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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit Dynamik

Ist eine Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

In diesem Beitrag erkläre ich die Bedeutung einer Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem erfahren Sie, ob und für wen die Dynamik sinnvoll ist, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und auf was Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundidee: Eine Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung erhöht jährlich Ihre BU-Rente, um damit den Kaufkraftverlust durch die Inflation auszugleichen.
  • Dynamik in 2 Varianten: Es gibt sie als sogenannte Beitrags- und in Form einer Leistungsdynamik.
  • Beitragsdynamik: Diese erhöht jedes Jahr Ihren Beitrag und gleichzeitig die versicherte Berufsunfähigkeitsrente bis zum Leistungsfall.
  • Widerspruch: Der Beitragsdynamik können Sie jederzeit widersprechen oder sie kündigen. Deshalb gehen Sie damit kein finanzielles Risiko ein.
  • Leistungsdynamik: Bei diesem Baustein wird die BU-Rente erst nach Eintritt des Leistungsfalls erhöht. Dafür wird ein Zusatzbeitrag fällig.

Was ist eine Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ziemlich jeder BU-Tarif bietet die Möglichkeit eine Dynamik zu vereinbaren. Diese erhöht jedes Jahr automatisch die versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Je nach Tarif können Sie beim Abschluss eine Erhöhung zwischen 2 – 5 % pro Jahr vereinbaren.

Der Vorteil ist, dass Sie eine höhere Absicherung ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung erhalten. Im Gegenzug wird aber ein höherer Beitrag fällig.

Ist eine Dynamik sinnvoll oder eher nicht?

Mit einer Dynamik versucht man die Inflation auszugleichen. Denn historisch betrachtet, nimmt die Kaufkraft unseres Geldes jedes Jahr ab. Die Höhe dieses sogenannten Kaufkraftverlustes wird über die Inflationsrate ausgedrückt.

Diese lag über einen Zeitraum von 45 Jahren bei durchschnittlich 2,27 % 1 pro Jahr. Das hört sich erst einmal wenig an. Das hat aber eine enorme Auswirkung auf die versicherte Berufsunfähigkeitsrente, wie folgendes Beispiel zeigen soll.

Rechenbeispiel: Kaufkraftverlust durch Inflation:

Annahmen
Höhe BU-Rente bei Abschluss 2.000 €
Ø Inflationsrate pro Jahr 2,27 % p.a.*
Kaufkraft der BU-Rente nach 25 Jahren = 1.141,10 €
Kaufkraftverlust in % nach 25 Jahren – 42,95 %

*Durchschnittliche Inflationsrate laut dem Statistischen Bundesamt von 1978 bis 2022.

Wie sinnvoll die jährliche dynamische Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente gewesen wäre, wird anhand meines Beispiels hoffentlich etwas deutlicher.

Denn die Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung beträgt nicht selten über 30 Jahre. In diesem Zeitraum hätte sich die Kaufkraft der versicherten BU-Rente ohne Dynamik fast halbiert.

Es gibt zwei unterschiedliche Dynamik-Varianten

Was Sie unbedingt über die Dynamik wissen sollten, ist, dass diese in 2 Varianten daher kommt. Denn es gibt eine Beitragsdynamik und eine Leistungsfalldynamik (auch Leistungsdynamik oder garantierte Rentensteigerung genannt).

Beide Varianten haben das gleiche Ziel. Sie erhöhen jährlich Ihre versicherte Berufsunfähigkeitsrente um den vereinbarten Prozentsatz. Allerdings zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Was ist eine Beitragsdynamik und wie hoch sollte sie sein?

Die Beitragsdynamik erhöht, wie der Name schon sagt, den Beitrag jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Die genaue Höhe der Beitragsdynamik legen Sie einmal zu Vertragsbeginn fest.

Üblich sind zwischen 3 bis 5 % pro Jahr. Dafür steigt im Gegenzug jedes Jahr Ihre versicherte Berufsunfähigkeitsrente.

Der Vorteil ist, dass Sie für die Erhöhung Ihrer Absicherung nicht nochmal Gesundheitsfragen beantworten müssen. Zudem bleibt die Kaufkraft Ihrer Berufsunfähigkeitsrente automatisch erhalten.

Infografik – Beitragsdynamik

Beitragsdynamik BU

Ein finanzielles Risiko gehen Sie übrigens nicht ein, denn Sie können die Beitragsdynamik jederzeit aussetzen oder sie sogar komplett kündigen.

