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Staatliche Erwerbsminderungsrente

Rente wegen voller und halber Erwerbsminderung erhalten!

Mehr als 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer scheiden laut der Deutschen Rentenversicherung jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen vor Eintritt des Rentenalters aus dem Berufsleben aus oder reduzieren ihre Arbeitszeit. Zumeist sind es psychische Beschwerden, Probleme mit der Wirbelsäule und den Gelenken oder innere Krankheiten, die es unmöglich machen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus, um den Lebensstandard zu halten!

Noch heute verlassen sich viele Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Was die meisten von ihnen jedoch nicht bedenken ist, dass Berufs- und Erwerbsunfähigkeit nicht gleichgesetzt werden können.

So sind die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente strenger als im Falle der privaten Berufsunfähigkeitsrente. Eine Erwerbsunfähigkeit ist schließlich deutlich schwerer nachzuweisen, weshalb viele Anträge abgelehnt werden.

Darüber hinaus reichen die geringen Leistungen der staatlichen Erwerbsminderungsrente nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Nur eine BU-Versicherung bietet einen umfassenden Schutz für den Fall einer Invalidität. Doch wo genau liegen die Unterschiede zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung und mit welcher Höhe der Erwerbsminderungsrente können Verbraucher rechnen? Darüber und an welche Voraussetzungen eine staatliche EU-Rente geknüpft wird, möchten wir in diesem Beitrag berichten.

Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist nicht dasselbe!

Noch heute werden beide Begrifflichkeiten von vielen Menschen gleichgesetzt. Zwar geht es in beiden Fällen darum, dass der Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich nicht mehr voll arbeiten kann. Dennoch besteht zwischen „Erwerbsunfähigkeit“ und „Berufsunfähigkeit“ ein signifikanter Unterschied. Denn im Falle einer Berufsunfähigkeit bezieht sich dies auf eine konkrete Tätigkeit, bei Erwerbsunfähigkeit hingegen auf Berufe aller Art.

Hierzu folgendes Beispiel: Ein Bäcker kann angesichts einer Wirbelsäulenerkrankung nicht länger im Stehen arbeiten. Würde eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen, stünden die Chancen auf eine entsprechende BU-Rente gut. Der Bäcker ist in diesem Fall berufsunfähig, allerdings nicht erwerbsunfähig. Schließlich wäre es ihm möglich, in einer ganz anderen Branche zu arbeiten, etwa als Bürokraft.

Und genau dies ist auch der Grund, weshalb die staatlichen Sicherungssysteme in unserem Beispiel keine Erwerbsminderungsrente bezahlen würden. Einem Bank-, Einzelhandelskaufmann, Ingenieur oder Arzt könnte dasselbe Schicksal ereilen, zumal der aktuelle Beruf und die Ausbildung keine Rolle spielen.

Auch die Arbeitsmarktlage und die bisherige Lebensstellung sind ohne Belang. Maßstab für die Feststellung des Leistungsvermögens und damit auch des Rentenanspruchs ist die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Somit sind die Voraussetzungen für die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente deutlich strenger, als für eine Berufsunfähigkeitsrente.


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Staatliche Grundsicherung nicht ausreichend!

Im Jahr 2001 wurde die „Rente wegen Berufsunfähigkeit“ sowie die „Rente wegen Erwerbsunfähigkeit“ durch die volle und teilweise Erwerbsminderungsrente ersetzt. Seitdem gilt die staatliche Berufsunfähigkeitsrente als abgeschafft.

Nur diejenigen, die vor 1961 geboren wurden, haben noch einen Anspruch auf die staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Die Zahlung der vollen Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass der Betroffene weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann.

Wer einer Tätigkeit zwischen 3 und 6 Stunden nachgehen kann, erhält lediglich eine „teilweise Erwerbsminderungsrente“. Gezahlt wird eine Erwerbsminderungsrente äußerst selten, werden laut Zahlen der Deutschen Rentenversicherung rund 40 Prozent aller Anträge abgelehnt.

Achtung: Erwerbsminderungsrente zu gering!

Selbst wenn die Erwerbsminderungsrente bezahlt wird, reicht diese in dem meisten Fällen nicht annähernd zum Erhalt des Lebensstandards aus. Denn als staatliche Grundsicherung gewährt die Rentenversicherung im Durchschnitt eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 716 Euro im Monat. Die konkrete Höhe hängt von diversen Faktoren wie etwa Rentenartfaktor, Beitragshöhe und Beitragszeiten ab.

