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Private Krankenversicherung - Berufsgruppen

Welche Berufe können sich in der privaten Krankenversicherung versichern?

Ob eine private Krankenversicherung in Betracht kommt, ist nicht zuletzt eine Frage des Berufs beziehungsweise des damit erzielten Einkommens. Im Folgenden wird für verschiedene Berufsgruppen gezeigt, welche Möglichkeiten zur Versicherung in der PKV bestehen.

Die meisten Beschäftigten sind nach wie vor im Angestellten-Verhältnis tätig. Hier besteht grundsätzlich die Pflicht zur Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Erst wenn das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Die Grenze wird jährlich angepasst und liegt aktuell (2023) bei 66.600 €.

Angestellte – PKV erst bei höherem Einkommen

Damit haben letztlich nur „besserverdienende“ Arbeitnehmer PKV-Zugang. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von der persönlichen Konstellation ab. Das Alter, die familiäre Situation und der Gesundheitsstatus sind wichtige Entscheidungskriterien. Bei Familien ist die GKV oft günstiger, wenn die Familienversicherung genutzt werden kann. Die private Krankenversicherung bietet in der Regel ein deutlich höheres Leistungsniveau. Wer gesetzlich versichert bleiben will oder muss, hat in diesem Fall die Möglichkeit, mit privaten Krankenzusatzversicherungen bessere Leistungen zu erhalten (Mehr Informationen unter: Private Krankenversicherung Angestellte).

Beamte – PKV in der Regel günstiger

Bei Beamten besteht keine GKV-Versicherungspflicht wie bei Angestellten. Sie können frei wählen, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern wollen. In der Mehrzahl der Fälle ist die private Krankenversicherung vorteilhafter, weil die Beihilfe des Dienstherrn genutzt werden kann. Sie erstattet 50 bis 80 Prozent der anfallenden Kosten, die PKV wird daher nur noch für den „Rest“ benötigt. Dadurch zahlen Beamte nur entsprechend „anteilige“ Beiträge, die entsprechend niedrig ausfallen. Bei Nutzung der GKV gibt es dagegen weder einen Beihilfeanspruch noch einen Arbeitgeberzuschuss wie bei Berufsgruppen im Angestellten-Verhältnis. Daher rechnet sich die gesetzliche Krankenversicherung üblicherweise nicht. Sie lohnt sich meist nur für Beamte mit geringerem Einkommen, die die kostenlose Familienversicherung für ihre Familienangehörigen nutzen möchten (Mehr Informationen unter: Private Krankenversicherung Beamte).

Selbständige – auf sich gestellt

Selbständige können ebenfalls zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und der PKV wählen. In beiden Fällen tragen sie die Beiträge zu hundert Prozent, denn Arbeitgeberzuschüsse gibt es hier naturgemäß nicht. Bei den GKV-Beiträgen wird nicht nur das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zugrunde gelegt, sondern auch Einkünfte aus Vermietung und Kapitalerträge sind zu berücksichtigen. Außerdem wird von einem fiktiven Mindesteinkommen der Selbständigkeit ausgegangen, das nicht selten höher ist als die tatsächlichen Einkünfte.

Vor allem in jungen Jahren ist die PKV daher für Selbständige oft die günstigere Alternative, da hier bei den Beiträgen nur das tatsächlich versicherte Risiko zählt. Eine spätere Rückkehr in die „Gesetzliche Krankenversicherung“ ist allerdings nur bei Aufgabe der Selbständigkeit und einer erneuten abhängigen Beschäftigung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze möglich. Ab 55 ist die Rückkehr praktisch ausgeschlossen (Mehr Informationen unter: Private Krankenversicherung Selbständige).

Freiberufler – selbständig mit Ausnahmen

Was für Selbständige gilt, trifft im Prinzip auch auf Freiberufler zu. Hier gibt es bei bestimmten Berufsgruppen Ausnahmen. Für Freiberufler, die unter das Künstlersozialgesetz fallen (Künstler, Autoren, Publizisten, Journalisten usw.) gelten trotz der freiberuflichen beziehungsweise selbständigen Tätigkeit ähnliche Regelungen wie bei beschäftigten Arbeitnehmern. Beim Berufsstart können vom Künstlersozialgesetz betroffene Freiberufler wählen, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern wollen. Später ist der Wechsel – analog zur Versicherungspflichtgrenze bei Arbeitnehmern – nur bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen möglich.

Studenten – die Qual der Wahl

Studenten gehören zwar nicht unbedingt zu Berufsgruppen. Immerhin befinden sie sich in Berufsausbildung. Sie können bei Studienstart ebenfalls zwischen GKV und PKV wählen. Die PKV ist vor allem für Beamtenkinder von Vorteil, weil sie zunächst die günstigeren Beihilfetarife weiter nutzen können. In der GKV gut aufgehoben sind dagegen Studenten, die unter die kostenlose Familienversicherung fallen. Sie zahlen dann – allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr – keine Beiträge. Studenten, die sich für die private Krankenversicherung entschieden haben, bleibt diese während des ganzen Studiums bestehen. Ein Wechsel in die GKV ist erst bei Aufnahme einer Beschäftigung möglich. Viele private Versicherer bieten spezielle Studententarife mit niedrigen Beiträgen. (Mehr Infos unter: Private Krankenversicherung Studenten)


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