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Hausratversicherung - worauf achten?

Hausratversicherung richtig abschließen - Auf was man achten sollte!

Die Hausratversicherung gehört für die meisten Mieter und Eigentümer zu den wichtigeren Versicherungen. Das zeigen auch die Zahlen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (kurz GDV). Laut dem GDV haben bereits über 25 Mio. Haushalte eine Hausratversicherung abgeschlossen.

Hausratversicherung richtig abschließen

Was einen guten Hausrat-Tarif ausmacht!

Damit verfügt bereits jeder zweite Haushalt in Deutschland über eine Hausratversicherung. Und das nicht ohne Grund.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (kurz PKS) zeigt, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche zwar seit fünf Jahren stetig sinkt, jedoch die Anzahl der Einbrüche mit 85.000 (im Jahr 2020) immer noch hoch ist. Die Politik hat nach dem Jahr 2015 – in welchem die höchste Anzahl an Wohnungseinbrüchen gemeldet wurden – das Thema ganz oben auf der Agenda. Dies scheint langsam zu wirken. Auch die Aufklärungsquoten steigen, wenn auch nur langsam auf 16,9 % der Einbrüche.

Der Wert ist nach wie vor gering, da die meisten Betroffenen ohne entsprechende Versicherung auf dem Schaden sitzen bleiben. Wohl gut für diejenigen, die eine entsprechende Hausratversicherung abgeschlossen haben, welche für den entstandenen Schaden in der Regel aufkommt.


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Worauf achten beim Abschluss einer Hausratversicherung?

Und dabei sind die meisten Hausratversicherungen nicht teuer. Sie können schnell und einfach online abgeschlossen werden. Dafür gibt es jede Menge Vergleichsrechner im Internet, über welche man eine geeignete Hausratpolice finden kann.

Auf ein paar Dinge sollte man beim Abschluss einer Hausratversicherung achten. Zunächst einmal ist es wichtig, dass man seine richtige Quadratmeteranzahl in den Vergleichsrechner eingibt. Auf Basis dieser Angabe wird vom Versicherer eine passende Versicherungssumme vorgegeben. Die meisten Hausratversicherungen kalkulieren hier mit 600 – 700 Euro pro Quadratmeter.

Das bedeutet bei einer Wohnung mit 75 Quadratmeter Wohnfläche werden 75m² x 650 € = 48.750 € als Versicherungssumme vorgegeben. In den meisten Fällen ist diese Versicherungssumme bei einem Totalschaden, beispielsweise durch einen Brand, vollkommen ausreichend. Wer allerdings besonders teuren Hausrat, wie zum Beispiel Designer-Möbel besitzt, sollte die Versicherungssumme nach oben anpassen.

Bei einer Anpassung in die andere Richtung, könnte die Rechnung nach hinten losgehen. Denn in der Hausratversicherung besitzt man einen sogenannten Unterversicherungsverzicht, wenn man sich an die vom Versicherer vorgeschlagene Versicherungssumme hält.

Wenn man keinen Unterversicherungsverzicht vereinbart hat, kann der Versicherer im Schadenfall die Entschädigung kürzen. Beispiel: Ist der Hausrat tatsächlich 60.000 Euro Wert und man hat aber nur 30.000 Euro versichert, kann er im Schadenfall 50 % abziehen.

Unterversicherungsverzicht vereinbaren

Wer weniger als die von der Hausratversicherung vorgeschlagene Versicherungssumme absichert, kann bei einem Totalschaden einen Abzug vom Versicherer bekommen. Die Versicherer geben ihren Kunden in der Regel einen Unterversicherungsverzicht, wenn der Kunde die Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter akzeptiert.


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Verzicht auf die grobe Fahrlässigkeit in der Hausratpolice

Eine Hausratversicherung leistet nur für Schäden die maximal aus einem fahrlässigen Verhalten einhergehen. Wer beispielsweise seine brennenden Kerzen kurz unbeaufsichtigt lässt und dadurch ein Brand entsteht, kann der Versicherer im schlimmsten Fall die Leistung verweigern.

Oder wenn man vergisst ein Fenster ordnungsgemäß zu schließen und es dem Einbrecher dadurch leichter gemacht wurde in die Wohnung zu kommen, hat die Hausratversicherung das Recht die Leistungen zu kürzen (Mehr Infos unter: Hausratversicherung grobe Fahrlässigkeit).

