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Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Welche Vertragslaufzeit sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben?

Tobias Radloff (50 Jahre alt) ist als angestellter Ingenieur bei einem Automobilzulieferer beschäftigt und hat vor ungefähr 12 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Damals entschied er sich für eine Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr, da er der Meinung war, bis dahin wolle er auch in Rente gehen.

Außerdem konnte er sich durch die kürzere Laufzeit eine Menge Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung sparen. So war die Idee dahinter. Heute bereut er diese Entscheidung, da aufgrund seiner Scheidung vor 2 Jahren und den damit verbundenen Kosten, der Traum mit 60 Jahren in Altersrente zu gehen zerplatzte.

Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die optimale Vertragslaufzeit eines BU-Tarifs ist bis zum Rentenbeginn oder doch nicht?

Erschwerend kam eine nicht heilbare Krankheit hinzu, aufgrund dessen heute schon feststeht, dass er früher oder später wahrscheinlich nicht mehr arbeiten kann.

Nun wollte er die Laufzeit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern, damit er keinen Einkommensverlust bis zum gesetzlichen Renteneintritt in Kauf nehmen müsste.

Die Versicherung teilte ihm aber mit, dass das nicht so ohne weiteres möglich sei und er nochmal eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen müsse. Wegen seiner Vorerkrankung, hat er aber leider keine Chance mehr, überhaupt einen Vertrag zu bekommen. Denn in den Anträgen müssen Kunden Gesundheitsfragen beantworten. Und sollten diese, wie in seinem Fall, negativ beantwortet werden, ist ein Vertragsabschluss teilweise nicht mehr möglich.

Dieses Beispiel zeigt, dass das Leben oftmals anders spielt, als man das ursprünglich geplant hat. Doch wie sieht nun die optimale Vertragslaufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus? Wo liegen die Vor- aber auch die Nachteile kürzerer Laufzeiten? In diesem Fachbeitrag gehen wir ausführlich auf das Thema Vertragslaufzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein und geben Verbrauchern wertvolle Tipps.

Unterschied zwischen Versicherungs- und Leistungsdauer

Grundsätzlich gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung zwei Laufzeiten. Einmal die Versicherungs- und einmal die Leistungsdauer. Doch wo liegen die Unterschiede?

  • Versicherungsdauer: Sie legt fest, wie lange eine Kunde in seinem Tarif versichert ist. Das heißt, wenn er in diesem Zeitraum aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig wird, erhält er die versicherte Rentenleistung. Und zwar bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer.
  • Leistungsdauer: Die versicherte Leistungsdauer gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt die Berufsunfähigkeitsrente bezahlt werden würde. Sie kann von der Versicherungsdauer abweichen. In der Regel wird diese identisch oder etwas länger beantragt.

Beispiel:

Ein Kunde schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Versicherungsdauer bis zum 60. Lebensjahr und einer Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr ab. Wenn er nun bis zum 60. Lebensjahr berufsunfähig werden würde, erhält er seine Rente bis zum Ende der Leistungsdauer zum 67. Lebensjahr. Sollte der Kunde aber mit 62. Jahren eine Berufsunfähigkeit erleiden, wäre die Versicherungsdauer bereits abgelaufen und er erhält keine Rentenleistung.

Sollten Kunden überhaupt eine unterschiedliche Versicherungs- und Leistungsdauer wählen? In der Regel wird das nicht gemacht, aber Verbraucher könnten sich dadurch bis zu 7 % der Prämien einsparen. Denn die Versicherung hat natürlich durch die kürzere Versicherungsdauer ein geringeres Risiko, welches gerade im hohen Alter enorm ansteigt. Allerdings bietet nicht jede Versicherung diese Option an. Und dadurch können günstige Tarife im Vergleich nicht berücksichtigt werden.

Redaktionstipp!

