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Berufsunfähigkeitsversicherung Ingenieure

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure überhaupt sinnvoll?

Vor dem Risiko einer Berufsunfähigkeit sind auch Ingenieure nicht sicher: Eine chronische oder akute Erkrankung sowie ein Unfall können jederzeit dazu führen, dass der einst erlernte Beruf nicht länger ausgeübt werden kann. Fällt das Einkommen weg, so geht dies für die meisten mit schwerwiegenden finanziellen Einschnitten einher.

Das Wichtigste in Kürze

  • Psychische Erkrankungen sind die Hauptursache für Berufsunfähigkeit bei Ingenieuren.
  • Der BU-Schutz über das Versorgungswerk hat lediglich einen lückenhaften Grundschutz.
  • Deshalb ist eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure sinnvoll. Denn diese schließt die Lücke zum Versorgungswerk und zahlt bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit.
  • Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung kostet für einen 30-jährigen Ingenieur circa 66 € im Monat für 2.000 € mtl. BU-Rente.
  • Bei uns können Sie BU-Versicherungen speziell für Ingenieure kostenlos vergleichen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung Ingenieure

Auch Ingenieure können von einer dauerhaften Berufsunfähigkeit betroffen sein!

Auch wer in den Genuss einer Absicherung über ein Versorgungswerk kommt, hat lediglich einen lückenhaften Versicherungsschutz. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist demnach wichtiger denn je.

Prinzipiell gelten akademische Berufe zwar als risikoarm. Für Ingenieure ist eine BU-Versicherung dennoch sinnvoll, da sie im Rahmen ihrer Tätigkeit oftmals sowohl einer hohen körperlichen wie auch psychischen Belastung ausgesetzt sind.

Als Technikfachleute tragen sie nicht nur eine hohe Verantwortung für teure Gerätschaften und Maschinen, mit denen sie tagtäglich in Berührung sind. Ebenso haben sie durch geeignete Sicherheitsstandards die gesundheitliche Unversehrtheit von Menschen zu wahren. Erschwerend hinzu kommen ständige Dienstreisen, hoher Termindruck sowie zahlreiche Überstunden.

Ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko besitzen die Ingenieure, die vorwiegend auf Baustellen oder im Freien zu Gange sind.Der große Verantwortungsdruck sowie die enormen geistigen Anforderungen, denen Ingenieure oft ausgesetzt sind, können zu psychischen sowie physischen Belastungen führen, die in eine Berufsunfähigkeit münden können.

Unterschätztes Risiko!

Gerade Erkrankungen der Psyche wie Burnout sind seit Jahren auf dem Vormarsch und machen inzwischen knapp 30 % der der BU-Fälle aus. Aber auch von Krebserkrankungen, Rücken- und Bandscheibenleiden sowie Herz-Kreislauf-Beschwerden ist ein Ingenieur nicht selten betroffen.

Doch unabhängig von der möglichen Ursache: Ein vorzeitiger Ruhestand wegen Krankheit oder Unfall geht mit dem Wegfall des Einkommens einher und führt in der Regel dazu, dass der bisherige Lebensunterhalt nicht mehr bestritten werden kann.

Versorgungswerk bietet lediglich einen Grundschutz

Einige Ingenieure haben den Vorteil über ein Versorgungswerk versichert zu sein. So mancher Ingenieur ist dann der Ansicht, bereits im Rahmen der BU-Versicherung seines berufsständischen Versorgungswerkes ausreichend abgesichert zu sein.

Denn dies ist für viele Angestellte der wichtigste Grund, weshalb sie sich gegen eine Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung entscheiden. Schließlich sieht das deutsche Sozialversicherungssystem keine integrierte Berufsunfähigkeitsversicherung mehr vor, wenn man nach 1961 geboren wurde.

Wer allerdings denkt, über das Versorgungswerk ausreichend für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorgesorgt zu haben, der irrt. Denn die vom Versorgungswerk vorgesehene BU-Versicherung weist eine lückenhafte Absicherung auf und leistet nur unter sehr strengen Voraussetzungen.


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Zwar hängt die BU-Rentenhöhe davon ab, welchen Mitgliedsbeitrag der Versicherte im Monat an das Versorgungswerk überweist. Wer seine Beitragszahlungen demnach aufstockt, kann seinen Schutz erhöhen.

Eine Zahlung erbringt das Versorgungswerk aber nur dann, wenn die Leistungsfähigkeit voll oder teilweise eingeschränkt ist – jedoch in stark eingeschränkter Höhe. In der Satzung der Versorgungskammer Baden-Württemberg heißt es hierzu:

§ 24: Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Berufsunfähigkeit:

(1) Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Berufsunfähigkeit haben berufsunfähige Teilnehmer, die nicht bereits Altersrente beziehen und vor Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens für 24 Monate Beiträge bei einem oder mehreren Versorgungsträgern […] Beiträge geleistet haben (Wartezeit für Berufsunfähigkeit) […]

(2) […]Teilweise berufsunfähig ist ein Teilnehmer, wenn er eine Berufstätigkeit in den zur Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg berechtigten Berufszweigen aus den in Satz 1 genannten Gründen nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann.

Die Höhe der Rente richtet sich nach der verbliebenen Leistungsfähigkeit:

  • Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Rente.
  • Wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, bekommt eine halbe Rente.

