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Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungen im Überblick!

Welche Leistungen bei einer BU-Versicherung wichtig sind!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Verbrauchern Schutz, wenn diese ihren Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Damit die Leistungen ausgezahlt werden, muss die Berufsunfähigkeit beim Versicherer ärztlich nachgewiesen werden.

Branchenweit werden durchschnittlich 75 % der Leistungsanträge anerkannt. Die genauen Zahlen kann man in unserem Beitrag: „Leistungsquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ nachlesen. Insgesamt ist dieser Wert als gut einzustufen.

Verbraucher sollten jedoch bei der Tarifauswahl nicht ausschließlich auf diese Quote achten, sondern auf die Leistungen die in den Vertragsbedingungen stehen. Denn im Leistungsfall kommt es hauptsächlich auf das Kleingedruckte an. Wer die Leistungen einzelner BU-Tarife genau vergleichen möchte, sollte auf jeden Fall zuvor einen Tarifvergleich durchführen (Mehr Informationen unter: Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich).

Wichtig zu wissen ist zudem, dass Verbraucher die nach 1961 geboren wurden von staatlicher Seite keine Leistung aufgrund einer Berufsunfähigkeit erwarten können. Für diese Berufsgruppen wurde im Jahr 2001 die gesetzliche Erwerbsminderungsrente eingeführt.

Doch auch diese staatliche Leistung ist bei weitem nicht ausreichend, da zum einen die Rentenhöhe viel zu gering ausfällt und zum anderen eine Leistung erst dann fällig wird, wenn man keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann. Der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie es in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall ist, spielt bei der Leistungsfallbewertung keine Rolle (Mehr Informationen unter: Staatliche Erwerbsminderungsrente).

BU-Rente als wesentlicher Bestandteil einer BU-Versicherung!

Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen

Leistungen in Form der Berufsunfähigkeitsrente sollten nicht zu gering bemessen werden!

Die Berufsunfähigkeitsrente ist das Kernstück der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ausbezahlt wird diese dann, wenn der Versicherte nachweislich den vertraglich festgelegten BU-Grad (meist 50 %) aufweist und seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit auf Dauer nicht mehr nachgehen kann.

Wichtig ist, dass in den Vertragsbedingungen die Definition „Voraussichtlich auf Dauer“ mit dem Wortlaut „Voraussichtlich sechs Monate“ ersetzt wurde.
Damit ist, für den Leistungsfall genau definiert wie lange die Dauer der Berufsunfähigkeit mindestens sein muss, um die BU-Rente zu erhalten. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte in jedem Fall nicht zu gering angesetzt werden, da man mit ihr den eigenen Lebensstandard aufrechterhalten sollte. Das kann von existenzieller Bedeutung sein (Mehr Informationen unter: Welche Höhe sollte eine Berufsunfähigkeitsrente haben?).

Häufig werden vonseiten der Versicherungsgesellschaften Obergrenzen für die BU-Rente vorgegeben, die sich prozentual am Einkommen zum Antragszeitpunkt orientieren. Für Auszubildende und Studenten werden hingegen zumeist pauschale Obergrenzen festlegt.

Entscheidend für den Versicherten ist, wie groß die Lücke zwischen dem derzeitigen Nettoeinkommen und dessen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Hieraus kann abgeleitet werden, wie hoch die monatliche BU-Rente ausfallen sollte.

Redaktionstipp!

Als Faustregel gilt: Abgesichert werden sollte etwa 80 % des aktuellen Nettoeinkommens. Für Selbständige sehen einige Versicherer eine Höchstgrenze von 60 Prozent aus dem Gewinn vor Steuern vor. Für Beamte ist zumeist eine Absicherung von ungefähr 50 Prozent der Bezüge ausreichend. Das aktuelle Nettoeinkommen darf dabei jedoch nicht überschritten werden.

Flexibilität als wichtiges Leistungsmerkmal in der BU!

Persönliche Umstände ändern sich im Laufe des Lebens häufig. Die heute vereinbarte BU-Rente entspricht allerdings nur der derzeitigen finanziellen Situation. Was jedoch, wenn das Einkommen bei erfolgreicher Karriere in die Höhe schnellt oder die Familienplanung voranschreitet? Darum sollte sich der Versicherte bereits bei Vertragsabschluss um folgendes kümmern:

  • Beitragsdynamik: Jährlich steigt die versicherte Rente um die vorab vereinbarte Dynamik an, damit Einkommenserhöhungen automatisch berücksichtigt werden.
  • Leistungsdynamik: Sie stellt sicher, dass die ausgezahlte Rente bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit um einen zuvor festgelegten Satz – in der Regel zwischen 1 und 3 Prozent – angepasst wird.
  • Nachversicherungsgarantie: Die Nachversicherungsgarantie sichert dem Versicherten die Möglichkeit zu, seine BU-Rente im Falle bestimmter Ereignisse zu erhöhen. Hierzu gehören etwa Eheschließung, Geburt eines Kindes, Einkommenserhöhungen von mindestens 10 Prozent oder der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie. Dabei entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. In den ersten Jahren ist eine Anpassung der BU-Rente sogar oft ohne einen bestimmten Anlass möglich.

