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Private Krankenversicherung - Angestellte

Lohnt sich die private Krankenversicherung für Angestellte?

Für gut verdienende Arbeitnehmer und Angestellte stellt sich ab einem voraussichtlichen Bruttojahreseinkommen von 69.300 € (Jahr 2024) die Frage nach dem Wechsel in die private Krankenversicherung. Die Zugangsvoraussetzungen wurden vor einiger Zeit wieder deutlich vereinfacht.

Private Krankenversicherung Angestellte & Arbeitnehmer

Für gut verdienende Angestellte kann sich ein Wechsel in die private Krankenkasse lohnen!

Angestellte die ein entsprechend hohes Bruttoeinkommen haben, dürfen in die PKV wechseln. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen als sogenannte freiwillige Mitglieder geführt.

Unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel in die PKV für Angestellte genau möglich ist, worauf sie achten müssen und ob der Eintritt in die private Krankenversicherung sinnvoll ist, möchten wir in unserem Beitrag näher beleuchten.

Außerdem gehen wir auf den Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung bei Angestellten ein und erläutern wie hoch die Zuschüsse vom Arbeitgeber für die Krankenversicherung genau sind.

Welche Voraussetzungen müssen Angestellte erfüllen?

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer oder Angestellte automatisch bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze krankenversicherungspflichtig und somit Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse (kurz GKV). Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt wird jährlich neu für die GKV festgelegt.

Übersteigt das Einkommen eines Angestellten diese Grenze nachhaltig, wird er zum freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und hat gleichzeitig die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Für das Jahr 2024 wurde ein Bruttojahreseinkommen von 69.300 € als Jahresarbeitsentgeltgrenze festgelegt und 59.850 Euro für diejenigen die bereits seit 31.12.2002 privat krankenversichert sind. Bei der Berechnung des jährlichen Bruttoeinkommens werden auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt.

Möchte ein Angestellter nun in die private Krankenversicherung wechseln, ist es entscheidend in welcher Phase seines Berufslebens er sich befindet. Es ist immer entscheidend zu welchem Zeitpunkt man die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, um den Wechsel als Angestellter vollziehen zu können.

Wann der Wechsel als Angestellter in die PKV möglich ist:

  • Zu Beginn der beruflichen Laufbahn:
    Wer zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit, beispielsweise nach dem Studium, sofort ein Bruttoeinkommen erzielt, welches voraussichtlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, darf mit Beginn der Beschäftigung sofort in die private Krankenversicherung wechseln.
  • Nach einer Gehaltserhöhung:
    Erhält ein Angestellter unterjährig eine Gehaltserhöhung, beispielsweise zum 01.07 eines Jahres, und würde er damit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, dürfte er zum 01.01. des Folgejahres in die PKV wechseln. Wichtiger Hinweis: Da die Jahresarbeitsentgeltgrenze jedes Jahr angepasst wird, muss der Angestellte auch im Folgejahr voraussichtlich über der dann gültigen Einkommensgrenze liegen.
  • Beim Wechsel des Arbeitgebers:
    Bei einem Arbeitgeberwechsel muss genau geprüft werden, ob das Einkommen beim alten Arbeitgeber bereits über oder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Wenn man als Angestellter durch den Jobwechsel beim neuen Arbeitgeber erstmalig ein voraussichtliches Bruttojahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt, kann man sofort in die PKV wechseln. Anderenfalls gelten die normalen Kündigungsfristen für die GKV.
  • Verdienst längere Zeit über Versicherungspflichtgrenze:
    Sobald man als Angestellter ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze hat, meldet der Arbeitgeber das der gesetzlichen Krankenkasse. Wer dann nicht im Rahmen der vorab beschriebenen Möglichkeiten wechselt, wird automatisch ein sogenanntes freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Information, dass man nun als freiwilliges Mitglied bei seiner GKV geführt wird, erhalten Angestellte in der Regel von ihrer Krankenkasse. In der Praxis findet diese äußerst wichtige Information teilweise nicht statt. In diesem Fall sollten Verbraucher selbst tätig werden. Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, kann mit einer Frist von 2 Monaten die gesetzliche Krankenkasse kündigen und in die PKV wechseln.

Angestellte sollten wissen, dass für die Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze immer eine vorausschauende Betrachtung angewendet wird. Es spielt keine Rolle wie hoch das Einkommen in einem Jahr tatsächlich ist. Bei der Berechnung wird immer berücksichtigt, welches Bruttoeinkommen in den nächsten 12 Monaten voraussichtlich erzielt wird.

