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Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln

Für wen sich ein Wechsel lohnt und wie er durchgeführt wird!

Manchmal besteht der Wunsch, eine bestehende BU zu wechseln, weil ein anderer Anbieter günstiger erscheint. Ein Wechsel der BU-Versicherung ist grundsätzlich möglich, sollte jedoch gut überlegt und richtig durchgeführt werden. Ein neuer Vertrag lohnt sich nur dann, wenn er zu gleichen Bedingungen niedrigere Beiträge bietet oder die Vertragsbedingungen zum gleichen Preis besser sind.

Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln

Bei einem Wechsel der BU-Versicherung können Verbraucher jede Menge an Beiträgen sparen!

Am einfachsten finden Verbraucher das über einen BU-Tarifvergleich heraus. Eine große Hürde für den Wechsel ist allerdings, dass bei einem Neuabschluss generell wieder Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.

Hat sich der Gesundheitszustand seit Abschluss der ursprünglichen BU-Versicherung verschlechtert, können die Eintrittskonditionen von vornherein ungünstiger ausfallen.

Angefangen von Leistungsausschlüssen, bis hin zu Risikozuschlägen – im Extremfall sogar eine Ablehnung – können das Wechseln schnell unattraktiv werden lassen. Bei älteren Berufstätigen – ab 50 Jahren – zeigt sich mancher Versicherer ohnehin reserviert, wenn es um einen neuen Vertragsabschluss geht.

Für wen sich ein Wechsel grundsätzlich lohnt!

Nicht jeder sollte seine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln. Vor allem Ältere und gesundheitlich Angeschlagene haben oft Probleme bessere Konditionen zu bekommen. Wenn der neue Vertrag keine vollumfängliche Absicherung bietet, weil dieser beispielsweise einen Leistungsausschluss aufgrund einer Vorerkrankung vorsieht, kommt ein Tarifwechsel nicht in Betracht.

In folgenden Fällen könnte sich die Prüfung eines Wechsels lohnen:

  • Berufseinsteiger: Wer als Schüler, Auszubildender oder Student bereits einen BU-Tarif abgeschlossen hat, sollte grundsätzlich zu Beginn der ersten beruflichen Tätigkeit prüfen, ob der bestehende Tarif noch ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Denn viele Anbieter stufen Auszubildende oder Studenten nicht in die günstigste Berufsgruppe ein. Diese ist aber für die Berechnung der Beiträge ein entscheidender Faktor. Im neuen Job könnte die Einstufung günstiger sein und damit spart man sich unter Umständen eine Menge an Prämien.
  • Berufswechsel: Wenn man als Berufstätiger einer ganz neuen Tätigkeit nachgeht, könnte sich ein Wechsel ebenfalls lohnen. Nämlich dann, wenn die neue Tätigkeit ein geringeres Risiko aufweist berufsunfähig zu werden, als die alte Tätigkeit. In diesem Fall kann es trotz eines höheren Eintrittsalters sein, dass ein Wechsel mit günstigeren Prämien einhergeht.
  • Ältere Verträge: Wer einen älteren BU-Vertrag hat, sollte diesen grundsätzlich mal einer Prüfung unterziehen. Denn in den letzten Jahren sind aufgrund des starken Wettbewerbs die Prämien extrem gesunken und die Vertragsbedingungen haben sich stetig verbessert!
  • Zu kurze Vertragslaufzeit bei bestehendem Vertrag: Das heutige Renteneintrittsalter liegt für die meisten bei 67 Jahren. Früher wurden BU-Tarife oftmals nur bis zum 60. oder 63. Lebensjahr abgeschlossen. Da eine Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ohne erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung beim bestehenden Anbieter möglich ist, ist es sinnvoll gleich einen Tarifwechsel zu prüfen.

Wie ein Wechsel der BU-Versicherung richtig durchgeführt wird!

Bevor Verbraucher ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln, sollten sie einige Dinge beachten. Grundsätzlich sollte der alte Tarif niemals ohne die Annahmebestätigung des neuen Anbieters gekündigt werden. Ansonsten besteht im Extremfall die Gefahr, dass man ohne Versicherungsschutz dasteht.

Nämlich dann, wenn der neue Anbieter eine Ablehnung ausspricht. In diesem Fall können Verbraucher aufgrund der Kündigung auch nicht mehr so einfach in den alten Vertrag zurück.

Folgende Vorgehensweise hat sich beim Tarifwechsel in der BU bewährt:

1. Tarife vergleichen: Zunächst ist es ratsam über einen Tarifvergleich herauszufinden, ob ein Wechsel aus Preis-Leistungs-Sicht überhaupt sinnvoll ist.

