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Private Krankenversicherung für Beamte

Die PKV ist für Beamte günstiger und zudem die bessere Wahl!

Die Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter, aber unter bestimmten Voraussetzungen auch für deren Angehörige ist dem Grundsatz nach zu einem Großteil in einem eigenen Krankenversicherungssystem organisiert: Der jeweilige Dienstherr beteiligt sich mit einer Beihilfe an den anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung – und das sowohl für Krankheit und Geburt als auch für die Pflege.

PKV Beamte

Die private Krankenversicherung ist für Beamte die bessere Variante sich krankenzuversichern!

Der offenbleibende Teil kann dann durch eine private Krankenversicherung oder über die GKV abgedeckt werden.

Da sich die gesetzliche Krankenkasse aufgrund des fehlenden Arbeitgeberzuschusses in den meisten Fällen nicht rechnet, sind Beamte übewiegend in der PKV über sogenannten Beihilfeergänzungstarife versichert.

Worauf Beamte beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung achten sollten und wie man einen guten und günsten Versicherungsschutz erhält, möchten wir in diesem Beitrag näher erläutern. Fakt ist, dass sich die meisten in dieser Berufsgruppe für eine zusätzliche Absicherung in der PKV entscheiden.


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PKV für Beamte – Beihilfevorschriften ausschlaggebend!

Grundlage für die als ergänzende Hilfeleistung gewährte Beihilfe ist die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), die jeder Dienstherr jedoch separat ausgestaltet, um seiner Fürsorgepflicht Rechnung zu tragen.

Trotz aller Unterschiede lassen sich folgende Grundzüge konstatieren:

  • Beamte erhalten mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung bezuschusst.
  • Dieser Anteil steigt auf 70 Prozent, hat der Beamte mehr als ein Kind
  • Für die Kinder können wiederum 80 Prozent Beihilfe beansprucht werden.
  • Partner erhalten bei Beihilfeberechtigung 70 Prozent Zuschuss gewährt.
  • Auch Waisen werden versorgt, der Beihilfesatz beträgt 80 Prozent.

Die genaue Höhe der Beihilfe hängt immer von den konkreten Vorschriften des jeweiligen Dienstherrn (z.B. Bund oder Land) ab. Die Schließung der Versorgungslücke bleibt den Beamten selbst überlassen, grundsätzlich steht jedoch der Weg in die PKV offen, die mit speziellen Beihilfetarifen deutlich günstiger ausfällt, als dies in der GKV der Fall wäre.

Wer kann Beihilfe in Anspruch nehmen?

Zu den Beihilfeberechtigten zählen Beamte des Bundes, der Länder und der Kommunen, auch als Beamte auf Zeit, auf Probe sowie auf Widerruf, zu denen beispielsweise Referendare gehören.

Weitere Berufsgruppen sind neben Richtern ebenfalls Berufssoldaten, alle diese Berufsangehörigen im Ruhestand sowie deren Hinterbliebene. Ausschlaggebend für die Beihilfeberechtigung ist der Anspruch auf Amts-, Dienst- oder Anwärterbezüge, Übergangsgebührnisse oder eben Ruhegehalt, einen Unterhaltsbeitrag oder Waisen- oder Witwengeld.

Redaktions-Tipp!

Der Anspruch auf Beihilfe endet nicht, wenn Ruhens- oder Anwendungsvorschriften zum Tragen kommen.

Ob Ehegatten oder Lebenspartner ebenfalls beihilfeberechtigt sind, hängt von deren Einkommen ab. Grundsätzlich müssen diese wirtschaftlich unselbständig sein – sprich in der Regel ein Einkommen unter 17.000 € erzielen. Aber auch hier gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen, die von den jeweiligen Vorschriften abhängen. Bei Kindern ist der Anspruch auf Kindergeld entscheidend: So lange dieser besteht, wird auch Beihilfe geleistet.

Warum reicht die Beihilfeversorgung nicht aus?

Da die Beihilfevorschriften in keinem Fall die Übernahme von 100 Prozent der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung vorsehen, besteht immer ein Bedarf an zusätzlicher Absicherung. Da sich die Krankheitskosten schnell summieren können, besteht seit dem 01.01.2009 auch für Beamte eine Versicherungspflicht, für den prozentualen Teil der von der Beihilfe nicht abgedeckt wird.

