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Elementarversicherung

Elementarschäden: Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?

In der normalen Hausratversicherung werden alle Einrichtungsgegenstände und Wertsachen gegen die Gefahren wie Einbruch mit Diebstahl, Brand, Leistungswasser- oder Sturm und Hagel abgesichert.

Elementarversicherung

Hochwasserschäden sind in Deutschland keine Seltenheit! Eine Elementarversicherung hilft!

In der Wohngebäudeversicherung ist es das Gebäude selbst, welches Schutz bei den zuvor drei letztgenannten Risiken genießt.

Doch was ist, wenn das Haus oder der Inhalt einer Wohnung beispielsweise durch eine Überschwemmung zerstört oder beschädigt wird?

Dann würden Verbraucher nur eine Leistung erhalten, wenn sie eine Elementarversicherung abgeschlossen haben.

Auch weitere Schäden, die durch andere Naturkatastrophen hervorgerufen werden, wären nur über eine Elementarversicherung (auch Elementarschadenversicherung genannt) abgesichert.

Doch ist dieser Schutz wirklich wichtig und worauf müssen Verbraucher beim Abschluss besonders achten? Auf diese und weitere Fragen zum Thema Elementarversicherung geben wir in unserem Beitrag nützliche Tipps und Informationen.

Grundsätzliches zur Elementarversicherung

Wichtig zu wissen ist, dass eine Elementarversicherung nur als Zusatzbaustein – sowohl in der Hausratversicherung als auch in der Wohngebäudeversicherung – abgeschlossen werden kann. Der Abschluss eines eigenständigen Vertrags ist leider nicht möglich. Einige Versicherer bieten diesen zusätzlichen Schutz auch standardmäßig in ihren Tarifen an.

Dann muss der Verbraucher den Baustein aktiv abwählen, wenn er diesen nicht möchte. Doch in der Regel ist es umgekehrt. Wer sich gegen die Elementarrisiken versichern möchte, muss das extra mit dem Versicherer vereinbaren. Doch welche Risiken werden genau durch die sogenannte erweiterte Elementarschadendeckung abgesichert?

Folgende Risiken gelten als Elementarschäden:

Eine Überschwemmung wird nicht nur durch ausufernde Flüsse hervorgerufen, sondern auch durch sogenannten Starkregen. Sollte der Keller oder auch die Wohnräume mit Wasser von außen überflutet werden, ersetzt die Elementarschadendeckung der jeweiligen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung den Schaden.

Tipp: Nicht versichert werden Schäden die aus einer Strumflut resultieren.

Von einem Rückstau wird gesprochen, wenn durch Hochwasser oder einen starken Regen Abwasser aus der Kanalisation über die Ableitungsrohre in das Haus oder die Kellerräume eindringt.

Wichtig: Eine Rückstausicherung muss inner- oder außerhalb des Gebäudes angebracht sein. Ansonsten ist der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei.

Erdsenkungen können naturbedingt überall vorkommen. Dabei stürzt oder senkt sich die Erdoberfläche ab und das Gebäude kann dadurch Schäden in Form von Rissen bis hin zum kompletten Einsturz erleiden.
Gebäude oder Wohnungen die sich in Hanglagen befinden, können von einem Erdrutsch betroffen sein. Gerade wenn der Untergrund stark durchnässt ist, kann es zu einem Abrutschen der Erdoberfläche kommen und leichte bis starke Schäden am Gebäude verursachen.
Erbeben sind in Deutschland sehr selten. Dennoch besteht die Gefahr auch hierzulande von kleineren Erdbeben betroffen zu sein, die Schäden an der Einrichtung und am Gebäude verursachen
Von Schäden aufgrund Schneedruck wird gesprochen, wenn beispielsweise eine zu hohe Schneelast Dächer oder gar ganze Gebäude einstürzen lässt oder an den Gebäudeteilen Schäden dadurch verursacht werden. Wie es in den letzten Jahren teilweise in Bayern der Fall war. Diese Schäden würden dann von der Elementarversicherung übernommen werden.
Wer in Hanglagen lebt, ist im Winter besonders bei Lawinenabgängen gefährdet. Durch die Druckwelle können erhebliche Schäden am Gebäude und in der Wohnung hervorgerufen werden.
Ein Vulkanausbruch kommt in unseren Breitengraden erfreulicherweise eher selten bis gar nicht vor. Dennoch existiert auch in Deutschland, beispielsweise in der Eifel, die Gefahr eines Vulkanausbruchs. Dieses Gebiet wird von Experten als besonders risikoreich eingestuft. Wer sich im Urlaub gerne in Gebieten mit aktiven Vulkanen aufhält, wäre über die sogenannte Außenversicherung ebenfalls bei einem Vulkanausbruch abgesichert.

