Diebstahl in der Hausratversicherung
Diebstähle sind nicht immer über die Hausrat versichert!
Laut offiziellen Zahlen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (kurz GDV) ist die Anzahl der Schäden aufgrund von Wohnungseinbrüchen seit 2015 rückläufig. Im Vergleich zu den anderen Risiken, wie beispielsweise Schäden aufgrund von Feuer oder Leistungswasser, ist die Gesamtauszahlung aber immer noch sehr hoch.
Rund 30 % der Schadenaufwendungen entfallen auf Wohnungseinbrüche. Allein im Jahr 2018 wurden Leistungen in Höhe von circa 340 Mio. Euro an die Hausratversicherten aufgrund von Einbrüchen ausgezahlt (siehe Infographik). Das sind schon beeindruckende Zahlen.
Kunden von uns musste vor kurzem selbst erleben, wie es ist, wenn man sein Hab und Gut durch einen Diebstahl verliert. Bei ihnen wurde während eines Wochenendurlaubs eingebrochen und jede Menge Wertsachen und teure Elektronik gestohlen. Nicht nur ihre Wohnung war betroffen, die Diebe hatten es auch auf die Garage abgesehen und dort teures Werkzeug sowie ein Fahrrad entwendet.
Der Gesamtschaden lag weit über 18.000 Euro. Leider hatten unsere Kunden keine Hausratversicherung. Deshalb erkundigten sie sich bei uns, wie die Leistungen der Tarife bei einem Diebstahl ausgestaltet sind. Denn nicht bei jedem Diebstahl ist die Hausratversicherung verpflichtet den Schaden auch zu übernehmen. Doch wo liegen genau die Unterschiede?
Inhaltsverzeichnis
Wann liegt ein versicherter Diebstahl vor?
Grundsätzlich ist Diebstahl in der Hausratversicherung nicht gleich Diebstahl. Es gibt den sogenannten einfachen Diebstahl sowie den Diebstahl nach einem Einbruch oder Raub. Doch wo genau liegen die Unterschiede?
Unterschiedliche Arten von Diebstahl:
- Einfacher Diebstahl: Von einem einfachen Diebstahl geht die Hausratversicherung immer aus, wenn etwas ohne gleichzeitigen Einbruch entwendet wird. Wenn unseren Kunden beispielsweise das Mobiltelefon auf der Arbeitsstelle vom Schreibtisch gestohlen worden wäre, spricht man vom einfachen Diebstahl. Denn hier liegt weder ein Einbruch noch ein Raub vor. Ein einfacher Diebstahl ist nur unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Beitragszuschlag versicherbar. In den meisten Fällen wird dieser allerdings in den Tarifbedingungen als Leistung ausgeschlossen und wenn überhaupt nur bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen erstattet.
- Raub (Diebstahl unter Gewaltanwendung oder -drohung): Wer auf der Straße von jemandem bedroht oder durch Gewaltanwendung beispielsweise die Geldbörse gestohlen wird, spricht man von Raub. In diesem Fall wäre die Geldbörse über die Hausrat versichert, auch wenn nur eine Androhung von Gewaltanwendung vorliegt.
- Einbruchdiebstahl: Bei unseren Kunden lag im oben beschriebenen Fall ein klassischer Einbruchdiebstahl vor. Das heißt, die Täter mussten zuerst in die Wohnung und die Garage einbrechen, um dann die Sachen zu entwenden. Wenn die Einbrecher den Wohnungsschlüssel erbeutet hätten und dadurch in die Wohnung gelangt wären, würde ebenfalls ein Einbruchdiebstahl vorliegen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Schlüsselinhaberin beim Verlust des Schlüssels nicht fahrlässig gehandelt hat.
Grundsätzlich erstattet die Hausratversicherung nur die Sachen, welche bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden. Bei einfachem Diebstahl erhalten Verbraucher in fast allen Fällen keine Leistung.
Einbruch ohne Diebstahl!
Wenn in eine Wohnung gewaltsam eingebrochen und keine Gegenstände entwendet wurden, spricht man von Vandalismus. Die Schäden, welche die Einbrecher verursacht haben, würden von der Hausratversicherung als Reparaturkosten übernommen werden.