Redaktionstipp!

Neben dem monatlichen Gehalt, werden bei der Berechnung der Versicherungspflichtgrenze auch weitere Gehalts- und Vergütungsbestandteile berücksichtigt. Beispielsweise das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber auch Schichtzulagen, Bereitschaftsdienstvergütungen, Erschwerniszulagen und Gewinnbeteiligungen werden dazugezählt. Wichtig ist, dass diese Bestandteile dem Arbeitnehmer nicht nur einmalig gezahlt werden. In dem Fall würden auch pauschale Überstundenvergütungen Berücksichtigung finden.

PKV für Angestellte: Ist das für jeden sinnvoll?

Der Wechsel in die PKV bedeutet auch einen Systemwechsel: Im Gegensatz zu der solidarisch und im Umlageverfahren finanzierten GKV erhält in der PKV jeder Versicherte einen separaten Vertrag, der speziell auf seine Voraussetzungen zugeschnitten wird. Neben dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand wirken sich auch der Beruf und der gewünschte Leistungsumfang auf den zu zahlenden Beitrag aus.

Die Leistungen lassen sich so zusammenstellen, wie es den persönlichen Ansprüchen und den individuellen finanziellen Möglichkeiten entspricht – angefangen von einem Umfang entsprechend der GKV über solide und kompakte Pakete bis hin zur Premium-Variante inklusive Privatarzt.

Von diesen Entscheidungen und der persönlichen Situation hängt letztendlich auch der Preis einer privaten Krankenversicherung ab. So gestaltet sich das Beitragsniveau eben nicht in Abhängigkeit vom Einkommen, wie das in der GKV üblich ist. Je jünger der Versicherte beim Wechsel ist, desto niedriger sind die Versicherungsbeiträge, was die Einsparungen im Vergleich zur GKV erhöht.

Angestellte sollten Wechsel in die PKV gut überlegen!

Trotzdem sollte ein Wechsel in die PKV gut überlegt werden, denn ein Weg zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer beispielsweise als Angestellter wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, kann wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Auch bei einer Arbeitslosigkeit wird man automatisch wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

PKV Angestellte sinnvoll

Privatpatienten erhalten bei Fachärzten oftmals schneller einen Termin für eine Behandlung!

Diese Möglichkeiten haben Angestellte allerdings nur bis zum 55. Lebensjahr. Viele Verbraucher haben Ängste in Bezug auf die Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung.

Doch das ist bei Angestellten nicht wirklich das Problem. Denn schließlich steigt historisch betrachtet auch der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse, da beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze jährlich der Lohnentwicklung angepasst wird.

Auch Zusatzbeiträge und steigende Beitragssätze, an welchen sich der Arbeitgeber nicht mehr komplett zur Hälfte beteiligen muss, lassen die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge seit Jahren steigen. Der Grund liegt wie in der privaten Krankenversicherung auch, in den steigenden Gesundheitskosten. Wenn Angestellte sich in der Vergangenheit gute PKV-Tarife ausgewählt haben, lag die Beitragsentwicklung regelmäßig gleichauf mit der gesetzlichen Krankenkasse.

Redaktionstipp!

Privatversicherte sind Beitragsanpassungen nicht hilflos ausgeliefert: Es steht jedem gesetzlich zu, innerhalb der Tarifwelt der eigenen Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Und das bei vollem Erhalt der Altersrückstellungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Was Angestellte vor dem Wechsel in die PKV aber auf jeden Fall bedenken müssen ist, dass für jedes Kind ein separater Beitrag anfällt. Die Familienplanung sollte also am besten schon abgeschlossen sein. Denn bei Familien mit drei oder vier Kindern kann es sein, dass die Beiträge weit oberhalb der gesetzlichen Krankenkasse liegen.

Denn eine Familienversicherung, wie man sie aus der GKV kennt, gibt es in der PKV nicht. Das könnte für die ein oder anderen Angestellten ein Grund sein, nicht in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Private Krankenversicherung für Angestellte im Test

Wer nun als Angestellter oder Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, hat die Qual der Wahl. Es gibt über 1.700 Tarifvarianten von 29 privaten Krankenvollversicherern. Bei dieser großen Tarifauswahl ist es nicht so einfach, den passenden PKV-Tarif zu finden. Einen ersten Überblick, welche Tarife für Angestellte sinnvoll sind, geben Testergebnisse von unabhängigen Ratinginstituten.

PKV Angestellte Test

Für die Auswahl eines passenden PKV-Tarifs können Testergebnisse alleine nur bedingt weiterhelfen!

