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Hausratversicherung & Umzug

Was passiert bei einem Wohnungswechsel mit meiner Hausrat?

Viele Verbraucher fragen sich was mit der bestehenden Hausratversicherung bei einem Umzug passiert. Geht diese beim Wohnungswechsel automatisch auf die neue Bleibe über? Oder benötigt man dann eine neue Hausratversicherung?

Hausratversicherung Umzug

Beim Umzug müssen einige Dinge beachtet werden, damit Versicherungsschutz besteht!

Und wie sieht es eigentlich mit dem Schutz der Einrichtung während des Umzugs aus? Auf was Kunden bei ihrer Hausratversicherung im Falle eines Umzugs achten müssen, zeigen wir in unserem Beitrag auf.

Dabei gehen wir auch auf spezielle Themen wie beispielsweise ein Umzug ins Ausland ein. Oder wenn sich Ehegatten scheiden lassen und einer der beiden aus der bisherigen Wohnung ausziehen muss. Grundsätzlich kann sich nach dem Umzug immer die Prämie der Versicherung ändern. Was in solch einem Fall zu tun ist erläutern wir ebenfalls.

Anfangs besteht Versicherungsschutz für beide Wohnungen

Wenn ein Umzug ansteht, sind ab Umzugsbeginn beide Wohnungen für 2 Monate übergangsweise versichert. Das bedeutet, der bereits bestehende Vertrag sichert auch die neue Wohnung ab. Wichtig ist allerdings, dass die neue Wohnung in der gleichen Art und Weise genutzt wird wie die bisherige Wohnung.

Wer sich beispielsweise einen Zweitwohnsitz zulegt, kann nicht davon ausgehen, dass der Schutz der bestehenden Hausratversicherung automatisch auf die Zweitwohnung übergeht, da diese wahrscheinlich nicht ununterbrochen bewohnt und damit anders genutzt wird.

Es muss sich also um einen richtigen Wohnungswechsel mit Aufgabe der alten Wohnung handeln. Der Versicherungsschutz für die neue Bleibe gilt ab dem Tag, an welchem sich die alten Sachen dauerhaft in der neuen Wohnung befinden.

Was muss beim Umzug gegenüber der Hausratversicherung beachtet werden?

Damit der Versicherungsschutz ohne Probleme auf die neue Wohnung übergeht und am Anfang beide Wohnungen mit versichert sind, haben die Kunden gewisse Pflichten gegenüber ihrer bestehenden Hausratversicherung zu erfüllen.

  • Der Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer) muss spätestens beim Einzug in die neue Wohnung bei seiner Hausratversicherung die Wohnfläche der neuen Wohnung angeben.
  • Wurden mit dem bestehenden Versicherer besonderer Sicherungen (z.B. über Türschlösser) vereinbart, muss ihm mitgeteilt werden, ob diese in der neuen Wohnung ebenfalls vorhanden sind.

Achtung: Unterversicherungsverzicht bei Veränderung der Wohnfläche gefährdet!

Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung, sollte die Versicherungssumme angepasst werden. Sonst kann der Kunde den von seinem Versicherer gewährten Unterversicherungsverzicht verlieren.

Kündigung des bestehenden Vertrags

Die Prämie der bestehenden Hausratversicherung kann sich aus zwei Gründen ändern. Zum einen weil die neue Wohnung eine andere Größe aufweist und zum anderen gibt es unterschiedliche Risikozonen je nach Postleitzahlengebiet.

Jeder Risikozone liegt eine andere Prämienkalkulation zugrunde. Wenn die Prämie für die neue Wohnung sinkt, können Verbraucher keine außerordentliche Kündigung aussprechen. Anders sieht es bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund einer geänderten Risikozone aus aus (Mehr Infos unter: Hausratversicherung Kündigung).

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung aufgrund Risikozonenwechsels

Passt der Hausratversicherer den Beitrag nach dem Umzug nach oben an, weil sich die Risikozone geändert hat, kann der Kunde innerhalb von einem Monat nach Zugang der Beitragserhöhung seinen bestehenden Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ein vereinbarter Selbstbehalt angehoben würde. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang beim Versicherer wirksam.

Wer seinen Vertrag kündigt, sollte darauf achten, dass er sich die Kündigung bestätigen lässt und er einen Nachweis über den Versand liefern könnte. Am besten versendet man die Kündigung mit einem Einschreiben mit Rückschein oder per Fax. Dies sind die sichersten Varianten.

