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Berufsunfähigkeitsrente Höhe

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein?

Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie entscheiden, wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente sein soll. Denn im Falle einer Berufsunfähigkeit sollten Sie mindestens Ihre Fixkosten wie Miete, bestehende Kredite, Ausgaben für Lebensmittel und Kleidung, aber auch Versicherungen bezahlen können.

Höhe Berufsunfähigkeitsrente

Der Höhe einer Berufsunfähigkeitsrente sollte besondere Beachtung geschenkt werden!

Vor allem die Abzüge, dazu zählen beispielsweise Krankenkassenbeiträge und Steuern, werden aus unserer Erfahrung oft vergessen.

Doch nicht nur die Ausgaben, auch eventuelle Einnahmen können Sie für die Berechnung der optimalen BU-Rentenhöhe berücksichtigen.

Vielleicht haben Sie als Angestellter Ansprüche aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente oder einem Versorgungswerk.

In diesem Beitrag erklären wir, wie Sie die richtige Höhe für Ihre Berufsunfähigkeitsrente festlegen.

Höhe Berufsunfähigkeitsrente: Ohne komplizierte Berechnung!

Wenn Sie keine komplizierte Berechnung durchführen möchten, dann versichern Sie einfach 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Damit fahren die meisten Angestellten und Selbständige, die ein monatliches Nettoeinkommen von nicht mehr als 3.100 € haben, recht gut. Bei höheren Einkommen sollte genauer gerechnet werden.

Auszubildende dürfen in der Regel pauschal bis zu 1.000 € pro Monat versichern.

Studenten können bei den meisten Anbietern sogar eine Berufsunfähigkeitsrente bis zu 1.500 € vereinbaren. Manche Versicherer, wie beispielsweise die Alte Leipziger oder der Volkswohl Bund, erlauben Studenten auch eine Absicherung bis zu einem Betrag von monatlich 2.000 €.

Eine BU-Rente unter 1.000 € ist in der Regel für fast niemanden sinnvoll, da die Sozialhilfe mit der Rentenleistung verrechnet wird.

Existenzgründer erhalten bei über 90 Prozent der Versicherer zu Beginn ihrer Selbständigkeit maximal eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 €.

Beamte müssen etwas individueller rechnen. Bei ihnen sind pauschale Aussagen nicht möglich. Lesen Sie als Beamter gerne diesen Ratgeber.

Tipp für Studenten und Auszubildende!

Sie können die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente nach Ihrer Ausbildung oder Studium im Rahmen der Nachversicherungsgarantie anpassen, ohne dass Sie dafür erneut Gesundheitsfragen beantworten müssen.

Mehr Infos: Nachversicherungsgarantie in der BU-Versicherung

Grundsätzlich empfehlen wir aber, sich etwas genauer mit der Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beschäftigen. Denn schließlich ist die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall für Ihre Existenz entscheidend. Wie Sie hier genau vorgehen, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.

Haushaltsrechnung aufstellen: Wie hoch sind Ihre Ausgaben?

Die Basis für die Ermittlung der optimalen Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente ist eine einfache Haushaltsrechnung. Es ist sinnvoll einmal sämtliche Fixkosten die pro Monat anfallen zusammenzurechnen. Dazu zählen vor allem folgende Positionen.

Beispiel für Haushaltsrechnung:

Positionen Höhe mtl. Fixkosten
Miete ca. 900 €
Lebensmittel ca. 250 €
Strom, Telefon, Internet ca. 70 €
GEZ ca. 17,50 €
Versicherungen ca. 150 €
Altersvorsorge ca. 230 €
Kleidung ca. 150 €
KFZ ca. 280 €
Gesamt: ca. 1.897,50 €

Gerne vergessen werden Sparbeiträge für die Altersvorsorge. Diese sollten auch bei einer Berufsunfähigkeit weitergezahlt werden. Vor allem deshalb, weil in dieser Zeit keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk fließen und sich dadurch Ihre Rentenlücke vergrößert.

