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Berufsunfähigkeitsversicherung und Depressionen

Depressionen als häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit!

Depressive Störungen gehören zu den häufigsten sowie hinsichtlich ihrer Schwere am meisten unterschätzten Erkrankungen. Eine Studie der Welthandelsorganisation (WHO) bestätigt, dass die Depression für eine der größten Volkskrankheiten steht. Hierzulande sind ungefähr 4 Millionen Menschen und somit 5 Prozent der Bevölkerung von dieser psychischen Krankheit betroffen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Depressionen

Depressionen können jeden treffen. Gut wer  eine BU abgeschlossen hat!

Noch größer ist die Zahl derjenigen, die im Laufe ihres Lebens eine depressive Episode erleben.

Statistiken zufolge, werden 16 bis 20 von 100 Menschen irgendwann darunter leiden. Eine Depression beschränkt sich hierbei nicht auf einzelne Berufsgruppen, sondern trifft Frauen und Männer, Jugendliche und Senioren sowie kaufmännische Angestellte und Handwerker gleichermaßen.

Aus diesen und weiteren Gründen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, und zwar für alle Verbraucher die berufstätig sind. Dabei gehen Depressionen wie kaum eine andere Erkrankung mit hohem Leidensdruck einher, weil sie ins Zentrum der Lebensqualität und des Wohlbefindens zielt. Ausgelöst wird sie oft durch andauernde Überforderung und Stress im Berufsleben sowie belastenden Lebensereignissen.

Unbehandelt können Depressionen einen chronischen Verlauf nehmen und lebensbedrohlich werden. Wir möchten in diesem Beitrag Verbraucher rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Depression aufklären.

Wie die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Depressionen umgeht!

Eine BU-Versicherung bietet finanziellen Schutz für den Fall, dass der eigene Beruf aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr ausgeübt werden kann. Als Erkrankung zählt auch die Depression. Und dies ist nicht selten der Fall: So stellen psychische Leiden inzwischen die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit dar.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung setzt grundsätzlich die Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antrag voraus. Eine Frage im Antrag beschäftigt sich auch mit bestehenden psychischen Erkrankungen und Diagnosen die innerhalb der letzten Jahre gestellt wurden.

Da die Gesundheitsfragen im Antrag stets wahrheitsgemäß sowie vollständig auszufüllen sind, wäre es ein schwerwiegender Fehler, eine etwaige Depression zu verschweigen. Denn die unrichtige oder lückenhafte Beantwortung der Gesundheitsfragen kann später wegen einer vorsätzlichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Versicherungsschutz kosten.

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Wer unter einer Depression leidet oder litt, muss damit rechnen, dass die BU-Versicherung nicht wie beantragt zustande kommt. Versicherer nehmen die Erkrankung sehr ernst und möchten vor Einwilligung des Versicherungsschutzes den genauen Schweregrad sowie den Verlauf der Depression kennen.

Relevant ist eine Depression auch dann, wenn sie vermeintlich als geheilt gilt, allerdings nicht lange zurückliegt. Auch vergangene Depressionen sind im Antrag zur BU-Versicherung anzugeben, sofern sie in den Abfragezeitraum fallen.

Wie weit der Versicherte hierfür in die Vergangenheit zurückblicken muss, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Einige Versicherer stellen auf die letzten 5 Jahre, andere hingegen auf die letzten 10 Jahre ab. Sollte die Depression vor diesem Zeitraum eingetreten und vollständig geheilt sein, braucht sie oftmals gar nicht im Antrag angegeben zu werden.

Risikovoranfrage bei bestehender Diagnose!

Jeder Verbraucher der innerhalb der letzten 10 Jahre die Diagnose Depression gestellt bekam, ist gut beraten, wenn er vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikovoranfrage stellt.

Dabei wird im Vorfeld abgeklärt, ob es bei der Antragsstellung zu Problemen kommt. Gleichzeitig schützt eine Risikovoranfrage vor ungewollten Datenspeicherungen (Mehr Informationen unter: Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung).

Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse bei Depressionen

Depressiv erkrankte Menschen müssen bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Risikozuschlag rechnen. Dieser Zuschlag führt zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie, weshalb sich ein Preis-Leistungs-Vergleich an dieser Stelle durchaus lohnen kann. Es gibt aber auch Versicherer, denen das BU-Risiko bei bestehender Depression zu hoch ist und die deshalb den Antrag kategorisch ablehnen.

Sollte dies der Fall sein, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer anderen Gesellschaft geprüft werden. Diese vermag das Risiko gegebenenfalls günstiger zu bewerten. Denkbar sind neben Risikozuschlägen auch Leistungsausschlüsse. In einem solchen Fall nimmt ein Versicherer zwar den Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung an, schließt jedoch die Zahlung einer BU-Rente für den Fall aus, dass die Berufsunfähigkeit auf eine Depression zurückzuführen ist. Ein Leistungsausschluss ist in der Praxis neben Ablehnungen die häufigste Art mit einer Depression versichert zu werden.

Wann die Berufsunfähigkeitsversicherung für Depressionen zahlt

Wem der Antrag auf Berufsunfähigkeit ohne etwaige Leistungsausschlüsse bewilligt worden ist, kann dann mit einer Berufsunfähigkeitsrente rechnen, wenn er weniger als 50 Prozent der bislang geleisteten Arbeitszeit arbeiten kann.

Hierbei ist eine entsprechende Diagnose des Arztes zwingend erforderlich. Dieser muss eine Prognose darüber abgeben, wie lange und wie stark der Versicherte berufsunfähig sein wird. Wird die Berufsunfähigkeit vom Versicherer anerkannt, so wird die BU-Rente je nach Vertragsbedingungen rückwirkend zum Beginn bezahlt.

Wichtig ist, dass der Versicherer zudem nicht auf eine abstrakte Verweisung abstellt. Dies würde bedeuten, dass der Versicherungsnehmer auf einen anderen als den zuletzt ausgeübten Beruf verwiesen werden kann.

In einem solchen Fall könnte der Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigern. Damit das nicht eintreten kann, ist es wichtig, dass Verbraucher vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, neben dem Preis auch die Leistungen vergleicht.

Tarife vergleichen lohnt sich meistens!

Über unseren kostenlosen und unverbindlichen Service haben Verbraucher die Möglichkeit einen Tarifvergleich anzufordern (Mehr Informationen unter: Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich). Durch einen Vergleich können nicht nur Kosten gespart werden. Auch werden gute von schlechten Tarifen bei einer solchen Vorgehensweise aussortiert.


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