Wählen Sie den monatlichen Betrag, der Ihnen im Falle der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt werden soll.
Sie können selber bestimmen, ab wann die Pflegezusatzversicherung in Kraft treten soll. Beachten Sie, dass der Versicherungsbeginn immer nur der Erste eines Monats sein kann.
Bestimmen Sie, ab welchem Pflegegrad die gewählte monatliche Pflegerente in Kraft treten soll.
Ihr Alter ist ausschlaggebend für die Berechnung des Beitrages.
Der Familienstand und die Anzahl der Kinder sind wichtige Faktoren bei der Wahl Ihrer Pflegezusatzversicherung.
Jeder Beruf weist für die Versicherungen unterschiedlich hohe Risiken auf. Deshalb ist die exakte Angabe des Berufs maßgeblich für die Berechnung des Beitrags.
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