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Berufsunfähigkeitsrente Steuer

Ist eine private Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig?

Eine private BU-Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig. Im Leistungsfall werden Sie auf die Auszahlung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente wahrscheinlich trotzdem keine Steuern bezahlen müssen.

Das liegt daran, dass nicht die komplette BU-Rente, sondern nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden muss. Wie das genau funktioniert erklären wir Ihnen hier in unserem Beitrag.

Anders sieht es aus, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Rahmen einer Rürup Rente oder betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen haben.

In dem Fall ist die Steuer auf die Berufsunfähigkeitsrente um einiges höher. Auch auf diese beiden Sonderfälle gehen wir in diesem Beitrag ein.

Wie hoch sind die Steuern auf die Berufsunfähigkeitsrente?

Wir gehen im ersten Fallbeispiel davon aus, dass Sie eine normale BU abgeschlossen haben. Grundsätzlich müssen Sie die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente versteuern, und zwar als abgekürzte Leibrente.

Berufsunfähigkeitsrente Steuer

Eine niedrige Berufsunfähigkeitsrente ist in der Regel bei der Auszahlung steuerfrei.

Das bedeutet, die Steuer fällt nur auf den sogenannten Ertragsanteil an und nicht auf die komplette BU-Rente.

Der Ertragsanteil ist auch nicht immer gleich hoch, sondern richtet sich nach der restlichen Vertragsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Auch wenn Sie eine vorübergehende Berufsunfähigkeitsrente erhalten, müssen Sie diese mit dem gleichen Ertragsanteil versteuern, als wenn Sie die Rentenleistung bis zum Ende der Vertragslaufzeit erhalten.

Berechnungsbeispiel – Berufsunfähigkeitsrente steuerfrei:

Wenn Sie beispielsweise mit 49 Jahren berufsunfähig werden und der BU-Vertrag noch bis zum 67. Lebensjahr (also noch 18 Jahre) läuft, würde der Ertragsanteil bei 19 Prozent liegen (siehe Tabelle Ertragsanteil).

Das heißt, bei einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von 2.500 € müssten Sie nur 475 € versteuern (Rechnung: 2.500 € BU-Rente x 19 % Ertragsanteil = 475 €). Auf diesen Betrag allein wird aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrags von monatlich 909 € (Stand: 2023) noch keine Steuer fällig. Das bedeutet die Berufsunfähigkeitsrente wäre in unserem Beispiel steuerfrei.

Berufsunfähigkeitsrente: Steuer mit Rechner selbst ermitteln!

Die Höhe des Ertragsanteils, mit welchem Sie die BU-Rente im Leistungsfall versteuern müssten, können Sie ganz leicht aus der hier dargestellten Tabelle ablesen und für sich selbst verschiedene Szenarien berechnen.

Dazu nehmen Sie die Restlaufzeit Ihres BU-Vertrags, ab Eintritt der Berufsunfähigkeit und entnehmen aus der Spalte „Höhe Ertragsanteil“ den Wert, welcher dann für die Besteuerung verwendet wird.

Jetzt können Sie diesen Wert mit der Berufsunfähigkeitsrente multiplizieren und erhalten den Ertragsanteil, der für die Steuer zugrunde gelegt wird. Dann können Sie die Steuerbelastung, beispielsweise mit Hilfe des Einkommensteuerrechners des Bundesministeriums der Finanzen, berechnen.

Tabelle: Ertragsanteil Berufsunfähigkeitsrente*

Restlaufzeit BU-Vertrag Höhe Ertragsanteil Restlaufzeit BU-Vertrag Höhe Ertragsanteil
1 Jahr 0 % 24 Jahre 25 %
2 Jahre 1 % 25 Jahre 26 %
3 Jahre 2 % 26 Jahre 27 %
4 Jahre 4 % 27 Jahre 28 %
5 Jahre 5 % 28 Jahre 29 %
6 Jahre 7 % 29 Jahre 30 %
7 Jahre 8 % 30 Jahre 30 %
8 Jahre 9 % 31 Jahre 31 %
9 Jahre 10 % 32 Jahre 32 %
10 Jahre 12 % 33 Jahre 33 %
11 Jahre 13 % 34 Jahre 34 %
12 Jahre 14 % 35 Jahre 35 %
13 Jahre 15 % 36 Jahre 35 %
14 Jahre 16 % 37 Jahre 36 %
15 Jahre 16 % 38 Jahre 37 %
16 Jahre 18 % 39 Jahre 38 %
17 Jahre 18 % 40 Jahre 39 %
18 Jahre 19 % 41 Jahre 39 %
19 Jahre 20 % 42 Jahre 40 %
20 Jahre 21 % 43 Jahre 41 %
21 Jahre 22 % 44 Jahre 41 %
22 Jahre 23 % 45 Jahre 42 %
23 Jahre 24 % 46 Jahre 43 %

*Wir stellen die Tabelle hier aufgrund der Übersichtlichkeit in verkürzter Form dar (Auszug § 55 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung). Wenn Sie mit einer Leistungsdauer von über 45 Jahren rechnen möchten, können Sie die komplette Tabelle hier einsehen.

