Berufsunfähigkeitsversicherung Architekten
Brauchen Architekten eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Architekten unterstützt Sie dabei Ihren Lebensunterhalt zu sichern, falls Sie aufgrund einer längeren Krankheit nicht mehr arbeiten können.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch Architekten im berufsständischen Versorgungswerk benötigen eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Es ist wichtig, zwischen freiberuflich tätigen und fest angestellten Architekten zu unterscheiden, wenn es um ihre Absicherung geht.
- Kosten: Architekten profitieren im Vergleich zu anderen Berufsgruppen von besonders günstigen Tarifen. Sie sollten die BU-Tarife dennoch vergleichen, da es große Beitragsunterschiede gibt.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Architektinnen und Architekten leistet bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %.
Inhaltsverzeichnis
Jeder vierte Berufstätige wird im Schnitt infolge einer Krankheit oder eines Unfalls vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Auch Architekten sind viel häufiger von Berufsunfähigkeit betroffen, als die meisten vermuten. Tritt der Fall der Fälle ein, können sie zwar eine Berufsunfähigkeitsrente durch das Versorgungswerk erhalten.
Allerdings sind hieran strenge Voraussetzungen geknüpft und auch die Rentenhöhe selbst lässt keinen hohen Lebensstandard erwarten. Aus diesem Grund ist eine private Vorsorge von existenzieller Bedeutung und bewahrt vor finanziellen Engpässen.
Wie hoch ist das Risiko als Architekt berufsunfähig zu werden?
Ein Architekt sieht sich in seinem Beruf zumeist einer hohen Belastung ausgesetzt. Die wirtschaftliche, technische und gestaltende Planung sowie das Lenken, Organisieren und Überwachen von Bauvorhaben, können Architekten im Einzelfall an ihre Belastungsgrenze bringen.
Sie müssen ständig geistig auf der Höhe sein, um komplexe Bebauungspläne zu erstellen und statische wie auch geologische Faktoren mit einzukalkulieren.
Darüber hinaus sind sie für die Organisation der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und für die Koordination vielschichtiger Arbeitsvorgänge. Die Verantwortung für eine fristgemäße sowie fehlerlose Errichtung eines Gebäudes ist sehr groß.
Zumal ein Architekt für eigene Verfehlungen haftungsrechtlich gerade stehen muss und einen Ruf zu verlieren hat. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko einer Berufsunfähigkeit besteht demnach aufgrund des Gefahrenpotentials auf Baustellen sowie der psychischen Belastung.
Nerven- und Rückenerkrankungen als Hauptursache!
Gerade Nervenkrankheiten sind laut aktueller Studien mit mehr als 30 Prozent der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit in Deutschland. Zudem können auch Rückenprobleme aufgrund einer über- oder falsch belasteten Wirbelsäule zu einer Berufsunfähigkeit führen, was bei der eher bewegungsarmen Tätigkeit dieser Berufsgruppe kein seltener Auslöser ist.
Doch ganz gleich, welche Ursache für eine Berufsunfähigkeit bei Architekten verantwortlich ist: Die Folge besteht immer sowohl im Verlust des Arbeitsplatzes als auch des Einkommens und demnach in der Unfähigkeit, seinen Lebensunterhalt weiter bestreiten zu können.
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Versorgungswerke bieten keine umfassende Absicherung
Ein selbständiger Architekt ist in einem Kammerberuf tätig und als Freiberufler leistet er verpflichtend entsprechende Beiträge an das entsprechende Versorgungswerk. Selbst Angestellte entscheiden sich in der Regel freiwillig für eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk, da die Leistungen besser und höher ausfallen als in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Vor allem die integrierte Berufsunfähigkeitsversicherung macht die Zugehörigkeit zu einem Versorgungswerk für Architekten besonders attraktiv. Denn die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist durch die gesetzliche Rentenversicherung nur noch für Versicherte die vor 1961 geboren wurden vorgesehen.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass sich Architekten wegen der enthaltenen BU-Versicherung des Versorgungswerks in Sicherheit wiegen können. Denn diese Leistung ist mit signifikanten Unzulänglichkeiten behaftet, welche die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente erschweren. So heißt es etwa in der Satzung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalens unter anderem:
Auszug Satzung der Architektenkammer zur Leistung einer BU-Rente:
„Für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Versorgungswerk wird vollständige Berufsunfähigkeit vorausgesetzt. Eine Teilberufsunfähigkeit führt nicht zur Zahlung einer Rente.“[…]
Berufsunfähigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen nicht bereits vor, wenn bestimmte zum Berufsbild des Architekten bzw. Ingenieurs gehörende Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können, sondern erst dann, wenn jedwede Architekten- bzw. Ingenieurtätigkeit der beschriebenen Art dauerhaft nicht mehr möglich ist.[…]
Solange ein Mitglied des Versorgungswerks noch in der Lage ist, irgendeine der berufsspezifischen Aufgaben auszuüben, muss es sich darauf verweisen lassen, wobei eine Teilzeitbeschäftigung ausreicht. Auf die Situation des Arbeitsmarktes bzw. eine Vermittelbarkeit kommt es nicht an […] Für die Rentengewährung durch das Versorgungswerk wird auch vorausgesetzt, dass die Antragsteller bei Rentengewährung jegliche berufliche Tätigkeit einstellen, also entweder ihr Büro schließen oder ihren Arbeitsplatz aufgeben.“
Für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk wird demnach eine hundertprozentige Berufsunfähigkeit vorausgesetzt.