Höhe der staatlichen Erwerbsminderungsrente!

Beispiel Erwerbsminderungsrente

Muster-Renteninformation (hier klicken)

Die genaue Höhe der staatlichen vollen Erwerbsminderungsrente ist zum einen vom aktuellen Bruttoeinkommen und zum anderen von den Jahren abhängig, in welchen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Ab dem 27. Lebensjahr erhält man in der Regel jährlich die sogenannte Renteninformation, aus welcher der Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente genau abgelesen werden kann (siehe Beispiel rechts).

Als Faustformel können Verbraucher folgende Werte schätzen: Wer zwischen 3 – 6 Stunden irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, würde ungefähr 18 Prozent des letzten Bruttoeinkommens erhalten.

Diejenigen die maximal 3 Stunden arbeiten könnten, würde circa 38 Prozent zustehen. Wie gesagt, hier handelt es sich lediglich um ungefähre Werte. Die genaue Erwerbsminderungsrente kann nur anhand der Renteninformation ermittelt werden.

Durchschnittliche mtl. volle Erwerbsminderungsrente*

  • Jahr 1996: 714 €
  • Jahr 2000: 738 €
  • Jahr 2010: 640 €
  • Jahr 2014: 664 €
  • Jahr 2015: 711 €
  • Jahr 2016: 697 €
  • Jahr 2017: 716 €

*Quelle: Statistiken Deutsche Rentenversicherung. EM-Rente nach Abzug gesetzl. KV + PV.

Voraussetzungen für die Zahlung der Erwerbsminderungsrente!

An die Leistung einer Erwerbsminderungsrente knüpft der Staat folgende strengen Bedingungen:

  • Erst einmal muss eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt sein.
  • In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit muss der Versicherte mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Zudem darf der Versicherte aufgrund seiner Erkrankung maximal 6 Stunden pro Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen können.

Zur Wartezeit zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Phasen, in denen der Betroffene eine oder mehrere der folgenden Leistungen bezogen hat:

  • Arbeitslosengeld,
  • Arbeitslosengeld II (zwischen Januar 2005 und Dezember 2010),
  • Krankengeld,
  • Übergangsgeld,
  • Zeiten aus Rentensplitting.

Zudem werden freiwillige Beitragszeiten, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege und Zeiten der Kindererziehung hinzugerechnet.

Gründe für die staatliche Erwerbsminderungsrente!

Weshalb beziehen Verbraucher überhaupt eine staatliche Erwerbsminderungsrente? Im Gegensatz zur privaten Berufsunfähigkeitsrente sind mit großem Abstand psychosomatische Erkrankungen die Hauptursache einer Erwerbsunfähigkeit.


Ursachen Erwerbsminderungsrente

Wie wird die Erwerbsminderungsrente festgestellt?

Für die Feststellung einer Erwerbsminderung wird ein Arzt des Rentenversicherungsträgers feststellen, wie viele Stunden am Tag der Betroffene mit seiner Behinderung oder Krankheit noch arbeiten kann. Im Rahmen seiner Einschätzung geht der Mediziner von einem üblichen Arbeitsverhältnis mit einer 5-Tage-Woche aus.

Seine Prüfung konzentriert sich dabei nicht nur auf die Leistungsfähigkeit im bisherigen Beruf, sondern auch in Bezug auf andere Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden.

Erwerbsminderungsrente wird nur befristet gewährt

Die Erwerbsminderungsrente wird zumeist lediglich befristet auf 3 Jahre gewährt. Anschließend ist sie erneut zu beantragen. Unbefristet ausbezahlt wird sie nur dann, wenn eine Verbesserung nicht in Sicht ist, wovon jedoch gemäß § 102 Abs. 2 SGB VI erst nach 9 Jahren auszugehen ist.

Ferner gibt es für jeden Bezugsmonat der Erwerbsminderungsrente, welcher zwischen dem 62. und 65. Geburtstag liegt, einen Rentenabschlag von je 0,3 Prozent. Die dauerhafte Rentenkürzung kann dabei bis zu 10,8 Prozent betragen. Zudem gilt stets der Grundsatz „Reha vor Rente“.