Höhere Steuer bei weiteren Einkünften

Wenn Sie neben der Berufsunfähigkeitsrente noch weitere Einkünfte, wie beispielsweise Mieteinnahmen haben, oder ein Anspruch aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente dazukommt, würde auf den Ertragsanteil eventuell auch eine Steuer fällig werden.

Auch bei einer sehr hohen Berufsunfähigkeitsrente von beispielsweise 3.000 €, die bei einer jüngeren Person mit einer langen Vertragslaufzeit ausgezahlt wird, würde eine kleine Steuer fällig werden.

Das Thema Steuern sollten Sie natürlich beim Abschluss einer BU-Versicherung berücksichtigen, um die optimale Höhe der Berufsunfähigkeitsrente zu ermitteln.

Mehr Informationen, mit welchen weiteren Abzügen Sie auf die BU-Rente im Leistungsfall rechnen müssen, finden Sie in unserem Artikel: Berufsunfähigkeitsrente Höhe.

Steuer bei BU-Renten aus einer Rürup- oder Betriebsrente

Wenn Sie im Rahmen einer Rürup Rente oder betrieblichen Altersvorsorge eine sogenannte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (kurz BUZ) abgeschlossen haben, ist die Steuer dieser Berufsunfähigkeitsrente höher als bei einer normalen BU.

Dafür erhalten Sie bei diesen Varianten eine steuerliche Förderung auf den Beitrag. Aus dem Grund bevorzugen manche Verbraucher solche geförderten Verträge. Im Leistungsfall kommt dann aber immer die Quittung über die höhere Steuer.

Betriebliche Altersvorsorge: Berufsunfähigkeitsrente voll steuerpflichtig

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer Betriebsrente beziehen, wird die komplette BU-Rente für die Besteuerung herangezogen.

Es handelt sich in dem Fall dann wie bei Ihrem beruflichen Einkommen, um ein sogenanntes Bruttoeinkommen, welches nach Abzug der üblichen Freibeträge voll versteuert werden muss.

Ausnahme „Alte Direktversicherung“!

Wenn die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aus einer alten Direktversicherung nach dem § 40 b stammt, wird die Berufsunfähigkeitsrente nur nach dem Ertragsanteil besteuert, wie wir es oben beschrieben haben. In der Regel gilt das nur für Verträge, die bis zum Jahr 2004 abgeschlossen wurden.

BU in Rürup Rente: Steuer etwas komplexer

Bei einer Berufsunfähigkeitsrente, die aus einem Rürup-Vertrag (auch Basisrente genannt) ausgezahlt wird, ist die Besteuerung etwas komplexer geregelt. Denn hier wird der zu versteuernde Anteil der BU-Rente schrittweise bis zum Jahr 2040 angehoben (siehe Tabelle).

Beispiel: Im Jahr 2022 liegt der zu versteuernde Anteil bei 82 Prozent, was umgekehrt bedeutet, dass in dem Jahr 19 Prozent der Berufsunfähigkeitsrente als steuerfreier Anteil für die restliche Laufzeit festgeschrieben wird.

Tabelle: Besteuerungsanteil BU-Rente in einer Rürup Rente

Jahr des BU-Rentenbeginns Besteuerungs- anteil BU-Rente Jahr des BU-Rentenbeginns Besteuerungs- anteil BU-Rente
2019 78 %
2030 90 %
2020 80 %
2031 91 %
2021 81 %
2032 92 %
2022 82 %
2033 93 %
2023 83 %
2034 94 %
2024 84 % 2035 95 %
2025 85 % 2036 96 %
2026 86 % 2037 97 %
2027 87 % 2038 98 %
2028 88 % 2039 99 %
2029 89 % 2040 100 %

In der Praxis müssen Sie bei der Berechnung der Steuer das Jahr nehmen, in welchem die Berufsunfähigkeit eintritt, um den steuerlichen Freibetrag der BU-Rente zu ermitteln.