Wenn Sie nun wissen, wie hoch Ihr monatlicher finanzieller Bedarf genau aussieht, müssen Sie noch Abzüge wie Krankenkassenbeiträge und Steuern berücksichtigen.

Abzüge bei der Berufsunfähigkeitsrente!

Meist wird komplett vergessen, dass die Berufsunfähigkeitsrente eine Brutto- und keine Nettoleistung ist. Das heißt, im Leistungsfall werden noch folgende Abzüge fällig, die Sie in Ihrer Rechnung berücksichtigen sollten:

1. Gesetzliche Krankenkassenbeiträge im Leistungsfall

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse (kurz GKV) versichert sind, kommt es darauf an, ob Sie neben der Berufsunfähigkeitsrente auch eine Leistung aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente erhalten, oder nicht:

  • Ohne Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente werden Sie als sogenanntes freiwilliges Mitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse geführt. Dann würden derzeit 14,0 % + 1,6 % Zusatzbeitrag für die Krankenkasse und 3,4 % für die Pflegepflichtversicherung = 19,0 % von Ihrer BU-Rente abgezogen werden (Hinweis: Mit Kindern bezahlen Sie 3,05 % statt 3,4 % für die Pflegepflichtversicherung, Stand: 2023).
  • Wenn Sie eine zusätzliche Leistung aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente erhalten, werden keine Krankenkassen- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge von Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsrente abgezogen. Einzige Ausnahmen, Sie haben Ihre BU im Rahmen einer Betriebsrentenversicherung (bAV) über den Arbeitgeber abgeschlossen.

Die Ansprüche aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente durchzusetzen, ist nur dann möglich, wenn Sie keiner Tätigkeit mehr nachgehen können. Aus dem Grund sollten Sie sicherheitshalber mit den vollen Kranken- und Pflegepflichtversicherungsabzügen von etwa 18 Prozent rechnen.

2. Wenn Sie privat krankenversichert sind

Bei privat Krankenversicherten ist die Rechnung wesentlich einfacher. Kurz erklärt, Sie bezahlen Ihren gewohnten Beitrag weiter. Nur den Baustein für die Krankentagegeldversicherung können Sie sich sparen, da Sie diesen während der Berufsunfähigkeit nicht benötigen.

Sinnvollerweise sollten Sie mit Ihrem Versicherer vereinbaren, dass Sie die Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung wieder einschließen dürfen, wenn Sie nicht mehr berufsunfähig sind. Man spricht in dem Fall von einer Anwartschaft und diese ist für einen kleinen monatlichen Beitrag zu haben.

Neben den Abzügen, die unter Umständen für die gesetzliche oder private Krankenversicherung fällig werden, müssen Sie die Berufsunfähigkeitsrente auch versteuern.

3. Steuern auf die BU-Rente

Bei der Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente kommt es darauf an, in welcher Schicht Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Es gibt nämlich 3 verschiedene Möglichkeiten:

  • BU-Versicherung im Rahmen einer Rürup Rente (Schicht 1)
  • BU-Versicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (Schicht 2)
  • Normale nicht geförderte BU-Versicherung (Schicht 3)

Bei den ersten Möglichkeiten handelt es sich jeweils um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Zusatzversicherung deshalb, weil die BU zusätzlich zu einer Rentenversicherung abgeschlossen wird.

Da diese beiden Sonderfälle aus verschiedenen Gründen nicht zu empfehlen sind, beschäftigen wir uns in diesem Beitrag nur mit der Besteuerung einer Berufsunfähigkeitsrente aus einer normalen selbständigen BU-Versicherung.

Diese wird nur mit dem sogenannten Ertragsanteil als sogenannte abgekürzte Leibrente versteuert. Das bedeutet, nicht die komplette, sondern nur ein Teil der BU-Rente wird überhaupt für die Steuer berücksichtigt. Wie hoch der Anteil ist, der einer Besteuerung unterliegt, wird im § 55 EStDV geregelt.