Dies bedeutet, dass die gesetzliche Rentenversicherung erst prüft, ob die Erwerbsfähigkeit durch berufliche oder medizinische Rehabilitation wieder hergestellt werden kann und der Betroffene im Anschluss wieder in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Wie der Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen ist!

Eine Erwerbsminderungsrente kann nur derjenige erhalten, der einen Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund) stellt. Hierzu werden spezielle Antragsformulare bereitgestellt. Zwar ist auch ein formloser Rentenantrag möglich, wobei in diesem Fall von längeren Bearbeitungszeiten auszugehen ist.

Prinzipiell hat der Rententräger schon die erforderlichen Versicherungsunterlagen vorliegen. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Nachweise (z.B. über Zeiten der Ausbildung oder Arbeitslosigkeit) fehlen und im Versicherungsverlauf keine Berücksichtigung gefunden haben. Bei der Antragstellung sollten diese Unterlagen nachgereicht werden.

Anhand der ärztlichen Gutachten prüft die gesetzliche Rentenversicherung, ob die medizinischen Voraussetzungen für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente vorliegen. Bei Bedarf, darf der Rententräger zusätzliche Arztgutachten anfordern beziehungsweise diese durch den sogenannten Vertrauensarzt erstellen lassen. Auf diese Weise soll das Restleistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt festgestellt werden.

BU-Versicherung für alle Personengruppen interessant

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte unabhängig von der beruflichen Tätigkeit die erste Wahl sein. Empfehlenswert ist diese etwa nicht nur für Angestellte, sondern auch für Selbständige.

Denn wer selbständig ist, genießt allenfalls einen rudimentären gesetzlichen Versicherungsschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei ihnen nicht und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird lediglich unter sehr eingeschränkten Bedingungen ausbezahlt – und dies auch nur in geringer Höhe.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bewahrt davor, im Ernstfall sämtliche Ersparnisse zu verlieren. Beamte sind zwar angesichts des Beamtenversorgungsgesetzes besser als andere Berufstätige der freien Wirtschaft versorgt. Ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht allerdings erst dann, wenn der Beamte dienstunfähig wird und mindestens 5 Jahre als Staatsbediensteter tätig war.

Dies gilt grundsätzlich auch für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf. Auch die Höhe des Ruhegeldes, das sich nach den geleisteten Dienstjahren richtet, fällt oftmals gering aus. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel schließt diese Lücke sinnvoll.

Zu empfehlen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch für diejenigen, die noch keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, etwa für Auszubildende und Studenten. Weil diese nämlich noch gar nicht mit ihrem eigentlichen Berufsweg begonnen haben, können sie eine Berufs- sowie Erwerbsunfähigkeit nur schwer nachweisen.

Vor demselben Problem stehen auch Hausfrauen. Darüber hinaus haben diese Personengruppen in der Regel auch keinen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllen. Denn sie werden kaum 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung vorweisen können.

Berufsunfähigkeitsversicherung früh abschließen!

Attraktiv ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten, Schüler und Berufsanfänger auch schon deshalb, weil die Gesundheitsprüfung für sie zumeist keine große Hürde darstellt und sie in den Genuss einer besonders preisgünstigen Absicherung kommen.

Welche Vorteile eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet

Bereits nach Meinung von Verbraucherschützern und Politik sollte die gesetzliche Erwerbsminderungsrente durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung aufgestockt werden. Die Versicherungsgesellschaften zahlen bereits dann, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.

Entscheidend ist, dass der Vertrag auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Dann kann der Versicherungsnehmer nämlich nicht willkürlich auf jeden anderen Beruf verwiesen werden. Auch die Höhe der künftigen BU-Rente kann der Versicherte im Rahmen bestimmter Grenzen frei auswählen.

Und weil inzwischen die meisten Verträge mit einer Nachversicherungsgarantie ausgestattet sind, lässt sich die BU-Rente auch nachträglich bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Hausbau anpassen. Darüber hinaus sehen gute Berufsunfähigkeitsversicherungen eine Reihe weiterer Leistungen vor, die nicht zum Leistungsumfang einer Erwerbsminderungsrente gehören.

BU-Tarife vergleichen!

Um sich ein umfassendes Bild über die Leistungsfähigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verschaffen, kann ein Tarifvergleich helfen. Dieser zeigt neben den Prämien auch die Leistungen der einzelnen Tarife auf.

Über uns haben Verbraucher die Möglichkeit sich einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung erstellen und zulassen.


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