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Hausratversicherung kündigen

Alles rund um die Kündigung der Hausratversicherung

Aus verschiedenen Gründen müssen oder möchten Verbraucher ihre bestehende Hausratversicherung kündigen. Manchen ist der aktuelle Tarif einfach zu teuer. Wiederum andere haben nach einem Vergleich der Hausratversicherung festgestellt, dass der bestehende Tarif über schlechtere Versicherungsbedingungen verfügt und möchten aus diesem Grund wechseln.

Hausratversicherung kündigen

Eine Kündigung der Hausratversicherung muss immer schriftlich erfolgen!

Gerade ältere Tarife sollten Verbraucher genauer unter die Lupe nehmen. Denn die Qualität der Hausratversicherungen verbessert sich laufend.

Doch wie kommt man als Kunde aus einem bestehenden Hausrat-Tarif heraus.
Und auf was müssen Verbraucher beim kündigen achten?

In unserem Ratgeber zur Kündigung der Hausratversicherung zeigen wir auf, welche Möglichkeiten es gibt den Vertrag zu beenden.

Außerdem gehen wir auf die Fallstricke ein, die Verbraucher beachten sollten um bei der Kündigung keinen Fehler zu machen. Ansonsten könnte der aktuelle Vertrag noch etwas länger bestehen bleiben. Außerdem finden Verbraucher auf dieser Seite eine Muster-Kündigungsvorlage.

Kündigungsarten in der Hausratversicherung

Grundsätzlich kann eine Hausratversicherung ordentlich und außerordentlich gekündigt werden. Da diese Absicherung für die meisten Verbraucher sehr wichtig ist, sollte man drauf achten, dass nach Beendigung dieser Versicherung ein neuer Tarif abgeschlossen wird.

Dieser sollte nahtlos an die gekündigte Hausratversicherung anschließen und unmittelbar nach dem Wegfall des alten Vertrags beginnen. Nur so kann ein ausreichender Schutz gewährleistet werden. Über unseren Vergleichsrechner können Verbraucher kostenlos Tarife berechnen und vergleichen.


Kündigungsvorlage (Muster-PDF)

Ordentliche Kündigung

Von einer ordentlichen Kündigung wird gesprochen, wenn eine Kunde sich an die vereinbarte Vertragslaufzeit hält und die Hausratversicherung fristgerecht kündigt. In der Regel liegt die Kündigungsfrist bei 3 Monaten zum Laufzeitende.

Die meisten Tarife werden mit einer fünf-, drei- oder einjährigen Vertragslaufzeit abgeschlossen. Wichtig ist, dass die Kündigung dem Versicherer bis spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Vertrags zugeht.

Vertragslaufzeit sollte 1 Jahr nicht überschreiten

Wer seinen alten Tarif kündigt und eine neue Hausratversicherung abschließt, sollte darauf achten nur eine Vertragslaufzeit von einem Jahr einzugehen. Damit ist man als Verbraucher wesentlich flexibler. Das Argument der günstigen Hausratversicherung wegen dem Laufzeitrabatt gilt seit den umfangreichen Vergleichsmöglichkeiten nicht mehr.

Wir empfehlen immer, dass die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder mit einem Fax versendet wird. Nur so kann der rechtzeitige Zugang auch bewiesen werden.

Außerordentliche Kündigung

Unter bestimmten Voraussetzungen räumt das Gesetzt dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht ein. Man spricht auch von einer außerordentlichen Kündigung. Nämlich immer dann, wenn die normale Vertragslaufzeit nicht eingehalten wird.