Denn für grob fahrlässig verursachte Schäden muss eine Hausratversicherung nicht leisten. Damit das nicht passiert, sollte man die grobe Fahrlässigkeit mitversichern.

Grobe Fahrlässigkeit mitversichern

Damit es im Schadenfall nicht zu Diskussionen mit dem Hausratversicherer kommt, sollte man den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit mitversichern. Achtung: Viele Hausratversicherungen haben hier entsprechende Höchstgrenzen in den Bedingungen vorgesehen.

Elementarschäden abzusichern wird immer wichtiger!

Standardmäßig leistet die Hausratversicherung für Schäden die aufgrund eines Einbruchdiebstahls, Sturm und Hagel, Feuer oder Leitungswasser hervorgerufen werden. Nicht jedoch, wenn der Schaden aufgrund einer Überschwemmungen – beispielsweise durch Starkregen – hervorgerufen wird. Für diesen Fall benötigt man eine sogenannte Elementarklausel (Mehr Infos unter: Elementarversicherung).

Der Zusatzbaustein „Elementarversicherung“ leistet neben Überschwemmungen auch bei Schäden, welche durch einen Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck- und Lawinen ausgelöst werden. Gerade Menschen, die in der Nähe von Gewässern, wie beispielsweise einem Fluss leben, sollten über diese Abdeckung nachdenken. Man muss jedoch wissen, dass viele Kunden diese Absicherung nicht mehr erhalten können, da sie in einem Risikogebiet leben.

Aufpreis für Elementarschäden kann sich lohnen

Wer noch in den Genuss einer Elementarschadenabdeckung kommt, sollte diese unbedingt mitversichern. Denn Schäden aufgrund von Unwettern werden immer häufiger. Auch in Gebieten die bisher unberührt blieben.

Überspannungsschäden werden oft unterschätzt

Durch einen Blitzeinschlag in einen Verteilerkasten kann es zu einem sogenannten Überspannungsschaden an den elektrischen Geräten im Haushalt kommen. Da in der heutigen Zeit die elektronischen Geräte in fast jedem Haushalt in großer Zahl vorhanden sind, sollte man auf eine möglichst hohe Abdeckung achten. Es gibt schon günstige Tarife, die Überspannungsschäden bis zur Versicherungssumme abdecken.


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Wertsachen sind bis mindestens 20 % mitversichert

Wer viele Wertsachen wie Bargeld, Urkunden, Schmuck, Edelsteine, Briefmarken, Münzen oder ähnliches besitzt, sollte die Entschädigungsgrenze anheben. Standardmäßig sind Wertsachen mit
20 – 25 % der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Wem das nicht ausreicht, kann in unserem Vergleichsrechner entsprechend eine Summe vorgeben.

Fahrraddiebstahl ist nicht mitversichert

Wer heute eine Hausratversicherung abschließen und darüber sein teures Fahrrad gegen Diebstahl versichern möchte, muss dies oft extra mit dem Versicherer vereinbaren. Denn standartmäßig sind die Entschädigungen meistens begrenzt oder wurden ausgeschlossen.

Sollte das Fahrrad aus dem abgeschlossenen Keller oder der Wohnung entwendet werden, muss der Versicherer ganz normal leisten. Denn dann zählt das Fahrrad zum Hausrat. Aber nicht wenn das Fahrrad wie üblich auf der Straße abgeschlossen steht und entwendet wird (Mehr Infos unter: Fahrradversicherung).

Hier gelten je nach Tarif entweder strenge Höchstentschädigungsgrenzen oder das Risiko wurde ausgeschlossen.

Verzicht auf die Nachtzeitklausel ist wichtig

Viele Tarife sehen eine sogenannte Nachtzeitklausel vor. Der Tarif sollte auch bei einem Fahrraddiebstahl zwischen 22:00 – 06:00 Uhr leisten.

In unserem Vergleichsrechner der Hausratversicherung kann man sämtliche Leistungskriterien der einzelnen Tarife filtern. Das erleichtert einem die Suche nach der richtigen Hausratversicherung, damit man am Ende die passende Versicherung abschließen kann. Darüber hinaus hat man über unseren Vergleichsrechner die Möglichkeit den gewünschten Tarif direkt online zu beantragen.


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