Wir beraten Sie gerne:

Telefon: 08581 – 726 28 55

E-Mail: mail@onverso.org

Montag - Freitag
9:00 Uhr - 19:00 Uhr

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte überhaupt sinnvoll?

Egal ob Angestellter im Baugewerbe, in der Logistik oder im Einzelhandel – eine Berufsunfähigkeit kann losgelöst von der konkreten Tätigkeit jeden treffen. Fällt die Arbeitskraft und schließlich das Einkommen plötzlich weg, fallen die meisten Betroffenen in eine existenzielle Finanznot. Auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verspricht angesichts ihrer strengen Leistungsvoraussetzungen und geringen Zahlungen keinen angemessenen Ausgleich.

Berufsunfähigkeitsversicherung Angestellte

Auch Angestellte können infolge einer schweren Krankheit plötzlich berufsunfähig werden!

Umfassenden und zuverlässigen Schutz vor den finanziellen Folgen eines unfall- oder krankheitsbedingten Arbeitskraftverlustes bietet lediglich die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Als Alexander W. (36 Jahre alt) im Jahr 2012 im Büro plötzlich ein Stechen in der Brust verspürte und er gleichzeitig mit Atemnot zu kämpfen hatte, wurde von seinen Kollegen sofort der Notarzt alarmiert. Im Krankenhaus haben die Ärzte einen schweren Herzinfarkt aufgrund einer verschleppten Grippe diagnostiziert.

Ein Teil des Herzmuskels ist dabei leider abgestorben, sodass die Herzleistung dauerhaft auf unter 40% gesunken ist. An anstrengende Arbeit ist mit solch einer Diagnose nicht mehr zu denken. Glücklicherweise hatte Alexander W. – dem als Angestellter ein monatliches Nettoeinkommen von 2.400 EUR zur Verfügung stand – eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese leistet nun monatlich rund 1.900 EUR bis zu einem 67. Lebensjahr.

Immer mehr Menschen von Berufsunfähigkeit betroffen!

Jeder 5. Arbeitnehmer scheidet inzwischen aufgrund Berufsunfähigkeit vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus. Derzeit sind über 2 Mio. Menschen in Deutschland berufsunfähig und jedes Jahr kommen fast 300.000 weiter Fälle hinzu.

Unter ihnen befinden sich dabei nicht nur Menschen aus handwerklichen Berufen, sondern auch sehr viele Angestellte. Es lässt sich zwar nicht bestreiten, dass kaufmännische Berufe im Vergleich zu körperlich anspruchsvollen Berufen ein geringeres BU-Risiko aufweisen. Wie Statistiken allerdings beweisen, ist eine Berufsunfähigkeit auch unter Angestellten kein seltenes Phänomen.

Dies haben längst auch Verbraucherzentralen und Verbraucherorganisationen erkannt, die unabhängig von der genauen Berufsbezeichnung jedem Erwerbtätigen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Mehr Infos unter: Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich) empfehlen. Immer wichtiger wird die BU-Versicherung, zumal Angestellte zunehmend unter psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout leiden.


Anteil Berufsunfähige in Deutschland nach Alter

Mit weit über 30 % aller BU-Fälle sind Nervenerkrankungen wie beispielsweise Depressionen hauptverantwortlich für das unfreiwillige Ausscheiden aus dem Beruf. Enormer Termindruck, unzählige Überstunden sowie der nervenaufreibende Führungsstil mancher Vorgesetzten führen immer wieder an die Grenze des Zumutbaren.

Aber auch Herz- und Gefäßerkrankungen, Knochen- und Muskulaturprobleme, Wirbelsäulenleiden durch ständiges Sitzen, Rheuma sowie Tumore sind häufige Gründe für den Verlust der Arbeitskraft.

Doch die eigene Arbeitsleistung ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, so fällt das Gehalt weg und führt so fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags. Der gewohnte Lebensstandard kann nicht aufrechterhalten werden. Hinzu kommen laufende Kosten, beispielsweise für Betreuung oder medizinische Versorgung.


Jetzt Tarife vergleichen

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung unzureichend

Nicht wenige Angestellte sind der Ansicht, ausreichend durch Vater Staat abgesichert zu sein. Ein gefährlicher Trugschluss, zumal es bereits seit Januar 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr gibt. Diese wurde durch den Gesetzgeber durch eine deutlich schlechtere Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Und darauf hat auch nur der Angestellte Anspruch, der seit mindestens fünf Jahren in die Rentenkasse einzahlt. Seither erhält ein Angestellter die volle Rente nur dann, wenn die entsprechende Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht länger als drei Stunden ausgeübt werden kann. Dabei spielen die erworbene Qualifikation sowie der zuletzt ausgeübte Beruf keine Rolle mehr.

Keine Erwerbsminderungsleistung aufgrund der Verweisungsklausel!

Kann etwa ein Bankmitarbeiter sechs Stunden täglich als Pförtner arbeiten, erhält er in der Regel keine Zahlungen aus der staatlichen Erwerbminderungsrente. Dies trifft vor allem Jahrgänge ab 1961, die nunmehr unabhängig von ihrer Berufsausbildung auch auf weit geringer qualifizierte Tätigkeiten verwiesen werden können.

