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Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Grundsätzlich zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte BU-Rente, wenn jemand dauerhaft seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden nicht mehr nachgehen kann. Damit gehört die BU-Versicherung zu den wichtigsten Versicherungen, die es gibt.

Denn wer kein Einkommen mehr über seine Arbeit generiert, der kann schnell in die Sozialhilfe abrutschen, sobald die Reserven aufgebraucht sind. Viele Verbraucher fragen sich allerdings, wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt? Denn schließlich möchte jeder im Vorfeld abschätzen, ob sich eine BU-Versicherung überhaupt lohnt.

Leistung ab einem BU-Grad von 50 Prozent

Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein ärztlich festgesteller BU-Grad von 50 % löst in der Regel die Leistung in der BU aus!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ab einem ärztlich festgestellten BU-Grad von 50 Prozent. Das bedeutet, wenn jemand dauerhaft aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls zu 50 % seine aktuelle Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, erhält er die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Die gesundheitliche Einschränkung muss ärztlich bestätigt werden. In der Praxis liegt die Schwierigkeit manchmal in der Prozentangabe.

Denn in keinem Bedingungswerk ist exakt geregelt, was unter den 50 % genau zu verstehen ist. Gerade bei Grenzfällen kann es dadurch manchmal zu Streitigkeiten zwischen dem Versicherer und dem Kunden kommen.

Doch keine Angst meistens werden die Renten aus der Erfahrung heraus auch bezahlt. Ob die Versicherer eine systematische Leistungsverweigerung betreiben, kann man in unserem Beitrag: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – Stimmt das wirklich? nachlesen. Fest steht allerdings, dass von einer systematischen Leistungsverweigerung nicht die Rede sein kann.

Trotzdem ist es aus unserer Sicht ratsam, zusätzlich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine private Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Denn ein Rechtsstreit mit einem Versicherer kann unter Umständen sehr teuer werden.

Prognosezeitraum von 6 Monaten

Neben einem BU-Grad von 50 Prozent, sollte die Dauerhaftigkeit richtig formuliert sein. In alten Versicherungsbedingungen ist das teilweise sehr schwammig niedergeschrieben. Heutzutage ist in den meisten BU-Bedingungen geregelt, dass der Versicherte voraussichtlich mindesten 6 Monate seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr nachgehen kann.

Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung

Wichtig ist, dass der Versicherer keine Meldefrist zur Geltendmachung des Leistungsanspruchs vorsieht. Und er die BU-Rente bei verspäteter Leistungsfallmeldung auch rückwirkend zu Beginn der Berufsunfähigkeit bezahlt.

Auch sollte geregelt werden, dass die BU-Rente ebenfalls rückwirkend bezahlt wird, wenn die Bearbeitung des Leistungsfalls länger dauert. In guten Versicherungsbedingungen gibt es allerdings eine verbindliche Frist bei der Leistungsfallbearbeitung. Dennoch kann eine Verzögerung auch durch den Kunden oder Dritte – wie beispielsweise Gutachter und Ärzte – hervorgerufen werden. Dann wäre es gut, wenn es eine klare Regelung zur Leistung der BU-Versicherung gibt.

Der Weg bis zur BU-Rente

Bei einem Angestellten verläuft eine Berufsunfähigkeit in verschiedenen Phasen. Zuerst bekommt man durch seinen Arbeitgeber bei Krankheit 6 Wochen eine Lohnfortzahlung. Im Anschluss folgt dann die Leistung über ein Krankentagegeld.

Bei gesetzlich Krankenversicherten liegt dieses laut § 47 SGB V bei maximal 90 Prozent des letzten Nettogehalts oder 70 Prozent des Bruttoverdienstes. Der niedrigere Wert kommt zur Auszahlung.

Wichtig zu wissen ist, dass das Krankentagegeld bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze (4.837,50 € p.m. / Jahr 2021) berechnet wird. Häufig wird diese Lücke bei Arbeitsunfähigkeit besonders von Besserverdienenden stark unterschätzt. Das Krankentagegeld wird bei gesetzlich Krankenversicherten maximal 78 Wochen bezahlt.

Sollte innerhalb dieser Frist ein Arzt feststellen, dass der gesetzlich Versicherte berufsunfähig ist, stellt die Krankenkasse die Zahlungen ein. Dann muss über den Rentenversicherungsträger eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Und gleichzeitig die BU-Rente aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer über keine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, hat schlechte Aussichten. Denn die Erwerbsminderungsrente leistet, wenn überhaupt nur einen sehr kleinen Anteil.

Staffelregelung in der BU-Versicherung

Beim Grad der Berufsunfähigkeit muss noch ergänzt werden, dass es Anbieter gibt, die über sogenannte Staffelregelungen bereits ab 25 % Berufsunfähigkeit eine Rente auszahlen. Dann aber nur anteilig. Die volle Leistung wird bei diesen Verträgen erst mit 75-prozentiger Berufsunfähigkeit bezahlt. Bei 50 % leisten diese Verträge nur die halbe Rente. In der Praxis werden solche Verträge aus dem Grund, dass erst bei 75-prozentiger Berufsunfähigkeit die volle Rente bezahlt wird, kaum abgeschlossen.

Zusammenfassung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Rente an Ihre Versicherten einfach gesagt unter zwei Voraussetzungen aus. Zum einen muss der BU-Grad und zum anderen der Prognosezeitraum erfüllt werden. Dieser liegt heutzutage bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen bei 6 Monaten.

Der BU-Grad wird in der Praxis ärztlich festgestellt. Wichtig wäre noch eine rückwirkende Leistung auch bei verspäteter Meldung. Wer sich für den Abschluss einer BU-Versicherung interessiert, kann über uns einen Vergleich anfordern. Nur so kann sichergestellt werden, dass man nicht zu viel für die Versicherung bezahlt und gleichzeitig ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis einkauft.


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