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Fahrradversicherung

Fahrradversicherung innerhalb einer Hausratversicherung!

Der Preis für ein gutes Fahrrad kann schnell tausend Euro und mehr betragen. Wenn das Fahrrad beschädigt oder gestohlen wird, ist das für viele Verbraucher extrem ärgerlich. Was viele nicht wissen ist, dass das Fahrrad auch über die Hausratversicherung mit abgesichert ist. Natürlich nur für die Risiken die eine Hausratversicherung auch abdeckt.

Darüber hinaus bieten die meisten Hausratversicherungen eine erweiterte Fahrradversicherung an, um das Fahrrad zusätzlich zu versichern. Ob das sinnvoll ist und unter welchen Umständen das Fahrrad bereits Versicherungsschutz über die Hausratversicherung genießt, berichten wir hier in unserem Beitrag. Auch erfahren Verbraucher auf welche Fallstricke sie bei der zusätzlichen Fahrradversicherung achten sollten.

Fahrräder sind meist nur am Versicherungsort geschützt!

Hausratversicherung Fahrrad

In wenigen Sekunden ist ein Fahrraddiebstahl ausgeführt und das Fahrrad ist weg!

Bei Markus König (Name von der Redaktion geändert) wurde vor kurzen in die Wohnung eingebrochen. Dummerweise wurde sein neues Mountainbike, welches er eben erst für teures Geld erworben hatte, aus der Wohnung entwendet.

Markus König dachte, dass seine Wohnung der sicherste Ort für das Fahrrad wäre, doch nun wurde er vom Gegenteil überzeugt. Da er über eine eigene Hausratversicherung verfügt, konnte der Diebstahl aus der Wohnung bei der Versicherung gemeldet werden und er bekam den Neuwert des Fahrrads erstattet. Doch weshalb leistet die Hausratversicherung bei dieser Art des Fahrraddiebstahls? Ganz einfach! Solange sich das Fahrrad innerhalb der Wohnung oder des abgeschlossenen Kellers befindet, gilt es als Hausrat und ist wie alle anderen Gegenständer der Wohnung gegen die Risiken: Einbruch mit Diebstahl, Brand, Leitungswasser sowie Sturm und Hagelschäden versichert.

Auch Garagen oder abgeschlossene Fahrradkeller gehören in der Regel zum Versicherungsort. Würde jemand das Fahrrad von Markus König vor dem Haus stehlen, wäre in diesem Fall die Hausratversicherung außen vor. Dafür benötigt er den zusätzlichen Einschluss der Fahrraddiebstahlversicherung.

Manche Tarife leisten auch außerhalb des Versicherungsorts

In guten Tarifen wird bis zu einer bestimmten Entschädigungsobergrenze der Fahrraddiebstahl ohne dies zusätzlich zu beantragen und auch ohne zusätzliche Kosten mitversichert. Über unseren Vergleichsrechner haben Verbraucher die Möglichkeit die Tarife mit dem kostenlosen Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl zu filtern.

Zusatzbaustein Fahrradversicherung in der Hausrat

Eine Fahrradversicherung kann bei einigen Anbietern direkt abgeschlossen werden. In den meisten Fällen wird die Fahrradversicherung als zusätzlichen Baustein über die Hausratversicherung beantragt. Dieser Zusatz ist vor allem bei Verbrauchern beliebt, die ein teures Fahrrad besitzen. Denn laut aktuellen Statistiken werden hierzulande jährlich circa 350.000 Fahrräder gestohlen. Das traurige daran ist, dass die meisten ihr geliebtes Fahrrad nie wieder sehen, da die Aufklärungsquoten sehr gering sind.

Die meisten Fahrraddiebstähle ereignen sich außerhalb des Versicherungsorts der Hausratversicherung und dafür benötigen die Verbraucher den Zusatzbaustein Fahrradversicherung, wenn sie richtig abgesichert sein möchten. Denn bei einem Diebstahl vor dem Supermarkt, Biergarten oder einem Lokal greift die normale Hausratversicherung in der Regel nicht, oder wie oben bereits erwähnt nur bis zu bestimmten Grenzen.

Checkliste: Auf was sollten Verbraucher achten?

Die Fahrradversicherung erweitert die Hausratversicherung um den Diebstahl eines Fahrrads außerhalb des Versicherungsorts. Wer sich für die Fahrradversicherung als Zusatzbaustein entscheidet, sollte auf bestimmte Dinge achten:

  • Nachtzeitklausel: Viele Anbieter leisten nicht, wenn das Fahrrad zwischen 22:00 Uhr – 06:00 Uhr entwendet wurde. Gute Tarife verzichten auf eine Zeitangabe und leisten auch während dieser Zeit.
  • Absicherungshöhe: Als Kunde kann man wählen, bis zu welcher Entschädigungsgrenze die Fahrräder versichert werden sollen. Die meisten Anbieter berechnen hier in Prozentsätzen in Abhängigkeit der Versicherungssumme. Wenn beispielsweise 2 Prozent bei einer Versicherungssumme von 50.000 € angegeben werden, würden die Fahrräder bis zu einem Wert von 1.000 Euro versichert sein.
  • Sicherung des Fahrrads: Das Fahrrad muss beim Diebstahl durch ein extra Schloss gesichert sein. In der Regel ist es nicht ausreichend, wenn lediglich ein Schloss verwendet wird, welches sich direkt am Fahrrad befindet.
  • Polizeiliche Meldung: Der Fahrraddiebstahl muss im Schadenfall sofort polizeilich zur Anzeige gebracht werden. Ansonsten kann die Versicherung die Erstattung verweigern.

Unterlagen vom Hersteller und Rahmennummer aufbewahren

Die meisten Hausratversicherungen verlangen im Schadenfall nach dem Namen des Herstellers, der Rahmennummer sowie der Marke des Fahrrads. Verbraucher sollten diese Informationen sicher aufbewahren, um im Schadenfall alles nachweisen zu können. Ansonsten könnte der Versicherer die Leistung verweigern. Ein Foto wäre als zusätzliche Maßnahme sehr geeignet.

Fahrradversicherungen online vergleichen

Einige Anbieter versichern ohne zusätzliche Kosten die eigenen Fahrräder. In der Praxis sind Verbraucher gut damit beraten, wenn sie die Tarife der Fahrradversicherung vergleichen. Über unseren Vergleichsrechner für die Hausratversicherung kann man kostenlos einen Preis- und Tarifvergleich durchführen. Wer seine Fahrräder hier mitversichern möchte, muss lediglich in der Eingabemaske den Wert der Fahrräder, die versichert werden sollen, angeben. Der Rechner ermittelt dann das optimale Ergebnis. Über den integrierten Leistungsvergleich können die Tarife näher beleuchtet werden.


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