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Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt

Auch Zahnärzte sind von Berufsunfähigkeit betroffen!

Jeder sechste Zahnarzt geht heute aufgrund einer Berufsunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand. Die Risikosituation stellt sich zwar für Zahnärzte deutlich besser als beispielsweise für Handwerker dar. Dennoch können Betroffene schnell in finanzielle Nöte geraten, und der bisherige Lebensstandard kann dann durch den Wegfall des Einkommens stark beeinträchtigt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt

Die Leistungen aus dem Versorgungswerk sind für Zahnärzte meistens nicht ausreichend!

Zwar zahlen die Versorgungswerke für Zahnärzte mehr als die gesetzlichen Absicherungssysteme und viele bereits ab dem ersten Tag. Doch die Bedingungen und die Leistungsvoraussetzungen können nicht mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mithalten.

Denn die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk wird in vielen Fällen erst wesentlich später als bei einer privaten BU fällig. Das liegt unter anderem an den strengeren Regeln der Versorgungswerke.

Eine zuverlässige und umfassende Absicherung der Arbeitskraft bietet nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch wie sieht die Absicherungssituation für Zahnärzte genau aus? Und worauf sollte ein Dentist bei der BU-Absicherung besonders achten? Wir möchten in diesem Beitrag umfassend aufklären.

Leistungen der Versorgungswerke sind unzureichend!

Zahnärzte sind kraft Berufsausübung Mitglied eines Versorgungswerkes. In der Regel haben deren Mitglieder einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, sofern deren Fähigkeiten zur Ausübung einer zahnärztlichen Erwerbstätigkeit aufgrund einer Krankheit oder anderer Beeinträchtigungen nicht uneingeschränkt angewandt werden können.

Bei der BU-Rente der Zahnärzteversorgung handelt es sich jedoch streng genommen um eine reine Erwerbunfähigkeits-Rente für den medizinischen Bereich.

Vorsicht Falle durch Versorgungwerk!

Ein praktizierender Zahnarzt kann etwa im Falle einer Berufsunfähigkeit zur Ausübung einer Tätigkeit als Gutachter oder als Dozent an einer berufsbildenden Schule verpflichtet werden. Darüber hinaus darf die Praxis in der Regel auch nicht durch einen Vertreter oder Assistent weitergeführt werden. Denn solange die Praxis Einkünfte erwirtschaftet, wird das Versorgungswerk keine BU-Rente gewähren. Die Praxis muss demnach geschlossen oder veräußert werden.

Gezahlt wird die BU-Rente demnach nur dann, wenn der Versicherte auf keine andere Tätigkeit im medizinischen Bereich verwiesen werden kann. Ferner gibt es Versorgungswerke, die rückwirkend erst ab Antragstellung und nicht bereits ab Beginn der Berufsunfähigkeit leisten. Wird die sechsmonatige Antragsfrist versäumt, läuft die Zahlung erst ab Antragstellung.

Gemeinsam sehen die Satzungen der Versorgungswerke jedoch die strenge Definition einer Berufsunfähigkeit vor: „Es wird strikt die Berufsaufgabe gefordert. Die Zulassung muss bei dauerhafter BU zurückgegeben werden.“ Ansonsten erhalten Zahnärzte keine Leistung aus dem Versorgungswerk.

Zahnärzte sind überdies verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wiedererlangung der Zahnarzttätigkeit führen können. Die Nichtbeachtung dieser Regelung kann zur Einstellung der BU-Rente führen. Ferner endet die Rentenzahlung, wenn sich der Zahnarzt nicht einer angeordneten Nachuntersuchung unterzieht.

Besonders schwer wiegt auch die Tatsache, dass die BU-Versicherung des Versorgungswerks bestenfalls erst ab einer Restleistungsfähigkeit von 80 beziehungsweise 90% leistet (s. Urteil des VGH Baden-Württemberg, Az.: 9 S 3284/94). Deutlich weniger streng fallen die Leistungsvoraussetzungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aus, die überdies flexibler ist und eine bedarfsgerechtere Absicherung ermöglicht.


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Aus welchen Gründen Zahnärzte berufsunfähig werden?

Zahnärzte müssen eine hohe Arbeitsbereitschaft an den Tag legen und nicht selten werden Überstunden fällig. Der Umgang mit den Ängsten und Schmerzen der Patienten kann eine große emotionale Belastung darstellen und auch sonst sind die Anforderungen sehr hoch. Dies resultiert gerade aus dem sehr umfangreichen Tätigkeitsbereich des Zahnarztes.

BU-Versicherung Zahnärzte sinnvoll

Zahnärzte stehen heutzutage unter einem enormen Erfolgs- und Leistungsdruck!

Laufend sind Krankheitsbilder zu ermitteln und detaillierte Anamnesen durchzuführen. Schließlich werden die Patienten entsprechend der Diagnose versorgt. Zähne aufbohren, Injektionen setzen, Schmerzmittel verabreichen, Füllungen legen, Zahnfleischentzündungen und Geschwüre behandeln sowie Kostenpläne erstellen.

Hinzu kommen oralchirurgische Eingriffe wie die Verabreichung von Narkosen und das Ziehen von Weisheitszähnen. Nicht zuletzt muss ein selbständiger Dentist auch den reibungslosen Ablauf seiner Praxis gewährleisten. Der mit all diesen Aufgaben verbundene Arbeitsaufwand bringt so manchen Zahnarzt an seine physische und psychische Belastungsgrenze.