Nun ist es weiterhin entscheidend, wo die Sachen entwendet wurden. Unsere Kunden sind bisher immer davon ausgegangen, dass sie lediglich bei einem Einbruch in ihre Wohnung eine Leistung von ihrer Hausratversicherung erhalten würden. Doch ein Diebstahl muss nicht immer in den eigenen vier Wänden stattfinden.
Diebstahl außerhalb der eigenen Wohnung
Im Rahmen der Außenversicherung genießen Versicherte auch außerhalb der eigenen Wohnung Versicherungsschutz. Doch meistens nur in bestimmten Entschädigungsgrenzen und nicht bis zur Versicherungssumme. Außer es handelt sich um einen Raub, auch wenn dieser nur durch die Androhung von Gewaltanwendung stattgefunden hat.
In diesem Fall würde man die gestohlenen Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert (Neuwert) ersetzt bekommen. Auch bei einem Einbruch in ein Hotelzimmer würden die gestohlenen Sachen wegen der integrierten Außenversicherung ersetzt werden. Folgende Arten des Diebstahls können gegen einen Beitragszuschlag mitversichert werden*.
Gegen Beitragszuschlag versicherbar*:
*Die Aufzählung ist nicht abschließend
In einigen Fällen, wie dem Diebstahl von Gartenmöbeln- und Geräten handelt es sich um einfachen Diebstahl, da hier meistens kein Raub und Einbruch vorliegt. Wie bereits erwähnt kann dies nur gegen einen Beitragszuschlag versichert werden.
Da sich die Tarife in Bezug auf Entschädigungsgrenzen und Ausschlüsse enorm unterscheiden, sollte man die Hausrat-Tarife vergleichen. Über unseren Vergleichsrechner haben Verbraucher beispielsweise die Möglichkeit für sich einen passenden Tarif nach ihren persönlichen Wünschen zu filtern.
Entschädigungsgrenzen genau prüfen!
Da sich die Tarife bezüglich der Entschädigungsgrenzen bei einfachem Diebstahl außerhalb des Versicherungsorts und zusätzlichen Leistungsausschlüssen enorm unterscheiden, sollten Verbraucher genau in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Einen aus unserer Sicht sehr guten Diebstahlschutz hat der Tarif XXL der InterRisk. Dieser kann über unseren Vergleichsrechner eingesehen und beantragt werden. Selbstverständlich sollte jeder nochmal selbst die persönlichen Bedürfnisse prüfen.
Fahrraddiebstahl
Bei einem Fahrraddiebstahl gibt es eine Besonderheit zu beachten. Solange das Fahrrad aus dem eigenen abgeschlossenen Kellerabteil oder der Wohnung entwendet wird, ist es versichert. Auch der Diebstahl aus der Garage wäre bei unseren Kunden mitversichert gewesen, da es sich in diesem Fall um Hausrat handelte.
Sobald das Fahrrad aber außerhalb gestohlen wird, beispielsweise beim Einkaufen, benötigt man eine zusätzliche Fahrraddiebstahlversicherung. Diese kann über die Hausratversicherung mit beantragt werden. Unser Vergleichsrechner würde diese Versicherung mitberücksichtigen.
Achtung: Grobe Fahrlässigkeit
Gerade bei Diebstahlsdelikten ist es besonders wichtig, dass Verbraucher drauf achten, dass ihr Tarif auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Denn wird ein Schaden aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens herbeiführt, erhält man unter Umständen keinen Cent von seiner Hausratversicherung. Hier reicht es schon aus, wenn die Diebe über ein nicht ordnungsgemäß verschlossenes Fenster in die Wohnung gelangen oder die Tür nicht richtig verriegelt war.
Tarife, welche die grobe Fahrlässigkeit mitversichern, können über unseren Vergleichsrechner gefiltert werden. Die Absicherung macht aus unserer Sicht sehr viel Sinn, da im Schadenfall unnötige Streitereien vermieden werden.
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