Doch Vorsicht, als Verbraucher sollte man immer hinterfragen, wie die Testergebnisse ermittelt wurden. Es gibt PKV-Tests, die sich ausschließlich auf die Vertragsbedingungen konzentrieren, wiederum andere Bewerten den Service der Gesellschaften oder die Sicherheit in Bezug auf die Bilanzkennzahlen.

Bei den beiden letztgenannten Punkten sollten Verbraucher immer bedenken, dass sich diese im Laufe der Zeit wieder ändern können. Worauf sich Verbraucher immer verlassen können, sind gute Vertragsbedingungen.

Auf geschäftspolitische Entscheidungen, die sich auf die Sicherheit und den Service einzelner PKV-Unternehmen auswirken, hat man als Versicherter im Zweifel wenig Einfluss, auf die Qualität der Bedingungen schon.

Denn diese sind Vertragsbestandteil und gelten in guten wie in schlechten Zeiten. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, das Hauptaugenmerk auf die Qualität der Bedingungen zu richten. Viele Testergebnisse – auch speziell für die PKV für Angestellte – können auf unserer Seite: Private Krankenversicherung Test eingesehen werden.

Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung!

Privat krankenversicherte Angestellte erhalten wie die GKV-Versicherten auch einen sogenannten Arbeitgeberzuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. In der Regel beträgt dieser genau 50 Prozent der Beiträge welche für die private Krankenversicherung zu entrichten sind. Der Arbeitgeberanteil ist allerdings gedeckelt, bis zu dem Betrag, den der Arbeitgeber für die GKV hätte bezuschussen müssen.

Dieser maximale Arbeitgeberzuschuss verändert sich in der Regel jährlich und richtet sich nach der gültigen Beitragsbemessungsgrenze für die GKV. Im Jahr 2024 liegt der maximale Arbeitgeberzuschuss demnach bei 421,76 € für die PKV und 87,98 € für die Pflegepflichtversicherung.

Zuschuss für PKV-Beiträge der Familienmitglieder!

Bis zu dieser Höchstgrenze beteiligt sich der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen auch an den Kosten für die private Krankenversicherung von Familienmitgliedern, wie beispielsweise die Kinder oder Ehegatten.

Bei zwei oder mehr Mitversicherten ist es allerdings sehr wahrscheinlich, dass der Arbeitgeberanteil nicht mehr bei 50 % liegt. Wer für sich selbst und seine Familienangehörigen beispielsweise 900 € pro Monat für die private Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgibt, erhält vom Arbeitgeber einen Zuschuss von maximal 421,76 €. Die restlichen Kosten müssen selbst getragen werden. Voraussetzung für den Zuschuss der Familienmitglieder ist, dass diese einen Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse hätten, wenn der Angestellte GKV-Versichert gewesen wäre.

Redaktionstipp!

Für Angestellte die den Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung noch nicht vollständig ausgeschöpft haben, kann es sinnvoll sein einen sogenannten Beitragsentlastungstarif abzuschließen. Dieser ermöglicht eine garantierte Beitragssenkung im Rentenalter und wird vom Arbeitgeber bis zu einer gewissen Höhe bezuschusst. Dadurch finanziert der Arbeitgeber eine Beitragsentlastung im Alter mit. Zudem können die Beiträge voll steuerlich geltend gemacht werden.

Fazit – GKV oder PKV?

Für Angestellte gibt eine ganze Reihe von Argumenten für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, die von den kürzeren Wartezeiten auf einen Termin in der Arztpraxis bis hin zu höherwertigen Leistungen reichen. Trotzdem sollte die Entscheidung gut überlegt werden: Da jeder Versicherte einen eigenen Vertrag erhält, ist also nicht nur die berufliche, sondern auch die Familienplanung zu berücksichtigen. Hier empfiehlt sich zunächst ein umfassender Tarifvergleich um zu sehen welche Prämienhöhe auf einen zukommen.

Fakt ist, wer einmal die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung genossen hat, wird sich mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung schwer tun. Auch das Argument der hohen Beiträge im Alter verfängt nicht, da einerseits Rückstellungen von den Versicherern gebildet werden und andererseits auch hier die Möglichkeiten der Tarifoptimierung in Anspruch genommen werden können.

Angestellte und Arbeitnehmer, die die Möglichkeit zum Wechsel haben, sollten die Vor- und Nachteile gründlich abwägen (Mehr unter: Gesetzlich oder Privat versichern).


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