Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
Was man bei der Kündigung einer BU beachten sollte!
Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Dies gilt etwa dann, wenn beispielsweise die Vertragsbedingungen des aktuellen Anbieters zu wünschen übrig lassen oder die Beiträge schlicht zu hoch sind. Eine Kündigung ohne Wechsel zu einem anderen Anbieter sollte jedoch gut überlegt sein.
Denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen und ist absolut sinnvoll (Mehr Informationen unter: Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll).
Bei vielen empfiehlt sich eine Kündigung nur dann, wenn ein alternatives Angebot weitaus bessere Leistungen als der bisherige Tarif aufweist und der Versicherte in der Zwischenzeit gesund geblieben ist.
Denn hinzugekommene körperliche und psychische Erkrankungen können beim neuen Anbieter mit Zuschlägen einhergehen oder gar zum Ausschluss bestimmter Leistungen führen.
Neben dem Gesundheitszustand kann das inzwischen höhere Einstiegsalter auch Auswirkungen auf die monatlichen Beiträge haben. Eine BU-Versicherung zu kündigen und anschließend einen Neuvertrag abzuschließen, kann somit durchaus eine finanzielle Mehrbelastung nach sich ziehen.
Jedenfalls ist ein Vertragswechsel deutlich besser, als die BU-Absicherung endgültig aufzugeben. Was bei einer Kündigung beachtet werden muss und unter welchen Voraussetzungen diese durchführt werden kann, möchten wir in unserem Beitrag näher beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Grundsätzlich kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Wegen gekündigt werden. Zum einen spricht man von einer ordentlichen und zum anderen von einer außerordentlichen Vertragskündigung.
Ordentliche Kündigung
Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung ordentlich kündigen möchte, muss zunächst die Kündigungsfristen in den Versicherungsbedingungen seines Anbieters beachten. Meistens geht die Kündigungsfrist mit der Zahlungsweise einher:
- Bei jährlicher Beitragszahlung beträgt sie in der Regel ein Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres.
- Sofern eine halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlung vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist für gewöhnlich einen Monat vor der nächsten Beitragsfälligkeit.
Was zählt, ist das genaue Datum, zu dem die BU-Versicherung abgeschlossen wurde.
Achtung: Mindestvertragslaufzeit!
Einige Anbieter sehen in ihren Vertragsbedingungen eine Mindestvertragslaufzeit vor. Diese kann 12 oder 24 Monate gerechnet ab dem Vertragsbeginn betragen. In Einzelfällen sogar länger. Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung dies vorsieht, geht aus den Vertragsbedingungen hervor.
Außerordentliche Kündigung
Neben der ordentlichen kann die Versicherung auch außerordentlich gekündigt werden. Möglich ist dies, wenn der Versicherer einseitig die Vertragsbedingungen ändert. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Beiträge zum neuen Versicherungsjahr steigen.
Auch hierbei gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Ausgenommen sind Beitragsanpassungen, die auf eine vereinbarte Dynamik zurückzuführen sind. Diese stellen angesichts höherer Rentenzusagen eine Leistungsverbesserung dar, was eine außerordentliche Kündigung ausschließt.
Richtig kündigen!
Am besten ist es, wenn der Versicherungsnehmer seine BU-Versicherung per Einschreiben mit Rückschein kündigt, sodass ein Nachweis darüber besteht, dass die Kündigung wirklich beim Versicherer eingegangen ist.
Keine Kündigung ohne Neuvertrag!
Da eine BU-Versicherung äußerst wichtig ist, sollten Versicherte ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann kündigen, wenn sie bereits von einem anderen Versicherer die Zusage über den neuen Versicherungsschutz oder die Police erhalten haben.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass die bisherige Versicherung erlischt und der neue Antrag im Anschluss an die Risikoprüfung abgelehnt wird. In diesem Fall würde der Versicherte ohne Versicherungsschutz dastehen.
Vorab ist es ratsam diverse Angebote einzuholen und einen Versicherungsvergleich durchzuführen – um sicherzugehen – dass der anvisierte Tarif auch wirklich die besten Konditionen bietet. (Mehr Informationen unter: Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich).
Was geschieht mit den Beiträgen nach einer Kündigung?
Kündigen Versicherte eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kommt es darauf an, welche Art der Berufsunfähigkeitsversicherung ursprünglich abgeschlossen wurde. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung in den meisten Fällen um eine reine Risikoversicherung.
Die Beiträge wurden also für die Absicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet. Dennoch kann in bestimmten Fällen ein Guthaben ausgezahlt werden:
- Klassische selbständige BU: Bei klassischen selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) kann in vielen Fällen ein kleines Guthaben entstanden sein. Das liegt daran, dass in jungen Jahren mit den Beiträgen eine Reserve für das Risiko im Alter gebildet wurde. Diese wird dem Versicherten bei einer Vertragskündigung als sogenannter Rückkaufswert ausgezahlt.
- BU mit Beitragsrückgewähr: Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr abgeschlossen hat, erhält bei einer Kündigung in den meisten Fällen das Guthaben aus dem anhängenden Sparvertrag ausgezahlt.
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (kurz BUZ): Verbraucher die eine BUZ im Zusammenhang mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, sollten in den Vertragsbedingungen genau nachlesen. Teilweise kann die BUZ herausgekündigt werden und der Beitrag für die bestehende Lebens- oder Rentenversicherung verringert sich um den BU-Anteil. Es kann aber auch sein, dass die BU-Versicherung nur beitragsfrei gestellt werden kann. In manchen Fällen kann auch nur der komplette Vertrag gekündigt werden. In diesem Fall sollte ein entsprechender Rückkaufswert zur Auszahlung fällig werden.
Widerruf ist bei Neuverträgen die sinnvollere Alternative!
Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung neu abgeschlossen, steht dem Versicherten ein gesetzliches Widerspruchsrecht von 30 Tagen zu. Innerhalb dieser Frist kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Dies kann etwa dann sinnvoll sein, wenn der Versicherte bemerkt, dass die BU-Versicherung im Vergleich zu den Wettbewerbsangeboten zu teuer ist. Es kommt immer noch sehr häufig vor, dass Verbraucher vor dem Neuabschluss keinen Tarifvergleich durchführen und unter Umständen dadurch höhere Kosten tragen müssen, als nötig wäre.
Was es nach einer Kündigung beim Wechsel zu beachten gibt!
Die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zum Anlass genommen werden, um vor einem Wechsel die Höhe der BU-Rente zu überprüfen. Denn laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weisen 43 Prozent der Policen eine zu niedrige BU-Rente auf. Es ist darauf zu achten, dass die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ausreicht.
Wie hoch sollte eine Berufsunfähigkeitsrente sein?
80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens des Haushalts sind gemäß einer Faustformel als Höhe der Berufsunfähigkeitsrente zu veranschlagen.
Zudem ist auch die Vereinbarung einer Dynamik sinnvoll. Die Entscheidung sollte ferner zugunsten eines Versicherers mit hoher Finanzkraft getroffen werden. Weil sich nämlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung über eine lange Laufzeit erstreckt, ist es entscheidend, dass das Unternehmen auch nach vielen Jahren sein Leistungsversprechen halten und die BU-Rente bezahlen kann.
Damit die BU-Rente auch in Zukunft angepasst werden kann, sollte die BU-Absicherung eine Nachversicherungsgarantie beinhalten. Grundsätzlich ist es für jeden Verbraucher sinnvoll, vor dem Wechsel einen unabhängigen Tarifvergleich anzufordern. Nur so können Preis- und Leistungsunterschiede erkannt werden. Dies kann man über uns kostenlos und unverbindlich machen.
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