Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit Beitragsrückgewähr
Eine BU-Versicherung mit Rückzahlung ist eine Mogelpackung!
Viele Verbraucher empfinden die Beiträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung als zu hoch, obwohl der Schutz existenziell wichtig ist. Aus dem Grund wünschen sie sich, dass ihre BU die Beiträge zum Ende der Laufzeit ganz oder teilweise zurückbezahlt. Zumindest, wenn man nicht berufsunfähig wurde.
Doch gibt es solche Tarife überhaupt? Und wenn ja, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr sinnvoll, oder nicht? Mit diesem Artikel möchten wir über die größten Irrtümer aufklären und Ihnen aufzeigen, wie solche Tarife funktionieren.
Inhaltsverzeichnis
Kunden wünschen sich eine Beitragsrückerstattung!
Die Nachfrage nach solchen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist auf jeden Fall vorhanden. Das stellen wir in unseren Beratungen auch selbst sehr oft fest. Wer wünscht sich nicht eine Versicherung, die am Ende die nicht benötigten Beiträge zurückerstattet?
Das hört sich in der Theorie immer sehr gut an. Doch in der Praxis sieht das oftmals ganz anders aus und ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Dazu sollte verstanden werden wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr funktioniert.
Wie funktioniert eine BU-Versicherung mit Beitragsrückgewähr?
Zunächst einmal zu den Grundzügen einer Versicherung. Diese sichert ein bestimmtes Risiko über ein sogenanntes Kollektiv ab. Das bedeutet, dass eine Gemeinschaft (das Kollektiv) für diejenigen finanziell einspringt, die Hilfe benötigen.
Wann das Kollektiv für jemanden bezahlen muss, steht genau in den Versicherungsbedingungen eines Tarifs. So funktioniert, einfach erklärt, jede Versicherung.
Das Risiko wird auf viele Versicherte verteilt und jeder steht mit einem kleinen Beitrag für den anderen in der Not ein. So auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie hoch der Beitrag für jeden Einzelnen genau ist, ermitteln die BU-Versicherer für jeden Kunden.
Da aus dem eingenommenen Geld Versicherte eine Leistung erhalten, kann es grundsätzlich schon mal nicht funktionieren, dass jemand eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Nulltarif erhält.
Trotzdem werden Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Beitragsrückgewähr am Markt angeboten. Das funktioniert so, dass Kunden, die einen Tarif mit Rückgewähr der Beiträge abschließen, einen höheren Beitrag bezahlen müssen als solche, die einen Tarif ohne Beitragsrückgewähr gewählt haben.
BU-Tarife mit Beitragsrückgewähr beinhalten Sparverträge!
Das liegt daran, dass der Versicherer die höheren Beiträge dafür verwendet, um sie für den Kunden verzinslich am Kapitalmarkt anzulegen. Das Ziel des Versicherers ist es über den erhöhten Beitrag dieselbe Geldsumme über die Vertragslaufzeit zu erwirtschaften, welche für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr insgesamt aufgewendet werden muss.
Umgekehrt heißt das, die identischen Tarife ohne Beitragsrückgewähr sind wesentlich günstiger. Wie viel das genau ausmacht, kann individuell berechnet werden. Denn es kommt sehr stark auf die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Bei jungen Kunden ist die Differenz zwischen dem Beitrag mit oder ohne Beitragsrückerstattung oft noch nicht so groß.
Denn über die lange Laufzeit können die Versicherer mit Hilfe des Zinseszins-Effekts schon mit wenigen Beiträgen höhere Ablaufleistungen erwirtschaften als bei kürzeren Laufzeiten.
Den höheren Beitrag besser selbst anlegen!
Den höheren Beitrag sollten Verbraucher besser in eigene Sparprodukte anlegen. Mit dieser Vorgehensweise fahren die meisten Verbraucher besser, da Sie mehr Einfluss auf die Anlage haben.
Unterschiedliche BU-Angebote mit Beitragsrückgewähr
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten der BU-Tarife mit Beitragsrückgewähr. Zum einen kann der Kunde den erhöhten Beitrag vom Versicherer selbst anlegen lassen. Dabei investiert dieser das Geld in seinen eigenen Deckungsstock und der Kunde erhält dafür eine sichere Verzinsung von derzeit 0,9 % pro Jahr (seit 2022 nur noch 0,25 Prozent p.a.) und eine jährliche Überschussbeteiligung.
Da die Verzinsung derzeit nicht sonderlich hoch ist und sich das wahrscheinlich in absehbarer Zeit nicht ändern wird, ist diese Variante für die Kunden höchstwahrscheinlich nicht sonderlich attraktiv.
Zum anderen gibt es die Möglichkeit, welche einige Versicherer anbieten, dass der Kunde eine Lösung aus Investmentfonds wählt. Dabei wird der Mehrbeitrag in einen oder mehrere vom Versicherer zur Verfügung gestellten Investmentfonds investiert. Der Vorteil ist die Chance auf eine höhere Verzinsung. Das Risiko trägt selbstverständlich der Kunde.
Ein weiterer Nachteil ist, dass sich dieser nur aus der meist geringen Fondsauswahl des Versicherers bedienen kann.
Die beste Lösung ist die Trennung der Verträge
Aus unserer Sicht ist die beste Lösung für Verbraucher: „Keine Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Beitragsrückgewähr abzuschließen“. Das lohnt sich, wenn überhaupt nur für ganz junge Kunden. Und selbst diese haben die Möglichkeit, den Sparanteil in eine für sie frei wählbare Anlage zu investieren.
Jeder der sich für den Abschluss einer BU-Versicherung interessiert, sollte den Markt vergleichen. Die Unterschiede der Versicherungsprämien betragen bei den gleichen Leistungen im Vergleich oftmals weit über 80 %. Wer möchte, kann das Vergleichsergebnis den Tarifen mit Beitragsrückgewähr gegenüberstellen. Hier wird jeder schnell feststellen, dass diese Variante oftmals zu teuer ist.
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