Häufige Fragen zur Beitragsdynamik

Sie werden rechtzeitig über die Anpassung des Beitrags und der Berufsunfähigkeitsrente informiert. Erfahrungsgemäß erhalten Sie 2 – 3 Monate vorher alle Unterlagen per Post vom Versicherer.
Viele Verbraucher haben Angst vor zu hohen Beiträgen durch die Dynamik. Das ist aber unbegründet. Denn Sie müssen die Beitragsdynamik nicht jedes Jahr annehmen.

Sie können dieser ganz einfach widersprechen. Dazu reicht ein einfacher Zweizeiler per E-Mail aus. Aber denken Sie daran Ihre Vertragsnummer anzugeben, damit Ihre Nachricht zugeordnet werden kann.

Beim Widerspruch der Dynamik sollten Sie folgendes beachten. Wenn Sie drei mal hintereinander der dynamischen Anpassung widersprechen, wird diese bei vielen BU-Tarifen aus dem Vertrag entfernt. Und in dem Fall können Sie die Beitragsdynamik nur wieder mit einer Risikoprüfung einschließen.

Abhilfe schafft in dem Fall, dass Sie mindestens jedes dritte Mal die Dynamik wieder annehmen. Vorausgesetzt sie soll im Vertrag bleiben.

Wichtiger Hinweis: Es gehen immer mehr Versicherer dazu über, dass Sie der Beitragsdynamik unbegrenzt oft widersprechen könnnen, ohne diese zu verlieren.

Sie können die Beitragsdynamik kostenlos einschließen. Es spielt also keine Rolle für den Beitrag, ob Sie die BU-Versicherung zu Beginn mit oder ohne dynamische Anpassung abgeschlossen haben.
In den meisten BU-Tarifen ist geregelt, dass die Beitragsdynamik im Alter von 55 Jahren automatisch endet. Bei einigen Tarifen läuft die Beitragsdynamik länger und sogar bis zum Vertragsende.

Hinweis: Sie können die Beitragsdynamik jederzeit kündigen.

Was versteht man unter der Leistungsfalldynamik?

Wie bereits erklärt, erhöht die Beitragsdynamik die versicherte Berufsunfähigkeitsrente, vor Eintritt eines Leistungsfalls. Ganz anderes ist das bei der Leistungsfalldynamik.

Denn dieser Zusatzbaustein erhöht die BU-Rente erst, wenn der Leistungsfall eintritt. Manche sprechen deshalb auch von der garantierten Rentensteigerung im Leistungsfall. Diese muss zu Vertragsbeginn seperat vereinbart werden.

Infografik – Leistungsfalldynamik

Garantierte Leistungsfalldynamik

Für die Leistungsfalldynamik wird ein Zusatzbeitrag fällig

Außerdem bekommen Sie die garantierte Rentensteigerung für den Leistungsfall nicht umsonst. Dafür wird ein zusätzlicher Beitrag fällig. Wie hoch der Zusatzbeitrag tatsächlich ausfällt, kommt auf den jeweiligen Tarif an.

Im Durchschnitt kostet ein Prozent garantierte Rentensteigerung zusätzlich circa 7 – 8 % mehr Beitrag. Dafür können Sie im Leistungsfall mit einer jährlich steigenden Berufsunfähigkeitsrente rechnen.

Beispiel: Beitragsunterschiede mit und ohne Leistungsfalldynamik*

Leistungsfalldynamik
Höhe Leistungsfalldynamik ohne 1,00 % 2,00 %
Monatl. Beitrag* 47,48 € 51,10 € 55,22 €
Beitragsunterschied in € +3,62 € +7,74 €
Beitragsunterschied in % +7,62 % +16,30 %

*Beitrag für 1.500 € BU-Rente, Alter 30 Jahre, Endalter 67, Kaufmännischer Beruf.

Rentensteigerung auch durch die Überschussbeteiligung

Auch wenn Sie keine garantierte Leistungsfalldynamik vereinbaren, könnte Ihre Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall jedes Jahr steigen. Denn die Versicherer beteiligen Sie an den sogenannten Überschüssen. Dadurch erhöht sich die BU-Rente im Leistungsfall jedes Jahr. Dies wird allerdings von den Anbietern nicht garantiert.

Und aus dem Grund sollte man sich darauf nicht verlassen, da es von der jeweiligen Finanzstärke des Versicherers abhängig ist, ob im Leitungsfall noch Überschüsse vorhanden sind.

Das heißt, im Extremfall kann die jährliche Erhöhung im Leistungsfall auch komplett ausfallen. Je nach Anbieter, liegen derzeit die Rentensteigerungen zwischen 1,00 – 2,65 Prozent pro Jahr.

Die nicht garantierte Rentensteigerung erhalten natürlich alle Versicherten. Auch diejenigen, die sich für den Zusatzbaustein der garantierten Leistungsfalldynamik entschieden haben. Sie bekommen diese also obendrauf, wie mein Beispiel zeigt.