Elementarschäden können teuer werden!

Laut den Wetterexperten werden Naturkatastrohen zukünftig auch in Deutschland immer öfter vorkommen. Und die Bürger können sich vor den Schäden nur durch eine Elementarversicherung schützen. Leider erhält nicht mehr jeder Haushalt diese doch sehr wichtige Deckung. Denn in Risikogebieten lehnen die Versicherer den Elementarschutz konsequent ab.

Da die Schäden aus den resultierenden Risiken gerade bei Eigenheimbesitzern eine existenzielle Bedrohung darstellen können, ist dieser Schutz absolut zu empfehlen. Denn wenn beispielsweise Hochwasser das eigene Haus und die komplette Wohnungseinrichtung zerstört, kann das unter Umständen mehrere hunderttausend Euro an Kosten verursachen.

Selbst einige Landesregierungen wie beispielsweise Bayern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen Anhalt weisen auf die erweiterte Elementarschadendeckung als wichtigen Schutz hin.

Ohne Elementarversicherung kein Anspruch auf staatliche Hilfe!

Was viele Verbraucher nicht wissen ist, wer bewusst auf die private Vorsorge durch eine Elementarschadenversicherung verzichtet, kann in einem Naturkatastrophenfall nicht auf staatliche Unterstützung hoffen.

Wartezeiten und Selbstbehalte vergleichen

Wer sich für eine Elementarversicherung über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung entscheidet, muss wissen, dass die Tarife in fast allen Fällen eine Wartezeit, je nach Tarif von zwei bis zu 6 Monaten vorsehen. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher erst kurz vor Ankündigung einer Naturkatastrophe eine erweiterte Elementarversicherung abschließen.

Einige Anbieter verzichten auf den SB und die Wartezeit!

Wer über unsere Vergleichsrechner die Elementardeckung mit einschließt, kann im Leistungsvergleich einsehen, welche Anbieter auf eine Wartezeit und die Selbstbeteiligung im Schadenfall verzichten.


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Ausschlüsse

Wie immer gibt es in den Tarifen auch einige Risiken die nicht versichert werden können. Hierzu zählen beispielsweise Überschwemmungen aufgrund einer Sturmflut. Auch wenn das Grundwasser nicht bis zur Erdoberfläche gelangt und Schäden am Haus verursacht, wird meistens nicht geleistet.

Wer an seinem Gebäude keine funktionsfähige Rückstausicherung eingebaut hat, kann im Schadenfall unter Umständen leer ausgehen. Denn diese wird von den Versicherern im Zusammenhang mit Rückstauschäden gefordert. Mieter sollten sich also bei ihrem Vermieter erkundigen, ob entsprechende Sicherungen vorgenommen wurden, bevor sie eine Elementarversicherung abschließen.

3 Beispiele für Elementarschäden

Viele Verbraucher können sich nicht vorstellen, dass sie einmal von einem Elementarschaden betroffen sein könnten. Deshalb hier einmal ein paar Schadenbeispiele für die einzelnen Gefahren:

  • Rückstau: Abflussrohre werden durch einen plötzlichen Starkregen überflutet. Dadurch kann das Abwasser nicht richtig ablaufen und wird zurück ins Haus gedrückt. Das kann trotz einer funktionierenden Rückstausicherung passieren und empfindliche Schäden hervorrufen, wenn das Wasser beispielsweise durch Toiletten oder Waschbecken in die Wohnung läuft.
  • Erdsenkung: Durch wochenlangen Regen ist das Erdreich aufgeweicht und senkt sich leicht ab. Am Haus entstehen Risse. Dies würde über eine Elementarversicherung abgedeckt werden. Anders sieht es aus, wenn die Absenkung des Erdreichs durch ein darunterliegendes Bergwerk verursacht wurde. Hier würde kein Versicherungsschutz bestehen, da nur bei naturbedingten Ursachen geleistet wird. Schadenersatz könnte man dennoch von der Betreibergesellschaft fordern.
  • Überschwemmung: Durch einen starken Gewitterregen wird ein Haus welches am Hang liegt überflutet und der darin enthaltene Hausrat stark beschädigt. Die Hausratversicherung leistet, wenn die Elementardeckung vereinbart wurde.

Vergleichen lohnt sich

Wer sich für eine Elementarversicherung interessiert, sollte vor dem Abschluss einen ausführlichen Preis- und Leistungsvergleich durchführen. Denn die Prämien und auch die Leistungen unterschieden sich doch sehr. Sowohl über unseren Hausratversicherungsvergleichsrechner als auch über den Rechner für die Wohngebäudeversicherung, haben Verbraucher die Möglichkeit die Tarife umfangreich zu vergleichen. Wie immer gilt, man sollte nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Leistung mit einbeziehen.


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