Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
Stimmt es wirklich, dass die Versicherer systematisch die Leistung verweigern?
Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht gerade günstig. Deshalb fragen sich viele, ob ein Abschluss überhaupt sinnvoll ist? Glaubt man der Statistik, trifft eine Berufsunfähigkeit jeden vierten Berufstätigen im Laufe seines Berufslebens.
Das Risiko ist damit objektiv gesehen sehr hoch. Deshalb empfehlen auch immer wieder sämtliche Verbraucherschützer sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern. In den Medien sind allerdings die Stimmen zur Berufsunfähigkeitsversicherung teilweise sehr negativ. Hier wird immer wieder davon berichtet, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall nicht zahlt. Doch stimmt das wirklich?
Was ist an der Behauptung der Leistungsverweigerung dran?
Sicherlich gibt es Fälle, bei denen ein Versicherer die Leistung verweigert. Beispielsweise dann, wenn der Kunde kein ärztlich festgestellten BU-Grad von mindestens 50 % vorweisen kann.
Das ist laut des Analysehauses MORGEN & MORGEN der zweithäufigste Grund, weshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt. Der häufigste ist sehr erstaunlich. Hier gab es von Seiten der Kunden in 35,33 % der Fälle keine Reaktion auf Nachfragen des Versicherers. Denn deren Kunden müssen im Leistungsfall ärztliche Unterlagen vorlegen und verschiedene Fragebögen beantworten. Viele Kunden reagieren dann einfach nicht mehr und somit kann der Leistungsantrag nicht weiter verfolgt werden.
Franke & Bornberg als ein weiteres sehr renommiertes und unabhängiges Analysehaus ist der Behauptung der Leistungsverweigerung ebenfalls nachgegangen. Sie haben interessante Fakten in ihrer BU-Leistungspraxisstudie ermittelt. Hierbei ging darum herauszufinden, ob die Versicherer wirklich systematische Leistungsverweigerung betreiben und die Berufsunfähigkeitsversicherungen im Ernstfall nicht zahlen.
Die Analysten haben sich mit Stichproben vor Ort selbst überzeugen können. Ergebnis war, dass in 70 % der beantragen Berufsunfähigkeitsrenten eine Anerkennung durch den Versicherer erfolgte. Weiterhin wurde ermittelt, weshalb bei den restlichen 30 % die BU-Rente abgelehnt wurde.
Hier kam das Analysehaus auf ähnliche Ergebnisse wie die Kollegen von MORGEN & MORGEN. Mit 37,5 % wurde der fünfzigprozentige BU-Grad nicht erreicht. Auch die vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung ist mit 30,77 % ein wichtiger Grund, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung muss nicht sein
Dem kann als Kunde allerdings entgegengewirkt werden. Im Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen die Fragen zum Gesundheitszustand sowie dem beruflichen und privaten Risiko wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Wer hier nachlässig ist, kann im Leistungsfall davon ausgehen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt. Da die meisten Menschen innerhalb der Abfragezeiträume, ambulant 5 Jahre und stationär 10 Jahre, mal bei einem Arzt waren, empfiehlt es sich vorab eine Risikovoranfrage beim Wunschversicherer zu stellen.
Vom Experten bei der Risikovoranfrage unterstützen lassen
Um bei der Risikovoranfrage keine Fehler zu machen, sollten sich Kunden von einem unabhängigen Experten unterstützen lassen. Diese haben entsprechende Formulare und Kontakte zu den Gesellschaften, um die Voranfrage professionell durchzuführen.
Denn wer auf die Risikovoranfrage verzichtet, läuft Gefahr bei der Antragsstellung vom Versicherer einen negativen Eintrag in das HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft) zu riskieren. Hierüber können die Versicherungsgesellschaften Einsicht nehmen, wenn ein Kunde bei einem anderen Versicherer beispielsweise nur unter erschwerten Bedingungen angenommen wurde.
Taktieren die Gesellschaften bei Leistungsfällen?
Was den Versicherern auch immer wieder vorgeworfen wird ist, dass diese auf Gutachter, die den Versicherern gut gesonnen sind zurückgreifen. Um damit im Leitungsfall ein für den BU-Versicherer positives Ergebnis in Form von Ablehnungen herbeizuführen.
Bei der Untersuchung von Franke & Bornberg kam ebenfalls heraus, dass überhaupt nur in 7,2 % der Fälle Gutachter zurate gezogen wurden. Außerdem werden in der Praxis unterschiedliche Gutachter bestellt und nicht immer dieselben so die Studie. Von einem taktieren der Gesellschaften kann demnach nicht ausgegangen werden.
Zusammenfassung
Die Behauptung, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung pauschal nicht zahlt, ist wie man feststellen kann nicht richtig. In rund 70 % der Fälle zahlt der Versicherer, laut verschiedener Untersuchungen, die vereinbarte BU-Rente anstandslos. Bei den restlichen 30 % sind viele Ablehnungsgründe auch berechtigt.
Bestimmt gibt es Fälle, in welchen ein Kunde zu Unrecht keine Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhält. Dass es sich aber um die Regel handelt, konnte nicht bestätigt werden. Auch ein taktisches Vorgehen der Versicherer, um die BU-Rente nicht zahlen zu müssen, gibt es nicht.
Für das Restrisiko, in welchem sich ein BU-Versicherer doch mal quer stellen könnte, ist es sinnvoll eine private Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese würde einen Rechtsstreit gegen einen BU-Versicherer bezahlen.
Für diejenigen, die sich noch nicht für einen Tarif entschieden haben, sollten einen Vergleich der BU-Tarife in Betracht ziehen. Denn für den Leistungsfall sind sehr gute Bedingungen entscheidend. Außerdem gibt es große Unterschiede bei den Prämien und das bei gleichen Leistungen.
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