BU-Versicherung – Bandscheibenvorfall
Bandscheibenvorfälle können zur Berufsunfähigkeit führen!
Längst sind Probleme mit den Bandscheiben bis hin zum Bandscheibenvorfall zur Volkskrankheit geworden und plagen immer mehr Erwachsene bereits auch im jungen Alter von etwa 30 Jahren. Erkrankungen des Muskel-Skelett-Apparats sind laut MORGEN & MORGEN mit knapp 22 % eine der häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Starke Einschränkungen der Beweglichkeit sowie immense Schmerzen machen den Berufsalltag meistens unmöglich.
Muss der Job deswegen aufgegeben werden, droht der finanzielle Abstieg. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die eigene Existenz gesichert werden. Wer bereits ein Rückenleiden hat, wird es schwer haben einen BU-Tarif zu finden, der das Risiko noch versichert.
Meist wird in solchen Fällen ein Leistungsausschluss für Rückenleiden vereinbart. Teilweise verlangen die Versicherer auch einen Risikozuschlag. Da ist es durchaus sinnvoll, vor dem Abschluss einen Tarifvergleich mit einer Risikovoranfrage durchzuführen.
Nur so können Verbraucher sicher sein einen guten und günstigen Tarif zu erhalten. Und das sollte angesichts der fatalen Folgen bei Nichtabsicherung jeder arbeitstätige Verbraucher in Betracht ziehen. Finanziellen Schutz bei einem Bandscheibenvorfall und einer daraus resultierenden Berufsunfähigkeit verspricht nur eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung.
Inhaltsverzeichnis
Rückenleiden und Bandscheibenvorfälle sind auf dem Vormarsch
Jedes Jahr operieren Chirurgen etwa 735.000 Wirbelsäulen. Vor zehn Jahren waren es noch halb so viele. Gemäß dem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse 2016 beruhen ein Zehntel aller Krankschreibungen auf Rückenleiden.
Im Schnitt waren die eigenen Versicherten an 2,98 Tagen im Jahr aufgrund Rückenbeschwerden arbeitsunfähig. Zuzuschreiben ist dies einem zunehmend ungesundem Lebensstil sowie körperlicher Anstrengungen bei der Arbeit.
Nicht nur Handwerker leiden an Rückenbeschwerden!
Wer allerdings denkt, dass nur Handwerker wie Bauarbeiter, Dachdecker oder Installateure von Rückenschmerzen geplagt werden, liegt falsch. So ist längst wissenschaftlich bewiesen, dass neben psychischen Belastungen und Stress auch Bewegungsmangel zur Entstehung von Rückenleiden beitragen kann.
Wer somit den ganzen Tag sitzend im Büro verbringt, ist einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Durch das Vielsitzen werden Gesäß-, Bein- und Bauchmuskulatur geschwächt und die Rückenmuskulatur verkürzt. Ferner werden Nacken- und Schulterpartie, Gelenke, Bandscheiben und Wirbelsäule erheblich belastet.
Prüfungsverfahren im Leistungsfall nimmt viel Zeit in Anspruch
Im Falle einer vorübergehenden oder dauerhaften Berufsunfähigkeit wird die Versicherungsgesellschaft die eigene Leistungspflicht aus der Berufsunfähigkeitsversicherung genau unter die Lupe nehmen. Die Prüfung wird sich dabei insbesondere auf den Antrag und die darin enthaltenen Gesundheitsfragen konzentrieren.
Hat der Versicherte hier etwa angegeben, dass er sich in den vergangenen 6 oder 12 Monaten vor Antragstellung wegen einem Bandscheibenvorfall in ärztlicher Behandlung befunden hat? Wurden die Angaben nicht korrekt gemacht, kann der Versicherer die Leistungen aus der BU-Versicherung aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückbehalten.
Gemäß einer Untersuchung des Analysehauses Franke & Bornberg, dauert die Regulierung von Leistungsfällen im Durchschnitt fünf bis sechs Monate. Etwas schneller werden die Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft, wenn der Versicherte Rückfragen zeitnah beantwortet und die Formulare recht schnell und komplett ausgefüllt zurücksendet.
Vorübergehende Leistungszusage der BU-Versicherung wahrscheinlich
Kommt der Versicherer im Anschluss an seine Leistungsprüfung zu dem Ergebnis, dass eine Berufsunfähigkeit aufgrund Bandscheibenvorfall vorliegt, wird er diesen Umstand aller Voraussicht nach lediglich temporär anerkennen. Dies bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer im weiteren Verlauf mehreren medizinischen Untersuchungen unterziehen muss.
Dadurch soll der Versicherer in die Lage versetzt werden, die Dauer der Berufsunfähigkeit abzuschätzen. Dies ist der Grund, weshalb er die unbefristete Berufsunfähigkeit kaum sofort anerkennen wird. Hieran könnte der Versicherte selbst ein Interesse haben, da er so die Möglichkeit hat, erneut in seinem Berufsleben Fuß zu fassen.
Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente unzureichend
Hoffnungen auf ausgiebige staatliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit können sich Beschäftigte nicht machen. Denn die staatliche Erwerbsminderungsrente leistet nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Und muss sie dann doch leisten, reichen die Zahlungen nicht annähernd für den Erhalt des Lebensstandards aus.
Leistungen von der entsprechenden Berufsgenossenschaft dürfen ebenfalls nicht erwartet werden. Denn nur in den seltensten Fällen wird ein Bandscheibenvorfall als Berufskrankheit anerkannt. Da muss der alte Beruf schon überwiegend mit Trage- und Hebetätigkeiten verbunden gewesen sein. Und auch beim Arbeitgeber bleibt meist eine Rente aus.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Beschäftigte auf der sicheren Seite. Denn hierbei ist es völlig unerheblich, welche Erkrankung zur Berufsunfähigkeit geführt hat. Abgeschlossen werden sollte die BU-Versicherung allerdings so früh wie möglich. Denn ist ein Bandscheibenvorfall erst einmal eingetreten, so kann der Versicherer dieses Risiko einschließlich etwaige Folgeerkrankungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließen oder den Antrag sogar ganz ablehnen.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bandscheibenvorfall
Ist es überhaupt sinnvoll und möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, wenn man bereits einen Bandscheibenvorfall hat? Fakt ist, dass der Rücken mit sehr großer Wahrscheinlichkeit von den Leistungen ausgeschlossen wird, wenn bereits eine Erkrankung an den Bandscheiben vorliegt.
Je nach Schwere des Rückenleidens kann das bei einigen Versicherern bis zu einer Ablehnung des Antrags führen. Aus diesem Grund sollte vor dem Abschluss unbedingt eine Risikovoranfrage beim Wunschanbieter gestellt werden.
Aber auch mit einem bestehenden Bandscheibenvorfall ist es durchaus sinnvoll, sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern, auch wenn der Rücken ausgeschlossen wird oder es zu einem Risikozuschlag kommt. Denn schließlich gibt es noch jede Menge anderer Ursachen, weshalb man berufsunfähig werden kann (Mehr Informationen unter: Ursachen Berufsunfähigkeit).
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