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Hausratversicherung – Wasserschaden

Ein Wasserschaden ist nicht immer versichert!

Bei Markus Müller (45 Jahre alt) platzte im Haus eine Wasserleitung und überflutete sein Wohn- und Schlafzimmer sowie die Küche. Der Wasserschaden lag bei rund 25.000 Euro und neben dem Sachschaden kamen weitere Kosten für Übernachtungen im Hotel dazu. Glücklicherweise hatte Markus Müller vor circa einem Jahr eine Bestandsaufnahme seines kompletten Hausrats vorgenommen.

Hausratversicherung Wasserschaden

Ein Wasserschaden kann einige Kosten nach sich ziehen! Die Hausrat hilft in vielen Fällen!

Dadurch konnte der seiner Hausratversicherung sehr schnell belegen, wie hoch die Kosten der einzelnen Gegenstände waren. Leider ersetzte ihm die Versicherung nicht die Kosten für das auslaufende Wasser. Dieser Schutz ist in seinem Tarif nicht vorgesehen.

Es gibt allerdings am Markt Tarife, die auch für die Kosten von auslaufendem Wasser aufkommen. Sein bester Freund Karl Klepper (41 Jahre alt) kam nicht so gut weg. Der Nachbar von ihm hatte einen Wasserschaden durch einen geplatzten Schlauch, welcher mit der Waschmaschine verbunden war.

Leider musste sich Karl Klepper mit seinem Nachbarn vor Gericht auseinandersetzen, da dieser keine Privathaftpflichtversicherung hatte und er selbst über keine Hausratversicherung verfügt. Nur gut, dass der Streit um den Wasserschaden von seiner Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Wann bezahlt eigentlich welche Versicherung für einen Wasserschaden und worauf müssen Verbraucher bei der Tarifwahl besonders achten?

Welches Risiko ist genau in der Hausrat versichert?

Grundsätzlich ist es wichtig zu verstehen, dass ein Wasserschaden in der Hausratversicherung nicht gleich ein Wasserschaden ist. Es kommt immer darauf an, unter welchen Umständen das Wasser den Schaden verursacht und wo es herkommt. Manche Risiken wie beispielsweise Schäden die aufgrund von Regenwasser hervorgerufen werden, können nur über einen Zusatzbeitrag mitversichert werden.

Bei Markus Müller wäre die Hausratversicherung für alle Dinge, die sich in der Wohnung befunden haben ersatzpflichtig gewesen, da ein Rohrbruch als sogenannter Bruchschaden mit einem Austritt von Leistungswasser versichert ist. Grundsätzlich sind laut den Musterversicherungsbedingungen des GDV, und daran halten sich die meisten Anbieter, folgende Risiken versichert.

Versicherte Bruchschäden:*

Wenn beispielsweise ein Rohr bricht, spricht man von einem Bruchschaden, der oftmals von einem Handwerker repariert werden muss. Dazu gehören:

  • Frotsbedingte oder sonstige Bruchschäden an Rohren: Welche der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) dienen. Dazu gehören auch Wasserschläuche an denen beispielsweise eine Waschmaschine angeschlossen ist. Bruchschäden an der Klima-, Wärmepumpe- oder Solarheizungsanlagen sind ebenfalls mit eingeschlossen.
  • Frostbedingte Bruchschäden an Installationen: Hierzu zählen unter anderem Badeeinrichtungen, Waschbecken, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne) und deren Anschlussschläuche. Auch Schäden an Heizkörpern, Boiler, Heizkesseln oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungsanlagen sind mitversichert.

Achtung bei der Definition Bruchschäden!

Die Hausratversicherung kann bei Bruchschäden an Rohren oder Schläuchen nur dann herangezogen werden, wenn diese zum Hausrat zählen. Sobald die Rohre mit dem Gebäude fest verbunden sind, leistet die Wohngebäudeversicherung.

Versicherte Nässeschäden:*

Neben den Bruchschäden an den Rohren oder Installationen, ist es für die Versicherten oft wichtiger, dass ihre zerstörten Sachen wie beispielsweise durchnässte

  • Möbelstücke,
  • Bücher,
  • elektronische Geräte,
  • Teppiche,
  • Kleidung,

die einen Wasserschaden erlitten haben ersetzt werden. Die Hausratversicherungen ersetzen die Sachen immer zum sogenannten Wiederbeschaffungswert (Neuwert). Vorausgesetzt diese wurden durch austretendes Leistungswasser aus Rohren oder mit den Rohren verbundenen Schläuchen beschädigt oder zerstört.

*Quelle: Musterversicherungsbedingungen des GDV für die Hausratversicherung

Achtung bei der Definition Wasser!

Standardmäßig leisten die Versicherer nur bei Wasserschäden, welche durch Leistungswasser hervorgerufen wurden. Öle, Kühl- und Kältemittel die beispielsweise aus Heizungs- oder Klimaanlagen austreten sowie Wasserdampf werden ebenfalls als Leistungswasserschaden anerkannt. Nicht standardmäßig versichert ist Regenwasser, welches beispielsweise einen Wasserschaden durch eine Überschwemmung verursacht. Hier benötigen Verbraucher eine sogenannte Elementarversicherung, welche als Zusatz über die Hausratversicherung beantragt werden kann.

Aquarien und Wasserbetten

In vielen alten und heute noch bei sehr schlechten Tarifen müssen Verbraucher einen zusätzlichen Beitrag entrichten, wenn sie einen Wasserschaden versichern wollen, der aufgrund eines auslaufenden Wasserbetts oder Aquariums hervorgerufen wurde.

