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Unfallversicherung - Progression

Was ist die Progression in einer Unfallversicherung?

Viele Unfallversicherungstarife sind mit einer Progression ausgestattet. Einfach gesagt, erhöht diese ab einem bestimmten Invaliditätsgrad die versicherte Leistung. Denn zusätzlich zur sogenannten Grundsumme haben Verbraucher bei einer Unfallversicherung die Möglichkeit eine Progression von beispielsweise 225 %, 350 %, 500 % oder mehr in den Tarif einzuschließen.

Doch was verbirgt sich eigentlich genau dahinter und welchen Mehrwert bietet die Progression den Kunden wirklich? Auf was Verbraucher vor dem Abschluss achten sollten und wie die einzelnen Progressionsstufen sich auswirken, beleuchten wir jetzt einmal etwas näher.

Die Progression als Teil der Unfallversicherung

Progression Unfallversicherung

Ein Leistungsbeispiel: Progressionasstaffeln bei einer Grundsumme von 100.000 €!

Eine Unfallversicherung kann grundsätzlich mit oder ohne Progression abgeschlossen werden. Ohne Progression besteht der Tarif lediglich aus der sogenannten Grundsumme. Im Falle eines Unfalls ist die Berechnung der Versicherungsleistung dann relativ einfach.

Wer beispielsweise eine Grundsumme von 100.000 € mit dem Versicherer vereinbart hat und durch einen Unfall eine Invalidität von 50 % erleidet, erhält 50.000 € vom Unfallversicherer. Wie hoch der Invaliditätsgrad tatsächlich ist, wird durch einen Arzt und die Gliedertaxe, die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen verankert ist, ermittelt. In der Praxis werden die meisten Tarife allerdings mit einer sogenannten Progression abgeschlossen.

Tarife mit einer Progression erhöhen die Versicherungssumme

Bei einem Tarif mit Progression sieht die Rechnung dann ganz anders aus. Denn die Unfallversicherung erhöht in Abhängigkeit der gewählten Progressionsstufe die Leistung ab einem Invaliditätsgrad von über 25 Prozent.

Verbraucher haben die Möglichkeit aus verschiedenen Progressionsstufen zu wählen. Je nach gewählter Progressionsstufe erhöht sich die Versicherungssumme bei einer Vollinvalidität auf folgende Versicherungssummen.

Beispiel für 100.000 € Grundsumme:

  • Progression 225 % = 225.000 €
  • Progression 300 % = 300.000 €
  • Progression 350 % = 350.000 €
  • Progression 500 % = 500.000 €
  • Progression 600 % = 600.000 €
  • Progression 1000 % = 1.000.000 €

Oftmals lassen sich Verbraucher dazu verleiten, eine geringe Grundsumme mit einer entsprechend hohen Progressionsstufe zu kombinieren. Denn dadurch ist die Prämie wesentlich geringer als bei einer hohen Grundsumme. Das kann aber schnell nach hinten losgehen. Wichtig ist für Verbraucher, dass sie gerade nicht an der Grundsumme sparen.

Denn die erhöhten Versicherungssummen wirken sich hauptsächlich bei einem hohen Invaliditätsgrad aus. Die volle Summe wird nur bei einer 100 % Vollinvalidität bezahlt. In den meisten Fällen wird aber keine 100-prozentige Invalidität erreicht. Deshalb sollten Verbraucher auf eine ausreichende Grundsumme in der Unfallversicherung achten.

Als Orientierung sollten mindestens 2 – 3 Bruttojahresgehälter als Grundsumme mit einer Progression von 350 % kombiniert werden. Denn es muss bedacht werden, dass die Progression, egal welche Stufe (z.B. 225 % oder 350 %) man wählt, erst ab einem Invaliditätsgrad von über 25 % zu wirken beginnt.

Die Progression greift erst ab einer Invalidität von über 25 %!

Da die Progression erst ab einem Invaliditätsgrad von über 25 % wirkt, sollten Verbraucher mindestens 2 – 3 Bruttojahresgehälter als Grundsumme mit einer Progression von 350 % kombinieren.

Für die passende Absicherung ist es also entscheidend, ein ausgewogenes Verhältnis von Grundsumme und Progression zu finden. Nur wer unbedingt sparen muss und lediglich bei einer Vollinvalidität gut abgesichert sein möchte, kombiniert eine niedrige Grundsumme mit einer hohen Progression.