In der Praxis wird die Versicherungs- sowie die Leistungsdauer meistens auf dieselbe Laufzeit hin beantragt. Denn die Beitragsersparnis aufgrund der kürzeren Laufzeit ist in den meisten Fällen nicht sonderlich hoch. Außerdem bietet nicht jeder Tarif überhaupt diese Möglichkeit an. Zudem muss berücksichtigt werden, dass der BU-Schutz im hohen Alter dann nicht mehr vorhanden ist.

Im Einzelfall kann natürlich geprüft werden, ob die Option einer kürzeren Versicherungs- und längeren Vertragslaufzeit sinnvoll ist. Einen guten Überblick erhält man durch einen Vergleich beider Laufzeitvarianten.


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Beitragsersparnis bei kürzeren Laufzeiten

Ein großes Argument für kurze Laufzeiten ist die Beitragsersparnis bei den Tarifen. Denn wer eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung sucht, könnte als Mittel dafür auf die Idee kommen, die Vertragslaufzeit zu reduzieren. Hierbei können Verbraucher eine Menge Geld sparen. Denn wer beispielsweise die gesamte Vertragslaufzeit (Versicherungs- und Leistungsdauer) von Endalter 67 auf das Endalter 60 absenkt, kann bis zu 50 % der Prämien einsparen.

Das hört sich erst einmal verlockend an. Selbst bis zum Endalter von 63 Jahren sind noch bis zu 30 % Ersparnis drin. Doch ist so eine Vertragskonstellation wirklich sinnvoll? In den meisten Fällen leider nicht. Denn die Idee einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist ja, dass man sein Einkommen vor einer Krankheit oder einem Unfall bis zum Rentenalter absichert.

Wer nun glaubt, dass er bis zum Vertragsende (z.B. Endalter 60) die Beitragsersparnis selbst anlegt und im Falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf dieses angesparte Kapital zurückgreifen kann, sollte selbst einmal nachrechnen. Denn die Ersparnis kann einem selbst bei einer hohen Verzinsung in fast keinem Fall die Rentenhöhe bis zum Renteneintritt mit 67 ersetzen.

Berechnungsbeispiel: Lohnen sich kurze Laufzeiten?

Angenommen ein Versicherter im Alter von 30 Jahren würde sich bei einer Absicherung von 1.500 € monatlicher BU-Rente rund 50 % der Beiträge sparen, wenn er sich für eine Laufzeit bis zum Endalter 60 anstatt 67 entscheidet. Dabei käme er in unserem Beispiel auf eine Beitragsersparnis von rund 30 € im Monat. Wenn er nun diese Ersparnis von 30 € p.M. mit einer Rendite von 7 % pro Jahr bis zum 60. Lebensjahr anlegen würde, erhält er dafür mit 60 ein Kapital von 35.295 €. Sollte er nun mit 59 Jahren berufsunfähig werden, würde er bis zum tatsächlichen Renteneintritt mit 67 Jahren, bei einer sicheren Verzinsung von 2 % pro Jahr, gerade einmal 450 Euro monatlich erhalten. Dadurch entsteht eine Unterdeckung von einfach gerechnet rund 1.050 Euro im Monat. Das bedeutet, eine Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr lohnt sich rein rechnerisch nicht.

Ein anderes Argument wäre, sich im Falle einer Berufsunfähigkeit mit 63 Jahren die gesetzliche Rente auszahlen zu lassen. Auch wenn hier Abschläge von bis zu 14,6 % drohen. Doch das könnten Verbraucher unter Umständen noch verkraften. Viel schlimmer wäre es, wenn man die gesetzliche Rente mit 63 Jahren gar nicht beantragen kann.

Denn für die Beantragung der vorzeitigen gesetzlichen Altersrente mit 63 Jahren benötigt man in der gesetzlichen Rentenversicherung (kurz GRV) eine Versicherungsdauer von mindestens 35 Jahren.

