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Wie sich Rechtsanwälte, Richter oder Notare richtig absichern!

Wer als Jurist arbeitet, geht in der Regel einer Tätigkeit nach, bei der das Risiko einer Beurfsunfähigkeit als vergleichsweise niedrig eingeschätzt wird. Mancher Rechtsanwalt oder andere rechtsberatende Berufstätige verzichten daher ganz auf die Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch das kann eine folgenschwere Fehlentscheidung sein.

Berufsunfähigkeitsversicherung Juristen

Juristen erhalten für die Absicherung einer Berufsunfähigkeit sehr günstige Prämien!

Sicher ist die Wahrscheinlichkeit für Juristen, wegen einer physischen Erkrankung nicht mehr arbeiten zu können, im Vergleich zu anderen Berufen gering.

Bei vielen körperlichen Leiden kann die Arbeit als Rechtsanwalt oder Jurist ohne weiteres fortgesetzt werden, handelt es sich doch um eine überwiegende sitzende Tätigkeit, bei der vor allem der Kopf, weniger körperlicher Einsatz gefragt ist.

Vielfach unterschätzt wird aber das Berufsunfähigkeitsrisiko aufgrund psychischer Belastungen. Psychische Erkrankungen sind inzwischen auch außerhalb juristischer Tätigkeiten eine Hauptursache für Berufsunfähigkeit.

Auch Juristen können berufsunfähig werden!

Rechtsanwälte und andere Juristen sind in ihren jeweiligen Berufen besonders gefordert. Hohe Arbeitsbelastung, Erfolgs- und Leistungsdruck überfordern nicht wenige Rechtsexperten. Burn-out und andere psychische Probleme sind daher in diesem Bereich keine Seltenheit.

Im Extremfall führen sie zu längerer oder dauernder Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus sind natürlich auch Juristen nicht davor gefeit, so schwer körperlich zu erkranken, dass eine Berufsausübung nicht mehr möglich ist.

Redaktions-Tipp!

Wegen des vergleichsweise geringen Risikos einer Berufsunfähigkeit, sind die Prämien für Juristen in der Berufsunfähigkeitsversicherung besonders günstig. Sinnvollerweise sollte man einen Tarifvergleich durchführen, um nicht zu viel zu bezahlen (Mehr Infos unter: Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich).

Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kann bei Juristen einige Besonderheiten gegenüber normalen Berufstätigen aufweisen. Dies hängt mit einigen spezifischen Regelungen bei der Versorgung und der rechtlichen Stellung bestimmter juristischer Tätigkeiten zusammen.

Grundsätzlich eröffnet die juristische Qualifikation eine große Bandbreite an Berufsfeldern. Wer als Jurist in einem üblichen Angestelltenverhältnis tätig ist, für den unterscheidet sich die Stellung im Fall der Berufsunfähigkeit nicht von der anderer Arbeitnehmer. Etwas anders sieht es für Rechtsanwälte und Notare sowie Juristen in Beamtenverhältnissen aus.

Versorgungswerke – Leistung nur bei voller Berufsunfähigkeit!

Rechtsanwälte und Notare sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften Pflichtmitglieder in eigenen berufsständischen Versorgungswerken, die unter anderem für die Zahlung von Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten zuständig sind.

Hier gelten eigene Regeln, zum Teil je nach Versorgungswerk differenziert. Eine Gemeinsamkeit besitzen dabei alle Einrichtungen für freiberufliche Juristen – bei der Berufsunfähigkeitsrente sind die Voraussetzungen für die Leistung besonders streng.

Vorsicht Falle!

Das Versorgungswerk zahlt grundsätzlich nur bei hundertprozentiger Berufsunfähigkeit eine BU-Rente. Das bedeutet die Verpflichtung zur Rückgabe der anwaltlichen Zulassung.

Wer als Rechtsanwalt eine Berufsunfähigkeitsrente von seinem Versorgungswerk erhält, kann also danach nicht mehr anwaltlich tätig werden. Das einzig Erfreuliche ist, dass ein Versorgungswerk eine im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung großzügige Berufsunfähigkeitsrente zahlt. Dennoch reicht auch diese BU-Rente in vielen Fällen nicht aus.

Vor diesem Hintergrund kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Denn damit lässt sich die Versorgungslücke abdecken, die entsteht, wenn keine volle Berufsunfähigkeit vorliegt. Als Freiberufler haben Rechtsanwälte und Notare auch keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Redaktions-Tipp!