Optimale Vertragslaufzeit beugt Versorgungslücke vor!

Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung in frühen Jahren abschließt, kann sich die Leistungen zu dauerhaft günstigen Beiträgen sichern. Denn das größere Risiko der Berufsunfähigkeit im hohen Lebensalter wird durch das geringere Risiko in jungen Jahren ausgeglichen.

Redaktionstipp!

Besondere Beachtung sollte der Dauer der BU-Rentenzahlung und somit der Leistungsdauer geschenkt werden. Grundsätzlich sollte eine Laufzeit bis zum gesetzlichen Rentenalter vereinbart werden.

Nicht selten wird eine Laufzeit gewählt, die nicht bis zum Eintritt des gesetzlichen Rentenalters reicht. Vor allem aufgrund der Erhöhung des Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr kann es zu einer erheblichen Einkommenslücke kommen.

Die BU-Rentenzahlung erfolgt dann häufig nur bis zum 60., 63. oder 65. Lebensjahr. Wird die Altersrente jedoch erst mit 67 Jahren ausbezahlt, muss unter Umständen eine lange Zeit mit hohen Einkommensverlusten überbrückt werden (Mehr Informationen unter: Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung).

Prognosezeitraum und rückwirkende Leistung!

Für die Gewährung von Leistungen in der BU-Versicherung ist wie bereits erwähnt der Prognosezeitraum entscheidend. Danach darf die berufliche Tätigkeit gemäß ärztlicher Diagnose über einen bestimmten Zeitraum (sog. Prognosezeitraum) hinweg nicht mehr ausgeübt werden können.

Denn auch wenn der Begriff Berufsunfähigkeit oft mit der Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt wird, genügt bei einer Berufsunfähigkeit nicht ein vorübergehender krankheitsbedingter Ausfall. Vielmehr muss der Arbeitsausfall andauernder Natur sein. In der Vergangenheit wurde nicht selten auf einen Mindestzeitraum von drei Jahren abgestellt.

Redaktionstipp!

Verbraucher sollten darauf achten, dass der Prognosezeitraum auf „Voraussichtlich 6 Monate“ in den Vertragsbedingungen definiert ist. In sehr guten Bedingungen wird auch rückwirkend geleistet, wenn die Berufsunfähigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden konnte.

Je nach Bedingungen wird die BU-Rente ab Eintritt der Erkrankung oder erst nach Ablauf des Prognosezeitraums bezahlt, sofern bis dahin die Berufsunfähigkeit noch lückenlos besteht. Im letzteren Fall ist die Vereinbarung einer rückwirkenden Nachzahlung möglich und gilt ebenfalls als Qualitätskriterium.

Vorvertragliche Anzeigepflichten beachten!

Um die Erkrankungsgefahr des Antragstellers abzuschätzen, stellt der Versicherer vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung einige Gesundheits- und Risikofragen. Fehlerhafte Angaben führen später zu einem Ausschluss der Leistungen, weshalb die Fragen unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

Die Anzeigepflicht besagt, dass Vorerkrankungen im Antrag anzugeben sind. Versicherte, die einer Extremsportart nachgehen oder bereits an einer Erkrankung leiden, haben aus Sicht der Versicherer ein erhöhtes BU-Risiko. Wer diese Angaben im Antrag verschweigt oder verharmlost, muss mit ernsthaften Konsequenzen bis hin zur Leistungsverweigerung rechnen.

In bestimmten Fällen kann es auch zum Ausschluss von Leistungen oder gar zur Ablehnung des Antrags kommen. Des Weiteren wird die Beitragshöhe durch den Beruf des Versicherten sowie die Dauer des Vertrags, den Gesundheitszustand sowie der Rentenhöhe bestimmt.

Redaktionstipp!

Verbraucher die Vorerkrankungen haben oder besonders risikoreichen Sportarten nachgehen, sollten vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikovoranfrage stellen lassen. Diese Voranfrage wird über uns im Rahmen eines BU-Vergleichs kostenlos für Verbraucher durchgeführt.


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BU-Versicherung als eigenständige Police abschließen!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann entweder selbständig oder in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung abgeschlossen werden. Eine Kopplung an eine Lebensversicherung ist jedoch nicht zu empfehlen. Denn wird die Lebensversicherung beispielsweise aufgrund einer Arbeitslosigkeit gekündigt, so geht auch der Schutz aus der BU-Versicherung verloren.