Beispiel: Dynamik-Bausteine im Leistungsfall!

Bausteine Rentensteigerungen
Garantierte Leistungsfalldynamik ohne 1,00 % 2,00 %
+ mögl. BU-Rentensteigerung (nicht garantiert) + 1,45 % + 1,45 % + 1,45 %
mögliche Gesamterhöhung = 1,45 % = 2,45 % = 3,45 %

Vorsicht Falle!

In den letzten Jahren habe ich leider immer wieder beobachtet, dass Versicherer die nicht garantierte Rentensteigerung anpasst haben. Sie können sich also nicht darauf verlassen, dass diese auch tatsächlich im Leistungsfall gezahlt wird. Nur die garantierte Rentensteigerung ist sicher. Vorausgesetzt Sie haben diese vereinbart.

Ist die garantierte Leistungsfalldynamik sinnvoll?

Ob dieser Zusatzbaustein sinnvoll ist oder nicht, werde ich immer wieder gefragt. Bei jungen Leuten empfehlen ich diesen definitiv. Denn bei einer frühen Berufsunfähigkeit sollte die Kaufkraft durch die garantierte Rentensteigerung unbedingt erhalten bleiben.

Die meisten Kunden, die ich bisher beraten habe, wählen eine garantierte Rentensteigerung von mindestens 1 % für den Leistungsfall.

Wer erst spät, beispielsweise im Alter von 50 Jahren oder älter eine BU-Versicherung abschließt, könnte darüber nachdenken, statt einer garantierten Leistungsfalldynamik, eine höhere Berufsunfähigkeitsrente zu vereinbaren.

Praxistipp

Noch wichtiger als eine garantierte Leistungsfalldynamik ist eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente. Sie sollten beim Vertragsabschluss nicht eine geringere Absicherung zugunsten einer garantierten Rentensteigerung vereinbaren. Denn im Leistungsfall steht Ihnen die höhere BU-Rente sofort zur Verfügung. Während Sie bei der Leistungsfalldynamik erst im Laufe der Jahre die höhere Absicherung erreichen würden.

Wie hoch sollte eine Berufsunfähigkeitsrente sein?

Beide Dynamik-Bausteine vereinbaren, ja oder nein?

Nun wissen Sie bereits, dass man zwischen der Beitrags- und Leistungsfalldynamik unterscheiden muss. Da Sie die Beitragsdynamik kostenlos vereinbaren können, sollten Sie das auch machen. Denn ein Widerspruch ist zu einem späteren Zeitpunkt ja immer möglich. Sie gehen also kein finanzielles Risiko ein.

Infografik – Beitrags- und Leistungsfalldynamik

BU mit Beitrags- und Leistungsfalldynamik

Aus meiner Sicht ist es sinnvoll zusätzlich die garantierte Rentensteigerung für den Leistungsfall in den Vertrag einzuschließen. Auch wenn dafür ein höherer Beitrag fällig wird. Vor allem für Jüngere, bis zum Alter von 50 Jahren, finde ich diesen Baustein sinnvoll.

Praxistipp

Die Dynamikbausteine können in der Regel nachträglich nicht mehr in die Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Sie müssen sich also vor dem Vertragsabschluss entscheiden.

Zusammenfassung

Man sieht die Dynamik ist durchaus wichtig. Denn nur so können Sie die Kaufkraft Ihrer Berufsunfähigkeitsrente langfristig erhalten. Angst braucht man vor ihr nicht zu haben. Denn Sie können der Beitragsdynamik jederzeit widersprechen. Es gibt also keine Dynamikfalle, von der teilweise berichtet wird.

Aus meiner Sicht ist eine Beitragsdynamik von 3 bis 5 % sinnvoll. Wenn Sie dieser unbegrenzt oft hintereinander widersprechen können, würde ich immer die maximal mögliche Beitragsdynamik wählen. So bleiben Sie sehr flexibel. Zudem sollte man für den Leistungsfall eine garantierte Rentensteigerung (Leistungsfalldynamik) zwischen 1 – 2 % pro Jahr vereinbaren.

Diese Empfehlung gilt vor allem für junge Leute. Ältere ab 50 Jahre können überlegen, ob Sie auf den Baustein der Leistungsfalldynamik verzichten. Denn der dafür fällige Zusatzbeitrag könnte man für eine höhere Berufsunfähigkeitsrente verwenden.


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Quellen:

  • Autor: Björn Maier
  • 1 Inflationsrate laut Statistisches Bundesamt = 2,27 % pro Jahr von 1978 – 2022
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