Verhältnis im Vordergrund. Und hier hat die Pflegetagegeldversicherung in der Regel die Nase vorn. Wer sich für das Thema Pflegeversicherung interessiert und beide Varianten vorgestellt haben möchte, kann über unser Kontaktformular eine kostenfreie Onlineberatung anfragen.

Zusätzlich erstellen wir für beide Bereiche umfangeiche Anbietervergleiche, in denen alle Tarife der Pflegetagegeldversicherung sowie der Pflegerentenversicherung enthalten sind. Damit man für sich die beste private Pflegeversicherung findet.


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