Vorsicht Falle Versorgungswerk!
Eine Teilberufsunfähigkeit von 80 oder 90 Prozent führt laut den Regelungen der meisten Versorgungswerke nicht zur Zahlung einer Rente. Sofern auch nur eine berufsspezifische Aufgabe bewältigt werden kann, besteht kein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Können Architektentätigkeiten etwa nur noch in Form der wirtschaftlichen, technischen und gestaltenden Planung von Bauwerken erbracht werden, so liegt keine Berufsunfähigkeit vor.
Das Versorgungswerk lässt also keine anderweitige berufliche Tätigkeit zu. Genau aus diesen Gründen ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert.
BU-Versicherung schützt vor finanziellen Einbußen
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in aller Regel bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Zumeist erfolgt die Rentenzahlung, sobald der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen ununterbrochen für voraussichtlich über 6 Monate seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann.
Im Vergleich zur BU-Versicherung des Versorgungswerks sind demnach die Leistungshürden deutlich geringer. Ein großer Vorteil für Architekten sind die günstigen Prämien. Das liegt unter anderem daran, dass diese Berufsgruppe aufgrund ihres akademischen Hintergrunds bei den Versicherern sehr beliebt ist.
Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten*
Tarif | Höhe BU-Rente | Laufzeit | Preis pro Monat | Angebot |
---|---|---|---|---|
Günstigster Tarif | 2.000 € | Endalter 67 | 64,06 € | Jetzt vergleichen |
Teuerster Tarif | 2.000 € | Endalter 67 | 140,95 € | Jetzt vergleichen |
Ersparnis: | 76,89 € | Jetzt vergleichen |
*Berechnung: Alter 30 Jahre, Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr, Angestellt, Nichtraucher
Immer wieder fallen diese enormen Prämienunterschiede auf. Der Grund liegt in der unterschiedlichen Risikoeinschätzung. Deshalb lohnt sich immer ein Tarifvergleich. Angesichts der Vielzahl an BU-Tarifen fällt die Wahl jedoch nicht leicht. Wichtig ist außerdem, auf die Mitversicherung folgender Leistungen zu achten:
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Die abstrakte Verweisung besagt, dass eine Leistung durch den Versicherer entfällt, wenn der Versicherte aus medizinischen Gründen aufgrund seiner Ausbildung und Fähigkeiten einem anderen Beruf nachgehen kann, der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob ein Arbeitsplatz verfügbar ist, spielt hierbei keine Rolle. Sehr wohl jedoch bei der konkreten Verweisung, auf die eine BU-Versicherung grundsätzlich abstellen sollte.
- Umfassende Nachversicherungsgarantien: Mit einer Nachversicherungsgarantie kann die Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung bei bestimmten Ereignissen flexibel erhöht werden. Dies ist oftmals etwa der Fall bei Eheschließung, Geburt eines Kindes, Bau einer selbstgenutzten Immobilie im Wert von mindestens 100.000 Euro oder Wegfall der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Eine erneute Gesundheitsprüfung fällt nicht an.
- Keine Pflicht zur Umorganisation: Bei einer Umorganisation prüft der Versicherer, ob sich der bisherige Arbeitsplatz des selbständigen Versicherungsnehmers so umstrukturieren lässt, dass die Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann. Eine gute BU-Police regelt, dass eine Umorganisation sinnvoll sowie zumutbar und insbesondere betrieblich zweckmäßig sein muss und keinen erheblichen Kapitaleinsatz erfordern darf.
- Rückwirkende Leistung: Zu empfehlen sind solche Tarife, die auch bei verspäteter Meldung eine rückwirkende Zahlung der BU-Rente vorsehen. Der Versicherer sollte zumindest für 3 Jahre rückwirkend zahlen.
- Sofortzahlung und Wiedereingliederungshilfe: Bessere BU-Versicherungen sehen als finanzielle Unterstützung zu Beginn einer Berufsunfähigkeit eine Sofortzahlung vor, die sich zumeist auf drei Monatsrenten bemisst. In etwa derselben Höhe garantieren einige Tarife dem Versicherten eine Wiedereingliederungshilfe, wenn dieser wieder eine Beschäftigung aufnimmt.
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