2. Versicherbarkeit prüfen: Wenn aufgrund der Erkenntnisse des BU-Tarifvergleichs ein Wechsel grundsätzlich infrage kommt, sollte man eine Risikovoranfrage beim neuen Anbieter durchführen, um die Versicherbarkeit zu prüfen (Mehr Informationen unter: Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung).

3. Antrag stellen: Ist die Risikovoranfrage positiv verlaufen, wird der Antrag beim neuen BU-Anbieter gestellt. Im optimalen Fall geht der Versicherungsschutz nahtlos vom alten auf den neuen Vertrag über, ohne dass man doppelt Versicherungsprämien zahlt. Tipp: Vor der Antragsstellung sollten Verbraucher prüfen, zu welchem Zeitpunkt der alte Vertrag gekündigt werden kann, um den Beginn des neuen Tarifs zu bestimmen.

4. Alten Tarif kündigen: Die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung sollte frühestens dann gekündigt werden, wenn die schriftliche Annahmebestätigung der neuen BU-Versicherung vorliegt.

Wechsel-Tipp!

Wer seine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln möchte, sollte vorab auf jeden Fall eine unverbindliche Risikovoranfrage bei den neuen Anbietern durchführen. Damit erhalten Verbraucher vorab eine Einschätzung, ob und wenn ja zu welchen Konditionen sie versicherbar wären. Erfahrungsgemäß ist in vielen Fällen eine Absicherung auch mit Vorerkrankungen zu normalen Konditionen möglich.

Wann und wie die bestehende BU gekündigt werden kann!

Grundsätzlich ist es kein Problem eine BU-Versicherung ordentlich zu kündigen, um in einen anderen Vertrag zu wechseln. Ein Grund muss nicht angegeben werden. Eine Kündigung ist in den meisten Fällen mit einer Frist von einem Monat zum Ende der nächsten Beitragsfälligkeit möglich.

Das bedeutet, bei monatlicher Zahlweise kann ein Versicherter seine BU-Versicherung monatlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Wer seine Beiträge jährlich, viertel- oder halbjährlich entrichtet, muss unter Umständen etwas länger warten (Mehr Informationen unter: Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen).

Kündigungs-Tipp!

Die Kündigung sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Bei der Fristwahrung ist zu beachten: es zählt das Datum des Eingangs beim Versicherer, nicht etwa das Absendedatum.

Vorsicht bei Kombi-Verträgen!

Oft wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zu einer anderen Versicherung abgeschlossen. Typisch sind Kombinationen mit einer Risikolebensversicherung, zum Teil auch mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung. Hier gilt es, beim Wechseln besonders genau hinzuschauen. Denn die Voraussetzungen, unter denen Versicherungsnehmer wechseln können, sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Vorsicht Falle!

Bei vielen Kombi-Verträgen ist es nicht möglich, den BU-Schutz abzukoppeln. Wenn der Vertrag gekündigt wird, dann gilt dies für das gesamte Paket, nicht nur für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das kann im Falle einer Risikolebensversicherung verschmerzbar sein, bei Kombinationen mit Kapitallebens- oder Rentenversicherungen ist die Kündigung dagegen oft mit erheblichen Nachteilen verbunden.

Bei Kombi-Verträgen sollte man im Zweifel einen Fachmann zurate ziehen oder eher auf das Wechseln verzichten. Kündigungen sollten möglichst nur dort erfolgen, wo der BU-Schutz „isoliert“ gekündigt werden kann.

Wechseln im Zusammenhang mit einem anderen Beruf?

Insbesondere bei älteren Verträgen in der Berufsunfähigkeitsversicherung kann es sein, dass noch eine Anzeigepflicht bei beruflichen Veränderungen besteht. Ist die neue Tätigkeit „riskanter“ als bisher, findet eine neue Risikoeinstufung mit eventuell höheren Beiträgen statt. Auch das kann ein Motiv zum Wechseln der BU-Versicherung sein.

Bei neueren Verträgen wird überwiegend auf die Mitteilung von Berufswechseln verzichtet. Hier bleibt die bei Vertragsabschluss erfolgte Risikoeinstufung bestehen, auch wenn eine neue Tätigkeit mit höherem Berufsunfähigkeitsrisiko aufgenommen wurde. Der Berufswechsel ist in diesem Fall kein Grund zum Wechseln der Berufsunfähigkeitsversicherung.


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