Zudem muss der Versicherte höhere Beiträge für das Kombiprodukt bezahlen und weiß in vielen Fällen nicht wie hoch der Beitrag für die BU-Versicherung tatsächlich ist. Auch haben viele Versicherer beispielsweise gute Altersvorsorgeprodukte aber schlechte BU-Tarife oder umgekehrt.

Welche Leistungsausschlüsse in der BU-Versicherung gelten!

Grundsätzliche kann es auf zwei unterschiedliche Arten zu einem Leistungsausschluss kommen. Entweder, weil er bedingungsgemäß so vereinbart ist oder aufgrund von Vorerkrankungen die zum Abschlusszeitpunkt bestanden. Bei letzteren würde der Versicherer keine Leistung erbringen, wenn die Berufsunfähigkeit aufgrund einer bestehenden Vorerkrankung eingetreten ist.

Dies wird mit dem Kunden allerdings spätestens beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart. Wie bereits erwähnt, ist es deshalb sinnvoll, vor der Antragsstellung eine Risikovoranfrage bei den Versicherern zu stellen.

Bedingungsgemäße Leistungsausschlüsse

Viel wichtiger sind die Leistungsausschlüsse, die in den Vertragsbedingungen definiert sind. Denn diese gelten für alle Versicherten eines BU-Tarifs. Darunter fallen:

  • Vergehen im Straßenverkehr: Einige BU-Tarife haben Leistungslücken in Bezug auf Vergehen im Straßenverkehr. Verbraucher sollten darauf achten, dass auch bei einer Berufsunfähigkeit aufgrund grob fahrlässiger Verstöße im Straßenverkehr eine Leistung erbracht wird.
  • ABC-Stoffe: Einige Tarife sehen einen Leistungsausschluss vor, wenn die Berufsunfähigkeit aufgrund eines Terroranschlags, welcher durch den Einsatz von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen verursacht wurde.
  • Strahlenschäden: Wer wegen einer Strahlenschädigung aufgrund von Kernenergie berufsunfähig wird, hat bei den meisten Tarifen das Nachsehen. Diese Risiken sind in den meisten Tarifen ausgeschlossen. Außer es handelt sich um beruflich bedingte Strahlenschäden, wie beispielsweise bei Röntgenassistenten.
  • Fahrveranstaltungen: Einige Tarife sehen keine Leistung vor, wenn der Versicherte an einer Fahrveranstaltung teilnahm, bei derer es um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geht (z.B. Autorennen).
  • Luftfahrtklausel: Einige Tarife schränken die Leistung bei Besatzungsmitgliedern von Fluggesellschaften ein, wenn die Berufsunfähigkeit aufgrund einer Luftfahrt eingetreten ist.

Weitere Leistungen einer guten BU-Versicherung!

Grundsätzlich sollte der Versicherer auf eine abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen verzichten. Dies gilt dann auch für Personen mit überwiegend körperlicher Arbeit. Wird der Versicherte berufsunfähig, wird nämlich selbst dann eine BU-Rente ausbezahlt, wenn dieser eine mit seinem Beruf vergleichbare Tätigkeit theoretisch ausüben könnte.

Der Anspruch entfällt erst dann, wenn der Versicherte zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt. Zudem sieht eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung folgende weitere Leistungen vor:

  • Infektionsklausel: Geht vom Versicherten eine Infektionsgefahr für Kunden oder Patienten aus und wird deshalb ein Berufsverbot erteilt, erbringt die BU-Versicherung die vertraglich vereinbarten Leistungen.
  • Befreiung von der Beitragspflicht: Es ist durchaus sinnvoll, wenn die Versicherungsgesellschaft nach Eintritt der Berufsunfähigkeit von der weiteren Beitragszahlung absieht.
  • Befristete Anerkenntnisse: Der Versicherer sollte in seinen Bedingungen regeln, dass er eine Berufsunfähigkeitsrente nur einmal und für maximal 12 Monat befristen darf.
  • Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte: Danach liegt einer Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird.
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Der Tarif sollte keine Einschränkungen vorsehen, wenn der Versicherte im Ausland lebt. Zudem sollten etwaige ärztliche Untersuchungen im Inland vom Versicherer übernommen werden.

Mit Hilfe unserer Checkliste können Verbraucher überprüfen, ob ihr Tarif die wichtigsten Leistungsmerkmale einer BU-Versicherung beinhaltet.

Tarife vergleichen

Bevor man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, empfiehlt es sich, die Leistungen der einzelnen Tarife genau zu vergleichen. Über uns haben Verbraucher die Möglichkeit einen unverbindlichen und kostenlosen Tarifvergleich anzufordern. Dieser beinhaltet sämtliche Preise und Leistungen.


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