Steuerbeispiel:

Bei einer monatlichen BU-Rente von 2.200 €, die zu Beginn der Berufsunfähigkeit eine Restlaufzeit von 20 Jahren hat, müssten Sie lediglich den Betrag von 462 € (= 21 Prozent) versteuern. Die restlichen 79 Prozent, also 1.738 € BU-Rente unterliegen keiner Besteuerung. Aufgrund der steuerlichen Freibeträge würde in unserem Beispiel die restliche Berufsunfähigkeitsrente ebenfalls steuerfrei bleiben.

Wenn Sie für sich selbst berechnen möchten, wie hoch die Steuer bei Ihrer BU-Rente ausfällt, empfehle ich Ihnen unseren Artikel zum Thema: Berufsunfähigkeitsrente Steuer. Hier erfahren Sie auch wie die Besteuerung einer BUZ aus der Schicht 1 und Schicht 2 funktioniert.

Beispiel: Netto BU-Rente nach Krankenkasse und Steuern!

Damit Sie sich ein besseres Bild verschaffen können, haben wir an der Stelle einmal eine Beispielrechnung mit sämtlichen Abzügen gerechnet.

Eckdaten Berechnungsbeispiel:

  • Berufsunfähigkeitsrente brutto: 2.500 €
  • Keine Leistung aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
  • Kinderlos
  • Berufsunfähigkeitsversicherung aus Schicht 3
  • Restlaufzeit BU-Vertrag: 21 Jahre
  • Keine weiteren Einkünfte neben BU-Rente

Berufsunfähigkeitsrente nach Abzügen:

Berufsunfähigkeitsrente 2.500 €
14,0 % Krankenkassenbeitrag – 350 €
1,6 % Zusatzbeitrag Krankenk. – 40 €
3,4 % Pflegepflichtvers.* – 85 €
Steuern – 0 €
Netto BU-Rente: = 2.025 €

*Berechnung für Kinderlose ab Alter 23. Mit Kindern liegt der Beitrag bei 3,05 % (Stand: 2023).

Bei einer Berufsunfähigkeitsrente von brutto 2.500 € bleiben nach Abzug von Krankenkasse und Steuern knapp 20 Prozent weniger netto BU-Rente übrig. Wobei eine steuerliche Belastung bei dieser BU-Rente noch nicht fällig werden würde.

Versicherer begrenzen die maximale Höhe der BU-Rente!

Wenn Sie nun Ihre monatlichen Fixkosten bei Berufsunfähigkeit kennen, sowie die Abzüge der BU-Rente grob kalkuliert haben, geht es darum eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung mit der optimalen Rentenhöhe zu finden.

Was Sie wissen müssen, ist, dass Sie sich nicht in beliebiger Höhe gegen Berufsunfähigkeit versichern dürfen. Jeder Anbieter hat sogenannte Annahmerichtlinien, in welchen genau definiert wird, wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente maximal sein darf.

Die Anbieter möchten sich hier selbst schützen, ganz nach dem Motto; arbeiten muss sich mehr lohnen als eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was bedeutet das jetzt genau? Ganz grob erklärt, können Angestellte und Selbständige bei den meisten BU-Versicherern maximal 60 Prozent Ihres aktuellen Bruttoeinkommens versichern. Für Auszubildende, Studenten, Beamte oder Existenzgründer gelten geringere Grenzen.

Außer bei Auszubildenden und Beamten ist eine Absicherung bis zu 1.500 € BU-Rente in der Regel problemlos möglich. Darüber hinaus wird von den Anbietern eine finanzielle Angemessenheitsprüfung durchgeführt.

Wenn Sie eine sehr hohe Berufsunfähigkeitsrente versichern möchten oder allgemein unsicher sind wie hoch die BU sein sollte, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir haben als Versicherungsmakler einen umfassenden Marktüberblick und wissen genau welche Höhe die einzelnen Anbieter maximal versichern würden.


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Bestehende Ansprüche bei Berufsunfähigkeit berücksichtigen

Ist es nun sinnvoll auch andere Ansprüche bei der Höhe Ihrer BU-Rente zu berücksichtigen oder besser nicht? Wichtig an der Stelle ist nochmal zu verstehen, dass bei einer reinen Berufsunfähigkeit nur noch Angestellte, die bis zum 01.01.1961 geboren sind, einen Anspruch auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente haben. Alle anderen gehen leer aus.