  • Beitragserhöhung: Sollte der Versicherer die Beiträge noch oben anpassen, ohne die Leistung zu erhöhen, können Versicherte den Vertrag innerhalb eines Monats nachdem über die Erhöhung informiert wurde, mit sofortiger Wirkung kündigen.
    Achtung: Verbraucher haben kein Kündigungsrecht, wenn es sich nur um eine Anpassung der Prämie aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten (nach dem Preisindex) handelt. Dabei wird nämlich auch die Versicherungssumme und damit die Leistung nach oben angepasst. Versicherte könnten aber der Anpassung widersprechen, verlieren aber unter Umständen dann den Unterversicherungsverzicht den der Versicherer eventuell gewährt hat.
  • Schadenfall: Liegt ein Schaden vor, hat sowohl der Versicherte als auch die Hausratversicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Auch wenn der Schaden nicht reguliert wurde, können Verbraucher ihre Hausratversicherung kündigen. Die Frist dafür beträgt 1 Monat nach der Leistungsregulierung oder der ungerechtfertigten Ablehnung. In der Regel ist die Kündigung zum Ablauf des Monats gültig, in welchem die Regulierung oder die Ablehnung stattfand.
    Achtung: Eine eventuell zu viel gezahlte Prämie erstattet der Versicherer in diesem Fall nicht.
  • Vertragslaufzeit von mehr als 3 Jahren: Wenn ein Tarif über eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren abgeschlossen wurde, kann er immer zum Ablauf des dritten Jahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
  • Wohnungswechsel: Bei einem Umzug und einer daraus folgenden Prämienerhöhung aufgrund neuer Risikzone, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat nach Zugang der Mitteilung über den erhöhten Beitrag. Die Kündigung ist dann einen Monat später gültig. Bei einem Umzug ins Ausland endet der Hausratversicherungsvertrag 2 Monate nach dem Auszug aus der Wohnung. Zuviel gezahlte Prämien werden anteilig zurückerstattet. Wenn Verbraucher innerhalb der selben Risikozone umziehen, haben sie kein außerordentliches Kündigungsrecht.
  • Paar zieht zusammen: In diesem Fall kann entweder der Vertrag der noch nicht so lange bestand gekündigt werden. Wenn ein Vertrag unter 10.000 € Versicherungssumme liegt, kann dieser auch gekündigt werden, wenn er schon länger besteht.
  • Doppelversicherung: Bestehen ohne Kenntnis davon gehabt zu haben zwei Hausratversicherungen, kann die später abgeschlossene Versicherung gekündigt werden.
  • Auflösung des versicherten Hausrats: Wer aufgrund einer Pflegebedürftigkeit in eine stationäre Pflegeeinrichtung muss, oder die Zweit- oder Ferienwohnung aufgibt, kann seine Hausratversicherung kündigen. Hier wird vom Wegfall des versicherten Interesses gesprochen. Achtung: Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
  • Tod: Sollte der Vertragsinhaber sterben, endet die Hausratversicherung zu dem Zeitpunkt an welchem der Versicherer davon Kenntnis erhält. Außer der Erbe übernimmt die Wohnung und nutzt diese weiter.


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Kündigung durch den Versicherer

Nicht nur die Verbraucher haben die Möglichkeit ihre Versicherung zu kündigen. Auch der Versicherer selbst kann unter bestimmten Voraussetzungen die bestehende Hausratversicherung kündigen. Er selbst verfügt wie der Kunde über ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten. Aber auch eine außerordentliche Kündigung ist von Seiten des Versicherers möglich.

Gründe für ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft

  • Anzeigenpflichtverletzung: Der Kunde muss bei Antragsstellung immer richtige Angaben in Bezug auf die Risikofragen machen. Werden die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Er muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Anzeigenpflichtverletzung aussprechen. Wichtig: Fünf Jahre nach Vertragsabschluss erlischt das Recht des Versicherers die Hausratversicherung aufgrund einer Anzeigenpflichtverletzung zu kündigen.
  • Zahlungsverzug: Wenn der Verbraucher die Prämien nicht bezahlt, hat die Versicherung das Recht den Vertrag zu kündigen.
  • Obliegenheitsverletzung: Es gibt laut den Bedingungen bestimmte Obliegenheiten, die Kunden vor, bei und nach dem Einritt eines Versicherungsfalls beachten müssen. Werden diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, hat der Versicherer die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen nachdem der davon Kenntnis erlangt hat eine firstlose vorzeitige Kündigung auszusprechen.
  • Gefahrerhöhung: Werden gefahrerhöhende Umstände, wie beispielsweise der Aufbau eines Gerüst am Haus nicht gemeldet, kann der Versicherer die Hausratversicherung vorzeitig kündigen.
  • Versicherungsfall: Nach einem Versicherungsfall kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird 1 Monat nach dem der Versicherungsnehmer diese erhalten hat wirksam.

Verbraucher steht nicht benötigte Prämie zu

Bei einer Kündigung durch den Versicherer steht dem Verbraucher in der Regel die nicht benötigte Prämie des Versicherers zu. Diese wird dann vom Anbieter anteilig für die Zeit, in der kein Versicherungsschutz mehr besteht, zurückerstattet.

Hausratversicherung nach Kündigung wechseln

Auch wenn eine Hausratversicherung gekündigt wurde, sollte man als Verbraucher dafür sorgen, dass man wieder einen Schutz über einen entsprechend anderen Tarif erhält. Denn beispielsweise ein Wohnungsbrand kann einen unter Umständen finanziell ruinieren.

Aber auch andere Gefahren, wie Leitungswasserschäden, Einbrüche mit Diebstahl oder Raub haben das Potenzial erhebliche Schäden herbeizuführen. Eine Hausratversicherung deckt diese Gefahren ab und schützt einen davor. Ein Tarif ist je nach Versicherungssumme und Wohnort schon ab wenigen Euros im Monat erhältlich.

Über unseren Vergleichsrechner haben Verbraucher die Möglichkeit kostenlos und unverbindlich Tarife der Hausratversicherung zu berechnen und einen Vergleich anzustellen. Hierbei werden einem sowohl die Prämien wie auch die Leistungen der einzelnen Tarife ermittelt und gegenübergestellt.


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