Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss man als Verbraucher auf viele Kleinigkeiten achten, um im Leistungsfall auch tatsächlich seine versicherte Leistung zu erhalten. Auf keinen Fall sollte man einen reinen Preisvergleich durchführen.
Das heißt aber auch nicht, dass man zu viel für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeben sollte. Am Ende muss das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen. Auf welche Dinge man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollte, beschreiben wir in unserem Ratgeber.
In den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen steht geschrieben, dass wenn man seinen aktuellen Beruf voraussichtlich über 6 Monate aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht mehr ausüben kann, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente. Und zwar solange man nicht mehr arbeiten kann.
Doch in den Bedingungswerken gibt es Unterschiede, auf die man achten sollte, damit man im Fall der Fälle auch tatsächlich seine vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente erhält.
Inhaltsverzeichnis
Ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % leisten die meisten Tarife
In den meisten Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist geregelt, dass man bei einer Berufsunfähigkeit von 50 %, die ärztlich Nachzuweisen ist, bereits die volle Leistung aus dem jeweiligen Tarif erhält.
Teilweise werden in den Bedingungen noch Staffeln mit 25 %, 50 % und 75 % angeboten. Dann erhält man die volle versicherte Berufsunfähigkeitsrente allerdings erst ab einer Berufsunfähigkeit von 75 %. Davor würde die Rente dann entsprechend der Staffeln bezahlt werden.
Tarife wählen, die bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit leisten
Man sollte einen Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarif wählen, der bereits ab fünfzig prozentiger Berufsunfähigkeit die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu 100 % bezahlt.
Verzicht auf die abstrakte Verweisung
In jeder BU sollte die Klausel des „Verzichts auf die abstrakte Verweisung“ enthalten sein. Was bedeutet das genau? Im Falle einer Berufsunfähigkeit prüft der Versicherer, ob er den Kunden auf einen gleichwertigen Beruf, der in etwa seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht, verweisen kann.
Dabei ist es nicht relevant, ob der Versicherte diesen Beruf auch tatsächlich ausübt. Der Arbeitsmarkt bleibt hier also vollkommen unberücksichtigt. Sollte dies der Fall sein, könnte die Versicherung die Leistung verweigern, wenn in den Bedingungen nicht der „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“ enthalten ist. Achten Sie also unbedingt auf diesen Passus in den Versicherungsbedingungen für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auf die abstrakte Verweisung muss verzichtet werden
Man sollte bei den Bedingungen darauf achten, dass dort der „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“ enthalten ist. Zusätzlich sollte im Leistungsfall ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf zur Leistungsprüfung herangezogen werden.
Einige Versicherer prüfen bei einem Berufswechsel innerhalb bestimmter Zeiträume ebenfalls den Beruf vor dem Wechsel und schließen damit über eine Hintertür den „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“ wieder aus.
Verzicht auf die konkrete Verweisung
Im Unterschied zum „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“ überprüft der Versicherer im Falle eines „Verzichts auf die konkrete Verweisung“, ob der Versicherte tatsächlich einen anderen Beruf ausübt. Ist dies der Fall, so darf er die Leistungen einstellen oder muss erst gar nicht leisten, wenn er nicht auf die konkrete Verweisung verzichtet.
Es gibt jedoch einige Gesellschaften die trotz einer konkreten Berufsausübung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente weiter bezahlen. Dieser sogenannte „Verzicht auf die konkrete Verweisung“ ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Eine davon ist die bisherige Lebensstellung, die durch den neuen Beruf nicht wieder erreicht werden darf. Dies wird in der Regel durch Einkommensgrenzen, die im Vergleich zum alten Beruf nicht überschritten werden dürfen, festgelegt. Ebenfalls wird die soziale Wertschätzung oftmals als Grund für die Leistungsprüfung herangezogen.
Auf die Definition der Lebensstellung achten
Entscheidend für die Auszahlung der Rente ist trotz eines neu ausgeübten Berufs, die Definition der „Lebensstellung“ in den Bedingungen. Man sollte darauf achten, dass diese entsprechend berücksichtigt und so genau wie möglich definiert ist.
Gesundheitsfragen müssen richtig beantwortet werden
Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, prüft das Versicherungsunternehmen im Vorfeld ab, ob man aufgrund seines aktuellen Gesundheitszustandes vollumfänglich versicherbar ist. Dies macht der Versicherer, indem er den Gesundheitszustand im Antrag abfragt.
Es ist wichtig, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, da sonst der Versicherer die Leistungen im Versicherungsfall verweigern kann. Darüber hinaus ist es wichtig, nicht einfach einen Antrag auszufüllen und an den Versicherer zu senden. Denn im Falle einer im Antrag angegebenen Krankheit kann es zu Risikozuschlägen bis hin zu kompletten Ablehnungen kommen.
Dann wird es schwierig sich bei einem anderen Versicherer zu versichern. Wann man sich mit den Besonderheiten der Versicherungsunternehmen nicht so gut auskennt, sollte man an der Stelle einen Experten zurate ziehen.
Risikovoranfrage vor Abschluss bei der Versicherung durchführen
Man sollte vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikovoranfrage bei den Gesellschaften durchführen. Um im Vorfeld abzuklären, ob alle gesundheitlichen Risiken versichert werden können. Hier kann es von Gesellschaft zu Gesellschaft Unterschiede in der jeweiligen Risikoeinschätzung geben.
Erst nach einer Risikovoranfrage mit entsprechender Zusage des Versicherungsunternehmens, sollte man einen richtigen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellen. Denn im Falle einer negativen Zusage, hat man noch die Möglichkeit bei einem anderen Versicherer anzufragen.
Ohne im Antrag angeben zu müssen, dass man bereits woanders abgelehnt wurde. Das ist mit der wichtigste Teil, bei der Auswahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung für einen selbst.
Nachversicherungsgarantien sichern mögliche Rentenerhöhungen
Nachversicherungsgarantien sind von Vorteil, um zu einem späteren Zeitpunkt die einmal vereinbarte BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
In der Regel verändert sich unser Leben durch unterschiedlichste Ereignisse wie zum Beispiel:
- Einkommenssprünge
- Heirat
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Immobilienerwerb
- Tod einer bestimmten Person
- Scheidung
- und einige mehr
Eine Nachversicherungsgarantie sichert solche Ereignisse ab, indem man nachträglich die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen kann. Denn außerhalb solcher definierten Ereignisse in den Versicherungsbedingungen, muss der Kunde bei einer nachträglichen Rentenerhöhung wieder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.
Das ist oft problematisch, da sich der Gesundheitszustand im Laufe der Zeit oftmals zum Nachteil des Kunden verändert hat. Die Nachversicherungsgarantien werden von den meisten Anbietern in den guten Tarifen angeboten. In der Art und Anzahl unterscheiden diese sich doch sehr.
Möglichst viele Ereignisse sollten im Tarif mitversichert sein
Im Vorfeld sollte man sich erkundigen, welche Möglichkeiten einer nachträglichen Rentenerhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung der Versicherer anbietet. Und wie die Bedingungen dafür ausformuliert sind.
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