Wer früh berufsunfähig wird, hat eventuell nicht mehr genügend Versicherungsjahre in der GRV aufbauen können und erhält seine gesetzliche Rente dann erst zum Zeitpunkt der Regelaltersrente. Für alle die ab dem Jahr 1965 geboren sind, bedeutet das, ab dem 67. Lebensjahr.

Optimale Laufzeit einer BU

Aufgrund der oben genannten Beispiele sollte mit Ausnahme von Freiberuflern und Selbständigen jeder seine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Eintritt der gesetzlichen Regelaltersrente abschließen. Auch die Versicherungs- sowie Leistungsdauer sollten, wenn möglich identisch sein.

Ich habe einen Tarif bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen: Welche Optionen gibt es?

Viele Verbraucher haben in der Vergangenheit BU-Tarife bis zum Endalter von 60 Jahren oder darunter abgeschlossen. Genau wie Tobias Radloff suchen sie jetzt nach Alternativen, um eine Absicherung beispielsweise bis zum 67. Lebensjahr zu erhalten. Eine Möglichkeit wäre, bei seinem bestehenden Anbieter eine Verlängerung zu beantragen.

Das Problem ist aber, dass ein neues Eintrittsalter herangezogen wird und dadurch der Beitrag sehr teuer werden kann. Auch müssen die Gesundheits- und Risikofragen neu beantwortet werden. Hier kann es passieren, dass Krankheiten, welche in den letzten Jahren aufgetreten sind, gar nicht mehr abgesichert werden können.

Dagegen gibt es leider kein Rezept. Wohl aber für gegen die Prämie, die aufgrund des neuen Eintrittsalters sehr teuer werden kann. Aktuell kann über die AXA Versicherung eine sogenannte Ergänzungs-Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und damit die Lücke bis zum Renteneintrittsalter geschlossen werden.

AXA mit Ergänzungs-Berufsunfähigkeitsversicherung

Über die AXA Versicherung gibt es die Möglichkeit mit der sogenannten Ergänzungs-Berufsunfähigkeitsversicherung, die Laufzeitlücke zwischen dem Ende einer normalen BU bis zum Renteneintrittsalter abzusichern. Aus preislicher Sicht ist diese Art der Absicherung besonders interessant für kaufmännische Berufe.

Wer hier Interesse an einem Angebot hat, kann gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Manche Berufsgruppen haben Probleme bei einer Absicherung

Besonders risikoreiche Berufsgruppen wie LKW-Fahrer, Maurer, Dachdecker aber auch Lehrer sind bei der Auswahl der Tarife sehr eingeschränkt. Ihnen steht leider nicht der komplette Markt für eine Absicherung bis zum Renteneintrittsalter zur Verfügung. Denn viele Anbieter sichern diese Berufsgruppen nur bis zu einem bestimmten Höchstendalter ab.

Gerade beim Beruf des Lehrers ist die Auswahl zusätzlich eingeschränkt, da dieser in der Regel noch eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag benötigt. Und diese bieten die wenigsten Anbieter noch an. Bei handwerklich tätigen Personen ist die Auswahl an Tarifen, welche eine Absicherung bis zum Alter 65 oder 67 anbieten, stark eingeschränkt.

Für Verbraucher, welche sich in dieser Situation befinden, ist es sehr sinnvoll einen Tarifvergleich durchzuführen, um günstige Tarife zu finden.

Zusammenfassung

Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängen neben weiteren Kriterien zum großen Teil von der Laufzeit des Vertrags ab. Verbraucher sollten dennoch unter keinen Umständen den Fehler machen, wegen der günstigeren Prämie die Laufzeit zu kurz anzusetzen. Denn wenn einmal wirklich der Fall einer Berufsunfähigkeit eintritt, kann die Lücke mit der Beitragsersparnis in den meisten Fällen nicht gedeckt werden. Wer auf ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis setzen möchte, kann über uns einen kostenlosen und unverbindlichen Tarifvergleich anfordern.


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