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Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung!

Falsche Angaben können den Versicherungsschutz kosten!

Matthias Müller (32 Jahre) hat vor 6 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und musste wie jeder andere Kunde auch bei der Antragsstellung Gesundheitsfragen beantworten. Üblicherweise wird in den Anträgen der Versicherer nach ambulanten und stationären Behandlungen innerhalb bestimmter Zeiträume gefragt.

Gesundheitsfragen richtig ausfüllen

Gesundheitsfragen sollten immer wahrheits- gemäß beantwortet werden!

Genauer gesagt möchten die Anbieter wissen, ob der künftige Kunde innerhalb der letzten 5 Jahre von Ärzten ambulant behandelt wurde oder bestimmte gesundheitliche Beschwerden bestehen.

Für Krankenhausaufenthalte und Operationen gilt sogar eine 10-Jahres-Frist. Leider hat Markus Müller damals bei den im Antrag auszufüllenden Gesundheitsfragen eine ärztliche Behandlung wegen leichten Verspannungen im Schulter-Nacken-Bereich verschwiegen.

Im Jahr 2014 erlitt er dann einen schweren Bandscheibenvorfall an der Lendenwirbelsäule, so dass er seinen Beruf als Call-Center-Agent nicht ausüben konnte. Denn längeres schmerzfreies Sitzen war nicht mehr möglich. Daraufhin beantragte er bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung die BU-Rente.

Diese fand allerdings bei der Überprüfung des Leistungsfalls heraus, dass er sich 1 Jahr vor dem Abschluss in einer ärztlichen Behandlung befand. Aus diesem Grund hat die Versicherung den Vertrag vor Gericht angefochten und auch Recht bekommen.

Das Resultat war, dass Matthias Müller nicht nur die versicherte Rentenzahlung verweigert wurde, darüber hinaus hatte er auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr.

Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen

Über 70 % der Anträge mit Vorerkrankungen werden ohne Erschwernisse angenommen.

Und alles nur, weil die Gesundheitsfragen nicht richtig beantwortet wurden. Und dazu gibt es überhaupt keinen Grund. Eine Studie des unabhängigen Analysehauses MORGEN & MORGEN zeigt, dass Kunden mit Vorerkrankungen vor der richtigen Beantwortung der Gesundheitsfragen keine Angst haben müssen. Denn die meisten Vorerkrankungen werden ohne Erschwernisse angenommen.

Doch Vorsicht, wer bei der Antragsstellung falsch vorgeht, muss mit ernsthaften Schwierigkeiten rechnen. Ein Abschluss ohne ausreichende Sachkunde kann sehr gefährlich sein. Wir erklären in unserem Fachbeitrag worauf es bei dem Thema der Gesundheitsprüfung wirklich ankommt und was man als Verbraucher beachten sollte, damit man im Fall der Fälle von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung auch die versicherte Rentenleistung erhält.

Eine Risikovoranfrage bei Vorerkrankungen ist Pflicht!

Die gute Nachricht ist, dass die meisten Verbraucher auch mit einer Vorerkrankung einen geeigneten Tarif abschließen können. Auch schreibt der Gesetzgeber seit dem Jahr 2008 vor, dass die Gesundheitsfragen im Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung konkret formuliert werden müssen.

Das heißt, es dürfen bei der Fragestellung keine Verallgemeinerungen mehr verwendet werden. Die allermeisten Anbieter halten sich natürlich an diese Vorgabe. Dennoch haben es die Gesundheitsfragen in sich. Hier ist auf jeden Fall anzuraten, keine noch so kleinen behandelten Beschwerden zu verschweigen.

Denn fast alle Anbieter prüfen die Angaben, welcher ein Kunde im Antrag gemacht hat erst, wenn die Berufsunfähigkeit bereits eingetreten ist. Sollte sich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Abschluss der BU-Versicherung herausstellen, dass die Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden, kommt es fast immer zu massiven Problemen.

Keine Erkrankung verschweigen!

Wer im Antrag eine Erkrankung, nach welcher gefragt wurde, verschweigt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Die Versicherer treten im schlimmsten Fall rückwirkend vom Vertrag zurück und man verliert seinen kompletten Versicherungsschutz. Die bereits bezahlten Beiträge werden auch nicht zurückerstattet.

Das ist auch klar, denn die Anbieter sollten bei der Antragsstellung schon wissen, mit welchem Risiko sie rechnen müssen. Ansonsten könnten die Beiträge langfristig für alle anderen noch gesunden Versicherten nicht gehalten werden. Doch wie sollten Verbraucher beim Abschluss richtig vorgehen?

5 Jahre ambulant und 10 Jahre stationär!

Wer in den letzten 5 Jahren vor der Antragsstellung in ärztlicher Behandlung oder innerhalb der letzten 10 Jahre im Krankenhaus war, sollte unter keinen Umständen leichtgläubig den Antrag ausfüllen, unterschreiben und bei einem Anbieter seine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen.

Es kann zwar sein, dass die Versicherung zu normalen Bedingungen angenommen wird. Das hängt aber letztendlich immer vom jeweiligen Versicherer und dem Beschwerdebild ab. Das Risiko, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer aufgrund der Gesundheitsfragen einen Risikozuschlag erhebt oder eventuell bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, ist sehr groß. Besser ist es, eine unverbindliche Risikovoranfrage beim Versicherer durchzuführen.

Risikovoranfrage durchführen!

Bei einer unverbindlichen Risikovoranfrage wird bei einem oder mehreren Versicherern vor der Antragsstellung abgeklärt, zu welchen Konditionen man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Man sollte sich unter keinen Umständen von einem Anbieter dazu verleiten lassen, einen Antrag für eine BU-Versicherung zu stellen, wenn man innerhalb der angegebenen Zeiträume gesundheitliche Beschwerden hatte, die über eine Erkältung hinausgingen.

Erst vergleichen dann Risikovoranfrage stellen lassen

Die sogenannte Risikovoranfrage wird in der Regel kostenfrei von unabhängigen Versicherungsmaklern durchgeführt. Dabei wird gemeinsam mit dem Versicherungsmakler, im Idealfall über einen standardisierten Fragebogen, der Gesundheitszustand des Kunden erfasst und dann eine geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung herausgesucht.

Idealerweise wird vorab ein Tarifvergleich durchgeführt und dann bei den jeweiligen Anbietern eine unverbindliche Risikovoranfrage gestellt. Diese sollte unbedingt von einem erfahrenen Fachmann durchgeführt werden. Denn wichtig dabei ist, dass der jeweilige Anbieter keine Daten von den Interessenten speichert und an andere Gesellschaften weitergibt.

Über uns können interessierte Verbraucher online einen Vergleich anfordern und wir erstellen dann einen BU-Vergleich, in welchem sämtliche Tarife am Markt berücksichtigt werden. Außerdem führen wir auf Wunsch gleich eine Risikovoranfrage durch, damit man als Verbraucher weiß, welcher Anbieter für einen infrage kommt. Dieser Service ist vollkommen kostenfrei für unsere Kunden.


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