Es ist sinnvoll ein speziellen Beihilfeergänzungstarif für eine PKV abzuschließen, der genau auf den Bedarf zugeschnittenen ist. Was viele unterschätzen, die Beihilfe sieht nicht nur eine prozentuale Begrenzung vor, sondern auch eine Inhaltliche, wie beispielsweise beim Zahnersatz.

Hier wird in der Regel nur der 2,3-fache Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte erstattet. In vielen Fällen rechnet der Zahnarzt aber bis zum 3,5-fachen Satz ab. Diese Restkosten sollte die PKV übernehmen.

Redaktionstipp!

Die speziellen Beihilfetarife der PKV fallen deutlich günstiger aus als die gesetzliche Krankenkasse. Im Gegensatz dazu berechnet die GKV nämlich den vollen Beitragssatz und man erhält keinen Zuschuss wie das bei Angestellten üblich ist. Gleichzeitig können Beamte in der PKV vom enormen Gestaltungsspielraum profitieren, den die unterschiedlichen Tarife eröffnen.

Beihilfeberechtigte erhalten, wie andere Privatpatienten, auch die Leistungen des Arztes in Rechnung gestellt. Diese Belege sind dann bei der Beihilfestelle einzureichen, die die Abrechnung vornimmt und einen entsprechenden Bescheid erstellt, der dann der privaten Krankenversicherung vorzulegen ist. Was zunächst kompliziert klingt, unterliegt in der Praxis optimierten Prozessen – die Bearbeitungen erfolgen in der Regel zügig und unkompliziert.

PKV – auch Beihilfetarife können individuell gestaltet werden!

Die private Krankenversicherung folgt auch bei den Beihilfetarifen ihrem Grundprinzip: Die Beitragskalkulation erfolgt generell pro Person auf der Grundlage von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beruf und dem gewählten Versicherungsumfang. Je jünger also der Eintritt in die PKV erfolgt, desto günstiger sind die Beiträge.

Private Krankenversicherung Beamte

Die Leistungen der PKV können individuell auf die Bedürfnisse hin zusammengestellt werden!

Der Leistungsumfang kann hingegen so gestaltet werden, wie es zum Anspruch des Versicherten passt. Zur Auswahl stehen Tarife, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, aber auch solide kompakte Varianten sowie eine erstklassige Versorgung, die die Behandlung durch Privatärzte in Privatkliniken vorsieht.

Mit Leistungsbegrenzungen und Selbstbeteiligungen lassen sich die ohnehin günstigen Beiträge so modifizieren, dass ein Optimum für den Versicherten erreicht wird.

Wichtig ist, dass Beihilfe und private Krankenversicherung zusammen eine bedarfsgerechte Versorgung im ambulanten, stationären und Zahnbereich ergeben.

Redaktionstipp!

Es kommt also nicht nur darauf an, die nach Beihilfe offenbleibenden 20 bis 50 Prozent generell zu schließen, sondern vor allem auch auf die Versorgungslücken zu achten. Neben dem Thema Zahnersatz sind insbesondere Heilpraktiker- und einige weitergehende Leistungen nur begrenzt oder gar nicht beihilfeberechtigt, so dass die private Krankenversicherung diesen Versicherungsschutz abdecken sollte.

Da die Tarife der PKV generell sehr vielfältig sind, empfiehlt sich ein umfassender Tarifvergleich, der zunächst die individuellen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt.

Fazit – private Krankenversicherung für Beamte

Die Beihilfe lässt in jedem Fall Versorgungslücken offen, da einerseits nur zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten für die gesundheitliche Versorgung und andererseits einige Leistungen nur teilweise oder gar nicht bezuschusst werden. Diese Lücken mit den speziellen Beihilfetarifen der PKV zu schließen, ist in der Regel deutlich kostengünstiger als die Alternative GKV.

Vor allem können Beihilfeberechtigte die private Krankenversicherung dazu nutzen, ihren Versicherungsschutz individuell zu gestalten. Bei der Auswahl sollten jedoch nicht nur die Tarife eine wesentliche Rolle spielen, sondern auch die Leistungsstärke der Versicherungsgesellschaft sowie die Beitragsstabilität der letzten Jahre.

Generell ist es immer sinnvoll zuerst einen Tarifvergleich durchzuführen. Über uns können Beamte kostenlos und unverbindlich einen professionellen PKV-Vergleich anfordern.


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