Unterversicherungsverzicht Hausratversicherung
Weshalb die Klausel Unterversicherungsverzicht so wichtig ist!
Durch die Hausratversicherung wird der Inhalt einer Wohnung vor Schäden durch Brand, Leistungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruch und Diebstahl geschützt. Im Mittelpunkt der Hausratversicherung steht der Wert des gesamten Hausrats welcher abgesichert werden muss.
Denn auf dieser Basis muss der Versicherer unter anderem die Prämie kalkulieren. Dabei gilt, je höher der Wert desto teurer die Prämie. Wichtig ist hier der Neuwert der Wohnung.
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert der beschädigten Sachen.
Für die meisten Versicherten dürfte es ziemlich schwierig sein, den Wert ihres Hausrats richtig einzuschätzen.
Wer hier einen Fehler macht, indem er den Wert zu gering einschätzt und dann einen zu niedrigen Wert beim Abschluss der Hausratversicherung angibt, muss im Schadenfall mit Leistungskürzungen rechnen.
Dabei beruft sich der Versicherer auf den § 75 VVG, in welchem er das Recht hat bei einer Unterversicherung die Leistung entsprechend zu kürzen.
Inhaltsverzeichnis
Schutz vor Unterversicherung
Um dem entgegenzuwirken und damit es im Schadenfall zu keinen Diskussionen zwischen Anbieter und Kunde kommt, haben die Versicherer den sogenannten Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung eingeführt.
Dieser besagt, dass der Versicherer bei einem Hausratschaden keine anteilige Leistungskürzung vornehmen darf, vorausgesetzt der Versicherte hat bei Vertragsabschluss die vorgegebene Mindestdeckung pro Quadratmeter Wohnfläche akzeptiert.
Das heißt die Hausratversicherung gewähren ihren Kunden einen sogenannten Unterversicherungsverzicht, wenn diese eine Versicherungssumme je nach Gesellschaft von 650 € – 750 € pro Quadratmeter Wohnfläche akzeptieren.
Beispiel: Eine Wohnfläche beträgt 75 qm x 650 € = 48.750 € Versicherungssumme. Dieser Wert würde bei einem Totalschaden maximal an den Versicherten ausgezahlt werden.
Wohnfläche richtig angeben
Wichtig für den Unterversicherungsverzicht ist die korrekte Angebe der gesamten Wohnfläche. Auch Hobby- und Wohnkeller zählen zur Wohnfläche.
Ohne Unterversicherungsverzicht drohen Leistungskürzungen
Wer seinen Wohnungswert selbst schätzen möchte, um beispielsweise Prämien zu sparen, muss mit anteiligen Leistungskürzungen rechnen.
Denn der Unterversicherungsverzicht wirkt sich gerade dann aus, wenn es um Teilschäden geht. Beispiel: Ein Versicherter hat durch einen Brand im Wohnzimmer einen Schaden von 20.000 €.
Der gesamte Wohnungswert liegt bei 60.000 €. Im Tarif der Hausratversicherung wurde laut eigener Schätzung eine Versicherungssumme von 30.000 € vereinbart. Ein Unterversicherungsverzicht wurde nicht gewährt. Der Versicherer ist jetzt berechtigt den entstanden Schaden nur anteilig zu erstatten.
Er rechnet wie folgt:
Entschädigung = [Schaden x Versicherungssumme + 10 % Vorsorge)] / Versicherungswert. In unserem Beispiel sind das (20.000 x 33.000) / 60.000 = 11.000 € Schadenersatz. Die Hausratversicherung ist berechtigt insgesamt 9.000 € vom wirklichen Schadenbetrag abzuziehen.
Man kann erkennen, dass gerade bei Teilschäden der nicht vorhandene Unterversicherungsverzicht starke Auswirkungen haben kann.
Unterversicherungsverzicht ist gerade bei Teilschäden wichtig
In jeder Hausratversicherung sollte der Unterversicherungsverzicht vereinbart werden, da sonst bei Teilschäden große Leistungskürzungen auf einen zukommen können.
Unterversicherungsverzicht wenn der Hausrat mehr Wert ist!
Umgekehrt, wenn der Wohnungswert über der vom Versicherer vorgegebenen Versicherungssumme liegt, wirkt der Unterversicherungsverzicht bei einem Totalschaden nicht. Das bedeutet, sollte der wahre Wert des Hausrats die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen, leistet die Hausratversicherung bei einem Totalschaden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Auch wenn Unterversicherungsverzicht vereinbart ist. Deshalb ist jeder gut beraten, seinen eigenen Wohnungswert richtig einzuschätzen und bei Bedarf eine höhere Versicherungssumme als vom Anbieter vorgeschlagen zu vereinbaren.
Wert des Inventars bei Bedarf besser höher ansetzen
Wer eine teure Wohnungseinrichtung hat, kommt unter Umständen nicht mit den Versicherungssummen aus, welche die Hausratversicherung vorgibt um den Unterversicherungsverzicht zu haben. Dann sollte die Summe individuell nach oben angepasst werden.
Zusammenfassung
Wer den Wert seiner Wohnung selbständig einschätzt, läuft Gefahr, dass er unterversichert ist. Gerade bei Teilschäden kann das im Schadenfall zu hohen Abzügen in der Leistung führen. Deshalb ist es wichtig, dass die Versicherungssumme an die Vorgaben des Anbieters angepasst wird.
Die Unternehmen verlangen eine Absicherung von 650 € – 750 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Sollte jemand eine höhere Absicherung benötigen, ist es wichtig, dass die Versicherungssumme über die Mindestversicherungssumme angepasst wird. Denn die Hausratversicherung leistet auch mit Unterversicherungsverzicht maximal bis zur Versicherungssumme.
In unserem Vergleich der Hausratversicherung kann der Unterversicherungsverzicht automatisch vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass im Vergleichsrechner die richtige Quadratmeteranzahl Wohnfläche angegeben wird.
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