Beispiel: Besteuerung BU in Rürup Rente

Wenn im Jahr 2030 eine Berufsunfähigkeit eintritt, wären 90 Prozent der Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig. Bei einer BU-Rente von 2.500 € würden dann 2.250 € für die Besteuerung herangezogen. Die restlichen 250 € (10 %) bleiben steuerfrei. Dieser steuerfreie Anteil von 250 € wird Ihnen über die komplette Auszahlungsdauer festgeschrieben.

In der Praxis erhöht sich normalerweise die Auszahlung im Rahmen der sogenannten Leistungsfalldynamik. Wichtig zu verstehen ist, dass diese Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig sind.

Garantierte Leistungsfalldynamik ist sinnvoll!

Es ist sinnvoll beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine garantierte Leistungsfalldynamik mit dem Versicherer zu vereinbaren. Diese sichert Ihnen im Leistungsfall eine garantierte jährliche Erhöhung Ihrer BU-Rente zu. Das ist wichtig, um die Inflation auszugleichen. Mehr Informationen zu diesem Thema stellen wir in unserem Artikel „Berufsunfähigkeitsversicherung Dynamik“ zur Verfügung.

Steuervergleich: Wo bleibt Netto am meisten übrig?

Wie hoch die Steuer auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente letztendlich ausfällt, ist ganz maßgeblich davon abhängig, ob Sie diese als steuerlich geförderte oder ungeförderte BU-Versicherung abgeschlossen haben.

Wenn die BU in einer Rürup Rentenversicherung (Schicht 1) oder über den Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (Schicht 2) als BUZ vereinbart wurde, werden die Beiträge steuerlich gefördert. Das heißt, das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten für die BU.

Anders sieht das bei einer normalen BU (Schicht 3) aus, hier erhält man in der Regel keine staatliche Förderung für die Beiträge.

Üblicherweise ist der Abschluss in der Schicht 3 aus dem Blickwinkel der Besteuerung bei der Auszahlung am günstigsten. Dazu haben wir eine Berechnung durchgeführt, die das veranschaulichen soll.

Vergleich: Berufsunfähigkeitsrente nach Steuern (Schichtenvergleich)*

Art der BU-Versicherung Höhe BU-Rente Zu versteuernder Anteil Höhe Steuer BU-Rente nach Steuern
Rürup Rente (Schicht 1) 2.500 € 2.250 € (= 90 %**) 357,50 € 2.152,50 €
Betriebliche AV (Schicht 2) 2.500 € 2.500 € (= 100 %) 423,25 € 2.076,75 €
Normale BU (Schicht 3) 2.500 € 475 € (= 19 %) 0,00 € 2.500,00 €
*Warnhinweis: Wir möchten darauf hinweisen, dass für die Berechnung der Steuer keine Garantie auf Richtigkeit übernommen wird. Eine individuelle steuerliche Beratung erfolgt hiermit nicht und kann nur von einem Steuerberater durchgeführt werden.

**Wir sind in unserer Berechnung davon ausgegangen, dass die Berufsunfähigkeit im Jahr 2030 eintritt. In diesem Jahr liegt der zu versteuernde Anteil einer BU-Rente aus einem Rürup Vertrag bei 90 %.

20 % höhere BUZ-Rente abschließen!

Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung als sogenannte BUZ in Verbindung mit einer Rürup Rente oder betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abschließen, müssen Sie eine um ungefähr 20 Prozent höhere Berufsunfähigkeitsrente mit dem Versicherer vereinbaren. Nur so haben Sie im Leistungsfall ungefähr die gleiche BU-Rente nach Steuern, wie bei einer normalen BU-Versicherung aus der Schicht 3.

Fazit

Im Leistungsfall ist aus steuerlicher Sicht ganz klar die normale Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Schicht 3 zu bevorzugen. Bei dieser BU-Rente fällt voraussichtlich keine oder nur eine sehr geringe Steuer an, da nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden muss.

Wenn Sie sich für eine BU im Rahmen einer Rürup Rente oder bAV interessieren, sollten Sie mit einplanen, dass die steuerliche Belastung höher ausfällt.

Umgekehrt müssen Sie dann eine höhere BU Rente mit dem Versicherer vereinbaren, was den steuerlichen Effekt bei der Beitragszahlung im Vergleich zur normalen BU mindert.

Wir sind aus diesem und auch weiteren Gründen eher für die normale BU, auch weil hier die Tarifvielfalt größer ist.


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Quellen*

  • Autor: Björn Maier
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland) (Abruf 30.10.2023)
  • https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__55.html (Abruf 16.10.2019)
  • https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2020.pdf (Abruf 14.11.2019)
  • https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2017-08-24-Besteuerung_von_Alterseinkuenften.pdf?__blob=publicationFile&v=23 (Abruf 16.11.2019)
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