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Hausratversicherung: Grobe Fahrlässigkeit mitversichern!

Die Klausel sollten Verbraucher nicht unterschätzen!

Warum ist der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung so wichtig? Ganz einfach. Im Schadenfall kann die Versicherung ansonsten die Leistung verweigern. Marion Diesel (29 Jahre alt, Name geändert) interessierte sich über unser Vergleichsportal für eine Hausratversicherung.

Hausratversicherung grobe Fahrlässigkeit

Verbraucher sollten nur Tarife mit einem Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit wählen!

Sie rief bei uns an, um nähere Informationen zu den Tarifen zu erhalten. Denn ein Freund von ihr hatte durch eine kleine Unachtsamkeit seinen alten Ofen in der Wohnung nicht ordnungsgemäß abgestellt und dadurch einen Wohnungsbrand ausgelöst.

Die Folge: Seine Hausratversicherung kürzte die Leistung aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens. Und das ist auch rechtens. Denn im Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) im § 81 (2) steht geschrieben, dass das Versicherungsunternehmen Leistungen kürzen darf, wenn die Versicherten den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Und dies war bei dem Freund von Marion Diesel der Fall. Marion Diesel hat bereits eine Hausrat. Allerdings könnte ihre Versicherung bei einem solchen Schadenfall ähnlich reagieren. Auf was sollte Marion Diesel nun achten?

Was versteht man unter grober Fahrlässigkeit?

Es gibt unterschiedliche Schweregrade wenn es um die Schuld bei einem Hausratschaden geht. Das lässt sich ganz einfach in drei Stufen unterteilen:

Unterschiedliche Schweregrade:

  • Vorsatz: Bei einem vorsätzlichen Handeln beschädigt jemand etwas mit voller Absicht und ist sich seinem Fehlverhalten vollkommen bewusst. Wer beispielsweise in der Wohnung ein Feuer legt, um dies anzuzünden, handelt vorsätzlich. Schäden die aufgrund eines vorsätzlichen Handelns entstehen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Bei einem grob fahrlässigen Verhalten, ist dem Schadenverursacher das Risiko, dass ein Schaden entstehen könnte, bewusst. Er nimmt das Risiko allerdings in Kauf. Wer beispielsweise Kerzen in der Wohnung unbeaufsichtigt lässt, muss damit rechnen, dass die Wohnung in Flammen aufgehen kann. Viele Hausratversicherungen leisten bei grob fahrlässigem Verhalten nur bedingt oder gar nicht.
  • Fahrlässigkeit: Von einem fahrlässigen Verhalten wird ausgegangen, wenn jemandem das Risiko einer Schadenherbeiführung nicht sehr bewusst war. Beispielsweise kann es fahrlässig sein, kein Hochsicherheitsschloss an seiner Wohnungstür anzubringen, da man davon ausgeht, dass das normale Türschloss ausreichend sicher ist. Ein Einbruch ließ sich dadurch aber nicht verhindern. Fahrlässiges Verhalten ist in der Hausratversicherung allerdings immer versichert. Hier müssen sich die Versicherten wenig Sorgen machen.

An den Beispielen kann schon erkannt werden, dass es oftmals schwierig ist, grob fahrlässiges von fahrlässigem Verhalten abzugrenzen. Und genau hier kommt es in der Praxis oftmals zu Problemen und Schwierigkeiten bei der Schadenabwicklung.

Hausratversicherung verweigert die Leistung

Hausratversicherungen können sich Schadenfall auf den § 81 VVG berufen und haben damit die Möglichkeit die Leistungen je nach Schwere der Schuld zu kürzen. Wenn es ganz dumm läuft, kann der Versicherer bei grob fahrlässigem Verhalten, wie es bei Marion Diesels Freund der Fall war, die Leistung kürzen.

Das kann bis zur Ablehnung der Schadenübernahme führen. Denn die Hausratversicherung ermittelt bei der Schadenprüfung, ob sie dem Versicherten eine gewisse Teilschuld anrechnen kann. In dem Verhältnis wird dann die Leistung gekürzt.

Lösung: Tarif mit Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit auswählen!

Umgehen kann Marion Diesel diese eventuellen Probleme im Schadenfall mit einem Tarif, der auf die sogenannte „Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet“. Was steckt genau dahinter? Einige Anbieter verzichten in ihren Versicherungsbedingungen darauf, dass sie sich auf ein grob fahrlässiges Verhalten im Schadenfall berufen können.

Das bedeutet für Marion Diesel, dass der Versicherer nur noch bei Vorsatz leistungsfrei wäre, was sie natürlich ausschließen kann. Über unseren kostenlosen Vergleichsrechner haben Verbraucher die Möglichkeit sämtliche Tarife die filtern, welche auf die „grobe Fahrlässigkeit“ verzichten.

Achtung Falle!

Manche Tarife verzichten nur bis zu einer bestimmten Schadenhöhe auf die grobe Fahrlässigkeit. Wer das verhindern möchte, muss in unserem Vergleichsrechner bei der Frage nach der Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit: „ja, nur bestmögliche“ auswählen.

Tarifvergleich vornehmen

Wer für sich die beste Hausratversicherung finden möchte, sollte auf jeden Fall einen Tarifvergleich durchführen. Denn die Prämien sowie die übrigen Leistungen unterscheiden sich doch erheblich. Gerade beim Preis können Verbraucher sparen. Marion Diesel hat mit Hilfe unseres Vergleichsrechners über 40 Euro pro Jahr an Prämien für die Hausratversicherung einsparen können.


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