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Außenversicherung in der Hausrat

Die Außenversicherung erweitert die Hausratversicherung!

In einer Hausratversicherung sind nicht nur die Gegenstände innerhalb einer Wohnung versichert. Die Kunden genießen auch außerhalb der Wohnung Schutz über die sogenannte Außenversicherung.

Diese ist in jeder Hausratversicherung verankert und sichert sämtliche Gegenstände ab, die sich vorübergehend nicht in den eigenen vier Wänden befinden. Die Voraussetzungen, dass die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung leistet sind:

  • Das die Gegenstände sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Unter vorübergehend werden 3 Monate verstanden.
  • Die Sachen müssen vorher schon mal in der eigenen Wohnung gewesen sein. Nur dann zählen diese auch zum Hausrat.

Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich weltweit. Das heißt auch wenn sich die Versicherten im Urlaub oder auf Geschäftsreise im Ausland befinden.

Schadenbeispiele:

  • Aus einem Hotelzimmer werden Hausratgegenstände durch einen Einbruch mit Diebstahl oder Raub entwendet.
  • Auf der Straße wird die Geldbörse, bereits durch Androhung von Gewalt, durch einen Raub entwendet. Achtung: Für reinen Diebstahl ohne Einbruch wird nicht geleistet.
  • Eine Ferienwohnung gerät in Brand und das persönliche Eigentum wird durch das Feuer oder den Rauch zerstört.

Bei diesen Beispielen leistet die Hausrat im Rahmen der Außenversicherung und ersetzt den Schaden zum Neuwert. Allerdings müssen die Entschädigungsgrenzen beachtet werden.

Vorrübergehend gilt auch für die Ausbildung und im Studium

Hausratversicherung Außenversicherung

Die Außenversicherung schützt den eigenen Hausrat auch außerhalb der Wohnung!

Wer eine Ausbildung oder eine Studium absolviert und dabei zur Untermiete wohnt, benötigt noch keine eigene Hausratversicherung. In dieser Zeit ist man noch über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert.

Auch wenn die Ausbildung länger als 3 Monate dauert. Erst wenn ein eigener Haushalt geründet wird, leistet die Hausratversicherung nicht mehr im Rahmen der Außenversicherung.

Das wäre dann der Fall, wenn während der Ausbildung eine Wohnung angemietet und mit eigenen Möbeln ausgestattet wird. Denn hier kann nicht mehr von vorübergehend ausgegangen werden, da man wahrscheinlich nicht mehr in die Wohnung der Eltern zurückkehrt.

Leistungsausschlüsse und Einschränkungen der Außenversicherung

Auch die Außenversicherung sieht bestimmte Leistungsausschlüsse und Einschränkungen vor. Natürlich ist das auch immer abhängig vom jeweiligen Tarif. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass für folgende Vorfälle kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz besteht:

  • Begrenzung auf 10 % der VS: Der Versicherungsschutz ist in der Regel auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt. Höchstens werden jedoch 10.000 Euro erstattet. Darüber hinaus müssen die Grenzen für Wertsachen und Bargeld berücksichtigt werden.
  • Sturm und Hagel: Wenn etwas durch einen Sturm oder Hagel zerstört wird, gilt die Außenversicherung nur, wenn sich die Gegenstände innerhalb einer Wohnung befand.
  • Diebstahl: Wenn auf der Straße beispielsweise von einem Taschendieb eine Geldbörse entwendet wurde und der Versicherte den Diebstahl nicht bemerkt, ist der Versicherer leistungsfrei. Denn die Voraussetzungen für den sogenannten ED-Begriff nach den allgemeinen Hausratbedingungen (Abschnitt A § 3 Nr. 2 VHB 2010) sind hier nicht erfüllt. Anders sieht es aus, wenn der Diebstahl unter Gewaltandrohung passiert wäre. Hier leistet die Hausratversicherung allerdings wegen dem Tatbestand Raub. Reiner Diebstahl ist nur in Zusammenhang mit einem Einbruch versichert.
  • Raub: Bei einem Diebstahl durch Raub, würde auch bereits bei einer reinen Androhung von Gewalt geleistet werden. Wichtig ist, dass diese Gewaltandrohung an Ort und Stelle verübt werden sollte. Sprich in unmittelbarem Zusammenhang steht. Ansonsten ist die Hausrat ebenfalls leistungsfrei.
  • Fremd- und Außenversicherung: Wer seine Gegenstände in einer fremden Wohnung vorübergehend gelagert hat, genießt nur dann Versicherungsschutz über die Außenversicherung, wenn der Besitzer über keine eigne Hausratversicherung verfügt. Denn es gilt der Grundsatz: „Fremdversicherung vor Außenversicherung“. Anders sieht es aus, wenn sich die Sachen in einem Hotel, in Kraftfahrzeugen befinden oder die Personen als Gäste in einer Wohnung selbst anwesend waren. Hier leistet die Außenversicherung bis zur jeweiligen Grenze.

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Wer eine gute Hausratversicherung sucht, sollte einen Vergleich anstellen. Über unseren Vergleichsrechner können direkt online die Tarife der wichtigen Anbieter verglichen werden. Die Berechnung ist kostenlos und unverbindlich. Über den integrierten Leistungsvergleich können mehrere Tarife gegenübergestellt werden.


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