BU-Versicherung – Psychotherapie
Wenn psychische Erkrankungen zur Berufsunfähigkeit führen!
Verspannungen, Depressionen, Magenschmerzen, Übergewicht – die Liste stressbedingter Beschwerden ist lang. Muss die nächste Präsentation schnell fertiggestellt werden oder steht die nächste Konferenz an, ist es schwer nicht in Hektik zu verfallen. Dass auf Dauer die Psyche und Gesundheit darunter leiden, wird vielen erst im Krankheitsfall bewusst.
Dann, wenn Depression und Burnout einen normalen Arbeitsalltag unmöglich machen und zu einer Berufsunfähigkeit führen. Für Hilfe sorgt nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die allerdings unbedingt vor Eintritt psychischer Leiden abgeschlossen werden sollte.
Etwa 4 bis 4,5 Mio. Menschen nehmen hierzulande eine Psychotherapie oder vergleichbare psychotherapeutische Leistungen in Anspruch. Experten gehen allerdings davon aus, dass lediglich 10 bis 15 Prozent der Personen mit psychischen Erkrankungen sich tatsächlich behandeln lassen.
Der Großteil von ihnen wird in psychiatrischen Krankenhäusern sowie in der ambulanten vertragsärztlichen psychiatrischen Versorgung betreut, während ambulant etwa 570.000 bis 1 Mio. Menschen versorgt werden. Diese Zahlen haben auch signifikante Auswirkungen auf die Wirtschaft. Studien zufolge haben die Berufsunfähigkeiten infolge psychischer Erkrankungen und den damit verbundenen Fehltagen und Frühberentungen einen Produktionsausfall von ungefähr 26 Mrd. Euro im Jahr zur Folge.
Inhaltsverzeichnis
Psychische Erkrankungen als Hauptursache für Berufsunfähigkeit!
Die Ausfalltage von Menschen mit psychischen Erkrankungen liegen im Vergleich zu Personen ohne psychische Leiden etwa doppelt so hoch. Allein 12,5 Prozent der betrieblichen Fehltage sind hierauf zurückzuführen. Dieser Anteil nimmt seit 1990 kontinuierlich zu.
Achtung: Falsche Risikoeinschätzung bei Verbrauchern!
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit wird jede dritte Person im Laufe seines Lebens an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung leiden. Die diagnostizierten psychischen Erkrankungen haben sich allein zwischen 2009 und 2022 von 21,4 auf 30,5 Prozent erhöht. Viele Verbraucher glauben immer noch, dass sie niemals an psychischen Erkrankung leiden werden. Ein Irrtum, der fatale Folgen haben kann!
Krankheiten wie Psychosen, Depressionen, Schizophrenien, Panikstörungen, Phobien, bipolare Störungen oder Alkoholerkrankungen gehören damit zu den Erkrankungen, die das Leben am meisten beeinträchtigen.
Wann zahlt die BU-Versicherung bei psychischen Erkrankungen?
Ist ein Berufstätiger wegen dauerhafter nervlicher Belastungen nicht mehr imstande, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen, kann der Arzt eine psychotherapeutische Behandlung verordnen.
Tritt im Anschluss an die Behandlung nicht die gewünschte Besserung ein, könnte der Arzt nach einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit von über 6 Monaten auch eine Berufsunfähigkeit diagnostizieren. Vorausgesetzt die Störung hält über diesen Zeitraum hinaus an.
Dabei kann es sich um eine vorübergehende oder dauerhafte Berufsunfähigkeit handeln. Fällt die eigene Arbeitskraft dauerhaft weg, so entfallen auch Einkünfte aus Lohn und Gehalt. Menschen mit psychischen Leiden haben es auch deshalb schwer, weil sie auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden.
Nur eine leistungsstarke BU-Versicherung beugt finanziellen Sorgen vor und gleicht die Einkommensverluste aus. Wer einen günstigen Tarif sucht, kommt um einen BU-Vergleich nicht herum (Mehr Informationen unter: Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich).
Welchen Einfluss eine Psychotherapie auf die Versicherbarkeit hat!
Die Annahme des Antrags hängt davon ab, wie die Beantwortung der Gesundheitsfragen ausfällt. Hier muss der angehende Versicherte unter anderem angeben, ob er in den letzten 5 oder 10 Jahren durch einen Psychotherapeuten aufgrund einer Erkrankung oder Störung untersucht, behandelt oder beraten wurde.
Wird die Frage zu psychischen Erkrankungen im Antrag bejaht, wird der Versicherer in der Regel keinen Vertrag mit dem Antragsteller eingehen oder wenn nur zu erschwerten Bedingungen. Denn bei chronischen Erkrankungen sehen die Versicherungsgesellschaften ganz genau hin und fragen zumeist bei den behandelnden Ärzten nach.
Risikovoranfrage bei psychosomatischen Erkrankungen Pflicht!
Viele Anbieter fragen im Antrag lediglich die letzten 5 Jahre nach psychosomatischen Erkrankungen. Wenn die psychotherapeutische Behandlung innerhalb eines kürzeren Zeitraums stattgefunden hat, sollte mit Hilfe einer Risikovoranfrage im Vorfeld abgeklärt werden, zu welchen Konditionen ein Versicherer bereit ist, das Risiko Berufsunfähigkeit zu versichern.
Die Annahme des Antrags hängt immer auch vom Einzelfall ab. So kann etwa eine kurze Psychotherapie aufgrund des Verlustes eines geliebten Manschens anders bewertet werden, als eine schwere Depression. Anstelle einer Ablehnung kann es etwa zu Beitragszuschlägen oder Risikoausschlüssen kommen.
Im letzteren Fall bezahlt der Versicherer dann keine BU-Rente, wenn der Versicherungsnehmer anlässlich psychischer Probleme berufsunfähig werden würde. Dennoch sollten die Gesundheitsfragen stets wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Macht der Antragsteller nämlich unrichtige Angaben, kann der Versicherer den Versicherungsschutz aufgrund Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht verweigern.
Alternativen zur BU-Versicherung
Wird der Antrag von jedem Versicherer abgelehnt, könnte man als Verbraucher immer noch auf Alternativen ausweichen. Denn sich nur auf die staatliche Erwerbsminderungsrente zu verlassen, ist nicht besonders ratsam. Diese setzt nämlich nicht nur sehr strenge Maßstäbe in puncto Leistungszusage, sondern sieht auch nur eine sehr geringe Rentenzahlung vor. In der Praxis weichen vielen Verbraucher auf Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Dread-Disease- oder Funktionsinvaliditätsversicherungen aus.
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