Elementarversicherung
Elementarschäden: Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?
In der normalen Hausratversicherung werden alle Einrichtungsgegenstände und Wertsachen gegen die Gefahren wie Einbruch mit Diebstahl, Brand, Leistungswasser- oder Sturm und Hagel abgesichert.
In der Wohngebäudeversicherung ist es das Gebäude selbst, welches Schutz bei den zuvor drei letztgenannten Risiken genießt.
Doch was ist, wenn das Haus oder der Inhalt einer Wohnung beispielsweise durch eine Überschwemmung zerstört oder beschädigt wird?
Dann würden Verbraucher nur eine Leistung erhalten, wenn sie eine Elementarversicherung abgeschlossen haben.
Auch weitere Schäden, die durch andere Naturkatastrophen hervorgerufen werden, wären nur über eine Elementarversicherung (auch Elementarschadenversicherung genannt) abgesichert.
Doch ist dieser Schutz wirklich wichtig und worauf müssen Verbraucher beim Abschluss besonders achten? Auf diese und weitere Fragen zum Thema Elementarversicherung geben wir in unserem Beitrag nützliche Tipps und Informationen.
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliches zur Elementarversicherung
Wichtig zu wissen ist, dass eine Elementarversicherung nur als Zusatzbaustein – sowohl in der Hausratversicherung als auch in der Wohngebäudeversicherung – abgeschlossen werden kann. Der Abschluss eines eigenständigen Vertrags ist leider nicht möglich. Einige Versicherer bieten diesen zusätzlichen Schutz auch standardmäßig in ihren Tarifen an.
Dann muss der Verbraucher den Baustein aktiv abwählen, wenn er diesen nicht möchte. Doch in der Regel ist es umgekehrt. Wer sich gegen die Elementarrisiken versichern möchte, muss das extra mit dem Versicherer vereinbaren. Doch welche Risiken werden genau durch die sogenannte erweiterte Elementarschadendeckung abgesichert?
Folgende Risiken gelten als Elementarschäden:
Tipp: Nicht versichert werden Schäden die aus einer Strumflut resultieren.
Wichtig: Eine Rückstausicherung muss inner- oder außerhalb des Gebäudes angebracht sein. Ansonsten ist der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei.
Elementarschäden können teuer werden!
Laut den Wetterexperten werden Naturkatastrohen zukünftig auch in Deutschland immer öfter vorkommen. Und die Bürger können sich vor den Schäden nur durch eine Elementarversicherung schützen. Leider erhält nicht mehr jeder Haushalt diese doch sehr wichtige Deckung. Denn in Risikogebieten lehnen die Versicherer den Elementarschutz konsequent ab.
Da die Schäden aus den resultierenden Risiken gerade bei Eigenheimbesitzern eine existenzielle Bedrohung darstellen können, ist dieser Schutz absolut zu empfehlen. Denn wenn beispielsweise Hochwasser das eigene Haus und die komplette Wohnungseinrichtung zerstört, kann das unter Umständen mehrere hunderttausend Euro an Kosten verursachen.
Selbst einige Landesregierungen wie beispielsweise Bayern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen Anhalt weisen auf die erweiterte Elementarschadendeckung als wichtigen Schutz hin.
Ohne Elementarversicherung kein Anspruch auf staatliche Hilfe!
Was viele Verbraucher nicht wissen ist, wer bewusst auf die private Vorsorge durch eine Elementarschadenversicherung verzichtet, kann in einem Naturkatastrophenfall nicht auf staatliche Unterstützung hoffen.
Wartezeiten und Selbstbehalte vergleichen
Wer sich für eine Elementarversicherung über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung entscheidet, muss wissen, dass die Tarife in fast allen Fällen eine Wartezeit, je nach Tarif von zwei bis zu 6 Monaten vorsehen. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher erst kurz vor Ankündigung einer Naturkatastrophe eine erweiterte Elementarversicherung abschließen.
Einige Anbieter verzichten auf den SB und die Wartezeit!
Wer über unsere Vergleichsrechner die Elementardeckung mit einschließt, kann im Leistungsvergleich einsehen, welche Anbieter auf eine Wartezeit und die Selbstbeteiligung im Schadenfall verzichten.
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Ausschlüsse
Wie immer gibt es in den Tarifen auch einige Risiken die nicht versichert werden können. Hierzu zählen beispielsweise Überschwemmungen aufgrund einer Sturmflut. Auch wenn das Grundwasser nicht bis zur Erdoberfläche gelangt und Schäden am Haus verursacht, wird meistens nicht geleistet.
Wer an seinem Gebäude keine funktionsfähige Rückstausicherung eingebaut hat, kann im Schadenfall unter Umständen leer ausgehen. Denn diese wird von den Versicherern im Zusammenhang mit Rückstauschäden gefordert. Mieter sollten sich also bei ihrem Vermieter erkundigen, ob entsprechende Sicherungen vorgenommen wurden, bevor sie eine Elementarversicherung abschließen.
3 Beispiele für Elementarschäden
Viele Verbraucher können sich nicht vorstellen, dass sie einmal von einem Elementarschaden betroffen sein könnten. Deshalb hier einmal ein paar Schadenbeispiele für die einzelnen Gefahren:
- Rückstau: Abflussrohre werden durch einen plötzlichen Starkregen überflutet. Dadurch kann das Abwasser nicht richtig ablaufen und wird zurück ins Haus gedrückt. Das kann trotz einer funktionierenden Rückstausicherung passieren und empfindliche Schäden hervorrufen, wenn das Wasser beispielsweise durch Toiletten oder Waschbecken in die Wohnung läuft.
- Erdsenkung: Durch wochenlangen Regen ist das Erdreich aufgeweicht und senkt sich leicht ab. Am Haus entstehen Risse. Dies würde über eine Elementarversicherung abgedeckt werden. Anders sieht es aus, wenn die Absenkung des Erdreichs durch ein darunterliegendes Bergwerk verursacht wurde. Hier würde kein Versicherungsschutz bestehen, da nur bei naturbedingten Ursachen geleistet wird. Schadenersatz könnte man dennoch von der Betreibergesellschaft fordern.
- Überschwemmung: Durch einen starken Gewitterregen wird ein Haus welches am Hang liegt überflutet und der darin enthaltene Hausrat stark beschädigt. Die Hausratversicherung leistet, wenn die Elementardeckung vereinbart wurde.
Vergleichen lohnt sich
Wer sich für eine Elementarversicherung interessiert, sollte vor dem Abschluss einen ausführlichen Preis- und Leistungsvergleich durchführen. Denn die Prämien und auch die Leistungen unterschieden sich doch sehr. Sowohl über unseren Hausratversicherungsvergleichsrechner als auch über den Rechner für die Wohngebäudeversicherung, haben Verbraucher die Möglichkeit die Tarife umfangreich zu vergleichen. Wie immer gilt, man sollte nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Leistung mit einbeziehen.
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