(6) […]Eine Rente wegen voller oder teilweiser Berufsunfähigkeit wird in der Regel längstens auf drei Jahre befristet bewilligt.

Nach Ablauf der Frist muss der Bezieher einer Rente wegen voller oder teilweiser Berufsunfähigkeit einen neuen Antrag stellen. Hat sich der Gesundheitszustand nicht gebessert, kann die Rente bis zu zwei Mal verlängert werden. Ist nach insgesamt neun Jahren keine Besserung eingetreten, wird eine unbefristete Rente gezahlt.“

Vorsicht Falle Versorgungswerk!

Ein Ingenieur, der demnach seit weniger als 2 Jahren in die Ingenieurkammer einzahlt, hat nur dann Anspruch auf eine Zahlung, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall herbeigeführt wurde – nicht bei Krankheit. Darüber hinaus muss der Versicherte seine BU-Leistungen zu Beginn der Berufsunfähigkeit über neun Jahre hinweg immer wieder neu beantragen.

Besonders erschreckend ist jedoch die Höhe der BU-Rente für ab 2010 geleistete Beiträge laut § 28 der Satzung. Danach beträgt die Jahresrente:

  • 18 % der Beiträge, die bis zum Alter 30 bezahlt worden sind,
  • 15 % der Beiträge, die vom Alter 31 – 35 bezahlt worden sind,
  • 13 % der Beiträge, die vom Alter 36 – 40 bezahlt worden sind,
  • 11 % der Beiträge, die vom Alter 41 – 45 bezahlt worden sind,
  • 9,5 % der Beiträge, die vom Alter 46 – 50 bezahlt worden sind,
  • 8 % der Beiträge, die vom Alter 51 – 55 bezahlt worden sind,
  • 7 % der Beiträge, die vom Alter 56 – 60 bezahlt worden sind,
  • 6,5 % der Beiträge, die vom Alter 61 – 65 bezahlt worden sind,
  • 6 % der Beiträge, die vom Alter 66 an bezahlt worden sind.

Hinzu kommt zwar noch ein geringer Zuschlag, der allerdings die geringe Rentenzahlung nicht nennenswert erhöht. Mit derart niedrigen Verrentungssätzen lässt sich der bisherige Lebensstandard nicht aufrechterhalten.

Erschwerend hinzukommt, dass die Satzung keinerlei Inflationsausgleich vorsieht. Aus den genannten Gründen ist demnach eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar.

Eine gute BU-Versicherung schließt Versorgungslücke zuverlässig

In der Regel leistet eine private BU-Versicherung bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % in voller Höhe. Ferner kann der Versicherte die Höhe der BU-Rente flexibel bestimmen und dafür sorgen, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit keine nennenswerte Versorgungslücke entsteht.

Positiv für Ingenieure ist die Tatsache, dass sie durch die meisten Versicherungsgesellschaften in eine günstige Risikogruppe eingestuft werden und dadurch weniger Prämie als viele andere Berufsgruppen entrichten müssen.

Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure:*

Tarif Höhe BU-Rente Laufzeit Preis pro Monat Angebot
Günstigster Tarif 2.000 € Endalter 67 66,99 € Jetzt vergleichen
Teuerster Tarif 2.000 € Endalter 67 256,97 € Jetzt vergleichen
Ersparnis: 189,98 € Jetzt vergleichen

*Berechnung: Alter 30 Jahre, Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr, Angestellt, Nichtraucher


Wichtig zu wissen ist, dass sich die Leistungen der verglichenen Tarife auf einem ähnlich hohen Niveau befinden. Wer Kosten sparen möchte, kommt um einen Tarifvergleich nicht herum.

Wie erkenne ich eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure:

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure sollte dabei folgende Leistungen beinhalten:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Versicherer mit abstrakter Verweisung versichern das Berufsbild des „Ingenieurs“ und nicht die konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit. So müsste ein berufsunfähiger Bauleiter auf einmal als Statiker im technischen Büro arbeiten. Von Vorteil ist hier die konkrete Verweisung, die auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit abstellt.
  • Umfassende Nachversicherungsgarantien: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte der Tatsache Beachtung schenken, dass die vereinbarte BU-Rente in der Folgezeit durch sich verändernde Lebensumstände nicht mehr zeitgemäß sein kann. Die Bedingungen müssen demnach eine Rentenerhöhung im Falle von Heirat, Geburt eines Kindes, Bau einer Immobilie oder Wegfall der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk vorsehen.
  • Keine Pflicht zur Umorganisation: Versicherer können einen selbständigen Ingenieur dazu verpflichten, durch die Umorganisation seines Betriebes eine Berufsunfähigkeit abzuwenden. Gute BU-Tarife verzichten jedoch darauf, wenn dieser Schritt nicht sinnvoll, unzumutbar sowie betrieblich unzweckmäßig ist und einen erheblichen Kapitaleinsatz erfordert.

Auf was man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besonders achten sollte haben wir in unseren „Tipps zum Abschluss einer BU-Versicherung“ zusammengetragen. Zudem können Verbraucher eine kostenlose „Checkliste“ der wichtigsten Leistungskriterien direkt hier downloaden.


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