Eine gute private BU-Versicherung greift üblicherweise bereits dann, wenn voraussichtlich über sechs Monate die juristische Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Zudem sollten selbständige Juristen auf die Verpflichtung zur Umorganisation der eigenen Kanzlei achten.

Bei einer Berufsunfähigkeit prüfen die Versicherer bei Selbständigen, ob der Betrieb in der Art umorganisiert werden könnte, dass der Versicherte ohne große finanziellen Einbußen weiterarbeiten kann. Bei einigen Versicherern wird bei Akademikern – und dazu gehören Juristen – auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbständigen verzichtet.

Da der Fall der hundertprozentigen Berufsunfähigkeit relativ selten ist, einer längere und mehr als fünfzigprozentige Berufsunfähigkeit dagegen deutlich häufiger auftritt, bietet die private BU-Versicherung für Rechtsanwälte und Notare den eigentlichen Schutz gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko.

Versorgung in Beamten- und beamtenähnlichen Verhältnissen

Viele Juristen sind auch als Beamte in Behörden, Ministerien oder anderen Einrichtungen tätig. Für sie gilt das Beamtenrecht mit den entsprechenden Versorgungsregelungen. Rechtsgrundlage bildet das Bundesbeamten-Gesetz. Richter sind zwar keine Beamten, stehen aber gegenüber ihrem Dienstherren ebenfalls in einem beamtenähnlichen Verhältnis. Es ist bezüglich der Versorgung vergleichbar ausgestaltet wie das Beamtenrecht.

BU-Versicherung für verbeamtete Juristen

Beamtete Juristen brauchen eine Dienstunfähigkeitsklausel in ihrem BU-Tarif!

Bei Beamten gibt es den Begriff der Berufsunfähigkeit nicht. Das Beamtenrecht spricht hier von Dienstunfähigkeit, für die eigene Regeln gelten. Eine Versetzung in den Ruhestand ist danach bereits dann möglich, wenn der Beamte krankheitsbedingt innerhalb von sechs Monaten länger als drei Monate nicht arbeiten kann und es keine Aussicht auf Besserung binnen eines Jahres gibt.

Beamte beziehen in diesem Fall ein Ruhestandsgehalt – das Pendant zur Erwerbsminderungsrente. Allerdings ist die Absicherung über das Ruhestandsgehalt im Vergleich zur Erwerbsminderungsrente sehr komfortabel.

Dennoch kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung für beamtete Juristen und Richter Sinn machen. Dies gilt vor allem in jungen Jahren. Denn Referendare und junge Beamte (Beamte auf Probe bzw. Widerruf) haben de facto (noch) keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt.

Erst nach der endgültigen Verbeamtung entsteht der Anspruch – und auch erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Zumindest dieser Zeitraum sollte durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden. Eine BU-Versicherung für beamtete Juristen kann sich aber auch empfehlen, um das Ruhegehalt aufzustocken und damit den gewohnten Lebensstandard halten zu können.

Redaktions-Tipp!

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten verbeamtete Juristen darauf achten, dass der Tarif eine sogenannte „Dienstunfähigkeitsklausel“ enthält. Die Klausel sichert zu, dass sich der Versicherer an das Urteil des Dienstherren hält, wenn dieser eine Versetzung in den Ruhestand aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls anordnet.

Dienstunfähigkeit kann aus diesem Grund wesentlich früher eintreten als eine Berufsunfähigkeit. Dienstunfähigkeit wird damit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt. Wegen dieses Vorteils kommt eine solche Versicherung üblicherweise etwas teurer als eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung.

Gute Voraussetzungen für günstige Beiträge

Nichtsdestotrotz besitzt ein Jurist im Vergleich zu anderen Berufsgruppen recht günstige Voraussetzungen für einen Versicherungsabschluss. Die Versicherer stufen juristische Tätigkeiten als relativ risikoarm ein, was sich in der Prämienhöhe bemerkbar macht.

Daneben sind natürlich das Eintrittsalter und eventuelle gesundheitliche Risiken entscheidende beitragsbeeinflussende Faktoren. Der Beitragsvergleich lohnt sich, denn es gibt am Markt auch bei vergleichbaren Leistungen deutliche Preisunterschiede. Der Vergleich der Vertragsbedingungen selbst (Stichwort: abstrakte Verweisung vermeiden) sollte für einen Juristen kein Problem sein. Schließlich ist das sein Metier.


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