Demnach ist es nicht weiter verwunderlich, dass jeder Sechste seinen Beruf aufgrund Krankheit oder Unfall aufgeben muss (Mehr Infos unter: Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?).

Psychische Erkrankungen werden unterschätzt!

Zumeist sind psychische Krankheiten wie das oft thematisierte Burn-Out-Syndrom dafür verantwortlich. Schließlich machen Erkrankungen der Psyche heute schon mehr 30 % aller BU-Fälle aus.

Doch auch Rückenbeschwerden sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen treten nicht selten auf. Hinzu kommt, dass die Arbeit direkt am Menschen mit einer erhöhten Infektionsgefahr durch Speichel und Blut einhergeht. Muss die Tätigkeit aufgrund Berufsunfähigkeit vorzeitig aufgegeben werden, drohen existenzbedrohende finanzielle Einschnitte. Für viele wird so die Aufrechterhaltung des Lebensstandards zu einem schweren Balanceakt.

Echtes Leistungsbeispiel aus der Praxis:

Zahnarzt, 52 Jahre alt, Diagnose: Netzhautdystrophie (Funktionsstörung/Ablösung der Netzhaut)
Der Versicherte führte zusammen mit einer Kollegin eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis. Die Krankheit beeinträchtigte massiv das Sehvermögen und führte schleichend zur Erblindung. Auch mit Hilfsmitteln (Brille, Lupenbrille) fand er sich in seiner Tätigkeit nicht mehr zurecht. Behandlungsfehler sind nicht auszuschließen. Die zahnärztlichen Tätigkeiten an Patienten sowie Verwaltungstätigkeiten sind dem Versicherten aufgrund der Erkrankung nicht mehr möglich.
Die BU-Rente von mtl. 3.491,23 € wurde fällig. Die Restlaufzeit lag noch bei 13 Jahren.
Versichert beim Anbieter: Volkwohl Bund

BU-Versicherung als Sicherheit bei Krankheit oder Unfall

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in aller Regel bereits ab einer festgestellten Berufsunfähigkeit von 50 %. Zumeist genügt die Vereinbarung einer Rente in Höhe von 60 – 75 Prozent des Bruttoeinkommens, um den Lebensunterhalt wie bisher zu bestreiten.

Weil das BU-Risiko eines Zahnarztes seitens der Versicherungsbranche zudem im Vergleich zu vielen anderen Berufen als gering eingestuft wird, werden oftmals spezielle Tarife mit attraktiven Prämien angeboten.

Kosten einer BU-Versicherung für Zahnärzte*:

Tarif Höhe BU-Rente Laufzeit Preis pro Monat Angebot
Günstigster Tarif 1.800 € Endalter 67 65,92 € Jetzt vergleichen
Teuerster Tarif 1.800 € Endalter 67 192,00 € Jetzt vergleichen
 Ersparnis: 126,08 € Jetzt vergleichen

*Berechnung: Alter 30 Jahre, Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr, Angestellt, Nichtraucher

Wichtige Tarifleistungen für einen Zahnarzt:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte mindestens folgende Leistungen aufweisen:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Die Leistungen sollten sich ausschließlich an der bisher ausgeübten Tätigkeit orientieren. Nur wenn anstelle der abstrakten eine konkrete Verweisung vereinbart gilt, ist sichergestellt, dass nicht plötzlich eine ganz andere zahnärztliche Tätigkeit ausgeübt werden muss.
  • Umfassende Nachversicherungsgarantien: Während der Vertragslaufzeit können sich Lebensumstände ändern, etwa durch Heirat, Geburt eines Kindes, Bau einer Immobilie oder durch den Wegfall der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Für diesen Fall sollte die BU-Versicherung eine Anpassung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zulassen.
  • Verzicht auf Umorganisation bei selbständigen Zahnärzten: Interessant für selbständige Zahnärzte, die im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht zur Umorganisation der Praxis verpflichtet werden können, sofern entsprechende Maßnahmen nicht zumutbar sind oder einen hohen Kapitaleinsatz erfordern.
  • Rückwirkende Zahlung: Eine BU-Versicherung sollte selbst dann eine rückwirkende Zahlung vorsehen, wenn die Meldung der Berufsunfähigkeit verspätet beim Versicherer einging oder die Leistungsanerkenntnis etwas Zeit in Anspruch nahm.
  • Einschluss der Infektionsklausel: Es liegt im Rahmen des Möglichen, dass dem Zahnarzt aufgrund einer Infektion und der damit einhergehenden Ansteckungsgefahr für Patienten ein Berufsverbot erteilt wird. Eine gute BU-Police leistet in diesem Fall auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit unter 50 % liegt.

Infektionsklausel für Zahnärzte äußerst wichtig!

Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr bei der Ausübung des Zahnarztberufs und der damit einhergehenden Gefahr eines behördlich festgelegten Berufsverbots, sollte jeder Zahnarzt darauf achten, dass der BU-Vertrag eine Infektionsklausel enthält.

Weitere wichtige Leistungskriterien haben wir in unserer „Checkliste“ aufgeführt. Diese kann zusammen mit dem den „Tipps zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherunghier heruntergeladen werden.


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