Zuviel bezahlte Beiträge muss der Versicherer zurückerstatten. Danach ist es allerdings wichtig, schnell wieder eine günstige Hausratversicherung abzuschließen. Über unseren Vergleichsrechner haben Verbraucher die Möglichkeit, Tarife von unterschiedlichen Anbietern zu vergleichen und auf Wunsch direkt online abzuschließen.


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Schutz während des Umzugs

Werden die Einrichtungsgegenstände während des Umzugs durch eine über die Hausratversicherung versicherte Gefahr (Brand, Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm und Hagel) beschädigt oder entwendet, haftet die Hausratversicherung über die sogenannte Außenversicherung.

Dabei muss im jeweiligen Bedingungswerk nachgesehen werden, wie hoch der jeweilige Schutz außerhalb der eigenen vier Wände ist. Denn die Versicherer begrenzen die Schadenersatzhöhe in den Vertragsbedingungen im Rahmen der Außenversicherung (z.B. auf 10 % der Versicherungssumme und höchstens 10.000 € pro Jahr, etc.). Hier kommt es auf die Qualität der einzelnen Tarife an, wie gut der Versicherungsschutz während des Umzugs selbst ist.

Umzug ins Ausland

Wer Deutschland verlässt und ins Ausland umzieht hat für die neue Wohnung im Ausland kein Versicherungsschutz und muss die Wohnung dort selbst versichern. Die Wohnung im Inland genießt für 2 Monate ab Umzugsbeginn einen Versicherungsschutz über die bestehende Hausratversicherung. Im Anschluss an diese Frist erlischt die Versicherung.

Aufgabe einer gemeinsamen Wohnung

Sollte es zu einer Trennung von Eheleuten kommen, ist es in der Regel so, dass entweder einer oder beide Ehegatten aus der Wohnung ausziehen. Doch was passiert dann mit der bestehenden Hausratversicherung? Hier kommt es auf den jeweiligen Fall an (folgende Beispiele gelten auch für Lebensgemeinschaften solange die Partner am Versicherungsort gemeldet waren):

  • Vertragsinhaber zieht aus und der Ehegatte (oder Partner/in) bleibt in der Wohnung: In dem Fall geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über und besteht gleichzeitig für die alte gemeinsame Wohnung. Für die alte Wohnung erlischt der Versicherungsschutz spätestens 3 Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit, die nach dem Auszug erfolgt. Der zurückbleibende Ehegatte muss dann eine eigene Hausratversicherung abschließen.
  • Vertragsinhaber bleibt in der Wohnung und der Ehegatte (oder Partner/in) zieht aus: Für die neue Wohnung gilt kein Versicherungsschutz mehr. Einzige Ausnahme ist, wenn die Hausratversicherung auf beide Ehegatten abgeschlossen wurde. Dann würde bis 3 Monate nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit die neue Wohnung zusätzlich zur alten Bleibe gemeinsamen versichert sein. Danach erlischt die Hausratversicherung für die neue Wohnung. Auch für die Dinge, die der ausziehende Ehegatte noch in der alten Wohnung belässt, existiert immer Versicherungsschutz.
  • Beide Ehegatten ziehen aus: Die Hausratversicherung bleibt für beide Ehegatten für längstens 3 Monate nach der Beitragsfälligkeit, die auf den Auszug folgt, für die jeweils neuen Wohnungen bestehen. Danach müssen beide eine neue Hausratversicherung abschließen, da die alte Versicherung erlischt.

Hausrat-Tarife vergleichen

Oftmals haben Verbraucher die Möglichkeit nach einem Wohnungswechsel mit einer einhergehenden Beitragssteigerung den bestehenden Tarif außerordentlich zu kündigen. Oder durch die Trennung einer Partnerschaft wird es für einen oder beide notwendig eine neue Hausratversicherung abzuschließen. Dann kann es sinnvoll sein einen Tarifvergleich anzustellen.

Über unseren Vergleichsrechner können Verbraucher die Tarife der Hausratversicherung vergleichen und dadurch jede Menge an Prämien einsparen. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit die Leistungen der einzelnen Tarife im sogenannten Leistungsvergleich gegenüberzustellen. Die Berechnung ist einfach und in wenigen Minuten erhalten Verbraucher ein Ergebnis.


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