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Berechnung mit einer Progression

Um die Wirkung der Tarife mit einer Progression aufzuzeigen, berechnen wir einen Leistungsfall anhand eines Beispiels. Der Versicherte hat dabei in seinem Tarif eine Versicherungsgrundsumme von 100.000 € vereinbart.

Durch einen Unfall an einer Kreissäge verliert er seinen Daumen und den Zeigefinger. Laut der Standard-Gliedertaxe erhält er für den Daumen 20 % und den Zeigefinger 10 % der versicherten Grundsumme. Die Berechnung sieht dann folgendermaßen aus.

Berechnung ohne Progression:

  • für den Daumen (20 %) = 20.000 €
  • für den Zeigefinger (10 %) = 10.000 €
  • gesamte Versicherungsleistung = 30.000 €

Die einzelnen verletzten Körperteile werden in der Unfallversicherung addiert und somit erhält der Versicherte in unserem Beispiel rund 30 % der Grundsumme = 30.000 € von seiner Unfallversicherung.

Wenn nun eine Progression mit beispielsweise 350 % vereinbart wurde, erhöht sich die Auszahlung entsprechend. In den Versicherungsbedingungen wird die sogenannte Progressionsstaffel aufgezeigt. Als Beispiel haben wir hier eine Staffel für eine Progression von 350 % abgebildet.

Beispiel Progressionsstaffel mit 350 % Progression:

von % auf % von % auf % von % auf % von % auf %
26 28 45 85 64 170 83 265
27 31 46 88 65 175 84 270
28 34 47 91 66 180 86 275
29 37 48 94 67 185 87 285
30 40 49 97 68 190 88 290
31 43 50 100 69 195 89 295
32 46 51 105 70 200 90 300
33 49 52 110 71 205 91 305
34 52 53 115 72 210 92 310
35 55 54 120 73 215 93 315
36 58 55 125 74 220 94 320
37 61 56 130 75 225 95 325
38 64 57 135 76 230 96 330
39 67 58 140 77 235 97 335
40 70 59 145 78 240 98 340
41 73 60 150 79 245 99 345
42 76 61 155 80 250 100 350
43 79 62 160 81 255
44 82 63 165 82 260

Berechnung mit Progression:

Insgesamt liegt in unserem oberen Beispiel eine gesamte Invalidität von 30 % laut der Standard-Gliedertaxe vor. Um die Auszahlung inklusive der Progression zu ermitteln, muss lediglich in der Tabelle unten abgelesen werden, auf welche Auszahlungshöhe in Prozent sich der Betrag erhöht.

In unserem Beispiel von 30 % Invaliditätsgrad auf einen Anspruch von 40 % = 40.000 €. Wichtig ist zudem, dass wie bereits oben erwähnt, bis 25 % Invaliditätsgrad keine Erhöhung über die Progression erfolgt. Erst ab über 25 % Invalidität erhöht sich die Versicherungssumme (siehe Tabelle) aufgrund der Progression. Zudem steigt die Summe nochmal ab 50 % Invaliditätsgrad überproportional Invalidität an.

Progression steigt überproportional an

Innerhalb der Progressionsstaffel wird nochmals unterschieden. Über 25 % bis unter 50 % Invalidität ist der Anstieg der Versicherungssumme geringer als ab 50 % bis 100 %. Somit erhalten Kunden ab 50 % Invalidität nochmals mehr Leistung.

Zusammenfassung

In der Praxis ist die Kombination in der Unfallversicherung für die meisten Verbraucher bestehend aus einer Grundsumme mit Progression eine sinnvolle Variante. Durch ein ausgewogenes Verhältnis wird gewährleistet, dass bei einem geringen Invaliditätsgrad von bis zu 25 % eine ebenso ausreichende Absicherung vorhanden ist, wie bei einem hohen Invaliditätsgrad von beispielsweise 70 % oder gar 100 %.

Aus der Erfahrung der Versicherer heraus, bewegen sich die meisten Invaliditätsgrade zwischen 15 % bis 70 %. Aus diesem Grund ist eine zu geringe Grundsumme mit einer extrem hohen Progression nicht zu empfehlen. Verbraucher sollten besser ein ausgewogenes Verhältnis wählen. Mit einer Grundsumme von 2 – 3 Bruttojahresgehältern und einer Progression von 350 % sind die meisten auf der sicheren Seite.

Damit Verbraucher die Prämien in Abhängigkeit der ausgewählten Progression vergleichen können, haben wir auf unserem Portal einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleichsrechner installiert, mit welchem man die Tarife der Unfallversicherung berechnen und vergleichen kann.

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