Sollten die strengen Leistungsvoraussetzungen doch erfüllt werden, fallen die Rentenzahlungen derart niedrig aus, dass die Lebensqualität drastisch darunter leidet. Schließlich handelt es sich bei der Erwerbsminderungsrente nur um eine existenzielle Grundsicherung, die im Durchschnitt bei gerade einmal 699 Euro im Monat liegt.

Die volle Höhe der Rente und damit rund 38 % des letzten Bruttoeinkommens erhält ein Angestellter nur dann, wenn er weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer länger als drei jedoch weniger als sechs Stunden tätig sein kann, erhält nur noch die Hälfte. Dabei geht es nicht nur um die Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf des Versicherten, sondern in nahezu jedem Job – auch wenn man für diesen überqualifiziert ist.

Selbst mit der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung sind Berufstätige nicht ausreichend geschützt. Weil diese nämlich ausschließlich bei Unfällen zahlt, werden in etwa 89 % der Fälle keine Leistungen erbracht. Dies ist nämlich der Anteil der auf Krankheiten zurückzuführen ist. Nur eine private BU-Police schützt sowohl vor Unfall wie auch Krankheit und vermag die Versorgungslücke zuverlässig zu schließen.

Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Folgen

Eine private BU-Versicherung zahlt die vereinbarte Rente bereits dann, wenn der Versicherte mindestens 50 % berufsunfähig ist und er damit seine derzeitige Tätigkeit nicht mehr voll ausüben kann. Dies muss ihm für voraussichtlich 6 Monate verwehrt bleiben.

Sehr positiv bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass der bisherige berufliche Status des Betroffenen stets berücksichtigt wird. Ausbildung und Qualifikation spielen demnach durchaus eine Rolle, weshalb ein Bürokaufmann nicht einfach auf einen Arbeitsplatz als Dachdecker verwiesen werden kann.

Redaktions-Tipp!

Ein kaufmännischer Angestellter kann im Vergleich zu Arbeitern in Handwerksberufen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit attraktiven Prämien rechnen, da er ein wesentlich geringeres BU-Risiko hat.


Jetzt Tarife vergleichen

Testsieger-Tarife für Angestellte

Viele Angestellte fragen sich, welcher Tarif eigentlich der Beste für sie wäre. Das Deutsche Finanz-Service Institut (kurz DFSI) hat die Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung einem ganz speziellen BU-Rating unterzogen.

Dabei wurden die BU-Tarife nach ihrer Tauglichkeit für jeweilige Berufsgruppen unterschieden. Heraus kam ein sogenanntes Berufsgruppen-Rating. Eine Berufsgruppe waren im Test Angestellte (Mehr Infos unter: Berufsunfähigkeitsversicherung Test).

Das DFSI hat für Angestellte folgendes Testergebnis ermittelt*:

Rang Gesellschaft Tarif Gesamtwertung
1 Allianz Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice (OBUU) Hervorragend
2 Canada Life Berufsunfähigkeitsschutz Hervorragend
3 Continentale Continentale Premium BU (PBU) Hervorragend
4 HUK-Coburg Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Premium Hervorragend
5 Alte Leipziger SecurAL (Tarif BV10) Sehr Gut

Mehr Infos unter: DFSI Berufsgruppenrating.

*Quelle: DFSI Internetseite

BU-Tarife für Angestellte vergleichen

Die große Anzahl an BU-Tarifen macht zwar die Wahl nicht leicht. Besonderes Augenmerk sollte jedoch auf folgende Leistungen gelegt werden:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Nur wenn der Versicherer anstelle der abstrakten Verweisung eine konkrete oder dar keine Verweisung vorsieht ist sichergestellt, dass der Versicherte im Leistungsfall nicht dazu verpflichtet werden kann, irgendeinen anderen Beruf auszuüben.
  • Umfassende Nachversicherungsgarantien: Die Eheschließung oder die Geburt eines Kindes kann die Erhöhung der BU-Rente erforderlich machen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dies nicht nur zulassen, sondern auch von einer erneuten Gesundheitsprüfung absehen. Möglich ist eine nachträgliche Anpassung der Rentenhöhe zumeist auch bei Erwerb einer Immobilie, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder bei Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Rückwirkende Zahlung: Der Versicherer sollte sich bei verspäteter Anzeige der Berufsunfähigkeit nicht auf eine Meldefrist abstellen sondern rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit leisten.
  • Berufswechsel: Eine gute BU-Police wird von seinem Versicherten nicht verlangen, dass dieser einen eventuellen Berufswechsel anzeigt. Zudem sollte der Wechsel nicht mit einem höheren Beitrag einhergehen.
  • Wiedereingliederungshilfe und Sofortzahlung: Nimmt der Versicherte später erneut eine Tätigkeit auf, so zahlt die BU-Versicherung idealerweise eine Wiedereingliederungshilfe von drei Monatsrenten. Bei der Sofortzahlung erhält der Versicherte hingegen mit Anerkennung der Berufsunfähigkeit eine zusätzliche Finanzspritze.

Einen umfangreichen Vergleich mit sämtlichen Leitungen können Verbraucher kostenfrei und unverbindlich über uns anfordern.


Jetzt Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen

Zum Seitenanfang

Ihre Angaben für einen kostenlosen Rückruf

Nach Absenden des Formulars meldet sich ein Mitarbeiter per Telefon und E-Mail bei Ihnen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Datenschutzerklärung einsehen

Ihre Daten werden
sicher übertragen

* Pflichtfelder