In den meisten guten Tarifen ist dieses Risiko mitversichert. Über unseren Vergleichsrechner für die Hausratversicherung haben Verbraucher die Möglichkeit einen Filter zu setzen, der ausschließlich die Tarife berücksichtigt, welche das Risiko eines Wasserschadens aufgrund eines auslaufenden Aquariums und Wasserbetts mitversichert.

Achtung Stolperfalle!

Der Inhalt eines Aquariums, wie beispielsweise Fische, ist nicht versichert wenn das Aquarium ausläuft. Sollte allerdings ein Brand die Wohnungseinrichtung und damit auch das Aquarium beschädigen oder zerstören, wären die Fische und der Inhalt wie Pflanzen im Rahmen des Risikos Feuer versichert. Das gilt ebenso für die weiteren Risiken Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Sturm und Hagel.


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Leistungsausschlüsse bei Wasserschäden

Wie in jeder Versicherung gibt es in der Hausratversicherung auch Ausschlüsse. Im Bereich Leistungswasserschäden erhalten die Versicherten für einige Risiken keinen Versicherungsschutz und somit auch keine Leistungen. Einige wichtige Leistungsausschlüsse sind:

Nicht versicherbare Risiken:

  • Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser.
  • Schäden durch öffnen der Sprinkleranlagen oder Bedienen der Berieselungsdüsen.
  • Schäden durch Leistungswasser, welches aus Eimern, Gieskannen oder anderen Behältnissen verschüttet wird.
  • Schaden am Inhalt eines Aquariums, welche als Folge dadurch entstehen, dass das Wasser aus dem Aquarium austritt.

Versicherbare Risiken:

Einige grundsätzliche Ausschlüsse lassen sich über eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abdecken:

  • Schäden durch eindringendes Grundwasser.
  • Schäden durch Überschwemmungen, beispielsweise verursacht durch einen starken Regel.
  • Schäden durch witterungsniederschlagsbedingten Rückstau.

Zusätzliche Kosten bei Wasserschäden

Wer einen Wasserschaden erleidet, muss unter Umständen eine längere Zeit außerhalb der eigenen vier Wände verbringen. Denn oftmals sind die eigenen vier Wände nach einem Schaden unbewohnbar. So war es auch bei Markus Müller. Er musste für 3 Monate im Hotel wohnen, bis sämtliche Böden und Wände durch spezielle Trocknungsmaschinen wieder hergestellt wurden.

Die Kosten für diesen Aufwand übernahm seine Hausratversicherung im Rahmen der versicherten Kosten. Auch die Dinge, die während der Reparatur eingelagert werden mussten und die Reparatur selbst, wurden teilweise von seiner Hausratversicherung übernommen. Welche Kosten die Tarife tatsächlich übernehmen kann über einen Vergleich der Anbieter herausgefunden werden.

Tarife vergleichen

Deshalb ist es so wichtig, vor dem Abschluss einen ausführlichen Tarifvergleich durchzuführen. Denn nicht nur im Preis unterscheiden sich die Hausratversicherungen, auch bei der Kostenübernahme wie beispielsweise Hotel- oder Reparaturkosten bei einem Wasserschaden, sind deutliche Leistungsunterschiede zu erkennen. Über unseren Vergleichsrechner können Verbraucher die Tarife der Hausratversicherung berechnen und vergleichen.

Hausrat- oder Privathaftpflicht bei einem Wasserschaden?

Ob ein Wasserschaden von der Hausrat- oder der Privathaftpflichtversicherung übernommen wird, hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat. Liegt die Ursache eines Wasserschadens bei einem Dritten, kommt dafür die Privathaftpflicht des Verursachers auf.

Ein typisches Schadenbeispiel ist der Nachbar, bei dem die Badewanne übergelaufen und das Wasser in die darunterliegende Wohnung gesickert ist. Haften muss hierfür der unachtsame Nachbar.

Übrigens: Eine Hausratversicherung würde bei solch einem Wasserschaden nicht leisten. Hier handelt es sich zwar um einen Schaden der durch Leistungswasser hervorgerufen wurde, dieser ist allerdings nicht bestimmungswidrig aus einer Leitung oder einem Rohr ausgetreten und damit ausgeschlossen.

Hausrat vor Haftpflicht nutzen!

Wenn es möglich ist, sollten Verbraucher bevor sie die Haftpflichtversicherung des Verursachers einschalten, die eigene Hausratversicherung heranziehen. Denn die Hausratversicherung übernimmt den Wasserschaden zum Neuwert. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht. Hier wird lediglich der Zeitwert erstattet.

Auch eine Wohngebäudeversicherung kann bei einem Wasserschaden zum Tragen kommen. Denn die Hausratversicherung ist lediglich für den Wohnungsinhalt zuständig. Sind Schäden am Gebäude vorhanden kommt die Wohngebäudeversicherung zum Einsatz.

Achtung: Grobe Fahrlässigkeit

Man kann es nicht oft genug betonen. In einer Sachversicherung und dazu gehört die Hausratversicherung, darf ein Anbieter Leistungen verweigern oder kürzen, wenn die Versicherten den Schaden grob Fahrlässig herbeigeführt haben. Einige Tarife verzichten jedoch auf die Prüfung eines grob fahrlässigen Verhaltens. Verbraucher sollten drauf achten, dass der Tarif bis zu Versicherungssumme bei grober Fahrlässigkeit leistet. Auch dieses Leistungsmerkmal kann über unseren Vergleichsrechner gefiltert werden.


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