Manche Berufsgruppen, wie freie Berufe oder Beamte, sind noch etwas besser abgesichert. Doch auch bei ihnen reicht der Schutz meistens nicht aus, um sämtliche Ausgaben zu finanzieren.

Sie können aber trotzdem, wenn Sie möchten bestehende Ansprüche, beispielsweise aus einer staatlichen Erwerbsminderungsrente oder einem Versorgungswerk, in die Berechnung Ihrer Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit einbeziehen.

Diese Leistungen werden nämlich zusätzlich zu einer privaten Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt, vorausgesetzt Sie haben einen Anspruch darauf. Eine gegenseitige Aufrechnung der Leistungen findet also nicht statt.

Ob Sie Ansprüche haben und wie hoch diese sind, kommt dabei auf Ihre persönliche und berufliche Situation an. Hier eine kurze Auflistung, welche Ansprüche eventuell bei Ihnen bestehen könnten:

  • Angestellte: Prüfen Sie, ob bei Ihnen ein Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht und wenn ja, wie hoch dieser ist. Personen die vor dem 02.01.1961 geboren sind, würden noch die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente beantragen können. Die genaue Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente finden Sie in der jährlichen Renteninformation. Schauen Sie auch, ob Sie über Ihren Arbeitgeber im Rahmen einer Betriebsrente gegen Berufsunfähigkeit abgesichert sind.
  • Freie Berufe: Wenn Sie einem freien Beruf – wie beispielsweise Ärzte, Steuerberater oder Architekten – angehören, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus Ihrem Versorgungswerk. Wenn Ihnen dazu keine Unterlagen vorliegen, setzen Sie sich mit Ihrem Versorgungswerk in Verbindung und lassen sich eine Aufstellung geben.
  • Selbständige haben in der Regel keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente. Es sei denn, Sie bezahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
  • Beamte: Im Unterschied zu Angestellten werden Beamte dienstunfähig. Wie hoch die Ansprüche bei Dienstunfähigkeit sind, regelt der Dienstherr und kann dort erfragt werden.
  • Studenten und Auszubildende: Als Student haben Sie keine gesetzliche Absicherung bei Erwerbsminderung, da Sie keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auszubildende erhalten während ihrer Ausbildung allerdings einen Schutz über die gesetzliche Rentenversicherung in Form einer kleinen Erwerbsminderungsrente.

Wie wird die Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit ermittelt?

Eine einfache Methode, um die Höhe Ihrer BU-Rente zu ermitteln, wäre, dass Sie beispielsweise als Angestellter von Ihrem aktuellen Nettoeinkommen den bestehenden Anspruch auf Erwerbsminderungsrente abziehen. Wenn Sie in einem freien Beruf arbeiten, nehmen Sie stattdessen die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk und bringen diese in Abzug.

Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung!

Angestellte haben erst dann einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt (Allgemeine Wartezeit erfüllt) und gleichzeitig in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens 36 Monate Beiträge geleistet haben.

Hoher Beitrag bei hoher BU-Rente: Das muss nicht sein!

Viele denken, dass die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung hauptsächlich mit der Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente zusammenhängen. Grundsätzlich ist es richtig, dass eine höhere Leistung auch gleichzeitig einen höheren Beitrag bedeuten.

Trotzdem gibt es riesige Preisunterschiede, die nichts mit der BU-Rentenhöhe, sondern dem ausgeübten Beruf zu tun haben. Was viele nicht wissen, jeder Beruf von den jeweiligen Anbietern in unterschiedliche Risikoklassen eingestuft wird.

Aus dem Grund sollten Sie immer einen Tarifvergleich durchführen, bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Nur so haben Sie die Möglichkeit den für Sie besten Versicherer zu finden.

Über uns können Sie einen kostenlosen und unverbindlich Tarifvergleich anfordern.


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